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Titel
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Durchführung eines Stichprobenmonitorings des Feldhamsters
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VergabeverfahrenVergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftragnehmerÖKOTOP GbR
Willy-Brandt-Straße 44/1
06110 Halle
AusführungsortDE-06116 Halle
TED Nr.41316-2023
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

Reideburger Straße 47

06116 Halle (Saale)


E-Mail: Vergabestelle-FB4@lau.mlu.sachsen-anhalt.de

Internet: lau.sachsen-anhalt.de/landesamt-fuer-umweltschutz-startseite/


I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Arten-Monitoring nach Art. 11 und 15 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Los 1: Vollständiger Durchgang des Stichprobenmonitorings des Feldhamsters (Bundes- und Landesmonitoring) sowie Los 2: Vervollständigung der Erfassung des Verbreitungsgebietes des Feldhamsters in Sachsen-Anhalt Referenznummer der Bekanntmachung: 43.16_VV/02/2021


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes sowie die Vervollständigung der Erfassung des Verbreitungsgebiets des Feldhamsters (Cricetus cricetus, Anhang IV der FFH-Richtlinie) in Sachsen-Anhalt. Beides dient als Grundlage für die Einschätzung seines Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten. Die Umsetzung erfolgt in 2 Losen: Los 1 umfasst den vollständigen Durchgang des Stichprobenmonitorings des Feldhamsters (Bundes- und Landesmonitoring) Los 2 umfasst die Vervollständigung der Erfassung des Verbreitungsgebiets des Feldhamsters siehe Anlage 1_Leistungsbeschreibung_Hamster


