Titel | Stadtplanung und Landschaftsgestaltung | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) Am Mainzer Tor 1 56068 Koblenz | |
Ausführungsort | DE-56068 Koblenz | |
Frist | 04.05.2020 | |
Vergabeunterlagen | www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=320982 | |
TED Nr. | 157366-2020 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Bundesanstalt für Gewäserkunde Am Mainzer Tor 1 56068 Koblenz E-Mail: Vergabe@bafg.de Internet: www.bafg.de I.2) Gemeinsame Beschaffung I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Bundesoberbehörde I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Verkehrswesen (Gewässerkunde) Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Erstellung von 4 ökologisch orientierten Unterhaltungsplänen an Bundeswasserstraßen Referenznummer der Bekanntmachung: U3/Z1/162.02/020/020 II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71400000 II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Ansprüche an Bundeswasserstraßen haben sich gewandelt. Neben der Bedeutung für die Schifffahrt ist das Gewässer einschließlich der angrenzenden Auen als Lebensraum verstärkt in den Vordergrund getreten, wodurch sich auch die Anforderungen an die Unterhaltung geändert haben. Schritt für Schritt sind durch die Novellierungen des Bundesnaturschutzgesetzes, die Einführung von EU-Richtlinien wie die FFH-Richtlinie oder die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die Beachtung des besonderen Artenschutzes sowie die Zuständigkeit für die wasserwirtschaftliche Unterhaltung die Ansprüche an die Berücksichtigung ökologischer Belange bei der Unterhaltung einer Wasserstraße gestiegen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, nutzt die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) den von der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) entwickelten und bundesweit erprobten Unterhaltungsplan. Die zur Vergabe anstehenden 4 Unterhaltungspläne (UP) teilen sich in einer geographischen Abfolge Von Nord nach Süd in folgende Lose auf (s. a. Inhaltsverzeichnis auf Seite 2): — Los A: UP Pinnau (Km 0,00 – Km 19,50); — Los B: UP Mittelweser mit 3 Abschnitten: Stauhaltung Schlüsselburg (Weser-Km 223,20-228,90) und Schleusenkanal Petershagen (Kanal-Km 6,00 – 8,00); Wehrarm Schlüsselburg (Weser-Km 230,90 – 239,00) und Stauhaltung Landesbergen (Weser-Km 246,00-250,00); — Los C: UP Main-Donau-Kanal, (Stauhaltung Riedenburg Km 135,00-Km 151,00); — Los D: UP Donau in 2 Abschnitten: Stauhaltung Jochenstein (Km 2203,20 bis 2230,60) sowie Stauhaltung Kachlet (Km 2230,60 bis 2257,00). Für die UP sind auf der Basis von aktuell durchzuführenden Biotoptypenkartierungen sowie zu recherchierender vorhandener Daten und Unterlagen Ziele und Anweisungen in enger Zusammenarbeit mit der BfG sowie dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) und dem Außenbezirk (ABz) zu erarbeiten. Die Inhalte des Unterhaltungsplans sind in sieben thematischen Karten und einem Erläuterungsbericht darzustellen. Die Pläne sind mit GIS-Software zu erstellen. Der Erläuterungsbericht zur Biotoptypenkartierung gliedert sich in eine Langfassung und in eine Kurzfassung. Die Kurzfassung findet sich wieder im Endbericht zum UP, dessen Inhalte von der BfG als Auftraggeber (AG) endbearbeitet werden. II.1.5) Geschätzter Gesamtwert II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja maximale Anzahl an Losen: 4 II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: UP Pinnau Los-Nr.: 1 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71400000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEB11 Hauptort der Ausführung: Bereich Pinnau u. a. