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Titel
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Konzeptionelle und institutionelle Beratung der Tschadseebeckenkommission
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VergabeverfahrenVergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftragnehmerGFA Consulting Group GmbH
Eulenkrugstraße 82
22359 Hamburg
AusführungsortDE-65760 Eschborn
TED Nr.637893-2023
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH

Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5

65760 Eschborn

Telefon: +49 6196792510


E-Mail: mailto: katharina.cheimanoff@giz.de

Internet: www.giz.de


I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Juristische Person des privaten Rechts (gemeinnützige GmbH), finanziert durch die Bundesrepublik Deutschland


I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Internationale Zusammenarbeit


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: 81298469-Konzeptionelle und institutionelle Beratung der Tschadseebeckenkommission Referenznummer der Bekanntmachung: 81298469


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 72220000 Systemberatung und technische Beratung


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Das Tschadseebecken ist eines der großen afrikanischen Wassereinzugsgebiete, in dem ca. 45 Mio. Menschen leben. Mit weitläufigen Weide- und Ackerflächen und reichen Fischvorkommen ist es ein sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch wichtiges Gebiet für die Länder Tschad, Nigeria, Niger, Kamerun, Zentralafrikanische Republik und Libyen (Mitgliedsländer der Tschadseebeckenkommission). Das fragile Ökosystem Tschadseebecken steht durch Übernutzung und zunehmende Verschmutzung der natürlichen Ressourcen, v. a. aufgrund des starken Bevölkerungswachstums, enorm unter Druck. Aufgrund der prognostizierten Klimaveränderungen wird bis Ende des Jahrhunderts mit einem Verlust von bis zu 23 % der Fläche gerechnet, die aktuell für regenbewässerte Landwirtschaft im Tschadseebecken nutzbar ist. Es entstehen zunehmend Konflikte um die knappen Ressourcen. Aktuell gibt es einen schwerwiegenden Konflikt um Fischkanäle am Fluss Logone zwischen Landwirt*innen, Viehzüchter*innen und Fischer*innen. Aufgabe der Tschadseekommission (CBLT) ist es, ihre Mitgliedsländer in der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wasserressourcen des Tschadsees zu unterstützen. Die Mitgliedsländer der Tschadseekommission verfügen durchweg über eine schwache Staatlichkeit und sind zudem von bewaffneten Konflikten gekennzeichnet. Die größtenteils von der Subsistenzlandwirtschaft lebende arme Bevölkerung ist darüber von der aufgrund des Klimawandels verschärften Wasserknappheit unmittelbar betroffen. Die GIZ kooperiert mit der CBLT seit vielen Jahren. Der Fokus des aktuellen Projekts liegt auf drei Handlungsfeldern: Output 1 zielt darauf ab, dass der CBLT Management- und Steuerungsinstrumente zur Verfügung stehen, damit sie ihre Mitgliedsländer kompetent im Hinblick auf ein umweltfreundliches, an den Klimawandel angepasstes, gendersensibles und konfliktminderndes Management grenzüberschreitender Wasserressourcen beraten kann. Zentral sind dabei die verbesserte Nutzung des Tschadseebeckeninformationssystems (digitale Datenbank), sowie die Umsetzung des an die spezifischen Bedingungen im Tschadseebecken angepassten Wassereinzugsgebiets-Management-Zyklus. Output 2 zielt darauf ab, die Tschadseebeckenkommission in die Lage zu versetzen, Partnerplattformen mit einer gendergerechten Interessensvertretung in grenzüberschreitenden Teileinzugsgebieten einzurichten. Über diese Plattformen sollen zunächst prioritäre Herausforderungen und potenzielle Konflikte, sogenannte Hotspots, unter Zuhilfenahme einer gemeinsam erstellten Hotspot-Karte identifiziert werden. Auf dieser Grundlage können passgenaue Minderungsmaßnahmen partizipativ entwickelt und in einer Interventionszone beispielhaft umgesetzt werden. Dieser Ansatz wurde in der (kleineren) Interventionszone Waza-Logone in der Vergangenheit bereits erfolgreich genutzt (s. Projektfortschrittbericht 2022). Output 3 strebt an, lokale Akteure im Teileinzugsgebiet Logone in die Lage zu versetzen, Minderungsmaßnahmen mit Unterstützung der CBLT umzusetzen. Über die Anwendung des Farmer Field School-Ansatzes und mit Unterstützung anderer deutscher und internationaler Entwicklungsprojekte verbreiteten erprobten guten landwirtschaftlichen Praktiken sollen dadurch die Folgen der Umweltverschmutzung und des Klimawandels insbesondere für die arme Bevölkerung gemindert werden.