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja


II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 142.616,25 EUR


II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Arten-Monitoring nach Art. 11 und 15 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Los 1: Vollständiger Durchgang des Stichprobenmonitorings des Feldhamsters (Bundes- und Landesmonitoring) Los-Nr.: 1 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEE02 Hauptort der Ausführung: siehe Anlage 01_Leistungsbeschreibung - Tab 3 Magdeburg Börde Nord (k), Magdeburg Börde Süd (k), Gröningen-Kroppenstedt (k), Quedlinburg-Gatersleben (k), Schlanstedt-Wulferstedt (k), Sangerhausen-Martinsrieth (k), Köthener Ackerland (k), Landsberg-Queis (k), Querfurter Platte (k), Weißenfels-Bad Dürrenberg (k), Halberstadt (a) (k = kontinental, a= atlantisch) II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes sowie die Vervollständigung der Erfassung des Verbreitungsgebiets des Feldhamsters (Cricetus cricetus, Anhang IV der FFH-Richtlinie) in Sachsen-Anhalt. Beides dient als Grundlage für die Einschätzung seines Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten. Die Umsetzung erfolgt in 2 Losen. Los 1 umfasst den vollständigen Durchgang des Stichprobenmonitorings des Feldhamsters (Bundesmonitoring und Landesmonitoring) siehe Anlage 01_Leistungsbeschreibung_Hamster sowie die darin enthaltenen weiteren Anlagen 1a) bis 1f) Hinweis: In der Anlage 1 - Leistungsbeschreibung ist nachfolgender Text in seiner Gliederung noch einmal deutlich aufgegliedert dargestellt. Hier ist eine Textgliederung mit Aufzählungszeichen technisch nicht umsetzbar. Punkt 3: Los 1 Stichprobenmonitoring (Bundesmonitoring und Landesmonitoring) 3.1 Allgemeine Methodik, Untersuchungsraum und zeitlicher Rahmen Die methodischen Vorgaben für Datenerhebung und Datenauswertung basieren auf dem landesweiten Monitoringkonzept für FFH-Tierarten (siehe Anlage 1a, inkl. des neuen Bewertungsschemas für das Bundesmonitoring gemäß BfN (2017) in Tab. 2). Die dort getroffenen Vorgaben sind einzuhalten. Abweichungen sind ausschließlich aus zwingenden fachlichen Gründen und nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) möglich. Für das Bundesmonitoring sind die in ÖKOTOP (2010, 2014, 2019) bearbeiteten Untersuchungsflächen heranzuziehen. Grundsätzlich ist ein Höchstmaß an Vergleichbarkeit mit den vorangegangenen Untersuchungen und deren Darstellung in den Berichten anzustreben. Der Monitoringdurchgang ist auf 2 aufeinanderfolgende Jahre aufgeteilt. Die Geländeerhebungen sind in den Untersuchungsjahren 2022 und 2023 durchzuführen. Jedes Monitoringgebiet ist einmal vollständig zu bearbeiten. Dabei ist für die Jahre folgender Umfang der auszuführenden Arbeiten anzustreben: 2022: ca. 60 % der Erfassungsarbeiten inkl. zugehöriger Zwischenbericht 2023: ca. 40 % der Erfassungsarbeiten sowie Gesamtauswertung und Endbericht Abweichungen im Hinblick auf die Jahresscheiben sind im Umfang von bis zu 10 % möglich. 