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: (Biotoptypenkartierung/Artenlisten/Ufersicherungen/digitale Anforderungen/Berichte): Anforderungsprofil zur Biotoptypenkartierung (Maßstab 1:2000) Für das im Übersichtslageplan (Anlage 1) dargestellte Bearbeitungsgebiet ist im Zuge einer zweimaligen Begehung (Frühjahrs- und Spätsommeraspekt) eine Biotoptypenkartierung im Maßstab 1:2000 durchzuführen. Das Bearbeitungsgebiet umfasst ca. 400 ha (Anlage 1). Ggf. erforderliche Betretungserlaubnisse sind durch den AN einzuholen. Die erste Kartierung hat im Spätsommer 2020 zu erfolgen. Die Kartierung ist mit dem Biotoptypenschlüssel der Bundesanstalt für Gewässerkunde (Anlage 2) durchzuführen. Ggf. erforderliche Ergänzungen sind erwünscht und mit dem AG abzustimmen. Für jeden Biotoptyp ist eine repräsentative, halbquantitative Artenliste zu erstellen (Anlage 3). Die Artenlisten sind für jede unterscheidbare Lokalität zu erstellen, d. h. auch für Gehölzgruppen, Baumreihen und Solitäre. Gehölzreihen und Einzelbäume sind unter Angabe des Artnamens zu kartieren. Das Alter der Einzelbäume ist mit „alt“, „mittel“ und „jung“ einzuschätzen. Gefährdete und geschützte Pflanzenarten sowie Neophytenbestände (ab ca. 1 m2 Größe) sind zu erfassen und punktgenau darzustellen. Darüber hinaus sind erkennbare, ökologisch bemerkenswerte Habitatstrukturen, z. B. Bäume mit Horsten und Bruthöhlen, Uferabbrüche etc., gesondert darzustellen und zu beschreiben. Der Artname dieser Bäume ist anzugeben (auch im Gehölzbestand). Die abgeschlossenen Kartierungen sind in den Kartier-Schlüssel von Schleswig-Holstein zu übersetzen und ebenfalls AG zu übergeben erforderlich ist außerdem eine ausführliche, digitale, GPS-gestützte Fotodokumentation (ca. 120 Fotos). Bemerkenswerte Örtlichkeiten und Biotoptypen, geschützte, gefährdete und weitere ökologisch bemerkenswerte Tier- und Pflanzenarten, zu erhaltende bzw. zu fördernde Situationen aber auch Negativbeispiele sowie im Rahmen der Erholungsnutzung relevante Strukturen sind zu erfassen. Die digitalen Bilder sind entsprechend der beigefügten Vorgaben zu beschriften (Anlage 6). Fachliche Hinweise zu den einzelnen Fotos sind unter Angabe von Km und Datum sowohl unter den analogen Bildern im Anhang der Langfassung und der Zielkonzeption als auch digital in den IPTC-Daten der einzelnen Bilddatei (u. a. Stichwort) festzuhalten. Die zu bearbeitende Strecke ist durch digitale Schrägluftbildaufnahmen vom Flugzeug/Hubschrauber/Drohne aus mit hoher Auflösung (min. 8 Mio. Pixel) zu dokumentieren und die Lage der fotografierten Situation mittels GPS zu verorten. Die Aufnahmen sind unter Angabe des Objekts, Lage und Datum digital in den IPTC-Daten zu beschreiben (Anlage 6). Dabei ist von ca. 100 Aufnahmen auszugehen. Bei der Erstellung der Schrägluftbildaufnahmen ist so tief wie erlaubt zu fliegen. Die Fluggenehmigung für die Schrägluftbildaufnahmen ist dem AG vor der Befliegung vorzulegen. Die beim WSA/ABz abzufragende Lage und Art der Ufersicherungen sind in einem separaten Plan im Bestandsplan Biotoptypen darzustellen (siehe Anlage 5). Der BfG, dem WSA und dem ABz sind in einem gesonderten Termin (mindestens 8 Stunden) die Kartierergebnisse im Gelände zu erläutern. Allgemeine Inhalte einer Zielkonzeption: Die Zielkonzeption gibt die Leitlinie der Entwicklung der im Eigentum der WSV befindlichen Flächen und damit den Orientierungsrahmen für die Unterhaltung im jeweiligen Außenbezirk (ABz) eines Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes (WSA) in den nächsten Jahrzehnten vor. Unter Berücksichtigung der im WaStrG und WHG formulierten Vorgaben sowie auf der Grundlage der ermittelten Daten, der heutigen und zukünftigen Arbeiten, Aufgaben