Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
DE-45128 Essen
13454-2023
Abschnitt I:
I.1) Ruhrverband
Abteilung Zentrale Dienste, Einkauf
Kronprinzenstr. 37
45128 Essen
Telefon: +49 201178-1431/1402/1470
E-Mail: ze-vergabe@ruhrverband.de
Internet: www.ruhrverband.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Wasserwirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Monitoring Fischlift Baldeney
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 73300000 Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: An der vom Ruhrverband betriebenen Stauanlage Baldeney an der Ruhr bei Essen wurde gemäß den Vorgaben des deutschen Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) die Fischdurchgängigkeit am Wehr durch den Bau eines Fischliftsystems (FLS) hergestellt. Das im Herbst 2020 fertig gestellte Bauwerk dient als Fischaufstiegsanlage (FAA). Ziel der Durchgängigkeitsmaßnahme ist es, an dieser Ruhr-Staustufe für die Referenz-Fischarten, welche in der Ruhr entsprechend der dortigen Gewässerausprägung zu erwarten sind, eine Wandermöglichkeit zwischen Unter- und Oberwasser zu schaffen.
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE NUTS-Code: DEA1 Hauptort der Ausführung: Essen
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Mit den Monitoringuntersuchungen am Fischlift Baldeney soll geprüft werden, ob mit dem Betrieb des FLS das Ziel „Schaffung der aufwärtsgerichteten Fischdurchgängigkeit“ erreicht ist. Der Auftrag beinhaltet Elektrobefischungen zur Fischbestandserfassung mittels Elektrofischerei, Sonar, PIT-Tag Markierungen und den Einsatz weiterer Messinstrumente sowie die Datenaus- und bewertung.
II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Einzusetzendes verfügbares Personal / Gewichtung: 70 Preis - Gewichtung: 30
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 179-506217
IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag / Los wurde vergeben: nein
V.1) Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Rheinland Zeughausstr. 2-10 Köln 50667 Deutschland
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig, soweit der Antragsteller: — den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 04.01.2023