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Titel
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Erstellung des Landschaftsplans 2040 nach § 23 HOAI
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VergabeverfahrenVergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AusführungsortDE-79106 Freiburg im Breisgau
TED Nr.547790-2019
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Stadt Freiburg i. Br.

Vergabemanagement

Fehrenbachallee 12

79106 Freiburg im Breisgau

Fax: +49 7612014089

Telefon: +49 7612014083


E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de

Internet: www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de


I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde


I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Erstellung des Landschaftsplans 2040 sowie des Umweltberichts zum Flächennutzungsplan 2040 für die Stadt Freiburg i.Br. Referenznummer der Bekanntmachung: 2019000404


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71400000


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Gegenstand des Verfahrens ist die Erstellung des Landschaftsplans 2040 nach § 23 HOAI Leistungsphase 1 bis 4 i. V. m. Anlage 4 HOAI sowie § 28 HOAI, sowie des Umweltberichts nach § 2a BauGB und Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und den §§ 2a und 4c BauGB zum Flächennutzungsplan 2040 für die Stadt Freiburg i.Br. Die Bearbeitung soll voraussichtlich im November 2019 beginnen und nach derzeitigem Stand bis Sommer 2023 abgeschlossen sein. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase für Leistungen der Landschaftsplanung und der Umweltprüfung. Das zweistufige Verfahren beinhaltet den öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche) gemäß §§ 14, 17 und 73 ff VgV.


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE131 Hauptort der Ausführung: Freiburg i.Br


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Der aktuelle Landschaftsplan 2020 und der Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 stammen aus dem Jahr 2006. Die geänderten Rahmenbedingungen innerhalb der Planungsphilosophie im Bereich der Landschaftsplanung und vor allem die dynamische Siedlungsentwicklung in Freiburg i.Br. machen eine Neuausrichtung des Landschaftsplans erforderlich. Bei dieser Neuaufstellung des Landschaftsplan 2040 wird eine kritische Auseinandersetzung mit der Vielzahl an Herausforderungen, die für die nachhaltige Entwicklung einer stark wachsenden Kommune prägend sind erwartet. Es gilt eine zeitgemäße Antwort aus landschaftsplanerischer Sicht zu finden. Der neue Landschaftsplan 2040 stellt das entscheidende strategisch-fachliche Planungsinstrument dar, mit diesen Herausforderungen zukunftsorientiert umzugehen. Er ist damit das Herzstück räumlich-konzeptioneller Umweltvorsorge für Freiburg i.Br. Methodisch und inhaltlich ist es dabei eine große Aufgabe, dieses Planungsinstrument optimal zu nutzen, so dass die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2040 unterstützt wird, insbesondere die ökologische Risikoanalyse zu den Bauflächenszenarien des Flächennutzungsplans. Ferner sind solche Planinhalte zu entwickeln, die für das tägliche Verwaltungshandeln der einschlägigen Ämter und Stellen von hoher Relevanz sind.


II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Konzept + Erläuterung / Gewichtung: 40 Qualitätskriterium - Name: Fachkompetenz / Gewichtung: 30 Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 30


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 076-180906


IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems


IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation


Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: Erstellung des Landschaftsplans 2040 sowie des Umweltberichts zum Flächennutzungsplan 2040 für die Stadt Freiburg i.Br. Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja


V.2) Auftragsvergabe


V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 22.10.2019


V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein


V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde HHP.raumentwicklung Rottenburg am Neckar 72108 Deutschland NUTS-Code: DE142 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja


V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR


V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben Zu II. 1.7. und V. 2.4 – Aufgrund § 39 Abs.6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 Karlsruhe 76137 Deutschland Telefon: +49 7219268732 E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Fax: +49 7219263985 Internet: www.rp.baden-wuerttemberg.de


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB- unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 Karlsruhe 76137 Deutschland Telefon: +49 7219268732 E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Fax: +49 7219263985 Internet: www.rp.baden-wuerttemberg.de


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 15.11.2019

VeröffentlichungGeonet Vergabe 151134 vom 27.11.2019