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Titel
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FFH-Vorprüfung für drei FFH-Gebiete
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VergabeverfahrenVergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftragnehmerSchüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH Berlin
Greifswalder Straße 80 A
10405 Berlin
AusführungsortDE-39175 Biederitz
TED Nr.105340-2023
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Land Sachsen-Anhalt

Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt

Tessenowstraße 12

39114 Magdeburg


E-Mail: vergabestelle_freiberufliche_leistungen@lsbb.sachsen-anhalt.de

Internet: www.lsbb.sachsen-anhalt.de


I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde


I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Straßenbau / Brückenbau


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: B 1 Ortsumgehung Burg - Umweltverträglichkeitsstudie Referenznummer der Bekanntmachung: M211-002-2022


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Im Rahmen dieser Vergabe werden folgende Leistungen vergeben: Umweltverträglichkeitsstudie gemäß Anlage 1 Nr. 1.1 HOAI 2021, Weitere Besondere / Zusätzliche Leistungen: - FFH-Vorprüfung für drei FFH-Gebiete, - Artenschutzbeitrag, - Faunistische Erfassungen (Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Xylobionte Käfer, Libellen, Schnecken und Muscheln), - Kartierung von Biotoptypen und Erfassung Nutzungstypen, - Mitwirkung im Rahmen der Anhörung (Vorplanung, Raumordnung, Linienbestimmung, UVP).


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 250.644,31 EUR


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71313440 Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umweltfolgenabschätzung im Bau 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEE06 Hauptort der Ausführung: Burg


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die geplante Baumaßnahme umfasst den Neubau der B 1 Ortsumgehung Burg, im Landkreis Jerichower Land auf einer Länge von ca. 10 km als bevorzugte Variante. Die Anmeldelinie zum Bundesverkehrswegeplan (B1-G20-ST) ist eine südlich von Burg gelegene Trassenvariante, beginnend an der B 1 südlich von Burg, weiter in östliche Richtung über die B 246a und L 52 bis zur B 1 östlich von Burg/OT Reesen. Trassenvarianten westlich und nördlich von Burg sind ausgeschlossen. Die geplante Trasse der B 1 soll eine zügige und sichere Abwicklung des Straßenverkehrs gewährleisten und gleichzeitig eine ökologisch sinnvolle und wirtschaftliche Lösung darstellen. Ziel ist es, den vorhandenen Innenstadtverkehr der Stadt Burg vom Durchgangsverkehr zu entflechten, eine Beruhigung des Stadtkerns zu erwirken und das überregionale Quell- und Zielverkehrsaufkommen aus dem Stadtkern heraus zu lenken. Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Umweltverträglichkeitsstudie zuzüglich erforderlicher Besonderer Leistungen (faunistische Erfassungen, Biotop- und Nutzungstypenerfassung, Artenschutzbeitrag, FFH-Vorprüfung, Mitwirkung im Anhörungsverfahren) im Rahmen der Vorplanung / der Raumordnung / der Linienbestimmung. Die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens ist nach Mitteilung des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt (MID) nicht erforderlich. Stattdessen wird mit einer landesplanerischen Stellungnahme im Rahmen des straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens durch die oberste Landesentwicklungsbehörde festgestellt, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist (Schreiben MID vom 27.01.2022). Mit den parallellaufenden Straßen-Objekt- und Verkehrsplanungen sind intensive Abstimmungen und Zusammenarbeit erforderlich. Die Gesamtbaukosten betragen derzeit ca. 31,4 Mio. € (brutto).


II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Schriftliche Ausführungen zur projektspezifischen Bearbeitung im Erstangebot / Gewichtung: 30 Qualitätskriterium - Name: Mündlicher Vortrag im Präsentations- / Verhandlungsgespräch zur projektspezifischen Bearbeitung durch die Mitglieder des Projektteams / Gewichtung: 20 Qualitätskriterium - Name: Beantwortung der projektspezifischen Fachfragen des Auftraggebers im Präsentations- / Verhandlungsgespräch durch die Mitglieder des Projektteams / Gewichtung: 20 Preis - Gewichtung: 30


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess. 1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft. 2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1) „Teilnahmebedingungen“ und III.2) „Bedingungen für den Auftrag“ der Bekanntmachung) erfüllen. 3. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 behält sich der Auftraggeber vor, den Bewerberkreis zu beschränken (mind. 3, max. 5). In diesem Fall wird anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft, welche Bewerber besonders geeignet sind und zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden sollen. Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9 der Bekanntmachung angegeben. 4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 140-399515


IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems


IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation


Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: M211-002-2022 Bezeichnung des Auftrags: B 1 Ortsumgehung Burg - Umweltverträglichkeitsstudie Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja


V.2) Auftragsvergabe


V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 14.02.2023


V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein


V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH Greifswalder Straße 80 A Berlin 10405 Deutschland NUTS-Code: DE300 Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein


V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags / Loses: 250.644,31 EUR


V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Straße 2 Halle / Saale 06112 Deutschland


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 15.02.2023

VeröffentlichungGeonet Vergabe 170415 vom 24.02.2023