Titel | Eintrag von leichtflüchtigen Chlorkohlenwasserstoffen (LCKW) in den Boden | |
Vergabeverfahren | Vergebener Auftrag Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Ausführungsort | DE-21109 Hamburg | |
TED Nr. | 18879-2021 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg E-Mail: beschaffungsstelle@bsw.hamburg.de Internet: http.:www.hamburg.de/bsw/ I.2) Gemeinsame Beschaffung I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Durchführung erweiterter Einfahrbetrieb Referenznummer der Bekanntmachung: BUKEA-VV-N2-584-20 II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71300000 II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Auf dem Grundstück Jarrestr. 58 war über Jahrzehnte eine Großwäscherei mit Chemischer Reinigung in Betrieb. Dadurch erfolgte ein massiver Eintrag von leichtflüchtigen Chlorkohlenwasserstoffen (LCKW) in den Boden sowie in den 1. und 2. Grundwasserleiter. Nach Abriss der alten Bausubstanz erfolgte eine Bodensanierung durch die FHH. Da eine vollsfändige Dekontamination nicht möglich war, sind erhebliche Restbelastungen auf dem Grundstück verblieben. Diese Restbelastungen stellen grundsätzlich und im Sinne des BBodSchG eine potentielle Gefährdung für das mittlerweile auf dem Grundstück neu gebaute Gebäude mit Eigentumswohnungen dar, da schädliche Bodenveränderungen abzuwehren und der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen so zu sanieren sind, dass die Gefahrenschwelle dauerhaft unterschritten wird. Zur dauerhaften Gefahrenabwehr gemäß § 2 Absatz 7 BBodSchG waren daher bautechnische Maßnahmen (z. B. eine Baugrubenumschließung unter den Eigentumswohnungen sowie hydraulische Sicherungsmaßnahmen auf Grundlage eines hydraulischen Konzeptes) zum Schutz des Gebäudes notwendig, die nun langfristig alleinig durch die BUKEA zu betreiben sind. Das von Ochmann & Partner/Gillbricht Aufgestellte hydraulische Konzept bildet die Grundlage der Grundwasserbewirtschaftung der Jarrestraße 58 und beinhaltet die Umsetzung der hierfür notwendigen hydraulischen Sicherungsmaßnahmen. Die Hydraulische Sicherung (HS) besteht aus den anspruchsvollen bautechnischen Einrichtungen vor Ort, einer mehrjährigen Testphase (Einfahrbetrieb) und dem langjährigen Betrieb dieser Einrichtungen (Regelbetrieb). Zusätzlich hat sich die BUKEA gegenüber den Eigentümern der Wohnungen vertraglich verpflichtet, die hydraulischen Schutzmaßnahmen gemäß dieses Hydraulischen Konzeptes durchzuführen, zu betreiben, zu steuern, zu überwachen und die damit verbunden Kosten zu übernehmen sowie gesunde Wohnverhältnisse für die Bewohner der Eigentumswohnungen sicherzustellen. Grundlage dafür ist ein sogenannter „Nutzungsvertrag Jarrestraße 58", in dem u.a. festgeschrieben wurde, dass die BUKEA über einen Zeitraum von ca. 2 Jahren einen Einfahrbetrieb und danach den Regelbetrieb durchführt. Der Einfahrbetrieb beinhaltet gemäß Nutzungsvertrag eine Reihe von hydraulischen Untersuchungen und Funktionstests und soll allen Beteiligten innerhalb der BUKEA (Bedarfsträger hoheitliche Wasserbehörde N22, Realisierungsträger Altlastensanierung N24) ein vertieftes Verständnis für die Wirkungsweise des hydraulischen Sicherungssystems innerhalb der Baugrubenumschließung verschaffen. II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 300000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE600 II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Auf dem Grundstück Jarrestr. 58 war über Jahrzehnte eine Großwäscherei mit Chemischer Reinigung in Betrieb. Dadurch erfolgte ein massiver Eintrag von leichtflüchtigen Chlorkohlenwasserstoffen (LCKW) in den Boden sowie in den 1. und 2. Grundwasserleiter. Nach Abriss der alten Bausubstanz erfolgte eine Bodensanierung durch die FHH. Da eine vollsfändige Dekontamination nicht möglich war, sind erhebliche Restbelastungen auf dem Grundstück verblieben. Diese Restbelastungen stellen grundsätzlich und im Sinne des BBodSchG eine Potentielle Gefährdung für das mittlerweile auf dem Grundstück neu gebaute Gebäude mit Eigentumswohnungen dar, da schädliche Bodenveränderungen abzuwehren und der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen so zu sanieren sind, dass die Gefahrenschwelle