und Planungen des WSA und des ABz sowie eines bereits vorliegenden Unterhaltungsplanes aus 2008 ist die Zielkonzeption zu entwickeln. Hierbei sind unter Beachtung der Kostenneutralität durch Abweichen von der rein technischen und normierten Gewässerunterhaltung sowie durch Extensivieren der Unterhaltungsfrequenzen ökologisch wertvolle Uferabschnitte langfristig und nachhaltig zu schützen und zu sichern sowie in ökologisch verarmten Bereichen naturnahe Strukturen zu fördern. Die wasserwirtschaftliche Unterhaltung gemäß § 39 WHG wird integriert. Darüber hinaus enthält die Zielkonzeption auch Hinweise und Anregungen zu potenziellen Entwicklungsmaßnahmen, die über die Unterhaltung hinausgehen. Die Berücksichtigung ökologischer Belange erfordert außerdem die Einbeziehung von Flächen außerhalb der WSV-Eigentumsgrenze. Diese Aussagen und Ziele haben jedoch nur empfehlenden, unverbindlichen Charakter und somit auch keinen Einfluss auf die Unterhaltungsarbeiten des WSA/ABz. Ansonsten ist die Zielkonzeption für den unterhaltenden Abz. verbindlich, so dass die Erarbeitung in enger Abstimmung mit dem jeweiligen WSA/ABz erfolgen muss. Außerdem ist für die Erarbeitung der Zielkonzeption eine Beteiligung der zuständigen Landesbehörden und ggf. der Vereinigungen vorgesehen. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 27 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: UP Mittelweser Los-Nr.: 2 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71400000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEB11 Hauptort der Ausführung: Bereich Mittelweser u.a. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: (Biotoptypenkartierung/Artenlisten/Ufersicherungen/digitale Anforderungen/Berichte): Für das im Übersichtslageplan (Anlage 1) dargestellte Bearbeitungsgebiet ist im Zuge einer zweimaligen Begehung (Spätsommer- und Frühjahrsaspekt) eine Biotoptypenkartierung im Maßstab 1:2000 durchzuführen. Das Bearbeitungsgebiet umfasst ca. 710 ha (Anlage 1). Ggf. erforderliche Betretungserlaubnisse sind durch den AN einzuholen. Die erste Kartierung hat im Spätsommer 2020 zu erfolgen. Die Kartierung ist mit dem Biotoptypenschlüssel der Bundesanstalt für Gewässerkunde (Anlage 2) durchzuführen. Ggf. erforderliche Ergänzungen sind erwünscht und mit dem AG abzustimmen. Für jeden Biotoptyp ist eine repräsentative, halbquantitative Artenliste zu erstellen (Anlage 3). Die Artenlisten sind für jede unterscheidbare Lokalität zu erstellen, d. h. auch für Gehölzgruppen, Baumreihen und Solitäre. Gehölzreihen und Einzelbäume sind unter Angabe des Artnamens zu kartieren. Das Alter der Einzelbäume ist mit „alt“, „mittel“ und „jung“ einzuschätzen. Gefährdete und geschützte Pflanzenarten sowie Neophytenbestände (ab ca. 1 m2 Größe) sind zu erfassen und punktgenau darzustellen. Darüber hinaus sind erkennbare, ökologisch bemerkenswerte Habitatstrukturen, z. B. Bäume mit Horsten und Bruthöhlen, Uferabbrüche etc., gesondert darzustellen und zu beschreiben. Der Artname dieser Bäume ist anzugeben (auch im Gehölzbestand). Erforderlich ist außerdem eine ausführliche, digitale, GPS-gestützte Fotodokumentation (ca. 180 Fotos). Bemerkenswerte Örtlichkeiten und Biotoptypen, geschützte, gefährdete und weitere ökologisch bemerkenswerte Tier- und Pflanzenarten, zu erhaltende bzw. zu fördernde Situationen aber auch Negativbeispiele sowie im Rahmen der Erholungsnutzung relevante Strukturen sind zu erfassen. Die digitalen Bilder sind entsprechend der beigefügten Vorgaben zu beschriften (Anlage 6). Fachliche Hinweise zu den einzelnen Fotos sind unter Angabe von Km und Datum sowohl unter den analogen Bildern im Anhang der Langfassung und der