Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
NLWKN Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Betriebsstelle Hannover-Hildesheim
Göttinger Chaussee 76a
30453 Hannover
AG Feldhamsterschutz Niedersachsen e.V.
August-Söding-Str. 8
31177 Harsum
DE-30453 Hannover
00191009-2025
1.1 Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76a
30453 Hannover
E-Mail: daniel.maniak@lzn.de
2. Verfahren
2.1 Verfahren Titel: Durchführung des Feldhamster FFH-Stichprobenmonitorings in der atlantischen u. der kontinentalen biographischen Region Nds. für den gesamten Zeitraum der nächsten 6 Jahre Beschreibung: Für den NLWKN sollte die Durchführung des Feldhamster FFH-Stichprobenmonitorings (FFH-SPM) in der atlantischen und der kontinentalen biogeographischen Region Niedersachsens für den gesamten Zeitraum der nächsten sechs Jahre (2025 bis 2030) als Bestandteil der EU-Berichtspflicht im Jahr 2031 vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Kennung des Verfahrens: a82716dc-b19e-4a2b-b79a-59174b61cf2e Interne Kennung: 0144-DLG/2024-03.234 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90711500 Umweltüberwachung in anderen Bereichen als dem Bausektor
2.1.2 Erfüllungsort Postanschrift: Göttinger Chaussee 76 A Stadt: Hannover Postleitzahl: 30453 Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort ist NLWKN Betriebsstelle Hannover-Hildesheim (Hannover), Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover.
2.1.3 Wert Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
2.1.4 Allgemeine Informationen Der Aufruf zum Wettbewerb ist beendet Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHR5B4 Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv -
5. Los
5.1 Los: LOT-0001 Titel: Durchführung des Feldhamster FFH-Stichprobenmonitorings für die Gebietes von Los 1 Beschreibung: Für den NLWKN sollte die Durchführung des Feldhamster FFH-Stichprobenmonitorings (FFH-SPM) in der atlantischen und der kontinentalen biogeographischen Region Niedersachsens für den gesamten Zeitraum der nächsten sechs Jahre (2025 bis 2030) als Bestandteil der EU-Berichtspflicht im Jahr 2031 vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Interne Kennung: 1
5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90711500 Umweltüberwachung in anderen Bereichen als dem Bausektor
5.1.2 Erfüllungsort Stadt: Niedersachsen Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Das Los 1 umfasst folgende Gebiete: Eime, Großgoltern, Kolenfeld, Nordstemmen, Pattensen, Pattensen 2 Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 14/04/2025 Enddatum der Laufzeit: 15/10/2026
5.1.4 Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 14. April 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt der Vertrag an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit bis zum 15. Oktober 2026 sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens am 15. Oktober 2030, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6 Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Zusätzliche Informationen: Angaben zum jeweiliegen Auftragswert haben lediglich symbolischen Charakter und stellen nicht den tatsächlichen Wert der Vergabe dar.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Gesamtsumme (netto) gem. Angebotsvordrucken für die jeweiligen Lose. Es sind hierbei alle Positionen zu bepreisen. - s. Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A). Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) erhält 300 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Gesamtsumme. Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation Beschreibung: Die Bewertung erfolgt durch eine zweiköpfige Jury, bei denen jedes Jurymitglied unabhängig voneinander die Bewertung vornimmt. Als Ergebnis wird ein Durchschnittswert (DW) ermittelt, welcher für die Bewertung maßgeblich ist. Hinweis: Bei den Schulungs- und Fortbildungsnachweisen wird die Qualität, die Quantität und Aktualität bewertet. Das Zuschlagskriterium ist in drei Unterkriterien aufgeteilt: 2.1. Unterkriterium "Anzahl der Personen, die als Kartierende zur Verfügung stehen und leistungsspezifische Erfahrung" 2.2. Unterkriterium "Anzahl der bisher durchgeführten Kartierungsprojekte" 2.3. Unterkriterium "Anzahl der einschlägigen Publikationen" Je Unterkriterium können maximal 200 Punkte erreicht werden. Detaillierte Angaben zur Bewertung der jeweiligen Unterkriterien sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Zuschläge in den Losen 1 bis 4 werden im Vergabefall jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird anhand folgender Zuschlagkriterien bewertet: Preis: 30 % Projektspezifische Qualifikation: 70 % Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Sollten mehrere Angebote je Los die gleiche Gesamtpunktzahl erreicht haben, wird der Zuschlag je Los auf das Angebot mit der höheren Punktzahl im Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" erteilt. Sollte dieser wiederum zum gleichen Preis angeboten werden, entscheidet das Losverfahren.
