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Titel
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Kartierung ländlicher Gebiete
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VergabeverfahrenOffenes Verfahren
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberLandesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
Gartenstraße 6
24103 Kiel
AusführungsortDE-24105 Kiel
Frist24.01.2014
TED Nr.424828-2013
Beschreibung

Auftragsbekanntmachung


Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber


I.1) Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes

Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement

Schleswig-Holstein AöR

Gartenstraße 6

Zu Händen von: Herrn Florian Seelig

24103 Kiel

DEUTSCHLAND

Telefon: +49 4315991479, Fax: +49 4315991465


E-Mail: florian.seelig@gmsh.de

Internet: www.gmsh.de


I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers

Sonstige: Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des

Landes Schleswig-Holstein


I.3) Haupttätigkeit(en)

Umwelt


I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber

Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher

Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:

Erste Phase der landesweiten Biotopkartierung - Kartierung des

Wertgrünlandes in Schleswig-Holstein 2014.


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.

Dienstleistung

Dienstleistungen

Dienstleistungskategorie Nr 27: Sonstige Dienstleistungen

Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:

Schleswig-Holstein.

NUTS-Code DEF


II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum

dynamischen Beschaffungssystem (DBS)

Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens

Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR)

beabsichtigt in 2014 eine Kartierung des Wertgrünlandes in SH außerhalb

der FFH-Kulisse, der Stiftungsflächen und der Naturschutzgebiete

vorzunehmen. Erfasst werden in einer vom Auftraggeber vorgegebenen

Grünlandkulisse alle Biotoptypen des Grünlandes. Die innerhalb der Kulisse

vorkommenden „Wertgrünlandflächen“ sind lagegenau im Maßstab 1:5.000 in

der Fläche abzugrenzen, kartografisch zu erfassen und insbesondere den

entsprechenden gesetzlich geschützten Biotopen, FFH-Lebensraumtypen (LRT)

bzw. dem im Entwurf einer Erweiterung der Biotopverordnung befindlichen

„Arten- und strukturreichen Dauergrünland“ zuzuordnen. Die Wertflächen

sind mit definierten Informationen zu beschreiben, mit kennzeichnenden

Pflanzenarten zu belegen und die FFH-LRT im Erhaltungszustand zu bewerten

(gemäß LRT-Bewertungsschema LLUR). Die Digitalisierung und

Datenbankzusammenführung erfolgt an zentraler, ebenfalls ausgeschriebener

Stelle (Los 1). Die Ansprache der Biotoptypen und der gesetzlich

geschützten Biotope erfolgt über den aktualisierten „Kartierschlüssel“ der

Biotoptypen und gesetzlich geschützten Biotope in Schleswig-Holstein

(Stand 2014) des LLUR sowie nach den Steckbriefen der LRT. Der

Erfassungsmaßstab ist 1:5.000, die zu begutachtende Fläche ist die

Nutzungseinheit (Schlag). Die Zuordnung der Biotoptypen des

Nichtwertgrünlandes erfolgt auf der Basis mitgelieferter DTK5 und ALK -

Geometrien der Nutzungstypen.

Ergänzt wird die Kartierung durch die Erfassung der gesetzlich geschützten

Biotope „Sümpfe“, „Quellen“ und „Binnendünen“ und durch FFH-LRT, die nicht

Grünland sind, aber innerhalb der Kulisse liegen.

Die Vergabe des Auftrages erfolgt in 12 Losen auf der Basis der 11 Kreise

im Land (einschließlich der 4 kreisfreien Städte) zuzüglich eines

Digitalisierungsloses vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden

Haushaltsmittel. Eine Zuschlagslimitierung ist bei einem

Digitalisierungslos zuzüglich 4 Kartierungslosen vorgesehen. Das Landesamt

fordert potentielle Bieter auf, auf alle Lose zu bieten, da keine

Angebotslimitierung vorliegt.

Die Beauftragung der Flächen in den Kreisen Pinneberg, Stormarn und

Segeberg kann in Abhängigkeit der Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden

Haushaltsmittel einzeln oder gesamt ausgeschlossen werden.

Unter vorgenannter Voraussetzung behält sich das LLUR vor, die Kartierung

und Digitalisierung zusätzlicher Wertgrünlander außerhalb der Prüfkulisse

nach Stundenverrechnungssatz und geschätztem Aufwand in Auftrag zu geben.