3.2 Erfassungsarbeiten einschließlich Vorarbeiten 3.2.1 Auswahl der konkreten Untersuchungsflächen Die konkreten Untersuchungsflächen des Bundesmonitorings sind bereits festgelegt (s. ÖKOTOP 2010, 2014, 2019). Der Auftragnehmer (AN) legt die für das Landesmonitoring im Gelände zu untersuchenden konkreten Flächen innerhalb der im Monitoringkonzept ausgewiesenen Monitoringgebiete bzw. innerhalb des jeweiligen Flächenpools fest. Die entsprechenden Auswahlkriterien sind flächengenau (Ackerschlag) zu dokumentieren. Die relevanten Nutzungsparameter im Untersuchungsjahr bzw. dem Vorjahr sind zu dokumentieren. In Bezug auf die festzulegenden konkreten Untersuchungsflächen innerhalb des Flächenpools ist ggf. zunächst eine engere Vorauswahl geeigneter Ackerschläge vorzunehmen. Zum Zeitpunkt der Geländebegehungen zur Hamster-Bestandskartierung nach der Ernte erfolgt dann die verbindliche Auswahl. Auf diese Weise kann flexibel auf Unwägbarkeiten hinsichtlich des Erntetermins, der nicht absolut sicher feststeht, reagiert werden. Sofern sich der bestehende Flächenpool als nicht ausreichend erweist, ist er nach Möglichkeit in Abstimmung mit dem AG zu erweitern. Mit den betroffenen Landwirten sind die ggf. erforderlichen Abstimmungen durchzuführen, und es ist, sofern notwendig, das Einvernehmen mit den Landwirten herzustellen. Eine allgemeine ortsübliche Bekanntmachung von Kartierungsarbeiten und Monitoringarbeiten durch bzw. im Auftrag des LAU erfolgte auf Ebene der Gemeinden (Internet: lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek /Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000 /Kartierung_und_Bewertung /Bekanntmachung_von_Kartierungen_des_LAU_2021-2025.pdf). 3.2.2 Erfassung populations- und habitatbezogener Parameter Der AN führt die Erhebung der populations- und habitatbezogenen Parameter gemäß Monitoringkonzept FFH-Tierarten Sachsen-Anhalt (siehe Anlage 1a) durch. Für die Flächen des Bundesmonitorings sind die Vorgaben des aktuellen Bewertungsschemas für den Feldhamster gemäß BfN (2017, Tab. 2) anzuwenden. Die Muster in Anlage 1b und Anlage 1c veranschaulichen ebenfalls die zu erhebenden bzw. auszuwertenden Parameter. 3.2.3 Bewertung des Erhaltungszustandes Der AN führt die Erhebung der populationsbezogen und habitatbezogenen Parameter gemäß Monitoringkonzept FFH_Tierarten Sachsen-Anhalt (siehe Anlage 1a) durch. Für die Flächen des Bundesmonitorings sind die Vorgaben des aktuellen Bewertungsschemas für den Feldhamster gemäß BfN (2017, Tab. 2) anzuwenden. Die Muster in Anlage 1b und Anlage 1c veranschaulichen ebenfalls die auszuwertenden Parameter. 3.2.4 Dateneingaben Der AN nimmt die Eingaben der erhobenen und recherchierten Daten vor. Dabei sind die Vorgaben nach Ziffer 3.3.2 einzuhalten, insbesondere sind die Muster in den Anlagen 1b, 1c und 1d zu beachten. Es soll größtmögliche Vergleichbarkeit der Darstellungen mit früheren Berichten (s. Quellen) angestrebt werden. 3.3 Berichte und Teilleistungen 3.3.1 Teilleistungen Der AN verfasst schriftliche Berichte, in dem die geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Zwischenbericht und Endbericht zu Los 1 gelten jeweils als eine Teilleistung: Los 1: Teilleistung 1.1: Zwischenbericht Los 1: Teilleistung 1.2: Endbericht Die im Zwischenbericht enthaltenen Leistungsteile sollen inhaltlich eigenständig nutzbar sein. Das heißt insbesondere, dass Teilleistung 1.1 (Zwischenbericht) die inhaltlich abgeschlossenen Untersuchungen/Auswertungen der bettreffenden Monitoringgebiete enthalten soll. Landesweit gültige Auswertungsergebnisse sind zusammenfassend in Teilleistung 1.2 (Endbericht) zu bringen. Die Inhalte des Zwischenberichts sind in den Endbericht vollständig einzugliedern, um eine geschlossenen Gesamtdarstellung der Gesamtleistung zu erreichen. 