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Titel

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Umsetzung eines Artenmonitoring von mittelhäufigen und seltenen Brutvogelarten in Baden-Württemberg

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftragnehmer

Ornithologische Gesellschaft Baden-Württemberg
Karlsstraße 3
88422 Bad Buchau

Ausführungsort

DE-76185 Karlsruhe

TED Nr.

58919-2023

Beschreibung

I.1) LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg

Griesbachstraße 1

76185 Karlsruhe

 

E-Mail: mailto: maria.back@lubw.bwl.de

Internet: www.lubw.baden-wuerttemberg.de/startseite

 

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung

 

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts

 

I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt

 

Abschnitt II: Gegenstand

 

II.1) Umfang der Beschaffung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Umsetzung Monitoring mittelhäufige und seltene Brutvogelarten (MsB) Baden-Württemberg, Fortführung 2022/2023

 

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz

 

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

 

II.1.4) Kurze Beschreibung: Umsetzung Monitoring mittelhäufige und seltene Brutvogelarten (MsB) Baden-Württemberg, Fortführung 2022/2023

 

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

 

II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 235.363,00 EUR

 

II.2) Beschreibung

 

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

 

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

 

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE122 Hauptort der Ausführung: LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe

 

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Gem. Koalitionsvertrag wird das Artenmonitoring der vergangenen Jahre fortgeführt. Dabei liegt der Schwerpunkt des MsB auf den Erfassungen von Indikatorarten des Offenlands (Feldarten, Arten der Streuobstwiesen und Heiden) und der Wälder. Analog zum MhB baut auch das MsB auf ehrenamtlichen Kartierungen auf, wobei die Mitarbeitenden eine vergleichbare Aufwandspauschale erhalten. Mit der Vergabe der landesweiten Koordination des MsB für die Jahre 2022 und 2023 wird das Programm verstetigt und optional erweitert.

 

II.2.5) Zuschlagskriterien Preis

 

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Optionale Leistungen 2023: Weiterentwicklung des MsB-Konzeptes

 

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

 

II.2.14) Zusätzliche Angaben

 

Abschnitt IV: Verfahren

 

IV.1) Beschreibung

 

IV.1.1) Verfahrensart Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen Erläuterung: Das "Monitoring seltener Brutvögel (MsB)" wird bundesweit durch den Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) koordiniert und von den Fachbehörden der Länder begleitet. In Baden-Württemberg ist die OGBW Mitgliedsverband des DDA und hat 2018 mit einem von der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg geförderten Projekt die Grundlagen und Gebietskulissen zur landesweiten Etablierung des MsB vorgelegt. Als Zusammenschluss der südwestdeutschen Feldornithologen und mit einem Fokus auf wissenschaftlicher Avifaunistik gewährleistet die OGBW eine Projekt-Beteiligung der entscheidenden Fachkräfte, was insbesondere für die Akquise von ehrenamtlich Mitarbeitenden und mitwirkenden Wissenschaftlern elementar zur Umsetzung des MsB ist.

 

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

 

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

 

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

 

IV.2) Verwaltungsangaben

 

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

 

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

 

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 244-704170

 

IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

 

IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

 

Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 4500900173/25 Bezeichnung des Auftrags: Auftragsvergabe Ornithologische Gesellschaft Baden-Württemberg Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja

 

V.2) Auftragsvergabe

 

V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 02.01.2023

 

V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein

 

V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Ornithologische Gesellschaft Baden-Württemberg Karlsstr. 3 Bad Buchau 88422 Deutschland E-Mail: mailto: Kramer.Mathias@t-online.de NUTS-Code: DE146 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja

 

V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags / Loses: 235.363,00 EUR

 

V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.3) Zusätzliche Angaben Bekanntmachungs-ID: CXUEYY9YW2DP74MP

 

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 Karlsruhe 76137 Deutschland

 

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

 

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

 

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

 

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 25.01.2023

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 170028 vom 01.02.2023

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