5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist." Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1 Los: LOT-0002 Titel: Durchführung des Feldhamster FFH-Stichprobenmonitorings für die Gebietes von Los 2 Beschreibung: Für den NLWKN sollte die Durchführung des Feldhamster FFH-Stichprobenmonitorings (FFH-SPM) in der atlantischen und der kontinentalen biogeographischen Region Niedersachsens für den gesamten Zeitraum der nächsten sechs Jahre (2025 bis 2030) als Bestandteil der EU-Berichtspflicht im Jahr 2031 vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Interne Kennung: 2
5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90711500 Umweltüberwachung in anderen Bereichen als dem Bausektor
5.1.2 Erfüllungsort Stadt: Niedersachsen Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Das Los 2 umfasst folgende Gebiete: Reppner, Klein Förste, Nettlingen, Oedelum, Algermissen, Einum Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 14/04/2025 Enddatum der Laufzeit: 15/10/2026
5.1.4 Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 14. April 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt der Vertrag an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit bis zum 15. Oktober 2026 sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens am 15. Oktober 2030, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6 Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Zusätzliche Informationen: Angaben zum jeweiliegen Auftragswert haben lediglich symbolischen Charakter und stellen nicht den tatsächlichen Wert der Vergabe dar.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Gesamtsumme (netto) gem. Angebotsvordrucken für die jeweiligen Lose. Es sind hierbei alle Positionen zu bepreisen. - s. Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A). Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) erhält 300 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Gesamtsumme. Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation Beschreibung: Die Bewertung erfolgt durch eine zweiköpfige Jury, bei denen jedes Jurymitglied unabhängig voneinander die Bewertung vornimmt. Als Ergebnis wird ein Durchschnittswert (DW) ermittelt, welcher für die Bewertung maßgeblich ist. Hinweis: Bei den Schulungs- und Fortbildungsnachweisen wird die Qualität, die Quantität und Aktualität bewertet. Das Zuschlagskriterium ist in drei Unterkriterien aufgeteilt: 2.1. Unterkriterium "Anzahl der Personen, die als Kartierende zur Verfügung stehen und leistungsspezifische Erfahrung" 2.2. Unterkriterium "Anzahl der bisher durchgeführten Kartierungsprojekte" 2.3. Unterkriterium "Anzahl der einschlägigen Publikationen" Je Unterkriterium können maximal 200 Punkte erreicht werden. Detaillierte Angaben zur Bewertung der jeweiligen Unterkriterien sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Zuschläge in den Losen 1 bis 4 werden im Vergabefall jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird anhand folgender Zuschlagkriterien bewertet: Preis: 30 % Projektspezifische Qualifikation: 70 % Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Sollten mehrere Angebote je Los die gleiche Gesamtpunktzahl erreicht haben, wird der Zuschlag je Los auf das Angebot mit der höheren Punktzahl im Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" erteilt. Sollte dieser wiederum zum gleichen Preis angeboten werden, entscheidet das Losverfahren.
