Titel | Erstellen von Brutvogelkartierung | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Bauauftrag (VOB) | |
Auftraggeber | Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Leibnizstr. 10 45659 Recklinghausen | |
Ausführungsort | DE-45659 Recklinghausen | |
Frist | 08.01.2018 | |
Beschreibung | 1. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Leibnizstraße 10 45659 Recklinghausen Telefon-Nummer +49 2361/3 05-3006 Telefax-Nummer +49 2361/3 05-3268 E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de Internet: www.lanuv.nrw.de 2. Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung gemäß § 3 Abs. 1 VOL/A. 3. Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle - wie Ziffer 1 4. Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind - wie Ziffer 1 - Vergabemarktplatz NRW. 5. Form der Angebote Postalischer Versand, Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur 6. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung Die ÖFS ist Teil des Biodiversitätsmonitorings des Landes NRW, das seit 1997 auf jährlich wechselnden Stichprobenflächen durch qualifizierte Kartierer im Gelände durchgeführt wird. In NRW existieren insgesamt 220 ÖFS- Flächen von jeweils 100 Hektar Größe, wovon 191 landesweit zufällig verteilt sind. Bei den verbleibenden 29 handelt es sich um sogenannte Referenzflächen in Naturschutzvorrang-Gebieten. Die Kartier-Ergebnisse der 191 Stichprobenflächen werden für Gesamt-NRW hochgerechnet und als statistisch repräsentative Landeswerte für EU-, Bundes- und Landesberichtserstattungen verwendet. Die 29 Referenzflächen werden als Vergleichsflächen den Stichprobenflächen bei landesweiten Aus- und Bewertungen gegenübergestellt. Im Jahr 2018 müssen 37 Untersuchungsflächen ornithologisch durch externe Auftragnehmer kartiert werden. Ergänzende/Abweichende Angaben zum Leistungsort: Die Hauptleistungsorte sind insgesamt 37 verschiedene Brutvogel-Kartiergebiete in NRW. 7. ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose Eine Aufteilung in Lose ist vorgesehen. Angebote sind einzureichen für ein oder mehrere Lose. Los Nr.: 1 Bezeichnung: 1/ÖFS-004 Beschreibung: Im Jahr 2018 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: WES; Gemeinde: Hamminkeln; Gebiet: Isselniederung Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. Die Statusangaben der wahrgenommenen Brutvögel werden im Gelände punktgenau auf den zur Verfügung gestellten Karten im Maßstab 1:6000 eingetragen (Feldkarten). Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier-Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung zur Erfassung der Brutvögel im Rahmen der ÖFS. Los Nr.: 2 Bezeichnung: 2/ÖFS-008 Beschreibung: Im Jahr 2018 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: ST; Gemeinde: Lengerich; Gebiet: Settel Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. Die Statusangaben der wahrgenommenen Brutvögel werden im Gelände punktgenau auf den zur Verfügung gestellten Karten im Maßstab 1:6000 eingetragen (Feldkarten). Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier-Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung zur Erfassung der Brutvögel im Rahmen der ÖFS. Los Nr.: 3 Bezeichnung: 3/ÖFS-016 Beschreibung: Im Jahr 2018 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: MI; Gemeinde: Rahden ; Gebiet: Tonnenheide Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. Die Statusangaben der wahrgenommenen Brutvögel werden im Gelände punktgenau auf den zur Verfügung gestellten Karten im Maßstab 1:6000 eingetragen (Feldkarten). Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier-Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung zur Erfassung der Brutvögel im Rahmen der ÖFS. Los Nr.: 4 Bezeichnung: 4/ÖFS-022 Beschreibung: Im Jahr 2018 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: MI ; Gemeinde: Preussisch Oldendorf ; Gebiet: Oberheide Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. Die Statusangaben der wahrgenommenen Brutvögel werden im Gelände punktgenau auf den zur Verfügung gestellten Karten im Maßstab 1:6000 eingetragen (Feldkarten). Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier-Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung zur Erfassung der Brutvögel im Rahmen der ÖFS. Los Nr.: 5 Bezeichnung: 5/ÖFS-026 Beschreibung: Im Jahr 2018 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: PB ; Gemeinde: Delbrück ; Gebiet: Heifeld Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. Die Statusangaben der wahrgenommenen Brutvögel werden im Gelände punktgenau auf den zur Verfügung gestellten Karten im Maßstab 1:6000 eingetragen (Feldkarten). Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier-Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung zur Erfassung der Brutvögel im Rahmen der ÖFS. Los Nr.: 6 Bezeichnung: 6/ÖFS-033 Beschreibung: Im Jahr 2018 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: ST; Gemeinde: Greven ; Gebiet: Rölvesheide Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. Die Statusangaben der wahrgenommenen Brutvögel werden im Gelände punktgenau auf den zur Verfügung gestellten Karten im Maßstab 1:6000 eingetragen (Feldkarten). Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier-Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung zur Erfassung der Brutvögel im Rahmen der ÖFS. Los Nr.: 7 Bezeichnung: 7/ÖFS-044 Beschreibung: Im Jahr 2018 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: RE,UN; Gemeinde: Waltrop; Gebiet: Lippeaue-Forck Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. Die Statusangaben der wahrgenommenen Brutvögel werden im Gelände punktgenau auf den zur Verfügung gestellten Karten im Maßstab 1:6000 eingetragen (Feldkarten). Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier-Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung zur Erfassung der Brutvögel im Rahmen der ÖFS. Los Nr.: 8 Bezeichnung: 8/ÖFS-050 Beschreibung: Im Jahr 2018 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: WES; Gemeinde: Kamp-Lintfort; Gebiet: Klosterkamp Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. Die Statusangaben der wahrgenommenen Brutvögel werden im Gelände punktgenau auf den zur Verfügung gestellten Karten im Maßstab 1:6000 eingetragen (Feldkarten). Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier-Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung zur Erfassung der Brutvögel im Rahmen der ÖFS. Los Nr.: 9 Bezeichnung: 9/ÖFS-057 Beschreibung: Im Jahr 2018 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: HSK; Gemeinde: Winterberg; Gebiet: Hildfeld Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. Die Statusangaben der wahrgenommenen Brutvögel werden im Gelände punktgenau auf den zur Verfügung gestellten Karten im Maßstab 1:6000 eingetragen (Feldkarten). Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier-Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung zur Erfassung der Brutvögel im Rahmen der ÖFS. Los Nr.: 10 Bezeichnung: 10/ÖFS-064 Beschreibung: Im Jahr 2018 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis:HSK ; Gemeinde: Sundern; Gebiet: Hagen Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. Die Statusangaben der wahrgenommenen Brutvögel werden im Gelände punktgenau auf den zur Verfügung gestellten Karten im Maßstab 1:6000 eingetragen (Feldkarten). Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier-Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung zur Erfassung der Brutvögel im Rahmen der ÖFS. Los Nr.: 11 Bezeichnung: 11/ÖFS-066 Beschreibung: Im Jahr 2018 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: LIP; Gemeinde: Kalletal; Gebiet: Asendorf Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. Die Statusangaben der wahrgenommenen Brutvögel werden im Gelände punktgenau auf den zur Verfügung gestellten Karten im Maßstab 1:6000 eingetragen (Feldkarten). Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier-Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung zur Erfassung der Brutvögel im Rahmen der ÖFS. Los Nr.: 12 Bezeichnung: 12/ÖFS-074 Beschreibung: Im Jahr 2018 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: Sl; Gemeinde: Bad Laasphe ; Gebiet: Alte Burg Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. Die Statusangaben der wahrgenommenen Brutvögel werden im Gelände punktgenau auf den zur Verfügung gestellten Karten im Maßstab 1:6000 eingetragen (Feldkarten). Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier-Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung zur Erfassung der Brutvögel im Rahmen der ÖFS. Los Nr.: 13 Bezeichnung: 13/ÖFS-083 Beschreibung: Im Jahr 2018 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: OE; Gemeinde: Wenden; Gebiet: Wenden Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. Die Statusangaben der wahrgenommenen Brutvögel werden im Gelände punktgenau auf den zur Verfügung gestellten Karten im Maßstab 1:6000 eingetragen (Feldkarten). Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier-Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung zur Erfassung der Brutvögel im Rahmen der ÖFS. Los Nr.: 14 Bezeichnung: 14/ÖFS-085 Beschreibung: Im Jahr 2018 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: HSK; Gemeinde: Olsberg; Gebiet: Gierskopp Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. Die Statusangaben der wahrgenommenen Brutvögel werden im Gelände punktgenau auf den zur Verfügung gestellten Karten im Maßstab 1:6000 eingetragen (Feldkarten). Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier-Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung zur Erfassung der Brutvögel im Rahmen der ÖFS. Los Nr.: 15 Bezeichnung: 15/ÖFS-087 Beschreibung: Im Jahr 2018 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: LIP; Gemeinde: Lemgo; Gebiet: Lauberhof Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. Die Statusangaben der wahrgenommenen Brutvögel werden im Gelände punktgenau auf den zur Verfügung gestellten Karten im Maßstab 1:6000 eingetragen (Feldkarten). Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier-Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung zur Erfassung der Brutvögel im Rahmen der ÖFS. Los Nr.: 16 Bezeichnung: 16/ÖFS-088 Beschreibung: Im Jahr 2018 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: HSK; Gemeinde: Brilon ; Gebiet: Krake Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. Die Statusangaben der wahrgenommenen Brutvögel werden im Gelände punktgenau auf den zur Verfügung gestellten Karten im Maßstab 1:6000 eingetragen (Feldkarten). Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier-Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung zur Erfassung der Brutvögel im Rahmen der ÖFS. Los Nr.: 17 Bezeichnung: 17/ÖFS-096 Beschreibung: Im Jahr 2018 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: Sl ; Gemeinde: Bad Berleburg ; Gebiet: Fredlar Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. Die Statusangaben der wahrgenommenen Brutvögel werden im Gelände punktgenau auf den zur Verfügung gestellten Karten im Maßstab 1:6000 eingetragen (Feldkarten). Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier-Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung zur Erfassung der Brutvögel im Rahmen der ÖFS. Los Nr.: 18 Bezeichnung: 18/ÖFS-108 Beschreibung: Im Jahr 2018 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: HX; Gemeinde: Bad Driburg ; Gebiet: Baumberge Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. Die Statusangaben der wahrgenommenen Brutvögel werden im Gelände punktgenau auf den zur Verfügung gestellten Karten im Maßstab 1:6000 eingetragen (Feldkarten). Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier-Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung zur Erfassung der Brutvögel im Rahmen der ÖFS. Los Nr.: 19 Bezeichnung: 19/ÖFS-110 Beschreibung: Im Jahr 2018 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: SU; Gemeinde: Königswinter; Gebiet: Schnorrenberg Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. Die Statusangaben der wahrgenommenen Brutvögel werden im Gelände punktgenau auf den zur Verfügung gestellten Karten im Maßstab 1:6000 eingetragen (Feldkarten). Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier-Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung zur Erfassung der Brutvögel im Rahmen der ÖFS. Los Nr.: 20 Bezeichnung: 20/ÖFS-115 Beschreibung: Im Jahr 2018 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: EU; Gemeinde: Blankenheim ; Gebiet: Junkerberg Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. Die Statusangaben der wahrgenommenen Brutvögel werden im Gelände punktgenau auf den zur Verfügung gestellten Karten im Maßstab 1:6000 eingetragen (Feldkarten). Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier-Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung zur Erfassung der Brutvögel im Rahmen der ÖFS. Los Nr.: 21 Bezeichnung: 21/ÖFS-121 Beschreibung: Im Jahr 2018 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: SO; Gemeinde: Geseke; Gebiet: Schloß Eringerfeld Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. Die Statusangaben der wahrgenommenen Brutvögel werden im Gelände punktgenau auf den zur Verfügung gestellten Karten im Maßstab 1:6000 eingetragen (Feldkarten). Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier-Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung zur Erfassung der Brutvögel im Rahmen der ÖFS. Los Nr.: 22 Bezeichnung: 22/ÖFS-123 Beschreibung: Im Jahr 2018 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: SO; Gemeinde: Lippetal ; Gebiet: Uelentrup Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. Die Statusangaben der wahrgenommenen Brutvögel werden im Gelände punktgenau auf den zur Verfügung gestellten Karten im Maßstab 1:6000 eingetragen (Feldkarten). Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier-Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung zur Erfassung der Brutvögel im Rahmen der ÖFS. Los Nr.: 23 Bezeichnung: 23/ÖFS-127 Beschreibung: Im Jahr 2018 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: MS ; Gemeinde: Münster; Gebiet: Lütke Schürmann Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. Die Statusangaben der wahrgenommenen Brutvögel werden im Gelände punktgenau auf den zur Verfügung gestellten Karten im Maßstab 1:6000 eingetragen (Feldkarten). Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier-Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung zur Erfassung der Brutvögel im Rahmen der ÖFS. Los Nr.: 24 Bezeichnung: 24/ÖFS-139 Beschreibung: Im Jahr 2018 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: UN; Gemeinde: Unna; Gebiet: Hagenberg Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. Die Statusangaben der wahrgenommenen Brutvögel werden im Gelände punktgenau auf den zur Verfügung gestellten Karten im Maßstab 1:6000 eingetragen (Feldkarten). Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier-Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung zur Erfassung der Brutvögel im Rahmen der ÖFS. Los Nr.: 25 Bezeichnung: 25/ÖFS-143 Beschreibung: Im Jahr 2018 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: HS; Gemeinde: Hückelhoven ; Gebiet: Baaler Bach Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. Die Statusangaben der wahrgenommenen Brutvögel werden im Gelände punktgenau auf den zur Verfügung gestellten Karten im Maßstab 1:6000 eingetragen (Feldkarten). Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier-Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung zur Erfassung der Brutvögel im Rahmen der ÖFS. Los Nr.: 26 Bezeichnung: 26/ÖFS-148 Beschreibung: Im Jahr 2018 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: HS ; Gemeinde: Geilenkirchen ; Gebiet: Gut Loherhof Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. Die Statusangaben der wahrgenommenen Brutvögel werden im Gelände punktgenau auf den zur Verfügung gestellten Karten im Maßstab 1:6000 eingetragen (Feldkarten). Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier-Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung zur Erfassung der Brutvögel im Rahmen der ÖFS. Los Nr.: 27 Bezeichnung: 27/ÖFS-163 Beschreibung: Im Jahr 2018 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: K; Gemeinde: Köln ; Gebiet: Honefer Platz Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. Die Statusangaben der wahrgenommenen Brutvögel werden im Gelände punktgenau auf den zur Verfügung gestellten Karten im Maßstab 1:6000 eingetragen (Feldkarten). Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier-Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung zur Erfassung der Brutvögel im Rahmen der ÖFS. Los Nr.: 28 Bezeichnung: 28/ÖFS-164 Beschreibung: Im Jahr 2018 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: DU; Gemeinde: Duisburg; Gebiet: Dellviertel Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll 10 ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. Die Statusangaben der wahrgenommenen Brutvögel werden im Gelände punktgenau auf den zur Verfügung gestellten Karten im Maßstab 1:6000 eingetragen (Feldkarten). Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier-Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung zur Erfassung der Brutvögel im Rahmen der ÖFS. Los Nr.: 29 Bezeichnung: 29/ÖFS-170 Beschreibung: Im Jahr 2018 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: EU ; Gemeinde: Euskirchen; Gebiet: Mitbach Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. Die Statusangaben der wahrgenommenen Brutvögel werden im Gelände punktgenau auf den zur Verfügung gestellten Karten im Maßstab 1:6000 eingetragen (Feldkarten). Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier-Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung zur Erfassung der Brutvögel im Rahmen der ÖFS. Los Nr.: 30 Bezeichnung: 30/ÖFS-178 Beschreibung: Im Jahr 2018 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: OB; Gemeinde: Oberhausen; Gebiet: Sterkrade Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. Die Statusangaben der wahrgenommenen Brutvögel werden im Gelände punktgenau auf den zur Verfügung gestellten Karten im Maßstab 1:6000 eingetragen (Feldkarten). Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier-Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung zur Erfassung der Brutvögel im Rahmen der ÖFS. Los Nr.: 31 Bezeichnung: 31/ÖFS-185 Beschreibung: Im Jahr 2018 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: D; Gemeinde: Düsseldorf; Gebiet: Urdenbacher Kämpe Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. Die Statusangaben der wahrgenommenen Brutvögel werden im Gelände punktgenau auf den zur Verfügung gestellten Karten im Maßstab 1:6000 eingetragen (Feldkarten). Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier-Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung zur Erfassung der Brutvögel im Rahmen der ÖFS. Los Nr.: 32 Bezeichnung: 32/ÖRF-003 Beschreibung: Im Jahr 2018 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: PB; Gemeinde: Bad Lippspringe; Gebiet: Bomsdorffbüsche Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. Die Statusangaben der wahrgenommenen Brutvögel werden im Gelände punktgenau auf den zur Verfügung gestellten Karten im Maßstab 1:6000 eingetragen (Feldkarten). Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier-Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung zur Erfassung der Brutvögel im Rahmen der ÖFS. Los Nr.: 33 Bezeichnung: 33/ÖRF-005 Beschreibung: Im Jahr 2018 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: KLE; Gemeinde: Kleve; Gebiet: Geldenberg Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. Die Statusangaben der wahrgenommenen Brutvögel werden im Gelände punktgenau auf den zur Verfügung gestellten Karten im Maßstab 1:6000 eingetragen (Feldkarten). Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier-Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung zur Erfassung der Brutvögel im Rahmen der ÖFS. Los Nr.: 34 Bezeichnung: 34/ÖRF-028 Beschreibung: Im Jahr 2018 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: SO,HSK; Gemeinde: Warstein, Meschede ; Gebiet: Hamorsbruch Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. Die Statusangaben der wahrgenommenen Brutvögel werden im Gelände punktgenau auf den zur Verfügung gestellten Karten im Maßstab 1:6000 eingetragen (Feldkarten). Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier-Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung zur Erfassung der Brutvögel im Rahmen der ÖFS. Los Nr.: 35 Bezeichnung: 35/ÖRF-042 Beschreibung: Im Jahr 2018 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: MS; Gemeinde: Münster; Gebiet: Davert Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. Die Statusangaben der wahrgenommenen Brutvögel werden im Gelände punktgenau auf den zur Verfügung gestellten Karten im Maßstab 1:6000 eingetragen (Feldkarten). Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier-Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung zur Erfassung der Brutvögel im Rahmen der ÖFS. Los Nr.: 36 Bezeichnung: 36/ÖRF-042 Beschreibung: Im Jahr 2018 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: SO; Gemeinde: Ruthen; Gebiet: Westereiden Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. Die Statusangaben der wahrgenommenen Brutvögel werden im Gelände punktgenau auf den zur Verfügung gestellten Karten im Maßstab 1:6000 eingetragen (Feldkarten). Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier-Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung zur Erfassung der Brutvögel im Rahmen der ÖFS. Los Nr.: 37 Bezeichnung: 37/ÖRF-014 Beschreibung: Im Jahr 2018 ist nachfolgend aufgeführte Untersuchungsfläche ornithologisch zu kartieren: Kreis: BM ; Gemeinde: Kerpen; Gebiet: Kerpener Bruch Für die Erfassung der Brutreviere sind mindestens 7 vollständige Kontrollgänge je nach Witterungsverlauf zwischen Mitte März und Anfang Juni am frühen Vormittag erforderlich. Zur Erfassung der dämmerungs- und nachtaktiven Arten erfolgen zusätzlich 2 Nacht-Begehungen. Wenn für einzelne Arten artspezifische Vor- oder Zusatzkartierungen durchgeführt werden, sind diese ebenfalls zu protokollieren. Gegebenenfalls sind bei einzelnen Arten spezielle Untersuchungen wie Befragungen von Landwirten und anschließende Kontrollen von Viehställen und Scheunen (z.B. Schleiereule, Rauchschwalbe) ergänzend hilfreich bzw. erforderlich. Für jedes Untersuchungsgebiet wird ein Kurzprotokoll ("Begehungsliste") erstellt, in dem Datum, Zeit und Witterungsverhältnisse der einzelnen Kartier-gänge notiert werden. Die Statusangaben der wahrgenommenen Brutvögel werden im Gelände punktgenau auf den zur Verfügung gestellten Karten im Maßstab 1:6000 eingetragen (Feldkarten). Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das "Methoden- Handbuch" für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier-Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung zur Erfassung der Brutvögel im Rahmen der ÖFS. 8. ggf. Zulassung von Nebenangeboten Nebenangebote werden nicht zugelassen. 9. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist Leistungsbeginn: Voraussichtlich Ende Februar 2018 Leistungsende: 15.09.2018. 10. Bezeichung der Stelle, die die Vergabeunterlagen und die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes abgibt - Vergabemarktplatz NRW Zu den unter Internet: www.evergabe.nrw.de genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. 11. Schlusstermin für die Anforderung von Vergabeunterlagen oder Einsicht in die Vergabeunterlagen 08.01.2018 10:00 Uhr. 12. Ablauf der Angebotsfrist 08.01.2018 10:00 Uhr. 13. Ablauf der Bindefrist 19.02.2018 23:59 Uhr. 14. Höhe etwaiger Vervielfältigungskosten und Zahlungsweise Eine Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform wird angeboten und ist nicht kostenpflichtig. 15. Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen Keine Kautionen oder Sicherheiten im engeren Sinn, jedoch sind dem Angebot: a) unterschriebener Angebotsvordruck (Vordruck VOL 7 ) Hinweis: Fehlt dieser Vordruck bzw. ist er nicht unterschrieben, so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich! b) ausgefülltes Leistungsverzeichnis c) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW) (Vordruck VOL 5f) ggf. auch für alle Subuntemehmen/allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft (Bestbieterprinzip) d) Vollständig ausgefüllter und unterschriebene Firmen-Fragenkatalog, ggf. auch für die anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und alle Subunternehmen. e) Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) f) Formblatt "Erklärung Anzahl Lose" - zwingend beizufügen Nur soweit zutreffend(l) ist noch das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt Bietergemeinschaftserklärung beizufügen. 16. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind Zum Dokument Ausschreibungsbestimmungen: Hier gem. Ziffer 3.6 Skontoabzug: Der Bieter muss angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt. Falls er einen Skontoabzug ermöglicht, trägt er die Höhe des Skontoabzugs und das Zahlungsziel in das Leistungsverzeichnis ein. Bei einer Skonto-Gewährung von mindestens 14 Tagen wird dieser bei der Wertung des Angebots/der Angebote berücksichtigt. Bei einer Skonto-Gewährung und einem angebotenen Zahlungsziel von weniger als 14 Tagen, wird dieser bei der Wertungsphase nicht berücksichtigt. Erhält ein Angebot, bei dem Skonto in der Wertungsphase wegen kürzerer Fristen nicht berücksichtigt wurde, den Zuschlag, so wird Skonto bei der Zahlung in Anspruch genommen, wenn die Skontofrist eingehalten werden kann. Hier gem. Ziffer 4.1 Preis je Los: Die im Angebot enthaltenen Preise sind als Festpreise anzubieten und decken alle Funktionalitäten und Bestandteile der angebotenen Preise und Leistungen ab. Alle anfallenden (Neben-)Kosten wie z. B. Fracht-/Transport-, Personal-, Lohn-, Material-, Betriebsstoff- und Versicherungskosten, sowie Sach- und Reisekostenaufwand, Spesen, etc. müssen in den Festpreisen enthalten sein. Kosten, die nicht im Angebot ausgewiesen sind, werden nicht erstattet. Hier gem. Ziffer 4.2 Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung: Die Rechnung ist dem Auftraggeber nach Erklärung der Abnahme (vgl. § 13 VOL-Vordruck 8a) vorzulegen. Wird die Abnahme nicht ausdrücklich erklärt und erfolgt kein Widerspruch, gilt die Abnahme einen Monat nach vollständiger Lieferung / Erbringung der Leistung als erklärt. Wird die Rechnung bereits mit der vollständigen Lieferung / Erbringung der Leistung übergeben, so beginnt die Zahlungsfrist erst nach Erklärung der Abnahme bzw. dessen | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 141606 vom 13.12.2017 |