Zielkonzeption als auch digital in den IPTC-Daten der einzelnen Bilddatei (u. a. Stichwort) festzuhalten. Die zu bearbeitende Strecke ist durch digitale Schrägluftbildaufnahmen vom Flugzeug/Hubschrauber aus mit hoher Auflösung (min. 8 Mio. Pixel) zu dokumentieren und die Lage der fotografierten Situation mittels GPS zu verorten. Die Aufnahmen sind unter Angabe des Objekts, Lage und Datum digital in den IPTC-Daten zu beschreiben (Anlage 6). Dabei ist von ca. 120 Aufnahmen auszugehen. Bei der Erstellung der Schrägluftbildaufnahmen ist so tief wie erlaubt zu fliegen. Die Fluggenehmigung für die Schrägluftbildaufnahmen ist dem AG vor der Befliegung vorzulegen. Die beim WSA/ABz abzufragende Lage und Art der Ufersicherungen sind in einem separaten Plan, im „Bestandsplan der Biotoptypen" darzustellen (siehe Anlage 5). Der BfG, dem WSA und dem ABz sind in einem gesonderten Termin (mindestens 8 Stunden) die Kartierergebnisse im Gelände zu erläutern. Allgemeine Inhalte einer Zielkonzeption: Die Zielkonzeption gibt die Leitlinie der Entwicklung der im Eigentum der WSV befindlichen Flächen und damit den Orientierungsrahmen für die Unterhaltung im jeweiligen Außenbezirk (ABz) eines Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes (WSA) in den nächsten Jahrzehnten vor. Unter Berücksichtigung der im WaStrG und WHG formulierten Vorgaben sowie auf der Grundlage der ermittelten Daten, der heutigen und zukünftigen Arbeiten, Aufgaben und Planungen des WSA und des ABz ist die Zielkonzeption zu entwickeln. Hierbei sind unter Beachtung der Kostenneutralität durch Abweichen von der rein technischen und normierten Gewässerunterhaltung sowie durch Extensivieren der Unterhaltungsfrequenzen ökologisch wertvolle Uferabschnitte langfristig Und nachhaltig zu schützen und zu sichern sowie in ökologisch verarmten Bereichen naturnahe Strukturen zu fördern. Die wasserwirtschaftliche Unterhaltung gemäß § 39 WHG wird integriert. Darüber hinaus enthält die Zielkonzeption auch Hinweise und Anregungen zu potenziellen Entwicklungsmaßnahmen, Die über die Unterhaltung hinausgehen. Die Berücksichtigung ökologischer Belange erfordert außerdem die Einbeziehung von Flächen außerhalb der WSV-Eigentumsgrenze. Diese Aussagen und Ziele haben jedoch nur empfehlenden, unverbindlichen Charakter und somit auch keinen Einfluss auf die Unterhaltungsarbeiten des WSA/ABz. Ansonsten ist die Zielkonzeption für den unterhaltenden Abz verbindlich, so dass die Erarbeitung in enger Abstimmung mit dem jeweiligen WSA/ABz erfolgen muss. Außerdem ist für die Erarbeitung der Zielkonzeption eine Beteiligung der zuständigen Behörden und ggf. der Vereinigungen vorgesehen. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 27 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Main-Donau-Kanal Los-Nr.: 3 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71400000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEB11 Hauptort der Ausführung: Bereich Main-Donau-Kanal u.a. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: (Biotoptypenkartierung/Artenlisten/Ufersicherungen/digitale Anforderungen/Berichte): Anforderungsprofil zur Biotoptypenkartierung (Maßstab 1:2 500) für das im Übersichtslageplan (Anlage 1) dargestellte Bearbeitungsgebiet ist im Zuge einer zweimaligen Begehung (Spätsommer- und Frühjahrsaspekt) eine Biotoptypenkartierung im Maßstab 1:2500 durchzuführen. Das Bearbeitungsgebiet umfasst ca. 800 ha (Anlage 1). Ggf. erforderliche Betretungserlaubnisse sind durch den AN einzuholen. Die erste Kartierung hat im Spätsommer 2020 zu erfolgen. Die Kartierung ist mit dem Biotoptypenschlüssel der Bundesanstalt für Gewässerkunde (Anlage 2) durchzuführen. Ggf. erforderliche