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

71222200, 71222100


II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja


II.1.8) Lose

Aufteilung des Auftrags in Lose: ja

Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose


II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung. Beginn 1.4.2014. Abschluss 30.11.2014


Angaben zu den Losen


Los-Nr: 1


Bezeichnung: Zentrale Digitalisierung und digitale Koordinierung der Datenerfassung aus den Losen 2 – 12

1) Kurze Beschreibung Zentrale Digitalisierung sämtlicher Wertgrünländer in Abstimmung mit den kartierenden Büros (Los 2 – 12) und Zusammenführen der dort erhobenen Access-Datensätze. Dazu ist, durch den Auftragnehmer, eine einheitliche Vorgehensweise zu entwickeln und eine enge Absprache mit den Kartierbüros zu halten. Die zuarbeitenden Büros der Lose 2 – 12 leiten dazu die standardisierten Access – Daten sowie mindestens analoge Arbeitskarten an das Büro des Loses 1 weiter. Digitalisierungsarbeiten sind auf Basis der analogen Arbeitskarten zu berechnen.

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71222200, 71222100


Los-Nr: 2


Bezeichnung: Begutachtung der Prüfkulisse und Kartierung des Wertgrünlandes, der FFH–LRT einschließlich der gesetzlich geschützten Biotope „Sümpfe“, „Quellen“ und „Binnendünen“ im Kreis Nordfriesland

1) Kurze Beschreibung Kartierung des Wertgrünlandes in SH außerhalb der FFH-Kulisse, der Stiftungsflächen und der Naturschutzgebiete. Erfasst werden in einer vom Auftraggeber vorgegebenen Grünlandkulisse alle Biotoptypen des Grünlandes. Die innerhalb der Kulisse vorkommenden „Wertgrünlandflächen“ sind lagegenau im Maßstab 1:5.000 in der Fläche abzugrenzen, kartografisch zu erfassen und insbesondere den entsprechenden gesetzlich geschützten Biotopen, FFH-Lebensraumtypen (LRT) bzw. dem im Entwurf einer Erweiterung der Biotopverordnung befindlichen „Arten- und strukturreichen Dauergrünland“ zuzuordnen. Die Wertflächen sind mit definierten Informationen zu beschreiben, mit kennzeichnenden Pflanzenarten zu belegen und die FFH-LRT im Erhaltungszustand zu bewerten (gemäß LRT-Bewertungsschema LLUR). Die Digitalisierung und Datenbankzusammenführung erfolgt an zentraler, ebenfalls ausgeschriebener Stelle. Die Ansprache der Biotoptypen und der gesetzlich geschützten Biotope erfolgt über den aktualisierten „Kartierschlüssel“ der Biotoptypen und gesetzlich geschützten Biotope in Schleswig-Holstein (Stand 2014) des LLUR sowie nach den Steckbriefen der LRT. Der Erfassungsmaßstab ist 1:5.000, die zu begutachtende Fläche ist die Nutzungseinheit (Schlag). Die Zuordnung der Biotoptypen des Nichtwertgrünlandes erfolgt auf der Basis mitgelieferter DTK5 und ALK - Geometrien der Nutzungstypen. Ergänzt wird die Kartierung durch die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope „Sümpfe“, „Quellen“ und „Binnendünen“ und durch FFH-LRT, die nicht Grünland sind, aber innerhalb der Kulisse liegen.

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71222200, 71222100


Los-Nr: 3


Bezeichnung: Begutachtung der Prüfkulisse und Kartierung des Wertgrünlandes, der FFH–LRT einschließlich der gesetzlich geschützten Biotope „Sümpfe“, „Quellen“ und „Binnendünen“ im Kreis Schleswig-Flensburg

und in Flensburg: 1) Kurze Beschreibung Kartierung des Wertgrünlandes in SH außerhalb der FFH-Kulisse, der Stiftungsflächen und der Naturschutzgebiete. Erfasst werden in einer vom Auftraggeber vorgegebenen Grünlandkulisse alle Biotoptypen des Grünlandes. Die innerhalb der Kulisse vorkommenden „Wertgrünlandflächen“ sind lagegenau im Maßstab 1:5.000 in der Fläche abzugrenzen, kartografisch zu erfassen und insbesondere den entsprechenden gesetzlich geschützten Biotopen, FFH-Lebensraumtypen (LRT) bzw. dem im Entwurf einer Erweiterung der Biotopverordnung befindlichen „Arten- und strukturreichen Dauergrünland“ zuzuordnen. Die Wertflächen sind mit definierten Informationen zu beschreiben, mit kennzeichnenden Pflanzenarten zu belegen und die FFH-LRT im Erhaltungszustand zu bewerten (gemäß LRT-Bewertungsschema LLUR). Die Digitalisierung und Datenbankzusammenführung erfolgt an zentraler, ebenfalls ausgeschriebener Stelle. Die Ansprache der Biotoptypen und der gesetzlich geschützten Biotope erfolgt über den aktualisierten „Kartierschlüssel“ der Biotoptypen und gesetzlich geschützten Biotope in Schleswig-Holstein (Stand 2014) des LLUR sowie nach den Steckbriefen der LRT. Der Erfassungsmaßstab ist 1:5.000, die zu begutachtende Fläche ist die Nutzungseinheit (Schlag). Die Zuordnung der Biotoptypen des Nichtwertgrünlandes erfolgt auf der Basis mitgelieferter DTK5 und ALK - Geometrien der Nutzungstypen. Ergänzt wird die Kartierung durch die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope „Sümpfe“, „Quellen“ und „Binnendünen“ und durch FFH-LRT, die nicht

