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Titel
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Baubegleitende Baugrunduntersuchungen
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VergabeverfahrenVergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AusführungsortDE-25335 Elmshorn
TED Nr.315152-2021
Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber


I.1) Stadt Elmshorn — Der Bürgermeister

Schulstraße 15-17

25335 Elmshorn

Deutschland

Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle

Fax: +49 4121/22384


E-Mail: vergabestelle@elmshorn.de

Internet: http.:www.elmshorn.de


I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde


I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Baubegleitendes Bodenmanagement für BV 3. BA Hamburger Straße / Adenauerdamm / Langelohe Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-71-1


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71332000


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Baubegleitende Baugrunduntersuchungen.


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 71.110,00 EUR


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEF09 Hauptort der Ausführung: 3.BA Hamburger Straße / Adenauerdamm / Langelohe 25337 Elmshorn


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Baubegleitendes Bodenmanagement für BV 3.BA Hamburger Straße / Adenauerdamm / Langelohe.


II.2.5) Zuschlagskriterien Preis


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 051-128614


IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems


IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation


Abschnitt V: Auftragsvergabe, Bezeichnung des Auftrags: Auftragsvergabe Ing.-ges. PTM Hamburg mbH, Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja


V.2) Auftragsvergabe


V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 28.05.2021


V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 9, Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein


V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Ing.-ges. PTM Hamburg mbH, Wilkensweg 6, Hamburg, 21149, Deutschland, E-Mail: hamburg@ptm.net, NUTS-Code: DE600, Internet-Adresse: Internet: http.:www.ptm.net, Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja


V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 71.110,00 EUR


V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben


Bekanntmachungs-ID: CXS0YMKYYYP.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer SH beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Abt. VII 1, Düsternbrooker Weg 94, Kiel, 24105, Deutschland


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit


1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,


2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,


3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,


4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer SH beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Abt. VII 1, Düsternbrooker Weg 94, Kiel, 24105, Deutschland


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 17.06.2021

VeröffentlichungGeonet Vergabe 158914 vom 24.06.2021