dauerhaft unterschritten wird. Zur dauerhaften Gefahrenabwehr gemäß § 2 Absatz 7 BBodSchG waren daher bautechnische Maßnahmen (z. B. eine Baugrubenumschließung unter den Eigentumswohnungen sowie hydraulische Sicherungsmaßnahmen auf Grundlage eines hydraulischen Konzeptes) zum Schutz des Gebäudes notwendig, die nun langfristig alleinig durch die BUKEA zu betreiben sind. Die Hydraulische Sicherung (HS) besteht aus den anspruchsvollen bautechnischen Einrichtungen vor Ort, einer mehrjährigen Testphase (Einfahrbetrieb) und dem langjährigen Betrieb dieser Einrichtungen (Regelbetrieb). Zusätzlich hat sich die BUKEA gegenüber den Eigentümern der Wohnungen vertraglich verpflichtet, die Hydraulischen Schutzmaßnahmen gemäß dieses Hydraulischen Konzeptes durchzuführen, zu betreiben, zu steuern, zu überwachen und die damit verbunden Kosten zu übernehmen sowie gesunde Wohnverhältnisse für die Bewohner der Eigentumswohnungen sicherzustellen. Grundlage dafür ist ein sogenannter „Nutzungsvertrag Jarrestraße 58", in dem u.a. Festgeschrieben wurde, dass die BUKEA über einen Zeitraum von ca. 2 Jahren einen Einfahrbetrieb und danach den Regelbetrieb durchführt. Der Einfahrbetrieb beinhaltet gemäß Nutzungsvertrag eine Reihe von hydraulischen Untersuchungen und Funktionstests und soll allen Beteiligten innerhalb der BUKEA ein vertieftes Verständnis für die Wirkungsweise des Hydraulischen Sicherungssystems innerhalb der Baugrubenumschließung verschaffen. II.2.5) Zuschlagskriterien Preis II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen Erläuterung: Allein in Betracht kommt hier die Ausnahmeregelung des § 14 Abs. 4 Nr. 2 b), Abs. 6 VgV. Eine Auftragsvergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist danach dann zulässig, wenn der Auftrag nur von einem Unternehmen erbracht werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist, es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb. nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist. Mit der aufwendigen bautechnischen Installationen einzelner Sicherungsbarrieren vor Ort und dem nachfolgenden Betrieb der hydraulischen Sicherung ist insgesamt ein technisch und fachlich überaus anspruchsvolles Sicherungssystem zur Kapselbewirtschaftung entstanden. Es ist ein neuartiges System, das alleinig für den vorliegenden Anwendungsfall eine maßgeschneiderte Lösung und somit eine technische Besonderheit sowie ein Unikat darstellt. Dem AG ist kein vergleichbares technisches System zur Sicherung gesunder Wohnverhältnisse oder zur Grundwasser- bzw. Kapselbewirtschaftung bekannt. ·Die erbrachten und nun zu vergebenden Ingenieurleistungen stellen somit in ihrer Komplexität sowie Interoperabilität eine Besonderheit und Einzigartigkeit dar. Zu dem beabsichtigten Vorgehen gibt es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung. Die in der Vergangenheit vom AN durchgeführten Modellrechnungen für die hydraulische Sicherung basieren auf den neuen Erkenntnissen und Fragestellungen der einzigartigen Kapselbewirtschaftung, die im Einfahrbetrieb von April 2018 bis März 2020 gewonnen worden sind. Für die zu erbringenden Leistungen ist ein herausragendes geohydraulische Fachwissen in diesem Einzigartigen Projekt erforderlich. Es sind Detailkenntnisse aus der bautechnischen Umsetzung und der bisherigen betrieblichen Optimierung der hydraulischen Sicherung sowie der Expertise zur Modellierung des hydraulischen Sicherungssystems erforderlich. IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: Durchführung erweiterter Einfahrbetrieb Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2) Auftragsvergabe V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 30.12.2020 V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Saucke Geotechnik Hamburg Deutschland NUTS-Code: DE600 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3) Zusätzliche Angaben VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Neuenfelder Straße 19 Hamburg 21109 Deutschland Telefon: +49 40428403230 E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de Fax: +49 40427310499 VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 11.01.2021 | |
Veröffentlichung | Geonet Vergabe 156175 vom 19.01.2021 |