Titel | Abholung und Entsorgung von Deponiesickerwasser | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Landkreis Aschaffenburg Bayernstr. 18 63739 Aschaffenburg | |
Ausführungsort | DE-63755 Alzenau | |
Frist | 15.05.2018 | |
Vergabeunterlagen | www.subreport.de/E67876644 | |
TED Nr. | 162117-2018 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Landkreis Aschaffenburg Bayernstr. 18 63739 Aschaffenburg Fax: +49 6021 / 394-901 Telefon: +49 6021 / 394-411 E-Mail: Juergen.Morlok@Lra-ab.bayern.de Internet: www.abfallwirtschaft-ab.de I.2) Gemeinsame Beschaffung I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.subreport.de/E67876644 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.subreport.de/E67876644 Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Deponiesickerwasserentsorgung II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90430000 II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Abholung und Entsorgung von Deponiesickerwasser der AVV-Nr. 190703, ca. 8 000 bis fast 15 000 m3/Jahr der Deponie Stockstadt, Landkreis Aschaffenburg. Eine geringe Teilmenge (Durchschnitt der letzten 11 Jahre ca. 450 m3/a) ist der Kläranlage Aschaffenburg zuzuführen. Bedarfsabhängige Abholung des Sickerwassers in vom Auftragnehmer gestellten Tankfahrzeugen bis zu 180 m3 pro Tag (bisheriges Maximum aus Jan. 2018) II.1.5) Geschätzter Gesamtwert II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 90500000 90510000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE264 Hauptort der Ausführung: Deponie Stockstadt und die Anlage(n) des Auftragnehmers II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Siehe Nr. II.1.4 II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.10.2018 Ende: 30.09.2023 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Einseitige Verlängerungsoptionen des AG für 2 Jahre und für ein weiteres Jahr II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Durchführung von Leistungen von Sickerwassertransporten und/oder Abwasserentsorgungsleistungen bezogen auf die jeweils letzten 3 Geschäftsjahre. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist. Mindestens eine Erklärung durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte schriftliche Anforderung des AG oder seines Beauftragten ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen. Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Vorlage von mindestens einer Referenz nach dem Formular „Formular Referenzen Sickerwasser.docx“ (Anlage 1.3.1, steht per Download zur Verfügung) bezogen auf mindestens ein volles Jahr (zurückgemessen ab dem Tag der Abgabe des Angebots) bezüglich vergleichbarer Leistungen der Abwasserentsorgung (Industrieabwässer, Deponiesickerwasser u.ä.) mit Benennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Maßgeblich für die Beurteilung, ob der Bieter die Referenzkriterien erfüllt ist, dass der Bieter mit Hilfe des Formulars (erforderlichenfalls zusätzlicher ergänzender Angaben und/oder Erläuterungen) nachweist, dass er bezogen auf die Leistungen der Abwasserentsorgung über die geforderte Erfahrung über den genannten Zeitraum verfügt (berufliche Leistungsfähigkeit). Es wird darauf hingewiesen, dass sich Bieter per Eignungsleihe Dritter bedienen können (vgl. III.1.2); unter den dort genannten Voraussetzungen muss der Bieter selbst nicht über die geforderte Referenzerfahrung verfügen, sondern kann sich auf die Referenzen seines Nachunternehmers berufen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Eigenreferenzen zulässig sind. Unter Eigenreferenzen ist zu verstehen, dass der „Auftraggeber“ hier die vertragsgegenständliche Reinigungsanlage selbst betreibt, wie es z.B. bei den meisten Deponiesickerwasserreinigungsanlagen der Fall sein dürfte. (berufliche Leistungsfähigkeit) Benennung von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt gemäß Formular „Formular Referenzen Transporte.docx“ (Anlage 1.3.2, steht per Download zur Verfügung) bezogen auf mindestens ein volles Jahr (gemessen ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe) für die Leistung von Sickerwassertransporten und/oder Transport (gefährlicher) Flüssigkeiten mit Benennung des jeweiligen Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummern (berufliche Leistungsfähigkeit). Es wird darauf hingewiesen, dass sich Bieter per Eignungsleihe Dritter bedienen können (s.o.); unter den dort genannten Voraussetzungen muss der Bieter selbst nicht über die geforderte Referenzerfahrung verfügen, sondern kann sich auf die Referenzen seines Nachunternehmers berufen. (berufliche Leistungsfähigkeit). Benennung der Anlage(n), in der das Deponiesickerwasser im Auftragsfall entsorgt