Grünland sind, aber innerhalb der Kulisse liegen. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

71222200, 71222100


Los-Nr: 4


Bezeichnung: Begutachtung der Prüfkulisse und Kartierung des Wertgrünlandes, der FFH–LRT einschließlich der gesetzlich geschützten Biotope „Sümpfe“, „Quellen“ und „Binnendünen“ im Kreis Dithmarschen

1) Kurze Beschreibung Kartierung des Wertgrünlandes in SH außerhalb der FFH-Kulisse, der: Stiftungsflächen und der Naturschutzgebiete. Erfasst werden in einer vom Auftraggeber vorgegebenen Grünlandkulisse alle Biotoptypen des Grünlandes. Die innerhalb der Kulisse vorkommenden „Wertgrünlandflächen“ sind lagegenau im Maßstab 1:5.000 in der Fläche abzugrenzen, kartografisch zu erfassen und insbesondere den entsprechenden gesetzlich geschützten Biotopen, FFH-Lebensraumtypen (LRT) bzw. dem im Entwurf einer Erweiterung der Biotopverordnung befindlichen „Arten- und strukturreichen Dauergrünland“ zuzuordnen. Die Wertflächen sind mit definierten Informationen zu beschreiben, mit kennzeichnenden Pflanzenarten zu belegen und die FFH-LRT im Erhaltungszustand zu bewerten (gemäß LRT-Bewertungsschema LLUR). Die Digitalisierung und Datenbankzusammenführung erfolgt an zentraler, ebenfalls ausgeschriebener Stelle. Die Ansprache der Biotoptypen und der gesetzlich geschützten Biotope erfolgt über den aktualisierten „Kartierschlüssel“ der Biotoptypen und gesetzlich geschützten Biotope in Schleswig-Holstein (Stand 2014) des LLUR sowie nach den Steckbriefen der LRT. Der Erfassungsmaßstab ist 1:5.000, die zu begutachtende Fläche ist die Nutzungseinheit (Schlag). Die Zuordnung der Biotoptypen des Nichtwertgrünlandes erfolgt auf der Basis mitgelieferter DTK5 und ALK - Geometrien der Nutzungstypen. Ergänzt wird die Kartierung durch die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope „Sümpfe“, „Quellen“ und „Binnendünen“ und durch FFH-LRT, die nicht Grünland sind, aber innerhalb der Kulisse liegen.

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71222200, 71222100


Los-Nr: 5


Bezeichnung: Begutachtung der Prüfkulisse und Kartierung des Wertgrünlandes, der FFH–LRT einschließlich der gesetzlich geschützten Biotope „Sümpfe“, „Quellen“ und „Binnendünen“ im Kreis Rendsburg-Eckernförde

1) Kurze Beschreibung Kartierung des Wertgrünlandes in SH außerhalb der FFH-Kulisse, der: Stiftungsflächen und der Naturschutzgebiete. Erfasst werden in einer vom Auftraggeber vorgegebenen Grünlandkulisse alle Biotoptypen des Grünlandes. Die innerhalb der Kulisse vorkommenden „Wertgrünlandflächen“ sind lagegenau im Maßstab 1:5.000 in der Fläche abzugrenzen, kartografisch zu erfassen und insbesondere den entsprechenden gesetzlich geschützten Biotopen, FFH-Lebensraumtypen (LRT) bzw. dem im Entwurf einer Erweiterung der Biotopverordnung befindlichen „Arten- und strukturreichen Dauergrünland“ zuzuordnen. Die Wertflächen sind mit definierten Informationen zu beschreiben, mit kennzeichnenden Pflanzenarten zu belegen und die FFH-LRT im Erhaltungszustand zu bewerten (gemäß LRT-Bewertungsschema LLUR). Die Digitalisierung und Datenbankzusammenführung erfolgt an zentraler, ebenfalls ausgeschriebener Stelle. Die Ansprache der Biotoptypen und der gesetzlich geschützten Biotope erfolgt über den aktualisierten „Kartierschlüssel“ der Biotoptypen und gesetzlich geschützten Biotope in Schleswig-Holstein (Stand 2014) des LLUR sowie nach den Steckbriefen der LRT. Der Erfassungsmaßstab ist 1:5.000, die zu begutachtende Fläche ist die Nutzungseinheit (Schlag). Die Zuordnung der Biotoptypen des Nichtwertgrünlandes erfolgt auf der Basis mitgelieferter DTK5 und ALK - Geometrien der Nutzungstypen. Ergänzt wird die Kartierung durch die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope „Sümpfe“, „Quellen“ und „Binnendünen“ und durch FFH-LRT, die nicht Grünland sind, aber innerhalb der Kulisse liegen.