Ergänzungen sind erwünscht und mit dem AG abzustimmen. Für jeden Biotoptyp ist eine repräsentative, halbquantitative Artenliste zu erstellen (Anlage 3). Die Artenlisten sind für jede unterscheidbare Lokalität zu erstellen, d. h. auch für Gehölzgruppen, Baumreihen und Solitäre. Gehölzreihen und Einzelbäume sind unter Angabe des Artnamens zu kartieren. Das Alter der Einzelbäume ist mit „alt“, „mittel“ und „jung“ einzuschätzen. Gefährdete und geschützte Pflanzenarten sowie Neophytenbestände (ab ca. 1 m2 Größe) sind zu erfassen und punktgenau darzustellen. Darüber hinaus sind erkennbare, ökologisch bemerkenswerte Habitatstrukturen, z. B. Bäume mit Horsten und Bruthöhlen, Uferabbrüche etc., gesondert darzustellen und zu beschreiben. Der Artname dieser Bäume ist anzugeben (auch im Gehölzbestand). Erforderlich ist außerdem eine ausführliche, digitale, GPS-gestützte Fotodokumentation (ca. 180 Fotos). Bemerkenswerte Örtlichkeiten und Biotoptypen, geschützte, gefährdete und weitere ökologisch bemerkenswerte Tier- und Pflanzenarten, zu erhaltende bzw. zu fördernde Situationen aber auch Negativbeispiele sowie im Rahmen der Erholungsnutzung relevante Strukturen sind zu erfassen. Die digitalen Bilder sind entsprechend der beigefügten Vorgaben zu beschriften (Anlage 6). Fachliche Hinweise zu den einzelnen Fotos sind unter Angabe von Km und Datum sowohl unter den analogen Bildern im Anhang der Langfassung und der Zielkonzeption als auch digital in den IPTC-Daten der einzelnen Bilddatei (u. a. Stichwort) festzuhalten. Die zu bearbeitende Strecke ist durch digitale Schrägluftbildaufnahmen vom Flugzeug/Hubschrauber aus mit hoher Auflösung (min. 8 Mio. Pixel) zu dokumentieren und die Lage der fotografierten Situation mittels GPS zu verorten. Die Aufnahmen sind unter Angabe des Objekts, Lage und Datum digital in den IPTC-Daten zu beschreiben (Anlage 6). Dabei ist von ca. 120 Aufnahmen auszugehen. Bei der Erstellung der Schrägluftbildaufnahmen ist so tief wie erlaubt zu fliegen. Die Fluggenehmigung für die Schrägluftbildaufnahmen ist dem AG vor der Befliegung vorzulegen. Die beim WSA/ABz abzufragende Lage und Art der Ufersicherungen sind in einem separaten Plan, im „Bestandsplan der Biotoptypen" darzustellen (siehe Anlage 5). Der BfG, dem WSA und dem ABz sind in einem gesonderten Termin (mindestens 8 Stunden) die Kartierergebnisse im Gelände zu erläutern. Allgemeine Inhalte einer Zielkonzeption: Die Zielkonzeption gibt die Leitlinie der Entwicklung der im Eigentum der WSV befindlichen Flächen und damit den Orientierungsrahmen für die Unterhaltung im jeweiligen Außenbezirk (ABz) eines Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes (WSA) in den nächsten Jahrzehnten vor. Unter Berücksichtigung der im WaStrG und WHG formulierten Vorgaben sowie auf der Grundlage der ermittelten Daten, der heutigen und zukünftigen Arbeiten, Aufgaben und Planungen des WSA und des ABz sowie eines bereits vorliegenden Unterhaltungsplanes zur Stauhaltung Riedenburg aus 2000 ist die Zielkonzeption zu entwickeln. Hierbei sind unter Beachtung der Kostenneutralität durch Abweichen von der rein technischen und normierten Gewässerunterhaltung sowie durch Extensivieren der Unterhaltungsfrequenzen ökologisch wertvolle Uferabschnitte langfristig und nachhaltig zu schützen und zu sichern sowie in ökologisch verarmten Bereichen naturnahe Strukturen zu fördern. Die wasserwirtschaftliche Unterhaltung gemäß § 39 WHG wird integriert. Darüber hinaus enthält die Zielkonzeption auch Hinweise und Anregungen zu potenziellen Entwicklungsmaßnahmen, die über die Unterhaltung hinausgehen. Die Berücksichtigung ökologischer Belange erfordert außerdem die Einbeziehung von Flächen außerhalb der WSV-Eigentumsgrenze. Diese Aussagen und Ziele haben jedoch nur empfehlenden, unverbindlichen Charakter und somit auch keinen Einfluss auf die Unterhaltungsarbeiten des WSA/ABz. Ansonsten ist die Zielkonzeption für den unterhaltenden Abz verbindlich, so dass die Erarbeitung in enger Abstimmung mit dem jeweiligen WSA/ABz erfolgen muss. Außerdem ist für die Erarbeitung der Zielkonzeption eine Beteiligung der zuständigen Behörden und ggf. der Vereinigungen vorgesehen. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 27 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: UP Donau Los-Nr.: 4 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71400000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEB11 Hauptort der Ausführung: Bereich Donau u. a. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: (Biotoptypenkartierung/Artenlisten/Ufersicherungen/digitale Anforderungen/Berichte): Anforderungsprofil zur Biotoptypenkartierung (Maßstab 1:5 000) für das im Übersichtslageplan (Anlage 1) dargestellte Bearbeitungsgebiet ist im Zuge einer Zweimaligen Begehung (Spätsommer- und Frühjahrsaspekt) eine Biotoptypenkartierung im Maßstab 1:5000 durchzuführen. Das Bearbeitungsgebiet umfasst ca. 158 ha (Stauhaltung Jochenstein) bzw. 504 ha (Stauhaltung Kachlet) (Anlage 1). Ggf. erforderliche Betretungserlaubnisse sind durch den AN einzuholen. Die erste Kartierung hat im Spätsommer 2020 zu erfolgen. Die Kartierung ist mit dem Biotoptypenschlüssel der Bundesanstalt für Gewässerkunde (Anlage 2) durchzuführen. Ggf. erforderliche Ergänzungen sind erwünscht und mit dem AG abzustimmen. Für jeden Biotoptyp ist eine repräsentative, halbquantitative Artenliste zu erstellen (Anlage 3). Die Artenlisten sind für jede unterscheidbare Lokalität zu erstellen, d. h. auch für Gehölzgruppen, Baumreihen und Solitäre. Gehölzreihen und Einzelbäume sind unter Angabe des Artnamens zu kartieren. Das Alter der Einzelbäume ist mit „alt“, „mittel“ und „jung“ einzuschätzen. Gefährdete und geschützte Pflanzenarten sowie Neophytenbestände (ab ca. 1 m2 Größe) sind zu erfassen und punktgenau darzustellen. Darüber hinaus sind erkennbare, ökologisch bemerkenswerte Habitatstrukturen, z. B. Bäume mit Horsten und Bruthöhlen, Uferabbrüche etc., gesondert darzustellen und zu beschreiben. Der Artname dieser Bäume ist anzugeben (auch im Gehölzbestand). Erforderlich ist außerdem eine ausführliche, digitale, GPS-gestützte Fotodokumentation (ca. 140 Fotos). Bemerkenswerte Örtlichkeiten und Biotoptypen, geschützte, gefährdete und weitere ökologisch bemerkenswerte Tier- und Pflanzenarten, zu erhaltende bzw. zu fördernde Situationen aber auch Negativbeispiele sowie im Rahmen der Erholungsnutzung relevante Strukturen sind zu erfassen. Die digitalen Bilder sind entsprechend der beigefügten Vorgaben zu beschriften (Anlage 6). Fachliche Hinweise zu den einzelnen Fotos sind unter Angabe von Km und Datum sowohl unter den analogen Bildern im Anhang der Langfassung und der Zielkonzeption als auch digital in den IPTC-Daten der einzelnen Bilddatei (u. a. Stichwort) festzuhalten. Die zu bearbeitende Strecke ist durch digitale Schrägluftbildaufnahmen vom Flugzeug/Hubschrauber aus mit hoher Auflösung (min. 8 Mio. Pixel) zu dokumentieren und die Lage der fotografierten Situation mittels GPS zu verorten. Die Aufnahmen sind unter Angabe des Objekts, Lage und Datum digital in den IPTC-Daten zu beschreiben (Anlage 6). Dabei ist von ca. 100 Aufnahmen auszugehen. Bei der Erstellung der Schrägluftbildaufnahmen ist so tief wie erlaubt zu fliegen. Die Fluggenehmigung für die Schrägluftbildaufnahmen ist dem AG vor der Befliegung vorzulegen. Die beim WSA/ABz