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Titel
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Erstellung der Software BergPass für OZG sowie Bearbeitung der Software Cardo
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VergabeverfahrenVergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftragnehmerIDU IT+Umwelt GmbH
Goethestraße 31
02763 Zittau
AusführungsortDE-30655 Hannover
TED Nr.182158-2023
Beschreibung

I.1) Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Referat ID.3

Stilleweg 2

30655 Hannover

Telefon: +49 511/643-0



E-Mail: mailto: christoph.vinke@lbeg.niedersachsen.de

Internet: www.lbeg.niedersachsen.de


I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: BergPass OZG 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-07-13/00330


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Erstellung der Software BergPass für OZG sowie Bearbeitung der Software Cardo


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 600.000,00 EUR


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE929 Hauptort der Ausführung: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Stilleweg 2 30655 Hannover


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Erstellung der Software BergPass für OZG sowie Bearbeitung der Software Cardo


II.2.5) Zuschlagskriterien Preis


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums Erläuterung: Das LBEG betreibt seit einigen Jahren die Individualsoftware BergPass(R). Im Kontext der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Bereich Bergbau als EinerfürAlle-Lösung kommt diese Software dem dazu angestrebten Funktionsumfang als einziges Produkt nahe. In der gesamten Bundesrepublik sind in keiner Bergbehörde andere Programme mit dem benötigten Umfang im Einsatz, eine Markterkundung aller Bergbehörden blieb erfolglos. Daher erfolgte eine Festlegung von 14 Bundesländern, Berg-Pass(R) als einziges Produkt das erfolgreich im Wirkbetrieb ist, zu ertüchtigen, zumal die derzeitige Rechtesituation für BergPass eine Weitergabe der Individualsoftware ausdrücklich zulässt. Aufgrund des geforderten Leistungsumfanges der EfA-Lösung im Bereich Bergbau sind umfangreiche Änderungen an der Standardsoftware Cardo und weiteren proprietären Produkten des AN, deren Funktionen innerhalb der Individualsoftware BergPass(R) genutzt werden, notwendig. Alle Rechte an der Individualsoftware BergPass(R) liegen beim LBEG. - Technische Abhängigkeiten BergPass(R) ist so konstruiert, dass die SW-Lauffähigkeit nur zusammen mit dem Standard-Softwarepaket Cardo des AN möglich ist. BergPass(R) ist in den Cardo-Prozess direkt eingebunden und unternimmt Aufrufe an Cardo-Funktionen in diesem Prozess. Die Verbindung zwischen Cardo und BergPass(R) erfolgt auf der Quellcodeebene. Für den vorhandenen und im Projekt geplanten Leistungsumfang (z.B. Authentifizierung, Autorisierung, Rechte/Rollen, FIM-Modellierung) existieren keine Schnittstellen für eine andere Kopplung. Änderungen am BergPass(R)-Code machen daher gegebenenfalls Änderungen am Cardo-Code notwendig und umgekehrt. De facto handelt es sich demnach um ein Programmsystem. Damit ist die Individualsoftware nicht ohne Cardo veränderbar, erstellbar, ausführbar und funktionsfähig. Demnach ist Voraussetzung für die Ertüchtigung der Individualsoftware BergPass(R) die Bearbeitung der Standardsoftware Cardo auf Quellcodeebene. - Ausschließlichkeitsrechte gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 c) VgV Die Rechte für die Bearbeitung des Standardsoftwarepakets Cardo liegen beim AN auf Grundlage einer Vereinbarung von 2017. Dadurch hat ausnahmsweise ausschließlich das LBEG ein Recht zur Bearbeitung der Standardsoftware des AN das auch (z.B. bei Einstellung Produkt oder Geschäftsbetrieb, Fall gem. § 8 Nr. 1 VOL/B) an Dritte weitergegeben werden kann. Diese sind nicht erfüllt, so dass die notwendigen umfangreichen Änderungen des Quellcodes von Cardo ausschließlich von AN durchgeführt werden dürfen, so dass für die Weiterentwicklung im notwendigen Umfang nur eine Vergabe an den AN in Betracht kommt. § 14 Abs. 6 VgV - Eine Alternative zur Vergabe an den AN ist nicht ersichtlich, da aus technischen Gründen eine Vergabe der Leistung ohne Zugriff auf den Quellcode von Cardo offenkundig sinnlos ist. Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung besteht weiterhin nicht, da diese individuell programmiert oder auf Basis anderer Software neu aufgebaut werden müsste. -Auftragsgegenstand ist die Erstellung einer Software zur Abbildung bergbehördlicher Genehmigungsprozesse in Zusammenhang mit entsprechenden GIS-Daten. Ein Großteil bergrechtlicher Genehmigungsprozesse bezieht sich auf Anlagen und Felder die über GIS-Daten, in Teilen auch geologischer Daten in GIS-Systemen, den bergrechtlichen Verfahren zugeordnet werden können. Die Festlegung des Auftragsgegenstandes ist daher sachlich gerechtfertigt. Die Bestimmung von BergPass(R) als Kern für die Erstellung der Software ist daher auch objektiv nachvollziehbar. Die Erstellung der Software auf Basis von BergPass(R) kann aus rechtlichen Gründen ausschließlich vom AN vorgenommen werden. Andere Wirtschaftsteilnehmer werden daher nicht diskriminiert. Eine künstliche Einschränkung der Parameter liegt nicht vor. Auf Grund vorstehender, gekürzter, Argumente besteht die Ansicht, dass der Auftrag zulässig ist.


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 050-145631


IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems


IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation


Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 2021-07-16/00330 Bezeichnung des Auftrags: BergPass für OZG2023 Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja


V.2) Auftragsvergabe


V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 22.03.2023


V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein


V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde IDU IT+Umwelt GmbH Zittau Deutschland NUTS-Code: DED2D Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja


V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 600.000,00 EUR Gesamtwert des Auftrags / Loses: 600.000,00 EUR


V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYZDZ7C


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Auf der Hude 2 Lüneburg 21339 Deutschland E-Mail: mailto: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Internet: www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 22.03.2023

VeröffentlichungGeonet Vergabe 171149 vom 29.03.2023