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Titel
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Einschätzung ihres Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie
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VergabeverfahrenVergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftragnehmerÖKO-LOG Freilandforschung GdbR
Joachimsthaler Straße 9
16247 Parlow
AusführungsortDE-06116 Halle
TED Nr.76729-2023
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

Reideburger Str. 47

06116 Halle (Saale)


E-Mail: vergabestelle-FB4@lau.mwu.sachsen-anhalt.de

Internet: lau.sachsen-anhalt.de


I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Untersuchung der Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) im Rahmen des Bundesmonitorings im Jahr 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 43.161/03/2022


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen


II.1.3) Art des Auftrags tungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Ziel der Leistung ist die Durchführung eines Durchgangs der Untersuchungen an Wochenstuben und deren Umfeld im Rahmen des Bundesmonitorings der Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) in Sachsen-Anhalt als Grundlage für die Einschätzung ihres Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten.


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja


II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 49.170,00 EUR


II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Klüdener Pax-Wanneweh östlich Calvörde (FFH0025LSA) - Monitoring von Wochenstuben und deren Umfeld Los-Nr.: 1 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEE02 II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: 1 Leistungsumfang 1.1 Allgemeines Die methodischen Vorgaben für die Datenerhebung und -auswertung basieren auf den Vorgaben für das bundesweite Monitoring (BfN & BLAK 2017). Die dort getroffenen Vorgaben sind einzuhalten. Abweichungen sind ausschließlich aus zwingenden fachlichen Gründen und nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) möglich. Die Auswahl der Monitoringgebiete orientieren sich nach den Ergebnissen der Erfassungen des ersten Durchgangs des Bundesmonitorings der Bechsteinfledermaus in der aktuellen Berichtsperiode (MYOTIS 2019). Die zu erbringende Leistung umfasst das Monitoring der Wochenstuben und des Jagdgebietes in ihrem Umfeld im Jahr 2023. 1.2 Auswahl der konkreten Untersuchungsflächen Als Monitoringgebiete werden FFH-Gebiete in der Atlantischen Region benannt. Aus dieser Gebietskulisse heraus ist in diesem LOS 1 folgendes Gebiet zu bearbeiten: FFH0025LSA „Klüdener Pax-Wanneweh östlich Calvörde“ Mit den betroffenen Flächeneignern/Nutzern sind die ggf. erforderlichen Abstimmungen durchzuführen, und es ist, sofern notwendig, das Einvernehmen herzustellen. 1.3 Netzfänge und Telemetrie zur Ermittlung von Wochenstuben Innerhalb des oben benannten Monitoringgebiets sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. Im Monitoringgebiet sind mind. 4 Netzfangstandorte zu bearbeiten, die für die Bechsteinfledermaus geeignete Fangstandorte darstellen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt werden (MYOTIS 2010 & 2019). Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt. Die Netzfänge sind mit geeigneten Netzen („Nylon-Puppenhaarnetze“) jeweilig angepasst an den Standort in verschiedenen Längen und Höhen durchzuführen (Verwendung von terrestrischen Netzen und Hochnetzen in Fanghöhen zwischen 5 - 12 m). Maßgeblich ist der Fangerfolg für die Bechsteinfledermaus. Die gefangenen Fledermäuse sind zeitnah wieder freizulassen, ebenso ist die zügige Besenderung eines geeigneten Weibchens und das anschließende Freilassen zu gewährleisten. Für die Dokumentation des Artenrepertoires am Fangstandort ist der Netzfang auch nach einem raschen Fangerfolg eines geeigneten Weibchens mit der Besenderung nicht abzubrechen. Als Fangzeitraum wird die Wochenstubenzeit (möglichst vor dem „Flüggewerden“ der Jungtiere) vorgesehen, der jahreszeitlich wetter- und artabhängig zwischen Mitte Juni und Mitte Juli liegt. Der konkrete Fangzeitraum ist vorab mit dem AG abzustimmen. Gefangene Weibchen der Bechsteinfledermaus mit Reproduktionsmerkmalen sind mit geeigneten Telemetriesendern zu markieren (Kalkulationsgrundlage: 3 Sender/telemetrierte Tiere). Die Telemetrie wird mit dem Ziel durchgeführt, Wochenstubenquartiere zu finden, bei denen eine Individuenzahlermittlung möglich ist. An den ermittelten Wochenstubenquartieren ist eine abendliche Ausflugszählung zur Erfassung der ausfliegenden Weibchen oder eine mögliche Zählung im Quartier mit geeigneten Methoden durchzuführen. Die weitere Telemetrie der Tiere muss über die Lebensdauer der Sender von mind. 10 Tagen erfolgen, so dass eventuelle Quartierwechsel protokolliert werden können. Zudem sollten weitere Ausflugszählungen/ Quartierszählungen erfolgen, bei neuen Quartieren ist dies obligatorisch. Es sollte eine kurzfristige Abstimmung mit dem AG erfolgen, falls nach den ersten 3 Netzfängen keine geeigneten Weibchen der Bechsteinfledermaus gefangen wurden. Sodass für den 4. Fang dann in Abstimmung mit dem AG eine Verlagerung kalkulierter Tätigkeiten in Erwägung gezogen werden kann - abgerechnet werden können ausschließlich tatsächlich erbrachte Arbeitsleistungen. Netzfangstandorte sowie ermittelte Wochenstuben sind räumlich genau zu dokumentieren. Alle weiteren Fänge von Fledermäusen sind zu determinieren, zu protokollieren und gehen in die Datenbank der Fledermausnachweise ein. 1.4 Erfassung populationsbezogener Parameter in Wochenstuben Der AN führt die Erhebung der populationsbezogenen Parameter in den Wochenstuben gemäß den Vorgaben der aktuellen Bewertungsschemata für die Arten nach BfN & BLAK (2017) durch. Hierzu müssen die Ausflugszählungen an den ermittelten Wochenstuben-quartieren erfolgen. Dazu sind bei Baumquartieren die Baumarten, der Quartiertyp und sonstige Parameter wie Baumhöhe, BHD und Vitalität zu dokumentieren. Falls Wochenstubenquartiere in Fledermauskästen lokalisiert werden, sind die Quartiereigenschaften ebenso zu dokumentieren und in Abstimmung mit dem AG die möglichen Betreuer der Kästen zu informieren. Des Weiteren ist auch das Umfeld der Wochenstubenquartiere zu dokumentieren. Alle Dokumentationen sind, soweit möglich und sinnvoll, auch fotografisch zu erfolgen. 1.5 Erfassung von Habitat- und Beeinträchtigungsparametern Der AN führt die Erhebung und Dokumentation der populationsbezogenen Parameter in den Wochenstuben gemäß den Vorgaben der aktuellen Bewertungsschemata für die Arten nach BfN & BLAK (2017) durch. Für die Bestimmung des Habitatzustandes der Jagdgebiete in den Monitoringgebieten sind die relevanten Habitatmerkmale aufzunehmen. Hierzu sind für die Bechsteinfledermaus in dem Monitoringgebiet das Merkmal „Baumhöhlendichte“ auf mindestens 10 Probeflächen à 1 ha oder 20 Probeflächen von je 0,5 ha zu erfassen und hochzurechnen. Für die Bewertung der Beeinträchtigungen sind aktuelle Einflussfaktoren (z.B. forstwirtschaftliche Maßnahmen, Bau- und Sanierungsmaßnahmen am Sommerquartier) vor Ort zu dokumentieren. 