Titel | Klärschlammabfuhr sowie der thermischen Verwertung | |
Vergabeverfahren | Vergebener Auftrag Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftragnehmer | MSE Mobile Schlammentwässerung GmbH Auf der Hub 36-39 76307 Karlsbad-Ittersbach | |
Ausführungsort | DE-77933 Lahr | |
TED Nr. | 367132-2018 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) AVR Lahr bei der Stadt Lahr Schillerstraße 23 77933 Lahr Telefon: +49 782192289911 E-Mail: ausschreibung@lahr.de Internet: www.av-lahr.de I.2) Gemeinsame Beschaffung I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Schlammverwertung, Thermische Klärschlammverwertung Referenznummer der Bekanntmachung: CXXIV/2018 II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90513800 II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Der Abwasserverband Raumschaft Lahr beabsichtigt die Vergabe der Klärschlammabfuhr sowie der thermischen Verwertung für den Zeitraum September 2018 bis August 2021 (mit Option bis August 2022). Wesentliche Leistungen sind: — Abfuhr des Klärschlammes ca. 3 600 Tonnen jährlich — Thermische Verwertungdes Klärschlammes ca. 3 600 Tonnen jährlich II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 1.234.800,00 EUR II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 90513800 90513700 90513900 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE134 Hauptort der Ausführung: 77933 Lahr II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Schlammverwertung, Thermische Klärschlammverwertung Der Abwasserverband Raumschaft Lahr beabsichtigt die Vergabe der Klärschlammabfuhr sowie der thermischen Verwertung für den Zeitraum September 2018 bis August 2021 (mit Option bis August 2022). Wesentliche Leistungen sind: - Abfuhr des Klärschlammes ca. 3 600 Tonnen jährlich - Thermische Verwertung des Klärschlammes ca. 3 600 Tonnen jährlich II.2.5) Zuschlagskriterien Preis II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Das elektronische Verfahren auf dem Portal, sowie die Registrierung sind kostenfrei. Die Kosten betragen bei Abholung der Unterlagen 14 EUR, bei Zusendung 18 EUR (inkl. 4 EUR Versand). Die Bezahlung erfolgt hier gegen Verrechnungsscheck. Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 094-213526 IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: Schlammverwertung, Thermische Klärschlammverwertung Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2) Auftragsvergabe V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 04.07.2018 V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde MSE Mobile Schlammentwässerung GmbH Auf der Hub 35-39 Karlsbad-Ittersbach 76307 Deutschland NUTS-Code: DE123 Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.234.800,00 EUR V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3) Zusätzliche Angaben Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten. Hierzu können Sie die Vergabeunterlagen (inkl. GAEB-Dateien) unter Internet: ortenaukreis.deutsche-evergabe.de auch ohne Registrierung (§ 43 Abs.1 VgV) herunterladen und Ihr Angebot abgeben. Alternativ erhalten Sie die Unterlagen (ohne GAEB-Dateien) in Papierform ab Donnerstag den 17.5.2018 bei der Stadt Lahr - Amt für Geoinformation und Liegenschaften- Liegenschaften und Verwaltungsservice, Schillerstraße 23, 77933 Lahr. Tel.: 07821 910-0611. Fax 07821 910-0612. Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter: Internet: ortenaukreis.deutsche-evergabe.de Hinweis: Beim Download der Vergabeunterlagen auf der Plattform Deutsche E-Vergabe empfehlen wir eine freiwillige Registration jedes Unternehmens. Dies hat deutliche Vorteile hinsichtlich Informationsfluss im Verfahren (Bieterfragen, Änderungen an Unterlagen, Terminen, etc.) VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Kapellenstraße 17 Karlsruhe 76133 Deutschland Telefon: +49 7219260 E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Fax: +49 7219263985 VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Das Serviceportal der Vergabekammer Baden-Württemberg (https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen-392-leistung-0) gibt wichtige Hinweise die zu beachten sind für die Beantragung eines Vergabe Nachprüfungsverfahren, insbesondere auch zu Form und Fristen für Rechtsbehelfe. Die Stadt Lahr weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) unzulässig ist, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadt Lahr gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden. (Internet: www.gesetze-im-internet.de/gwb/index.html) VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Kapellenstraße 17, Karlsruhe 76133 Deutschland Telefon: +49 7219260 E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Fax: +49 7219263985 VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 21.08.2018 | |
Veröffentlichung | Geonet Vergabe 146244 vom 04.09.2018 |