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Titel
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Beschaffung von 4 Seegangsmess-Bojen mit Zubehör
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VergabeverfahrenVergebener Auftrag
Lieferauftrag (VOL)
AuftragnehmerNautilus Marine Service GmbH
Alter Postweg 30
21614 Buxtehude
AusführungsortDE-20095 Hamburg
TED Nr.54915-2023
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Bernhard-Nocht-Straße 78

20359 Hamburg


E-Mail: vergabestelle@bsh.de

Internet: www.bsh.de

Internet: www.evergabe-online.de


I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Beschaffung von 4 Seegangsmess-Bojen mit Zubehör zur Erfassung des Seegangs im Rahmen der Vorerkundung nach WindSeeG Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/01500


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 38292000 Hydrographische Instrumente


II.1.3) Art des Auftrags Lieferauftrag


II.1.4) Kurze Beschreibung: Beschaffung von 4 Seegangsmess-Bojen mit Zubehör zur Erfassung des Seegangs im Rahmen der Vorerkundung nach WindSeeG


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 175.280,00 EUR


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE600


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Beschaffung von 4 Seegangsmess-Bojen mit Zubehör zur Erfassung des Seegangs im Rahmen der Vorerkundung nach WindSeeG


II.2.5) Zuschlagskriterien Preis


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen Erläuterung: Der Paragraph 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV ist anzuwenden, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten. Aus fachlicher Sicht spricht folgende Argumentation für den ausschließlichen Einsatz der Geräte des Herstellers "Datawell BV": Seit 01.01.2017 muss das BSH nach § 11 (1) WindSeeG nach Verwaltungsvereinbarung mit der BNetzA die Voruntersuchung von Flächen für die Ausschreibungsverfahren nach § 10 WindSeeG wahrnehmen. Diese Aufgabe umfasst nach § 10 (1) WindSeeG die Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile sowie die Erstellung von Berichten über die Wind- und ozeanographischen Verhältnisse für die vorzuuntersuchenden Flächen. Die Untersuchungen und Berichte sind nach § 10 (2) WindSeeG nach dem Stand von Wissenschaft und Technik durchzuführen. Dafür müssen ausreichende In-Situ-Messdaten der wichtigsten ozeanographischen Strömungs- und Seegangsparameter zur Verfügung gestellt werden. Dafür werden vier Seegangsmess-Bojen mit Zubehör benötigt. Nur mit der Beschaffung dieser Messsysteme ist eine stringente, bewährte und kosteneffiziente Erfassung der Daten gewährleistet, da diese Modelle sich im BSH als zuverlässige Messgeräte etabliert haben. Identische Systeme werden zusätzlich an allen BSH-MARNET Seegangsstationen betrieben, was dabei hilft, dauerhafte und qualitativ hochwertige Seegangsmessungen zu erhalten. Durch die im BSH vorhandene Infrastruktur und bereits vorhandene Erfahrung mit diesem Modell wäre es mit einem hohen Kosten- und Personalaufwand verbunden, auf Modelle anderer Hersteller umzusteigen. Bei Nichtdurchführung entstünde das Risiko, dass Messungen nicht in geplantem Umfang durchgeführt werden können. Damit werden die zeitgerechte Erfüllung der dem BSH übertragenen Aufgaben gefährdet. Das betreffenden DWR-Seegangsmessbojen werden ausschließlich vom Hersteller Datawell BV in de Niederlanden produziert und im Alleinvertrieb durch die Firma Nautilus Marine Service GmbH in Deutschland angeboten. Somit kommen lediglich Geräte des Herstellers "Datawell BV; Zomerluststraat 4 2012 LM Haarlem,The Netherlands" infrage. Für diese Geräte hat der Hersteller einen Exklusivvertrieb in Deutschland geregelt, wie das vorliegende Anschreiben "Exklusivvertrieb" belegt. Demnach ist folgendes Unternehmen für Deutschland, Österreich und Schweiz zuständig: Nautilus Marine Service GmbH Alter Postweg 30 21416 Buxtehude GERMANY.


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können


IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems


IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation


Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 1114/002/01500 Bezeichnung des Auftrags: Beschaffung von 4 Seegangsmess-Bojen mit Zubehör zur Erfassung des Seegangs im Rahmen der Vorerkundung nach WindSeeG Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja


V.2) Auftragsvergabe


V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 16.01.2023


V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein


V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde NAUTILUS Marine Service GmbH Alter Postweg 30 Buxtehude 21614 Deutschland NUTS-Code: DE939 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja


V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 175.280,00 EUR Gesamtwert des Auftrags / Loses: 175.280,00 EUR


V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 Bonn 53123 Deutschland Telefon: +49 228-9499568 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Fax: +49 228-9499163 Internet: www.bundeskartellamt.de


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gegen dieses Verfahren ist der Antrag vor dem Bundeskartellamt (Adresse: siehe VI.4.1) gemäß 160 GWB statthaft. "§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 23.01.2023

VeröffentlichungGeonet Vergabe 169976 vom 30.01.2023