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71222200, 71222100

3) Menge oder Umfang


Los-Nr: 6


Bezeichnung: Begutachtung der Prüfkulisse und Kartierung des Wertgrünlandes, der FFH–LRT einschließlich der gesetzlich geschützten Biotope „Sümpfe“, „Quellen“ und „Binnendünen“ im Kreis Plön sowie in Kiel und Neumünster

1) Kurze Beschreibung: Kartierung des Wertgrünlandes in SH außerhalb der FFH-Kulisse, der Stiftungsflächen und der Naturschutzgebiete. Erfasst werden in einer vom Auftraggeber vorgegebenen Grünlandkulisse alle Biotoptypen des Grünlandes. Die innerhalb der Kulisse vorkommenden „Wertgrünlandflächen“ sind lagegenau im Maßstab 1:5.000 in der Fläche abzugrenzen, kartografisch zu erfassen und insbesondere den entsprechenden gesetzlich geschützten Biotopen, FFH-Lebensraumtypen (LRT) bzw. dem im Entwurf einer Erweiterung der Biotopverordnung befindlichen „Arten- und strukturreichen Dauergrünland“ zuzuordnen. Die Wertflächen sind mit definierten Informationen zu beschreiben, mit kennzeichnenden Pflanzenarten zu belegen und die FFH-LRT im Erhaltungszustand zu bewerten (gemäß LRT-Bewertungsschema LLUR). Die Digitalisierung und Datenbankzusammenführung erfolgt an zentraler, ebenfalls ausgeschriebener Stelle. Die Ansprache der Biotoptypen und der gesetzlich geschützten Biotope erfolgt über den aktualisierten „Kartierschlüssel“ der Biotoptypen und gesetzlich geschützten Biotope in Schleswig-Holstein (Stand 2014) des LLUR sowie nach den Steckbriefen der LRT. Der Erfassungsmaßstab ist 1:5.000, die zu begutachtende Fläche ist die Nutzungseinheit (Schlag). Die Zuordnung der Biotoptypen des Nichtwertgrünlandes erfolgt auf der Basis mitgelieferter DTK5 und ALK - Geometrien der Nutzungstypen. Ergänzt wird die Kartierung durch die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope „Sümpfe“, „Quellen“ und „Binnendünen“ und durch FFH-LRT, die nicht Grünland sind, aber innerhalb der Kulisse liegen.

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71222200, 71222100

3) Menge oder Umfang


Los-Nr: 7


Bezeichnung: Begutachtung der Prüfkulisse und Kartierung des Wertgrünlandes, der FFH–LRT einschließlich der gesetzlich geschützten Biotope „Sümpfe“, „Quellen“ und „Binnendünen“ im Kreis Steinburg

1) Kurze Beschreibung: Kartierung des Wertgrünlandes in SH außerhalb der FFH-Kulisse, der Stiftungsflächen und der Naturschutzgebiete. Erfasst werden in einer vom Auftraggeber vorgegebenen Grünlandkulisse alle Biotoptypen des Grünlandes. Die innerhalb der Kulisse vorkommenden „Wertgrünlandflächen“ sind lagegenau im Maßstab 1:5.000 in der Fläche abzugrenzen, kartografisch zu erfassen und insbesondere den entsprechenden gesetzlich geschützten Biotopen, FFH-Lebensraumtypen (LRT) bzw. dem im Entwurf einer Erweiterung der Biotopverordnung befindlichen „Arten- und strukturreichen Dauergrünland“ zuzuordnen. Die Wertflächen sind mit definierten Informationen zu beschreiben, mit kennzeichnenden Pflanzenarten zu belegen und die FFH-LRT im Erhaltungszustand zu bewerten (gemäß LRT-Bewertungsschema LLUR). Die Digitalisierung und Datenbankzusammenführung erfolgt an zentraler, ebenfalls ausgeschriebener Stelle. Die Ansprache der Biotoptypen und der gesetzlich geschützten Biotope erfolgt über den aktualisierten „Kartierschlüssel“ der Biotoptypen und gesetzlich geschützten Biotope in Schleswig-Holstein (Stand 2014) des LLUR sowie nach den Steckbriefen der LRT. Der Erfassungsmaßstab ist 1:5.000, die zu begutachtende Fläche ist die Nutzungseinheit (Schlag). Die Zuordnung der Biotoptypen des Nichtwertgrünlandes erfolgt auf der Basis mitgelieferter DTK5 und ALK - Geometrien der Nutzungstypen. Ergänzt wird die Kartierung durch die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope „Sümpfe“, „Quellen“ und „Binnendünen“ und durch FFH-LRT, die nicht Grünland sind, aber innerhalb der Kulisse liegen.