1.6 Bewertung des Erhaltungszustandes Der AN nimmt eine Bewertung der Wochenstuben anhand der zutreffenden Parameter der aktuellen Bewertungsschemata für beide Arten (BfN & BLAK 2017) durch (Auszug für die Bewertung der Wochenstuben und Jagdgebiete siehe Anlage 1b). Die Bewertung ist mit dem AG inhaltlich abzustimmen. 1.7 Vorgaben für die Datenhaltung Topographische digitale Daten sind als ESRI-shapefile zu liefern. Sämtliche Fangergebnisse sowie Ortungsdaten sind in tabellarischer Form zu erfassen. Alle erhobenen Daten zu Habitatparametern und Beeinträchtigungen sind tabellarisch zu erfassen (Format MS Excel). Tabellenformate sind mit dem AG abzustimmen. Die Urdaten aller Nachweise aller Fledermausarten sind zusätzlich in eine Datenbank im MultibaseCS einzugeben. 2. Teilleistungen und Berichtserstellung 2.1 Zwischenbericht (Teilleistung 1) Der AN verfasst einen schriftlichen Zwischenbericht, in dem folgende Inhalte dargestellt sind: -Dem Zwischenbericht müssen alle Urdaten der Netzfänge, der Telemetrie, der Wochenstubenerfassungen und Habitaterfassung in tabellarischer Form beigefügt sein, ermittelte digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles - Artdatenbank als MultibaseCS-Datei Der schriftliche Zwischenbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. 2.2 Endbericht (Teilleistung 2) Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die gemäß Ziffer 1.2 bis 1.7 geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Dabei ist ein Höchstmaß an Vergleichbarkeit mit den früheren Berichten anzustreben. Der Endbericht ist folgendermaßen zu gliedern: Einleitung Allgemeine Methodik Ergebnisse Fangstandorte und Fangergebnisse (inkl. aller weiteren Fledermausarten) Ergebnisse und Bewertung der Wochenstuben der Bechsteinfledermaus Zusammenfassung Literatur Anhänge - Urdatentabellen der Fledermausfänge - Tabellen der Erfassungsergebnisse an Wochenstuben - Urdatentabellen Habitatparameter und Beeinträchtigungen - Weitere digitale Anlagen (Dateiform): - digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles - Gesamt-Artdatenbank als MultibaseCS-Datei - digitale Fotos Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen (Texte: MS Word). Zusätzlich ist eine pdf-Datei zu erstellen, die sämtliche Berichtsinhalte enthält. 3 Ausführungsfristen Für Teilleistung 1 (Zwischenbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 25.09.2023 Für Teilleistung 2 (Endbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 01.02.2024 4. Durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen - GIS-Daten (Schutzgebietsgrenzen, digitale Luftbilder etc.) - Auszüge aus der Artdatenbank (MultibaseCS) - sonstige dem Auftraggeber vorliegende Daten II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Fachl. Qualifikation und Erfahrungen / Gewichtung: 30 Qualitätskriterium - Name: Erfahrung in der Abwicklung vergleichbarer Projekte und organisatorische Vorgehensweise / Gewichtung: 10 Preis - Gewichtung: 60 II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben


II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Lappwald südwestlich Walbeck (FFH0028LSA) - Monitoring von Wochenstuben und deren Umfeld Los-Nr.: 2 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEE02 II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: 1 Leistungsumfang 1.1 Allgemeines Die methodischen Vorgaben für die Datenerhebung und -auswertung basieren auf den Vorgaben für das bundesweite Monitoring (BfN & BLAK 2017). Die dort getroffenen Vorgaben sind einzuhalten. Abweichungen sind ausschließlich aus zwingenden fachlichen Gründen und nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) möglich. Die Auswahl der Monitoringgebiete orientieren sich nach den Ergebnissen der Erfassungen des ersten Durchgangs des Bundesmonitorings der Bechsteinfledermaus in der aktuellen Berichtsperiode (MYOTIS 2019). Die zu erbringende Leistung umfasst das Monitoring der Wochenstuben und des Jagdgebietes in ihrem Umfeld im Jahr 2023. 1.2 Auswahl der konkreten Untersuchungsflächen Als Monitoringgebiete werden FFH-Gebiete in der Atlantischen Region benannt. Aus dieser Gebietskulisse heraus ist in diesem LOS 2 folgendes Gebiet zu bearbeiten: FFH0028LSA „Lappwald südwestlich Walbeck“ Mit den betroffenen Flächeneignern/Nutzern sind die ggf. erforderlichen Abstimmungen durchzuführen, und es ist, sofern notwendig, das Einvernehmen herzustellen. 1.3 Netzfänge und Telemetrie zur Ermittlung von Wochenstuben Innerhalb des oben benannten Monitoringgebiets sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. Im Monitoringgebiet sind mind. 4 Netzfangstandorte zu bearbeiten, die für die Bechsteinfledermaus geeignete Fangstandorte darstellen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt werden (MYOTIS 2010 & 2019). Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt. Die Netzfänge sind mit geeigneten Netzen („Nylon-Puppenhaarnetze“) jeweilig angepasst an den Standort in verschiedenen Längen und Höhen durchzuführen (Verwendung von terrestrischen Netzen und Hochnetzen in Fanghöhen zwischen 5 - 12 m). Maßgeblich ist der Fangerfolg für die Bechsteinfledermaus. Die gefangenen Fledermäuse sind zeitnah wieder freizulassen, ebenso ist die zügige Besenderung eines geeigneten Weibchens und das anschließende Freilassen zu gewährleisten. Für die Dokumentation des Artenrepertoires am Fangstandort ist der Netzfang auch nach einem raschen Fangerfolg eines geeigneten Weibchens mit der Besenderung nicht abzubrechen. Als Fangzeitraum wird die Wochenstubenzeit (möglichst vor dem „Flüggewerden“ der Jungtiere) vorgesehen, der jahreszeitlich wetter- und artabhängig zwischen Mitte Juni und Mitte Juli liegt. Der konkrete Fangzeitraum ist vorab mit dem AG abzustimmen. Gefangene Weibchen der Bechsteinfledermaus mit Reproduktionsmerkmalen sind mit geeigneten Telemetriesendern zu markieren (Kalkulationsgrundlage: 3 Sender/telemetrierte Tiere). Die Telemetrie wird mit dem Ziel durchgeführt, Wochenstubenquartiere zu finden, bei denen eine Individuenzahlermittlung möglich ist. An den ermittelten Wochenstubenquartieren ist eine abendliche Ausflugszählung zur Erfassung der ausfliegenden Weibchen oder eine mögliche Zählung im Quartier mit geeigneten Methoden durchzuführen. Die weitere Telemetrie der Tiere muss über die Lebensdauer der Sender von mind. 10 Tagen erfolgen, so dass eventuelle Quartierwechsel protokolliert werden können. Zudem sollten weitere Ausflugszählungen/ Quartierszählungen erfolgen, bei neuen Quartieren ist dies obligatorisch. Es sollte eine kurzfristige Abstimmung mit dem AG erfolgen, falls nach den ersten 3 Netzfängen keine geeigneten Weibchen der Bechsteinfledermaus gefangen wurden. Sodass für den 4. Fang dann in Abstimmung mit dem AG eine Verlagerung kalkulierter Tätigkeiten in Erwägung gezogen werden kann - abgerechnet werden können ausschließlich tatsächlich erbrachte Arbeitsleistungen. Netzfangstandorte sowie ermittelte Wochenstuben sind räumlich genau zu dokumentieren. Alle weiteren Fänge von Fledermäusen sind zu determinieren, zu protokollieren und gehen in die Datenbank der Fledermausnachweise ein. 1.4 Erfassung populationsbezogener Parameter in Wochenstuben Der AN führt die Erhebung der populationsbezogenen Parameter in den Wochenstuben gemäß den Vorgaben der aktuellen Bewertungsschemata für die Arten nach BfN & BLAK (2017) durch. Hierzu müssen die Ausflugszählungen an den ermittelten Wochenstuben-quartieren erfolgen. Dazu sind bei Baumquartieren die Baumarten, der Quartiertyp und sonstige Parameter wie Baumhöhe, BHD und Vitalität zu dokumentieren. Falls Wochenstubenquartiere in Fledermauskästen lokalisiert werden, sind die Quartiereigenschaften ebenso zu dokumentieren und in Abstimmung mit dem AG die möglichen Betreuer der Kästen zu informieren. Des Weiteren ist auch das Umfeld der Wochenstubenquartiere zu dokumentieren. Alle Dokumentationen sind, soweit möglich und sinnvoll, auch fotografisch zu erfolgen. 