Titel | Reparatur und Wartung von Heizanlagen | |
Vergabeverfahren | Vergebener Auftrag Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftragnehmer | K.U.Z. Gesundheitstechnik E. Zielinski GmbH Walderseestraße 4-6 13407 Berlin | |
Ausführungsort | DE-11011 Berlin | |
TED Nr. | 401809-2018 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Deutscher Bundestag, Referat ZT 6 Platz der Republik 1 11011 Berlin Fax: +49 30-227-30374 Telefon: +49 30-227-33234 E-Mail: vergabereferat@bundestag.de Internet: www.bundestag.de I.2) Gemeinsame Beschaffung I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Instandhaltung Hydraulik geothermischer Speicher Referenznummer der Bekanntmachung: ZT6-1133-2018-125-13-ZT380 II.1.2) CPV-Code Hauptteil 45259300 II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Störungsbeseitigung an den hydraulischen Komponenten und Einrichtungen der geothermischen Speicher des Deutschen Bundestages II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 474.056,80 EUR II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE300 Hauptort der Ausführung: Berlin II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die geothermischen Speicher setzen sich aus diversen Grundwasserbohrungen, Brunnenstuben, erdverlegten Rohrleitungen, technischen Hausanschlüssen und Hausverteilerräumen zusammen. Für die Medienübertragung werden Rohrleitungen aus Edelstahl, Polyethylen und glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) verwendet. Für die Wartung müssen zwei Mitarbeiter vor Ort sein. Der AN muss darüber hinaus in der Lage sein, zeitgleich zur Wartung den Einsatz von zwei weiteren Mitarbeitern für Instandsetzung und Störungsbeseitigung sicherzustellen. Vom Auftragnehmer ist eine ganzjährige 24-h-Rufbereitschaft für die Störungsbeseitigung einzurichten. Für den Beginn der Störungsbeseitigung vor Ort wird eine Reaktionszeit von sechs Stunden vereinbart. II.2.5) Zuschlagskriterien Preis II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 1.10.2018 und beträgt 2 Jahre. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, längstens bis zum 30.9.2022, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit durch die AG schriftlich gekündigt wird. II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 106-241838 IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 1 Bezeichnung des Auftrags: Instandhaltung Hydraulik geothermischer Speicher Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2) Auftragsvergabe V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 17.08.2018 V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde K.U.Z. Gesundheitstechnik Walderseestraße 4 – 6 Berlin 13407 Deutschland Telefon: +49 30/45509120 E-Mail: info@kuz-berlin.de NUTS-Code: DE300 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 474.056,80 EUR V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden Kurze Beschreibung des Anteils des an Unterauftragnehmer vergebenen Auftrags: Unbekannt Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3) Zusätzliche Angaben VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes Villemomblerstr. 76 Bonn 53123 Deutschland Telefon: +49 228-94990 E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de Fax: +49 228-9499163 Internet: www.bundeskartellamt.de VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 12.09.2018 | |
Veröffentlichung | Geonet Vergabe 146493 vom 20.09.2018 |