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71222200, 71222100

3) Menge oder Umfang


Los-Nr: 8


Bezeichnung: Begutachtung der Prüfkulisse und Kartierung des Wertgrünlandes, der FFH–LRT einschließlich der gesetzlich geschützten Biotope „Sümpfe“, „Quellen“ und „Binnendünen“ im Kreis Pinneberg

1) Kurze Beschreibung: Kartierung des Wertgrünlandes in SH außerhalb der FFH-Kulisse, der Stiftungsflächen und der Naturschutzgebiete. Erfasst werden in einer vom Auftraggeber vorgegebenen Grünlandkulisse alle Biotoptypen des Grünlandes. Die innerhalb der Kulisse vorkommenden „Wertgrünlandflächen“ sind lagegenau im Maßstab 1:5.000 in der Fläche abzugrenzen, kartografisch zu erfassen und insbesondere den entsprechenden gesetzlich geschützten Biotopen, FFH-Lebensraumtypen (LRT) bzw. dem im Entwurf einer Erweiterung der Biotopverordnung befindlichen „Arten- und strukturreichen Dauergrünland“ zuzuordnen. Die Wertflächen sind mit definierten Informationen zu beschreiben, mit kennzeichnenden Pflanzenarten zu belegen und die FFH-LRT im Erhaltungszustand zu bewerten (gemäß LRT-Bewertungsschema LLUR). Die Digitalisierung und Datenbankzusammenführung erfolgt an zentraler, ebenfalls ausgeschriebener Stelle. Die Ansprache der Biotoptypen und der gesetzlich geschützten Biotope erfolgt über den aktualisierten „Kartierschlüssel“ der Biotoptypen und gesetzlich geschützten Biotope in Schleswig-Holstein (Stand 2014) des LLUR sowie nach den Steckbriefen der LRT. Der Erfassungsmaßstab ist 1:5.000, die zu begutachtende Fläche ist die Nutzungseinheit (Schlag). Die Zuordnung der Biotoptypen des Nichtwertgrünlandes erfolgt auf der Basis mitgelieferter DTK5 und ALK - Geometrien der Nutzungstypen. Ergänzt wird die Kartierung durch die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope „Sümpfe“, „Quellen“ und „Binnendünen“ und durch FFH-LRT, die nicht Grünland sind, aber innerhalb der Kulisse liegen.

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71222200, 71222100

3) Menge oder Umfang


Los-Nr: 9


Bezeichnung: Begutachtung der Prüfkulisse und Kartierung des Wertgrünlandes, der FFH–LRT einschließlich der gesetzlich geschützten Biotope „Sümpfe“, „Quellen“ und „Binnendünen“ im Kreis Segeberg

1) Kurze Beschreibung: Kartierung des Wertgrünlandes in SH außerhalb der FFH-Kulisse, der Stiftungsflächen und der Naturschutzgebiete. Erfasst werden in einer vom Auftraggeber vorgegebenen Grünlandkulisse alle Biotoptypen des Grünlandes. Die innerhalb der Kulisse vorkommenden „Wertgrünlandflächen“ sind lagegenau im Maßstab 1:5.000 in der Fläche abzugrenzen, kartografisch zu erfassen und insbesondere den entsprechenden gesetzlich geschützten Biotopen, FFH-Lebensraumtypen (LRT) bzw. dem im Entwurf einer Erweiterung der Biotopverordnung befindlichen „Arten- und strukturreichen Dauergrünland“ zuzuordnen. Die Wertflächen sind mit definierten Informationen zu beschreiben, mit kennzeichnenden Pflanzenarten zu belegen und die FFH-LRT im Erhaltungszustand zu bewerten (gemäß LRT-Bewertungsschema LLUR). Die Digitalisierung und Datenbankzusammenführung erfolgt an zentraler, ebenfalls ausgeschriebener Stelle. Die Ansprache der Biotoptypen und der gesetzlich geschützten Biotope erfolgt über den aktualisierten „Kartierschlüssel“ der Biotoptypen und gesetzlich geschützten Biotope in Schleswig-Holstein (Stand 2014) des LLUR sowie nach den Steckbriefen der LRT. Der Erfassungsmaßstab ist 1:5.000, die zu begutachtende Fläche ist die Nutzungseinheit (Schlag). Die Zuordnung der Biotoptypen des Nichtwertgrünlandes erfolgt auf der Basis mitgelieferter DTK5 und ALK - Geometrien der Nutzungstypen. Ergänzt wird die Kartierung durch die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope „Sümpfe“, „Quellen“ und „Binnendünen“ und durch FFH-LRT, die nicht Grünland sind, aber innerhalb der Kulisse liegen.

