Vergebener Auftrag
Lieferauftrag (VOL)
MAXX Meß- und Probenahmetechnik GmbH
Hechinger Str. 41
72414 Rangendingen
DE-04318 Leipzig
102063-2018
Abschnitt I:
I.1) Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ
Permoserstraße 15
04318 Leipzig
Telefon: +49 341/235/1700
E-Mail: tilo.prenzel@ufz.de
Internet: www.ufz.de
Internet: www.ufz.de/index.php
Internet: www.ufz.de/index.php
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF)
I.3) Haupttätigkeit(en) Forschung Umwelt
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrages EUOV 107_2017 UFZ „Mobile, automatisch gesteuerte Probenahmesysteme zur Erfassung kurzfristiger Pestizidbelastungen in kleinen Fließgewässern bei Starkregenereignissen“
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Lieferauftrag Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ Permoserstr. 15 04318 Leipzig Germany NUTS-Code
II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Anzahl: Es werden 60 Systeme beschafft. Beschaffungsgegenstand: Mobile, automatisch gesteuerte Probenahmesysteme zur Erfassung kurzfristiger Pestizidbelastungen in kleinen Fließgewässern bei Starkregenereignissen. Kurze Beschreibung: Die Probenahme der Pestizide wird durch die Änderung des Wasserstands bei Starkregenereignissen ereignisbezogen und automatisch ausgelöst. Da sich die zu beprobenden Substanzen stark in ihrer Wasserlöslichkeit unterscheiden (quantifiziert als n-Octanol-Wasser-Verteilungskoeffizient, log Kow, von -1,89 bis +7, s. Substanzliste), sind sowohl das Wasser als auch die Schwebstoffe zu beproben. Für die chemische Analytik ist ein Gesamtvolumen des Probenwassers inklusive Schwebstoffe von 150 ml notwendig. Für geplante Biotests sind sowohl die Wasserphase als auch die Schwebstoffe von etwa 20 l Probenwasser notwendig. Da ein Probenvolumen von 20 l Wasser nicht praktikabel ist hinsichtlich Lagerung und Versand, sind die Substanzen der 20 l durch Festphasenextraktion zu sammeln, die Schwebstoffe zuvor abzufiltrieren. Aus diesen Anforderungen ergibt sich die folgende dreiteilige Probenahme: Je Probenahme werden 40 Einzelproben a 500 ml genommen. Von allen 500-ml-Einzelproben wird (i) ein Aliquot von 3,75 ml inklusive der Schwebstoffe als direkte Wasserprobe gesammelt, (ii) aus den restlichen 496,25 ml werden die Schwebstoffe abfiltriert und zur Partikelprobe zusammengeführt, (iii) die Substanzen des filtrierten Probenwasser von knapp 496,25 ml werden anschließend mit Festphasenextraktion gesammelt. Die Differenz des Flüssigkeitsvolumens, die sich aus dem Vakuumdosiersystem ergibt (s. Punkt 2.2), wird mit dem Volumen der hier genannten dritten Probe der Festphasenextraktion ausgeglichen. Daraus ergibt sich für die direkte Wasserprobe ein Gesamtvolumen von exakt 150 ml. Es ist sicherzustellen, dass die Probenahmesysteme über mehrere Monate an entlegenen Stellplätzen im Freien installiert werden können und autark arbeiten. Um Diebstahl oder willkürliche Beschädigungen vorzubeugen, sollen die Probenahmesysteme ein „unscheinbares“ Äußeres aufweisen (z.B. in gedeckten Farben wie grau oder braun), mit einer Maximalgröße von etwa 0,2 m und über Bodenanker gesichert sein. Die Probenahmesysteme sind außerdem technisch robust auszuführen, um während der langen Stand-By-Zeit allgemeine Beschädigungen oder Fehlfunktionen zu vermeiden.
II.5) Common procurement vocabulary (CPV) 38000000 Beschreibung: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser).
II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.2.2) Angaben zu Optionen
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart Offen
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind 1. Preis Gewichtung 55 2. Leistung Gewichtung 45
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: EUOV 107 _2017 UFZ
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Auftragsbekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl: 2017/S 243-508084 vom 19.12.2017
Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr: EUOV 107_2017 UFZ Los-Nr: „Mobile, automatisch gesteuerte Probenahmesysteme zur Erfassung kurzfristiger Pestizidbelastungen in kleinen Fließgewässern bei Starkregenereignissen“
V.1 Tag der Zuschlagsentscheidung: 13.02.2018 Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde MAXX Mess- und Probenahmetechnik GmbH Hechinger Straße 41 72414 Rangendingen Deutschland
V.4) Angaben zum Auftragswert Endgültiger Gesamtauftragswert: Wert: 456 060,00 EUR
V.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2) Zusätzliche Angaben: Die vollständige Leistungsbeschreibung inkl. aller Downloaddokumente ist online für Jedermann unter www.ufz.de/index.php verfügbar. ES WERDEN KEINE DOKUMENTE VERSANDT => Bitte nutzen sie den Link für den freien Zugang zu allen Unterlagen.
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn Deutschland
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 06.03.2018