3.3.2 Berichtsformat, Dokumentation und Datenhaltung Es ist ein Höchstmaß an Vergleichbarkeit mit den früheren Berichten anzustreben.Die Berichte sind folgendermaßen zu gliedern: -Einleitung -Methodik und Untersuchungsflächen -Ergebnisse und Bewertung im Bundesmonitoring -Ergebnisse und Bewertung im Bundesmonitoring -Folgerungen für die Einschätzung des landesweiten Erhaltungszustandes des Feldhamsters -Zusammenfassung -Literatur Anlagen, bestehend aus: -Für die übersichtliche Darstellung der Untersuchungsergebnisse und Bewertungsergebnisse der Monitoringgebiete des Landesmonitorings bzw. Flächen des Bundesmonitorings sind Erfassungsbögen in weitgehender Anlehnung an die Muster in Anlage 1b und Anlage 1c zu verwenden. Die Inhalte sind ggf. an aktuelle Bewertungsschemata (BfN 2017) anzupassen (Format MS Word sowie pdf). -Datentabellen gemäß Muster in Anlage 1d (Format MS Excel sowie pdf). Es sind sämtliche in diesen Tabellen vorgegeben Parameter anzugeben. Die Tabelle (Kartierergebnisse aller begangenen Ackerschläge) gemäß Muster in Anlage 1d enthält die punktgenauen Lagekoordinaten aller einzelnen nachgewiesenen Hamsterbaue bzw. Verdachtsfälle inkl. zugehöriger Messwerte und Bauparameter. -Karten der Anbaukulturen der untersuchten Flächen (Format pdf) -Übersichtskarten (Format pdf) -Flächenscharf digitalisierte topografische Daten der Untersuchungsflächen (Format ESRI-shapefile) -Datenbank aller Nachweise des Feldhamsters auf den Untersuchungsflächen als Multibase CS-Datei. Hierbei sind die Nachweisdaten zusammengefasst bezogen auf die jeweiligen Ackerschläge inkl. der zugehörigen Baudichte (Baue/ha) anzugeben. -digitale Fotos inkl. räumlicher und zeitlicher Zuordnung zu Untersuchungsflächen. Die Berichte sind in einfacher Ausfertigung zu liefern. Den Berichten sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen (Textteil: Format MS Word, sofern nicht oben anders festgelegt). Zusätzlich ist eine pdf-Datei zu erstellen, die sämtliche Berichtsinhalte enthält. 5 Ausführungsfristen, Zahlungen für Los 1 5.1 Ausführungsfristen Für die Teilleistung 1.1 Zwischenbericht Los 1 gilt folgende Ausführungsfrist: 01.11.2022 Für die Teilleistung 1.2 Endbericht Los 1 gilt folgende Ausführungsfrist: 01.11.2023 5.2 Zahlungen Das Gesamthonorar für das jeweilige Los wird in zwei Teilzahlungen nach Abnahme der jeweils zugehörigen Teilleistung ausgezahlt. Die Teilzahlungen gliedern sich folgendermaßen auf: Los 1 Teilzahlung 1 (Teilleistung 1.1): ca. 60 % des Gesamthonorars für Los 1 Teilzahlung 2 (Teilleistung 1.2): ca. 40 % des Gesamthonorars für Los 1 Abweichungen im Hinblick auf die Jahresscheiben sind im Umfang von bis zu 10 % möglich. 6 Sonstige Festlegungen Eine Antrittsberatung findet unmittelbar nach Vertragsabschluss im Jahr 2022 statt. Der AN erstattet in regelmäßigen, ca. monatlichen Abständen am Sitz des AG Bericht über den Stand der Arbeiten. Somit wird sichergestellt, dass auf eventuell auftretende Probleme sofort konstruktiv reagiert werden kann. Insbesondere sollen hierbei ggf. erforderliche Änderungen der zu bearbeitenden RF abgestimmt werden. 7 Durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen: -GIS Daten (Schutzgebietsgrenzen, digitale Luftbilder etc.) -Endberichte der Werkverträge WV44/95/09, WV43.1/21/12, WV43.16/01/2019 in -Dateiform auf Anforderung des Auftragnehmers/Bieters -Auszüge aus der Artdatenbank (MultibaseCS) -sonstige dem Auftraggeber vorliegende Daten II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Erfahrung in der Abwicklung vergleichbarer Projekte und organisatorische Vorgehensweise - method. Konzept - siehe Anlagen 12 und 13 / Gewichtung: 40 Preis - Gewichtung: 60 II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben


II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Arten-Monitoring nach Art. 11 und 15 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Los 2: Vervollständigung der Erfassung des Verbreitungsgebietes des Feldhamsters in Sachsen-Anhalt Los-Nr.: 2 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEE02 Hauptort der Ausführung: siehe Anlage 1_Leistungsbeschreibung - Rasterfelder siehe Anlage 1d, 1e, 1f in der Leistungsbeschreibung II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes sowie die Vervollständigung der Erfassung des Verbreitungsgebiets des Feldhamsters (Cricetus cricetus, Anhang IV der FFH-Richtlinie) in Sachsen-Anhalt. Beides dient als Grundlage für die Einschätzung seines Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten. Die Umsetzung erfolgt in 2 Losen. Los 2 - Vervollständigung der Erfassung des Verbreitungsgebietes des Feldhamsters Hinweis: In der Anlage_1_Leistungsbeschreibung ist nachfolgender Text in seiner Gliederung noch einmal deutlich aufgegliedert dargestellt. In der Bekanntmachung ist eine Textgliederung mit Aufzählungszeichen technisch nicht umsetzbar. 4.1 Allgemeine Methodik, Untersuchungsraum und zeitlicher Rahmen Die Verbreitung des Feldhamsters ist in Form der Belegung von 10 x 10 km-Rasterfeldern (RF) der Europäischen Umweltagentur (EEA-Grid) innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt zu erfassen (siehe Anlage 1e, Abb. 3). Hierfür sind repräsentative Erfassungen in besonders geeigneten Habitaten der betreffenden Rasterfelder durchzuführen. Die Geländeuntersuchungen erfolgen in RF, in denen eine Feldhamsterbesiedlung nicht hinreichend sicher durch Nachweise jüngeren Datums (zurückliegende und laufende FFH-Berichtsperiode, Daten ab 2018) belegt ist. Folgende RF sind auf ihrem Anteil an der Landesfläche Sachsen-Anhalts zu bearbeiten (siehe Anlage 1f, Abb. 4): 21 RF: E441N316, E442N316, E439N318, E440N319, E441N319, E442N319, E436N320, E437N320, E438N320, E439N320, E436N321, E437N321, E438N321, E440N321, E438N322, E439N322, E439N323, E440N323, E441N323, E442N323, E443N323. Hinweise zu den RF: E443N323: nur der Teil westlich der Elbe ist zu bearbeiten E441N316: nur im Umfeld von Annarode/Siebigerode zu kartieren E439N318: nur im Anteil des Nordharzvorlandes zu kartieren E441N316, E442N316, E440N319, E441N319, E442N319, E436N320, E438N320, E439N320, E436N321, E437N321, E438N321, E440N323, E441N323, E442N323: In diesen RF liegen bereits Funde aus jüngerer Zeit vor. Die Erfassung dient hier nicht der Belegung des RF als solches, sondern zur fachlichen Absicherung des Vorkommens sowie zur Feststellung der weiteren Repräsentanz in der sonstigen Gesamtfläche des RF. Die oben benannte Anzahl der RF ist als Kalkulationsgrundlage für die Angebotserstellung heranzuziehen. Für die Kalkulation ist ein durchschnittlicher zu erwartender Kartieraufwand (Arbeitsstunden) für ein vollständiges RF (10x10 km) zugrunde zu legen. Es ist zu berücksichtigen, dass an der Landesgrenze angeschnittene RF und großflächig nicht ackerbaulich genutzte RF (z.B. Städte, Tagebaue, Wälder) nur anteilig mit reduzierter Kartierfläche untersucht werden sollen (siehe auch Anmerkungen zu RF oben). Die im Rahmen der Auftragserfüllung tatsächlich bearbeitete Anzahl der RF kann die o.g. Zahlen sowohl unter- als auch überschreiten. Sie ist u.a. davon abhängig, ob bzw. wie schnell die Geländeerfassungen zu Nachweisen und damit zu einer Rasterfeldbelegung führen; ggf. ist die kostenneutrale Bearbeitung zusätzlicher RF mit dem AG abzustimmen, falls die vorgegebenen RF frühzeitig vollständig bearbeitet sind. Sollten während der Vertragsbearbeitung neue Nachweise (ab 2018) aus anderen Quellen bekannt werden, die eine Präsenz des Feldhamsters hinreichend belegen, sind die betreffenden RF nicht im Gelände zu bearbeiten und sind kostenneutral in Abstimmung mit dem AG zu wechseln. Es ist zu berücksichtigen, dass naturgemäß insbesondere mit fortschreitender Vertragsbearbeitung mit Wechsel einzelner zu bearbeitender RF zu rechnen ist. Die Kartierung der vorgegebenen RF im Gelände ist in den Untersuchungsjahren 2022 und 2023 durchzuführen. Dabei ist für die Jahre folgender Umfang der auszuführenden Arbeiten anzustreben: 2022: ca. 60 % der Erfassungsarbeiten inkl. zugehöriger Zwischenbericht 2023: ca. 40 % der Erfassungsarbeiten sowie Gesamtauswertung und Endbericht Abweichungen im Hinblick auf die Jahresscheiben sind im Umfang von bis zu 10 % möglich. 4.2 Erfassungsarbeiten einschließlich Vorarbeiten 4.2.1 Auswahl geeigneter Untersuchungsflächen und Festlegung konkreter Kartierzeiten Die Geländeerfassungen erfolgen auf für eine Hamsterbesiedlung besonders geeigneten Ackerflächen (günstige Bodenverhältnisse, Anbaukultur: überwiegend Winterweizen). Die konkret zu bearbeitenden Schläge sind durch den AN auszuwählen (Bodenverhältnisse, Anbaukulturen, erforderlicher logistischer Aufwand). Dabei soll die Wahrscheinlichkeit eines Hamsternachweises nach Möglichkeit maximiert werden. Mögliche konkrete Erfassungszeiträume (Kartierzeiten) für die Flächen (Kartierfähigkeit in Abhängigkeit von der Flächenbewirtschaftung sowie Jahreszeit bzw. Hamsteraktivität) sind durch den AN festzulegen. 