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 892.434,00 EUR


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 90712400 Planung einer Strategie für das Management oder den Schutz natürlicher Ressourcen


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: TD Hauptort der Ausführung: 00000 Tschad


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Das Tschadseebecken ist eines der großen afrikanischen Wassereinzugsgebiete, in dem ca. 45 Mio. Menschen leben, die sich aus mehr als 70 ethnischen Gruppen zusammensetzen. Mit weitläufigen Weide- und Ackerflächen und reichen Fischvorkommen ist es ein sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch wichtiges Gebiet für die Länder Tschad, Nigeria, Niger, Kamerun, Zentralafrikanische Republik und Libyen (Mitgliedsländer der Tschadseebeckenkommission). Das fragile Ökosystem Tschadseebecken steht durch Übernutzung und zunehmende Verschmutzung der natürlichen Ressourcen, v. a. aufgrund des starken Bevölkerungswachstums, enorm unter Druck. Durchführungs- bzw. Umsetzungspartner des Projekts ist die 1964 von ihren Mitgliedsländern gegründete CBLT. Diese nimmt eine zentrale Rolle bei der Stabilisierung und Friedensförderung im fragilen Kontext der Sahel-Region ein und hat das Mandat (a) eine nachhaltige und gerechte Bewirtschaftung des Tschadsees und anderer grenzüberschreitender Wasserressourcen sicherzustellen, (b) die Ökosysteme im Tschadseebecken zu erhalten und (c) regionale Integration und Sicherung von Frieden und Sicherheit zu fördern. Die CBLT ist eine regionale Organisation mit sechs Mitgliedsländern - Tschad, Kamerun, Nigeria, Niger, Zentralafrikanische Republik und Libyen. Die CBLT verfügt über ein zentrales Büro (Exekutivsekretariat) in N'Djamena/ Tschad. Obwohl die CBLT mittlerweile über qualifiziertes Fach-personal verfügt, fehlen noch ausreichende organisatorische Kapazitäten und fachliche Kompetenzen, um den Wassereinzugsgebiet-Management-Zyklus effektiv umzusetzen und damit als Steuerungsinstrument für die Entwicklung von Maßnahmen zu einem verbesserten grenzüberschreitenden Wasserressourcenmanagement zu nutzen. Ziel der ausgeschriebenen Leistungen ist es, die Tschadseekommission (CBLT) in der Bereitstellung ihrer Dienstleistungen für die Mitgliedsländer zu unterstützen, sowie einen Beitrag für die konkrete Umsetzung von konfliktmindernde Wasserressourcenmanagementmaßnahmen zu leisten. Die Arbeitspakte 1 und 2 beziehen sich auf die institutionelle Förderung, bzw. auf die Bereitstellung von Dienstleistungen der CBLT; Arbeitspaket 3 auf die Umsetzung von Maßnahmen im Teileinzugsgebiet Logone. Zum Arbeitspaket 1 gehören im Kern die Verbesserung des Tschadseebecken-Informationssystems (LIS), sowie die Entwicklung einer Strategie, zur besseren Umsetzung der Zugriffs- und Nutzungsrechte sowie Bereitstellungspflichten für Informationen und Daten für alle Nutzer*innen. Für diese zentralen Aufgaben soll von der CBLT eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die sich zukünftig um alle Fragen des Datenmanagements kümmert. Mit dieser Arbeitsgruppe soll der Auftragnehmer alle datenrelevanten Aktivitäten und Ergebnisse gemeinsam erarbeiten. Aktivitäten umfassen u.a. die Beratung bei der Einrichtung der Arbeitsgruppe inkl. beratender Begleitung ihrer Arbeit, Unterstützung bei der Entwicklung einer Strategie zur besseren Umsetzung der vereinbarten Zugriffs- und Nutzungsrechte sowie die Bereitstellungspflicht für Informationen und Daten des Tschadseebecken-Informationssystems (LIS), eine Professionalisierung der Datenbank, sowie entsprechendes Training der verantwortlichen Mitarbeiter*innen