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71222200, 71222100

3) Menge oder Umfang


Los-Nr: 10


Bezeichnung: Begutachtung der Prüfkulisse und Kartierung des Wertgrünlandes, der FFH–LRT einschließlich der gesetzlich geschützten Biotope „Sümpfe“, „Quellen“ und „Binnendünen“ im Kreis Ostholstein

1) Kurze Beschreibung: Kartierung des Wertgrünlandes in SH außerhalb der FFH-Kulisse, der Stiftungsflächen und der Naturschutzgebiete. Erfasst werden in einer vom Auftraggeber vorgegebenen Grünlandkulisse alle Biotoptypen des Grünlandes. Die innerhalb der Kulisse vorkommenden „Wertgrünlandflächen“ sind lagegenau im Maßstab 1:5.000 in der Fläche abzugrenzen, kartografisch zu erfassen und insbesondere den entsprechenden gesetzlich geschützten Biotopen, FFH-Lebensraumtypen (LRT) bzw. dem im Entwurf einer Erweiterung der Biotopverordnung befindlichen „Arten- und strukturreichen Dauergrünland“ zuzuordnen. Die Wertflächen sind mit definierten Informationen zu beschreiben, mit kennzeichnenden Pflanzenarten zu belegen und die FFH-LRT im Erhaltungszustand zu bewerten (gemäß LRT-Bewertungsschema LLUR). Die Digitalisierung und Datenbankzusammenführung erfolgt an zentraler, ebenfalls ausgeschriebener Stelle. Die Ansprache der Biotoptypen und der gesetzlich geschützten Biotope erfolgt über den aktualisierten „Kartierschlüssel“ der Biotoptypen und gesetzlich geschützten Biotope in Schleswig-Holstein (Stand 2014) des LLUR sowie nach den Steckbriefen der LRT. Der Erfassungsmaßstab ist 1:5.000, die zu begutachtende Fläche ist die Nutzungseinheit (Schlag). Die Zuordnung der Biotoptypen des Nichtwertgrünlandes erfolgt auf der Basis mitgelieferter DTK5 und ALK - Geometrien der Nutzungstypen. Ergänzt wird die Kartierung durch die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope „Sümpfe“, „Quellen“ und „Binnendünen“ und durch FFH-LRT, die nicht Grünland sind, aber innerhalb der Kulisse liegen.

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71222200, 71222100

3) Menge oder Umfang


Los-Nr: 11


Bezeichnung: Begutachtung der Prüfkulisse und Kartierung des Wertgrünlandes, der FFH–LRT einschließlich der gesetzlich geschützten Biotope „Sümpfe“, „Quellen“ und „Binnendünen“ im Kreis Stormarn und in Lübeck

1) Kurze Beschreibung: Kartierung des Wertgrünlandes in SH außerhalb der FFH-Kulisse, der Stiftungsflächen und der Naturschutzgebiete. Erfasst werden in einer vom Auftraggeber vorgegebenen Grünlandkulisse alle Biotoptypen des Grünlandes. Die innerhalb der Kulisse vorkommenden „Wertgrünlandflächen“ sind lagegenau im Maßstab 1:5.000 in der Fläche abzugrenzen, kartografisch zu erfassen und insbesondere den entsprechenden gesetzlich geschützten Biotopen, FFH-Lebensraumtypen (LRT) bzw. dem im Entwurf einer Erweiterung der Biotopverordnung befindlichen „Arten- und strukturreichen Dauergrünland“ zuzuordnen. Die Wertflächen sind mit definierten Informationen zu beschreiben, mit kennzeichnenden Pflanzenarten zu belegen und die FFH-LRT im Erhaltungszustand zu bewerten (gemäß LRT-Bewertungsschema LLUR). Die Digitalisierung und Datenbankzusammenführung erfolgt an zentraler, ebenfalls ausgeschriebener Stelle. Die Ansprache der Biotoptypen und der gesetzlich geschützten Biotope erfolgt über den aktualisierten „Kartierschlüssel“ der Biotoptypen und gesetzlich geschützten Biotope in Schleswig-Holstein (Stand 2014) des LLUR sowie nach den Steckbriefen der LRT. Der Erfassungsmaßstab ist 1:5.000, die zu begutachtende Fläche ist die Nutzungseinheit (Schlag). Die Zuordnung der Biotoptypen des Nichtwertgrünlandes erfolgt auf der Basis mitgelieferter DTK5 und ALK - Geometrien der Nutzungstypen. Ergänzt wird die Kartierung durch die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope „Sümpfe“, „Quellen“ und „Binnendünen“ und durch FFH-LRT, die nicht Grünland sind, aber innerhalb der Kulisse liegen.

