Titel | Betreuung der Offenland-Biotopkartierung 2023-2025. | |
Vergabeverfahren | Vergebener Auftrag Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftragnehmer | Thomas Breunig Institut für Botanik und Landschaftskunde Kalliwodastraße 3 76185 Karlsruhe | |
Ausführungsort | DE-76185 Karlsruhe | |
TED Nr. | 244143-2023 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe E-Mail: Vergabestelle@lubw.bwl.de Internet: www.lubw.baden-wuerttemberg.de/startseite I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Fachliche Betreuung der Offenland-Biotopkartierung 2023 - 2025 II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Fachliche Betreuung der Offenland-Biotopkartierung 2023-2025. II.1.6) Angaben zu den Losen des Auftrags in Lose: nein II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 630.252,10 EUR II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE122 Hauptort der Ausführung: LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Im Rahmen der FFH-Berichtspflicht werden in den nächsten Jahren umfangreiche Daten zum Vorkommen und zur Verbreitung der FFH-Lebensraumtypen (LRT) in Baden-Württemberg benötigt. Da es sich bei einem Großteil der LRT zugleich um gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG handelt, wird eine Verknüpfung der beiden Erhebungen durchgeführt. Die LUBW als Auftraggeber ist verantwortlich für die Durchführung der Biotopkartierung. Diese soll mindestens alle 12 Jahre wiederholt werden. Die Kartierer/innen müssen folgendes erfassen: - Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope - In den kartierten Biotopen Abschätzung der Flächenanteile der FFH-Lebensraumtypen - Flächenscharfe Erfassung der LRT 6510 "Magere Flachland-Mähwiesen" und 6520 "Berg-Mähwiesen" in Erfassungseinheiten mit A, B, C Bewertung nach Management-plan-Handbuch - Stichprobenartige Erhebung des LRT 3260 ""Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion" Die Arbeiten zur Einführung und Betreuung der Kartierer/innen werden vom Auftraggeber an einen Auftragnehmer, ein sogenanntes Betreuungsbüro vergeben. II.2.5) Zuschlagskriterien Preis II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen Erläuterung: Um die vertraglichen Aufgaben erfüllen zu können, sind folgende Kompetenzen des Betreuungsbüros zwingend erforderlich: Das Büro muss über eine extrem hohe Fachkompetenz und ein hohes Spektrum an Fachwissen verfügen. Für die fachgerechte Betreuung der zahlreichen Kartierbüros sind umfangreiche Erfahrungen in der Biotopkartierung, der FFH-Mähwiesenkartierung und allgemein der FFH-Lebensraumtypenkartierung erforderlich. Alle eingesetzten Personen des beauftragten Büros müssen das komplette Spektrum an Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen (LRT), die in Baden-Württemberg vorkommen, sehr gut kennen. Dabei ist ein landesweiter Überblick zwingend notwendig, um die in den einzelnen Naturräumen auftretenden unterschiedlichen Ausprägungen der LRT zweifelsfrei zuordnen zu können. Kenntnisse der LRT und Biotoptypen aus räumlich enger umgrenzten Bereichen sind daher nicht ausreichend. Die beauftragten Personen müssen in der Lage sein, Grenzfälle, z. B. bei den FFH-Mähwiesen, zu klären. Das Betreuungsbüro muss über herausragende Arten- und Vegetationskenntnisse sowie sehr gute Landes- und Naturraumkenntnisse verfügen, da Baden-Württemberg ausgesprochen divers ist. Für eine zuverlässige Kartiererbetreuung sind bei einem Projekt dieser Größenordnung entsprechende Referenzen unerlässlich. Ebenso ist eine Mindestanzahl von für das Projekt zur Verfügung stehenden MitarbeiterInnen im Betreuungsbüro eine sehr wichtige Voraussetzung. Aufgrund der Anzahl der zu betreuenden Kartierenden (zwischen 70-90) muss der Betreuungsauftrag durch mehrere Personen (mindestens 6 Personen) wahrgenommen werden. Die Zuordnung erfolgt dabei i. d. R über den Kartierraum (kreisweise). Um ein landesweit einheitliches Vorgehen zu erreichen, ist es unabdingbar, dass sich die einzelnen Betreuungspersonen auf kurzem Wege immer wieder austauschen und gegenseitig eichen und immer auf dem gleichen Informationsstand sind. Dies ist nach Einschätzung des Fachreferates nur möglich, wenn die Betreuung durch ein Büro erfolgt. Eine Aufteilung in Lose, die an verschiedene Büros vergeben werden, wäre nicht zielführend, völlig gleich ob räumliche oder fachliche Lose, da die unabdingbare Abstimmung auf kurzem Wege und ein einheitlicher Informationsstand nicht sichergestellt sind. Zwar könnte dadurch die zu fordernde Mindestanzahl an für das Projekt zur Verfügung stehenden MitarbeiterInnen je Büro reduziert werden, es sind jedoch nicht hinnehmbare Qualitätseinbußen in der Betreuung zu erwarten. Aus diesen Gründen erfüllt lediglich das Institut für Botanik und Landschaftskunde (IBL) die fachlichen und personellen Voraussetzungen zur Erfüllung des Auftrags. IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 070-211729 IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 4500918416/24 Bezeichnung des Auftrags: Auftragsvergabe Thomas Breunig - Institut für Botanik und Landschaftskunde Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja V.2) Auftragsvergabe V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 20.04.2023 V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Thomas Breunig - Institut für Botanik und Landschaftskunde Kalliwodastraße 3 Karlsruhe 76185 Deutschland NUTS-Code: DE122 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags / Loses: 630.252,10 EUR V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3) Zusätzliche Angaben ntmachungs-ID: CXUEYY9Y1Y78S11P VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 Karlsruhe 76137 Deutschland VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 20.04.2023 | |
Veröffentlichung | Geonet Vergabe 171816 vom 27.04.2023 |