5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist." Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1 Los: LOT-0003 Titel: Durchführung des Feldhamster FFH-Stichprobenmonitorings für die Gebietes von Los 3 Beschreibung: Für den NLWKN sollte die Durchführung des Feldhamster FFH-Stichprobenmonitorings (FFH-SPM) in der atlantischen und der kontinentalen biogeographischen Region Niedersachsens für den gesamten Zeitraum der nächsten sechs Jahre (2025 bis 2030) als Bestandteil der EU-Berichtspflicht im Jahr 2031 vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Interne Kennung: 3
5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90711500 Umweltüberwachung in anderen Bereichen als dem Bausektor
5.1.2 Erfüllungsort Stadt: Niedersachsen Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Das Los 3 umfasst folgende Gebiete: Vechelde, Atzum, Lamme, Beinum, Halchter, Evessen Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 14/04/2025 Enddatum der Laufzeit: 15/10/2026
5.1.4 Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 14. April 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt der Vertrag an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit bis zum 15. Oktober 2026 sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens am 15. Oktober 2030, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6 Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Zusätzliche Informationen: Angaben zum jeweiliegen Auftragswert haben lediglich symbolischen Charakter und stellen nicht den tatsächlichen Wert der Vergabe dar.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Gesamtsumme (netto) gem. Angebotsvordrucken für die jeweiligen Lose. Es sind hierbei alle Positionen zu bepreisen. - s. Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A). Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) erhält 300 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Gesamtsumme. Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation Beschreibung: Die Bewertung erfolgt durch eine zweiköpfige Jury, bei denen jedes Jurymitglied unabhängig voneinander die Bewertung vornimmt. Als Ergebnis wird ein Durchschnittswert (DW) ermittelt, welcher für die Bewertung maßgeblich ist. Hinweis: Bei den Schulungs- und Fortbildungsnachweisen wird die Qualität, die Quantität und Aktualität bewertet. Das Zuschlagskriterium ist in drei Unterkriterien aufgeteilt: 2.1. Unterkriterium "Anzahl der Personen, die als Kartierende zur Verfügung stehen und leistungsspezifische Erfahrung" 2.2. Unterkriterium "Anzahl der bisher durchgeführten Kartierungsprojekte" 2.3. Unterkriterium "Anzahl der einschlägigen Publikationen" Je Unterkriterium können maximal 200 Punkte erreicht werden. Detaillierte Angaben zur Bewertung der jeweiligen Unterkriterien sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Zuschläge in den Losen 1 bis 4 werden im Vergabefall jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird anhand folgender Zuschlagkriterien bewertet: Preis: 30 % Projektspezifische Qualifikation: 70 % Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Sollten mehrere Angebote je Los die gleiche Gesamtpunktzahl erreicht haben, wird der Zuschlag je Los auf das Angebot mit der höheren Punktzahl im Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" erteilt. Sollte dieser wiederum zum gleichen Preis angeboten werden, entscheidet das Losverfahren.
5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist." Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1 Los: LOT-0004 Titel: Durchführung des Feldhamster FFH-Stichprobenmonitorings für die Gebietes von Los 4 Beschreibung: Für den NLWKN sollte die Durchführung des Feldhamster FFH-Stichprobenmonitorings (FFH-SPM) in der atlantischen und der kontinentalen biogeographischen Region Niedersachsens für den gesamten Zeitraum der nächsten sechs Jahre (2025 bis 2030) als Bestandteil der EU-Berichtspflicht im Jahr 2031 vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Interne Kennung: 4
5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90711500 Umweltüberwachung in anderen Bereichen als dem Bausektor
5.1.2 Erfüllungsort Stadt: Niedersachsen Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Das Los 4 umfasst folgende Gebiete: Gevensleben, Göttingen, Vienenburg, Heißum, Hornburg Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 14/04/2025 Enddatum der Laufzeit: 15/10/2026
5.1.4 Verlängerung Maximale Verlängerungen: 2 Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 14. April 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt der Vertrag an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit bis zum 15. Oktober 2026 sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens am 15. Oktober 2030, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
5.1.6 Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Zusätzliche Informationen: Angaben zum jeweiliegen Auftragswert haben lediglich symbolischen Charakter und stellen nicht den tatsächlichen Wert der Vergabe dar.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Gesamtsumme (netto) gem. Angebotsvordrucken für die jeweiligen Lose. Es sind hierbei alle Positionen zu bepreisen. - s. Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A). Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) erhält 300 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Gesamtsumme. Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation Beschreibung: Die Bewertung erfolgt durch eine zweiköpfige Jury, bei denen jedes Jurymitglied unabhängig voneinander die Bewertung vornimmt. Als Ergebnis wird ein Durchschnittswert (DW) ermittelt, welcher für die Bewertung maßgeblich ist. Hinweis: Bei den Schulungs- und Fortbildungsnachweisen wird die Qualität, die Quantität und Aktualität bewertet. Das Zuschlagskriterium ist in drei Unterkriterien aufgeteilt: 2.1. Unterkriterium "Anzahl der Personen, die als Kartierende zur Verfügung stehen und leistungsspezifische Erfahrung" 2.2. Unterkriterium "Anzahl der bisher durchgeführten Kartierungsprojekte" 2.3. Unterkriterium "Anzahl der einschlägigen Publikationen" Je Unterkriterium können maximal 200 Punkte erreicht werden. Detaillierte Angaben zur Bewertung der jeweiligen Unterkriterien sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Zuschläge in den Losen 1 bis 4 werden im Vergabefall jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird anhand folgender Zuschlagkriterien bewertet: Preis: 30 % Projektspezifische Qualifikation: 70 % Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Sollten mehrere Angebote je Los die gleiche Gesamtpunktzahl erreicht haben, wird der Zuschlag je Los auf das Angebot mit der höheren Punktzahl im Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" erteilt. Sollte dieser wiederum zum gleichen Preis angeboten werden, entscheidet das Losverfahren.