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71222200, 71222100

3) Menge oder Umfang


Los-Nr: 12


Bezeichnung: Begutachtung der Prüfkulisse und Kartierung des Wertgrünlandes, der FFH–LRT einschließlich der gesetzlich geschützten Biotope „Sümpfe“, „Quellen“ und „Binnendünen“ im Kreis Herzogtum Lauenburg

1) Kurze Beschreibung: Kartierung des Wertgrünlandes in SH außerhalb der FFH-Kulisse, der Stiftungsflächen und der Naturschutzgebiete. Erfasst werden in einer vom Auftraggeber vorgegebenen Grünlandkulisse alle Biotoptypen des Grünlandes. Die innerhalb der Kulisse vorkommenden „Wertgrünlandflächen“ sind lagegenau im Maßstab 1:5.000 in der Fläche abzugrenzen, kartografisch zu erfassen und insbesondere den entsprechenden gesetzlich geschützten Biotopen, FFH-Lebensraumtypen (LRT) bzw. dem im Entwurf einer Erweiterung der Biotopverordnung befindlichen „Arten- und strukturreichen Dauergrünland“ zuzuordnen. Die Wertflächen sind mit definierten Informationen zu beschreiben, mit kennzeichnenden Pflanzenarten zu belegen und die FFH-LRT im Erhaltungszustand zu bewerten (gemäß LRT-Bewertungsschema LLUR). Die Digitalisierung und Datenbankzusammenführung erfolgt an zentraler, ebenfalls ausgeschriebener Stelle. Die Ansprache der Biotoptypen und der gesetzlich geschützten Biotope erfolgt über den aktualisierten „Kartierschlüssel“ der Biotoptypen und gesetzlich geschützten Biotope in Schleswig-Holstein (Stand 2014) des LLUR sowie nach den Steckbriefen der LRT. Der Erfassungsmaßstab ist 1:5.000, die zu begutachtende Fläche ist die Nutzungseinheit (Schlag). Die Zuordnung der Biotoptypen des Nichtwertgrünlandes erfolgt auf der Basis mitgelieferter DTK5 und ALK - Geometrien der Nutzungstypen. Ergänzt wird die Kartierung durch die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope „Sümpfe“, „Quellen“ und „Binnendünen“ und durch FFH-LRT, die nicht Grünland sind, aber innerhalb der Kulisse liegen.

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71222200, 71222100

3) Menge oder Umfang


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Bedingungen für den Auftrag


III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die unter III.2) genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen. Hierbei sind Hauptauftragnehmer und Unterauftragnehmer mit den jeweiligen Teilaufträgen zu benennen. Bietergemeinschaften haben gesondert zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften.


III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen


Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose ist zulässig. Es werden allerdings pro Auftragnehmer maximal 4 Kartierungslose (Lose 2-12) und das Digitalisierungslos (Los 1) beauftragt, da die zu leistenden Kartierungsarbeiten sehr umfangreich sind. Jeder Bieter kann (sollte) Wünsche in Form einer Präferenzliste der von Ihm angebotenen Lose äußern. Die vom Auftraggeber ermittelte Punktzahl aus den Zuschlagskriterien Preis und Zeitkalkulation ist Ausgangspunkt für die Vergabeentscheidung. Die Präferenzliste kommt nur zur Anwendung, wenn ein Bieter mehr als 4 Kartierungslose gewinnt. Sollte ein Bieter mehr als 4 Lose gewinnen, erhält er den Zuschlag auf die Lose, die in seiner Präferenzliste die ersten 4 Plätze belegen.


III.2) Teilnahmebedingungen


III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen:

— Erklärung, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen,

— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 lit. a bis g VOL/A vorliegen.

2. Kennblatt des Unternehmens mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, der Anschrift, des Ansprechpartners für den Zeitraum des Vergabeverfahrens, einschl. der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mailadresse, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung.

3. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung einen Gewerbezentralregisterauszug einholen.

4. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten nach dem Tariftreue und Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 31.5.2013 – TTG (GVOBl. Schl.-H.2013 S. 239).

5. Erklärung (Formblatt) „Gleichstellung im Beruf“ gemäß § 18 Abs. 3 S.1 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG).


III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

6. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern wird die GMSH vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer anfordern. Diese ist dann binnen 6 Tagen der GMSH zu übersenden.