der Tschadseekommission. Zum Arbeitspaket 2 gehören die Beratung beim Aufbau zweier Gremien. Zum einen ist dies eine Task Force zum Wassereinzugsgebietsmanagement-Zyklus. Sie trifft wesentliche Strategieentscheidungen und sorgt für die Verbreitung und Umsetzung gemeinsamer Dokumente in den Mitgliedsstaaten. Zum anderen ist dies ein Partnerforum, das sich aus Repräsentanten aus den vorgesehenen bzw. im Aufbau befindlichen Partnerplattformen in grenzüberschreitenden Gebieten zusammensetzt. Die Wassercharta der CBLT macht zum Partnerforum explizite Angaben, die berücksichtigt werden müssen. Es dient als Austausch- und Netzwerkforum. Wesentliche Aktivitäten umfassen: Beratung bei Konzeption und Arbeitsweise der beiden Gremien, inkl. des dafür notwendigen Konsultationsprozesses; sowie Unterstützung der CBLT bei der Erstellung einer Karte, die die Verwaltungsgrenzen der Gemeinden (kleinste Verwaltungseinheiten) der Länder im Tschadseebecken und in den Teileinzugsgebieten nachzeichnet. Diese Karte ist eine wichtige Grundlage für die Einrichtung der Partnerplattformen. Zum Arbeitspaket 3 gehören die Beratung beim organisatorischen Aufbau einer Partnerplattform in dem grenzüberschreitenden Teileinzugsgebiet Logone. Die Operationalisierung dieser Partnerplattform wird durch fachliche Beratung bei der Entwicklung einer Hotspot-Karte und der Analyse von aktuellen und potenziellen Konflikten um natürliche Ressourcen zwischen lokalen und regionalen Akteuren, unterstützt. Außerdem soll die Partnerplattform zusammen mit der Task Force (s. o.) bei der Identifizierung konkreter Maßnahmen zur Minderung/ Lösung der identifizierten prioritären Herausforderungen bzw. Konflikte unterstützen. Wesentliche Aktivitäten umfassen die Durchführung von Akteursanalysen, Konzeption und Aufbau der Partnerplattform Longone, Training zur Erstellung von HotSpot-Karten und die fachliche Begleitung bei der Erstellung der Karten; sowie die fachliche Beratung bei der Identifizierung von konfliktmindernden Maßnahmen im Bereich des Wasserressourcenmanagement und guter landwirtschaftlicher Praktiken. Die Umsetzung der Maßnahmen soll durch zwei Langzeitfachkräfte und einen Pool an Kurzzeitfachkräften erfolgen.


II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung (inkl. Mindbed.) / Gewichtung: 70 Preis - Gewichtung: 30.00


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 137-438305


IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems


IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation


Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 1 Bezeichnung des Auftrags: Auftragsvergabe GFA Consulting Group GmbH Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja


V.2) Auftragsvergabe


V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 10.10.2023


V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein


V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde GFA Consulting Group GmbH Eulenkrugstraße 82 Hamburg 22359 Deutschland E-Mail: mailto: info@gfa-group.de NUTS-Code: DE600 Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein


V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags / Loses: 892.434,00 EUR


V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6Y1CVBA9A5


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Die Vergabekammern des Bundes Villemombler Straße 76 Bonn 53123 Deutschland Telefon: +49 2289499-0 E-Mail: mailto: vk@bundeskartellamt.bund.de Fax: +49 2289499-163 Internet-Adresse: Internet: www.bundeskartellamt.de


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 17.10.2023

VeröffentlichungGeonet Vergabe 175384 vom 23.10.2023