abzufragende Lage und Art der Ufersicherungen sind in einem separaten Plan im Bestandsplan Biotoptypen darzustellen (siehe Anlage 5). Der BfG, dem WSA und dem ABz sind in einem gesonderten Termin (mindestens 8 Stunden) die Kartierergebnisse im Gelände zu erläutern. Allgemeine Inhalte einer Zielkonzeption: Die Zielkonzeption gibt die Leitlinie der Entwicklung der im Eigentum der WSV befindlichen Flächen und damit den Orientierungsrahmen für die Unterhaltung im jeweiligen Außenbezirk (ABz) eines Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes (WSA) in den nächsten Jahrzehnten vor. Unter Berücksichtigung der im WaStrG und WHG formulierten Vorgaben sowie auf der Grundlage der ermittelten Daten, der heutigen und zukünftigen Arbeiten, Aufgaben und Planungen des WSA und des ABz ist die Zielkonzeption zu entwickeln. Hierbei sind unter Beachtung der Kostenneutralität durch Abweichen von der rein technischen und normierten Gewässerunterhaltung sowie durch Extensivieren der Unterhaltungsfrequenzen ökologisch wertvolle Uferabschnitte langfristig Und nachhaltig zu schützen und zu sichern sowie in ökologisch verarmten Bereichen naturnahe Strukturen zu fördern. Die wasserwirtschaftliche Unterhaltung gemäß § 39 WHG wird integriert. Darüber hinaus enthält die Zielkonzeption auch Hinweise und Anregungen zu potenziellen Entwicklungsmaßnahmen, die über die Unterhaltung hinausgehen. Die Berücksichtigung ökologischer Belange erfordert außerdem die Einbeziehung von Flächen außerhalb der WSV-Eigentumsgrenze. Diese Aussagen und Ziele haben jedoch nur empfehlenden, unverbindlichen Charakter und somit auch keinen Einfluss auf die Unterhaltungsarbeiten des WSA/ABz. Ansonsten ist die Zielkonzeption für den unterhaltenden Abz verbindlich, so dass die Erarbeitung in enger Abstimmung mit dem jeweiligen WSA/ABz erfolgen muss. Außerdem ist für die Erarbeitung der Zielkonzeption eine Beteiligung der zuständigen Behörden und ggf. der Vereinigungen vorgesehen. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 28 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: — Angaben zur Eintragung in das Berufsregister; — Erklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat; — Nachweise über die berufliche Befähigung des Bewerbers (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug); — Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB (im Vordruck Eigenerklärung zur Eignung enthalten). III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: — Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung/eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von jeweils mindestens 1 500 000,00 EUR für Personen und sonstige Schäden nachgewiesen bzw. im Auftragsfall vor Zuschlagserteilung abgeschlossen wird. — Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. — Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren über den konkreten, in der Bekanntmachung definierten Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: — Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. — Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens. — Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.5) Angaben zur Verhandlung IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 04.05.2020 Ortszeit: 12:00 IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06.07.2020 IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 04.05.2020 Ortszeit: 12:00 Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3) Zusätzliche Angaben VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes Bonn Deutschland VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 31.03.2020 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 152494 vom 07.04.2020 |