4.2.2 Kartierungsarbeiten im Gelände Die Geländeerfassung erfolgt schwerpunktmäßig im Sommer nach erfolgter Ernte vor Umbruch der abgeernteten Flächen als Transektfeinkartierungen der Baue im Umfang von mind. ca. 20 % entsprechend „Querfurter Methode“ (analoge Methodik wie im Stichprobenmonitoring). Daneben sind auf geeigneten Flächen Frühjahrskartierungen möglich. Je RF werden ca. 5-10 Flächen mit einer Gesamtgröße von maximal 400 ha (entspricht bei 20 % Erfassungsintensität 80 ha Transektfeinkartierung) beprobt. Wenn mit weniger Flächen bereits 1-2 sichere Präsenznachweise (besiedelte Flächen) erbracht wurden, erfolgt der Wechsel in ein neues RF. Sofern nach vollständiger Kartierung der o.g. Fläche keine Nachweise erbracht wurden, wird die Erfassung im betreffenden RF abgebrochen und in einem neuen RF begonnen. In denjenigen RF, die nur teilweise im Land Sachsen-Anhalt liegen wird nur eine anteilige Flächengröße im Gelände kartiert. 4.2.3 Dateneingaben Der AN nimmt die Eingaben der erhobenen und recherchierten Daten vor. Dabei sind die Vorgaben nach Ziffer 4.3.2 einzuhalten. 4.3 Berichte und Teilleistungen 4.3.1 Teilleistungen Der AN verfasst schriftliche Berichte, in dem die geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Zwischen- und Endbericht zu Los 2 gelten jeweils als eine Teilleistung: Los 2 - Teilleistung 2.1: Zwischenbericht Los 2 - Teilleistung 2.2: Endbericht Die im Zwischenbericht enthaltenen Leistungsteile sollen inhaltlich eigenständig nutzbar sein. Das heißt insbesondere, dass Teilleistung 2.1 (Zwischenbericht) inhaltlich weitestgehend abgeschlossene Untersuchungen/Auswertungen von Rasterfeldern enthalten soll. Landesweit bzw. für den gesamten Untersuchungsraum gültige Auswertungsergebnisse sind zusammenfassend in Teilleistung 2.2 (Endbericht) zu bringen. Die Inhalte des Zwischenberichts sind in den Endbericht vollständig einzugliedern, um eine geschlossenen Gesamtdarstellung zu erreichen. 4.3.2 Berichtsformat, Dokumentation und Datenhaltung Die Berichte sind folgendermaßen zu gliedern: -Einleitung -Methodik und Untersuchungsflächen -Ergebnisse inkl. Vergleich mit früherem Kenntnisstand, inkl. kartographische Darstellungen der Rasterfelder und Untersuchungsgebiete -Zusammenfassung -Literatur digitale Anlagen (Dateiform): -tabellarische schlagbezogene Darstellung der Bestands- und Nutzungsdaten sowie Kartierergebnisse, Erfassungsgrad und Bewertung (Format MS Excel). Der AN dokumentiert für jede bearbeitete Fläche/Schlag u.a. folgende Parameter: -Lage (GIS) -Boden -Anbaukultur -Schlaggröße und Anteil kartierter Fläche -Zeitpunkt der Geländeerfassung -Durchführende Personen Hamsternachweise/Baufunde: -Koordinaten -Einschätzung des Bautyps -flächenscharf digitalisierte topographischen Daten aller Untersuchungsflächen (Format ESRI-shapefiles) -Gesamt-Artdatenbank als MultibaseCS-Datenbank -Ausdruck der Datenbankinhalte in übersichtlicher tabellarischer Form -digitale Fotos inkl. räumlicher und zeitlicher Zuordnung zu Untersuchungsflächen -Übersichtskarten (Format pdf) Datenbank aller Nachweise des Feldhamsters auf den Untersuchungsflächen als MultibaseCS-Datei. Hierbei sind die Nachweisdaten zusammengefasst bezogen auf die jeweiligen Ackerschläge inkl. der zugehörigen Baudichte (Baue/ha) anzugeben. digitale Fotos inkl. räumlicher und zeitlicher Zuordnung zu Untersuchungsflächen 5 Ausführungsfristen, Zahlungen für die Lose 1 und 2 5.1 Ausführungsfristen Für die Teilleistung 2.1 Zwischenbericht Los 2 - gilt folgende Ausführungsfrist: 01.11.2022 Für die Teilleistung 2.2 Endbericht Los 2 - gilt folgende Ausführungsfrist: 01.11.2023 5.2 Zahlungen Das Gesamthonorar für das jeweilige Los wird in zwei Teilzahlungen nach Abnahme der jeweils zugehörigen Teilleistung ausgezahlt. Die Teilzahlungen gliedern sich folgendermaßen auf: Los 2 Teilzahlung 1 (Teilleistung 2.1): ca. 60 % des Gesamthonorars für Los 2 Teilzahlung 2 (Teilleistung 2.2): ca. 40 % des Gesamthonorars für Los 2 Abweichungen im Hinblick auf die Jahresscheiben sind im Umfang von bis zu 10 % möglich. 6 Sonstige Festlegungen Eine Antrittsberatung findet unmittelbar nach Vertragsabschluss im Jahr 2022 statt. Der AN erstattet in regelmäßigen, ca. monatlichen Abständen am Sitz des AG Bericht über den Stand der Arbeiten. Somit wird sichergestellt, dass auf eventuell auftretende Probleme sofort konstruktiv reagiert werden kann. Insbesondere sollen hierbei ggf. erforderliche Änderungen der zu bearbeitenden RF abgestimmt werden. 7 Durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen -GIS-Daten (Schutzgebietsgrenzen, digitale Luftbilder etc.) -Endberichte der Werkverträge WV44/95/09, WV43.1/21/12, WV43.16/01/2019 in Dateiform auf Anforderung des Auftragnehmers/Bieters -Auszüge aus der Artdatenbank (MultibaseCS) -sonstige dem Auftraggeber vorliegende Daten II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Erfahrung in der Abwicklung vergleichbarer Projekte und organisatorische Vorgehensweise - method. Konzept - siehe Anlage 12 und 13 / Gewichtung: 40 Preis - Gewichtung: 60 II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 252-670504


IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems


IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation


Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 43.16_VV/02/2021 Los-Nr.: 1 Bezeichnung des Auftrags: Arten-Monitoring nach Art. 11 und 15 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Los 1: Vollständiger Durchgang des Stichprobenmonitorings des Feldhamsters (Bundes- und Landesmonitoring) Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja V.2) Auftragsvergabe V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 04.03.2022 V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde ÖKOTOP GbR W.-Brandt-Str. 44/1 Halle (Saale) 06110 Deutschland NUTS-Code: DEE02 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags / Loses: 67.315,50 EUR V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen


Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 43.16_VV/02/2021 Los-Nr.: 2 Bezeichnung des Auftrags: Arten-Monitoring nach Art. 11 und 15 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Los 2: Vervollständigung der Erfassung des Verbreitungsgebietes des Feldhamsters in Sachsen-Anhalt Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja V.2) Auftragsvergabe V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 04.03.2021 V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde ÖKOTOP GbR W.-Brandt-Str. 44/1 Halle (Saale) 06110 Deutschland NUTS-Code: DEE02 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags / Loses: 75.300,75 EUR V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Vergabekammern-Geschäftsstelle Ernst-Kamieth-Straße 2 Halle (Saale) 06112 Deutschland


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 16.01.2023

VeröffentlichungGeonet Vergabe 169870 vom 23.01.2023