7. Eigenerklärung über maximal 5 Referenzen der in den letzten drei Geschäftsjahren (2010 – 2012) erbrachten und im Umfang vergleichbaren Leistungen bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Wertgrünlandkartierung), für öffentliche oder private Auftraggeber, unter Angabe von Name des Auftraggebers, Leistungsumfang, Auftragssumme, Dauer des Vertrages, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.


III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:


Los 1:


1. Eigenerklärung über die namentliche Nennung und Darstellung der fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung des Personals mit persönlichen Referenzen, das im Auftragsfall zum Einsatz kommt.

a. Erfahrungen Großprojekte Erfassung/Digitalisierung von gesetzlich geschützten Biotopen und Lebensräumen nach FFH-Richtlinie,

b. Projekterfahrung im Umgang mit komplexer vektorieller Digitalisierung,

c. Umgang und Erfahrung mit komplexen Datenbanken,

d. Projekterfahrungen zum Zusammenführen von GIS-Daten mit Sach-Datenbanken,

e. Projekterfahrungen Qualitätsmanagement/ Koordination GIS-Biotopdaten,

f. Kenntnisse der norddeutschen Landschaft und der Kartierungsmethoden im Bereich Wertgrünland,


2. Anzahl der GIS-Arbeitsplätze (mind. 10).


Los 2-12:


1) Eigenerklärung über die namentliche Nennung und Darstellung der fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung des Personals mit persönlichen Referenzen, das im Auftragsfall zum Einsatz kommt.

a. abgeschlossene Hochschul- oder vergleichbare Fachhochschulausbildung mit vegetationskundlichem Schwerpunkt,

b. Qualitativer Nachweis botanischer Artenkenntnis,

c. und praktische, mehrjährige Erfahrungen (mindestens 3 Jahre) in der Kartierung gesetzlich geschützter Biotope und FFH-LRT des Offenlandes des die Kartierung durchführenden Personals,

d. Nachweis, dass spezielle Kenntnisse über die unterschiedlichen Ausprägungstypen der einzelnen Grünland-Lebensraumtypen und der typischer Weise mit ihnen im Komplex vorkommenden Biotope/Lebensraumtypen in Norddeutschland vorhanden sind.


III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge


III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand


Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein


III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal


Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart


Offen


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien

1. Preis. Gewichtung 50

2. Zeitkalkulation. Gewichtung 50


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: ZB-U0-13-0805000-4121.7


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein


IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 24.1.2014 Kostenpflichtige Unterlagen: nein


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 7.2.2014 - 07:30


IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.


IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 31.3.2014


IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote


Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein


VI.3) Zusätzliche Angaben

1. E-Vergabe: Informationen erhalten Sie unter www.e-vergabe.gmsh.de. Bei der Registrierung auf unserer e- Vergabeplattform fällt einmalig eine Registrierungsgebühr in Höhe von 36,00 EUR an. Für dieses und alle weiteren Vergabeverfahren entstehen für Sie dann keine weiteren Kosten mehr. In der 5. KW 2014 steht das e-Vergabesystem aus technischen Gründen nicht zur Verfügung. In diesem Zeitraum ist die Kommunikation ausschließlich per Post, Fax oder per E-Mail möglich.

2. Abforderung der Unterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen können nur über die e-Vergabeplattform abgefordert werden.

3. Fragen zur Ausschreibung: Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens Mittwoch, den 29.1.2014 an die GMSH, z. Hd. Herrn Florian Seelig - Org.Z. 4121.7 (E-mail: florian.seelig@gmsh.de oder Fax: +49 4315991465 zu richten. Für alle registrierten Bewerber der E-Vergabe können Fragen auch über das E-Vergabesystem eingereicht werden. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage- Antwortkatalog erfasst, der frühestens nach dem Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen (Bewerbungsschluss) per Fax an alle Bewerber versendet wird. Die abschließende Fassung des Frage-Antwortkataloges wird nach dem Fristende für die Einreichung von Fragen, spätestens jedoch 6 Tage vor Angebotsschluss an alle Bewerber per Fax versendet.

4. Präqualifikation: Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in die PQ-VOL-Datenbank (www.pq-vol.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 92 24105 Kiel DEUTSCHLAND Telefon: +49 4319884702 Fax: +49 4319884640 Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Vergabeprüfstelle bei der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Gartenstraße 6 24103 Kiel DEUTSCHLAND Telefon: +49 4315991112 Fax: +49 4315991119


VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen


Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es handelt sich um eine Dienstleistung/Lieferung gemäß § 3 EG Abs. 1 VOL/A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB), (…)

— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.


VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Gartenstraße 6 24103 Kiel E-Mail: florian.seelig@gmsh.de Telefon: +49 4315991479 Fax: +49 4315991465


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 16.12.2013

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 130016 vom 18.12.2013