wird, mit Benennung der genauen Adresse der Anlage (Straße, Ort). Hierzu ist das Formular „Anlage 1.5.1 Formular Adresse der Entsorgunganlage(n).docx“ zu verwenden. (technische Leistungsfähigkeit) Erklärung des Bieters, dass er über ausreichend Entsorgungskapazität bezogen auf die ausgeschriebenen Mengen verfügt und diese u.a. auch nicht anderweitig vertraglich über die Vertragslaufzeit gebunden sind sowie eine Erklärung, dass auch im Fall eines Anlagenausfalls die Abnahme und Entsorgung sichergestellt ist. Dazu ist das Formular „Anlage 1.5.2 Formular Erklärung bezüglich ausreichender Entsorgungskapazität.docx“ zu verwenden. Diese Erklärung muss allein von dem Unternehmen abgegeben werden, welches die Deponiesickerwasserreinigung in der eigenen Anlage (bzw. den eigenen Anlagen) im Auftragsfall tatsächlich vornehmen wird. (berufliche Leistungsfähigkeit) Vorlage einer Konzeptbeschreibung des Reinigungsverfahrens bzw. Beschreibung der für die Reinigung des Sickerwassers vorgesehene Verfahrenstechnik, ggf. Darstellung der Reinigungsstufen incl. Fließblild. Die Darlegungen des Bieters müssen geeignet sein, dass der AG prüfen kann, ob die Einleit- und Reinigungsanforderungen des Anhangs 51 Oberirdische Ablagerung von Abfällen der Abwasserverordnung eingehalten werden. Für bestehende Anlagen gilt, dass Nachweise vorgelegt werden aus denen hervorgeht, dass eine Behandlung/Reinigung des vertragsgegenständlichen Sickerwassers zur Einhaltung der Anforderungen des Anhangs 51 der Abwasserverordnung möglich und zulässig ist (z.B. Genehmigungsbescheid). Weitere Angaben siehe BB 12.6 g) unter www.subreport.de/E67876644 Zur Eignungsleihe und Präqualifikationsnachweise: Siehe Nr. III.1.2. III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx (steht als Download zur Verfügung); für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss grundsätzlich jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters ist mit seiner Unterschrift unter dem Formular Anlage 1.4 abzugeben. Wenn der Bevollmächtigte der BG das Formular Anlage 1.4 unterschreibt, gilt die Eigenerklärung nach Anlage 1.4 für alle Mitglieder der BG als abgegeben. III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 15.05.2018 Ortszeit: 11:00 IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.08.2018 IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 15.05.2018 Ortszeit: 11:00 Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3) Zusätzliche Angaben Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der von dem AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV) eine Verbringung von Abfällen zur Beseitigung außerhalb Bayerns-grundsätzlich unzulässig ist. Ausgenommen hiervon ist gemäß Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern (inkraft getreten am 1.6.1979) die Entsorgung von Deponiesickerwasser in kommunalen Deponiesickerwasserreinigungsanlagen Hessens, d.h. dass eine Entsorgung in diesen kommunalen Deponiesickerwasserreinigungsanlagen von den Restriktionen des AbfPV ausgenommen ist. Für Angebote, die eine Reinigung des Sickerwassers in privat betriebenen, außerhalb von Bayern liegenden und geeigneten Kläranlagen vorsehen, besteht ein Genehmigungsvorbehalt der Regierung von Unterfranken. D.h. dass die Bieter, deren Angebot eine Entsorgung in einer außerhalb Bayerns gelegenen privaten Reinigungsanlage nicht darauf vertrauen können, dass ihr Angebot einen Zuschlag erhalten kann. Der Landkreis Aschaffenburg hat sich im Vorfeld der Ausschreibung um eine Ausnahmegenehmigung bezüglich der Restriktionen des AbfPV bemüht. Ein entsprechender Antrag des Landkreises wurde von der Regierung von Unterfranken abschlägig beschieden. Gemäß Schreiben vom 14.2.17 der Regierung von Unterfranken wird darüber anhand der vom Landkreis vorzulegenden Angebote entschieden, also erst nach Angebotsöffnung, ob ein Zuschlag auf ein Angebot mit einem Leistungsinhalt der Beseitigung außerhalb Bayerns erteilt werden kann, indem die von der Regierung von Unterfranken die Beseitigung außerhalb Bayerns genehmigt wird. Sollte das Sickerwasser verwertet werden können, entfällt vorgenannter Genehmigungsvorbehalt. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern Ansbach 91511 Deutschland Telefon: +49 981 / 53-1277 E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de Fax: +49 981 / 53-1837 VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB Einleitung, Antrag. 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Adresse der Vergabekammer und Faxnummer ist Nr. VI 4.1 zu entnehmen. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 12.04.2018 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 143952 vom 16.04.2018 |