5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist." Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
6. Ergebnisse Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2 Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: AG Feldhamsterschutz Niedersachsen e.V. Angebot: Kennung des Angebots: 1 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers Konzession – Wert: Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 1 Titel: Vertrag Los 1 - 4 Datum der Auswahl des Gewinners: 23/03/2025 Datum des Vertragsabschlusses: 24/03/2025
6.1.4 Statistische Informationen: Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2 Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: AG Feldhamsterschutz Niedersachsen e.V. Angebot: Kennung des Angebots: 1 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002 Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers Konzession – Wert: Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 1 Titel: Vertrag Los 1 - 4 Datum der Auswahl des Gewinners: 23/03/2025 Datum des Vertragsabschlusses: 24/03/2025
6.1.4 Statistische Informationen: Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2 Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: AG Feldhamsterschutz Niedersachsen e.V. Angebot: Kennung des Angebots: 1 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003 Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers Konzession – Wert: Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 1 Titel: Vertrag Los 1 - 4 Datum der Auswahl des Gewinners: 23/03/2025 Datum des Vertragsabschlusses: 24/03/2025
6.1.4 Statistische Informationen: Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2 Informationen über die Gewinner Wettbewerbsgewinner: Offizielle Bezeichnung: AG Feldhamsterschutz Niedersachsen e.V. Angebot: Kennung des Angebots: 1 Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004 Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers Konzession – Wert: Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers Vergabe von Unteraufträgen: Nein Informationen zum Auftrag: Kennung des Auftrags: 1 Titel: Vertrag Los 1 - 4 Datum der Auswahl des Gewinners: 23/03/2025 Datum des Vertragsabschlusses: 24/03/2025
6.1.4 Statistische Informationen: Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1 ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Registrierungsnummer: 03-0293800000-51 Stadt: Hannover Postleitzahl: 30453 Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929) Land: Deutschland E-Mail: daniel.maniak@lzn.de Telefon: 0511 89848 102 Rollen dieser Organisation: Beschaffer Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Registrierungsnummer: t:04131153308 Postanschrift: Auf der Hude 2 Stadt: Lüneburg Postleitzahl: 21339 Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Telefon: +49 4131153308 Fax: +49 4131152943 Internetadresse: www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html Rollen dieser Organisation: Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Registrierungsnummer: f:04131153308 Postanschrift: Auf der Hude 2 Stadt: Lüneburg Postleitzahl: 21339 Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Telefon: +49 4131153308 Fax: +49 4131152943 Internetadresse: www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle
8.1 ORG-0004 Offizielle Bezeichnung: AG Feldhamsterschutz Niedersachsen e.V. Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen Registrierungsnummer: VR 201210 Postanschrift: August-Söding-Str. 8 Stadt: Harsum Postleitzahl: 31177 Land, Gliederung (NUTS): Hildesheim (DE925) Land: Deutschland E-Mail: niedersachsen@feldhamsterschutz.de Telefon: 017683905575 Rollen dieser Organisation: Bieter Wirtschaftlicher Eigentümer: Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0002, LOT-0003, LOT-0004
8.1 ORG-0005 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7e3d7ffa-2341-405d-8eaa-c1becf8b12bd - 01 Formulartyp: Ergebnis Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 29 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/03/2025 07:20:51 (UTC+1) Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 191009-2025 ABl. S – Nummer der Ausgabe: 59/2025 Datum der Veröffentlichung: 25/03/2025