1.5 Erfassung von Habitat- und Beeinträchtigungsparametern Der AN führt die Erhebung und Dokumentation der populationsbezogenen Parameter in den Wochenstuben gemäß den Vorgaben der aktuellen Bewertungsschemata für die Arten nach BfN & BLAK (2017) durch. Für die Bestimmung des Habitatzustandes der Jagdgebiete in den Monitoringgebieten sind die relevanten Habitatmerkmale aufzunehmen. Hierzu sind für die Bechsteinfledermaus in dem Monitoringgebiet das Merkmal „Baumhöhlendichte“ auf mindestens 10 Probeflächen à 1 ha oder 20 Probeflächen von je 0,5 ha zu erfassen und hochzurechnen. Für die Bewertung der Beeinträchtigungen sind aktuelle Einflussfaktoren (z.B. forstwirtschaftliche Maßnahmen, Bau- und Sanierungsmaßnahmen am Sommerquartier) vor Ort zu dokumentieren. 1.6 Bewertung des Erhaltungszustandes Der AN nimmt eine Bewertung der Wochenstuben anhand der zutreffenden Parameter der aktuellen Bewertungsschemata für beide Arten (BfN & BLAK 2017) durch (Auszug für die Bewertung der Wochenstuben und Jagdgebiete siehe Anlage 1b). Die Bewertung ist mit dem AG inhaltlich abzustimmen. 1.7 Vorgaben für die Datenhaltung Topographische digitale Daten sind als ESRI-shapefile zu liefern. Sämtliche Fangergebnisse sowie Ortungsdaten sind in tabellarischer Form zu erfassen. Alle erhobenen Daten zu Habitatparametern und Beeinträchtigungen sind tabellarisch zu erfassen (Format MS Excel). Tabellenformate sind mit dem AG abzustimmen. Die Urdaten aller Nachweise aller Fledermausarten sind zusätzlich in eine Datenbank im MultibaseCS einzugeben. 2. Teilleistungen und Berichtserstellung 2.1 Zwischenbericht (Teilleistung 1) Der AN verfasst einen schriftlichen Zwischenbericht, in dem folgende Inhalte dargestellt sind: -Dem Zwischenbericht müssen alle Urdaten der Netzfänge, der Telemetrie, der Wochenstubenerfassungen und Habitaterfassung in tabellarischer Form beigefügt sein, ermittelte digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles - Artdatenbank als MultibaseCS-Datei Der schriftliche Zwischenbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. 2.2 Endbericht (Teilleistung 2) Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die gemäß Ziffer 1.2 bis 1.7 geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Dabei ist ein Höchstmaß an Vergleichbarkeit mit den früheren Berichten anzustreben. Der Endbericht ist folgendermaßen zu gliedern: Einleitung Allgemeine Methodik Ergebnisse Fangstandorte und Fangergebnisse (inkl. aller weiteren Fledermausarten) Ergebnisse und Bewertung der Wochenstuben der Bechsteinfledermaus Zusammenfassung Literatur Anhänge - Urdatentabellen der Fledermausfänge - Tabellen der Erfassungsergebnisse an Wochenstuben - Urdatentabellen Habitatparameter und Beeinträchtigungen - Weitere digitale Anlagen (Dateiform): - digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles - Gesamt-Artdatenbank als MultibaseCS-Datei - digitale Fotos Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen (Texte: MS Word). Zusätzlich ist eine pdf-Datei zu erstellen, die sämtliche Berichtsinhalte enthält. 3 Ausführungsfristen Für Teilleistung 1 (Zwischenbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 25.09.2023 Für Teilleistung 2 (Endbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 01.02.2024 4. Durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen - GIS-Daten (Schutzgebietsgrenzen, digitale Luftbilder etc.) - Auszüge aus der Artdatenbank (MultibaseCS) - sonstige dem Auftraggeber vorliegende Daten II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Fachliche Qualifikation und Erfahrungen / Gewichtung: 30 Qualitätskriterium - Name: Erfahrung in der Abwicklung vergleichbarer Projekte und organisatorische Vorgehensweise / Gewichtung: 10 Preis - Gewichtung: 60 II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben


II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Bartenslebener Forst im Aller-Hügelland (FFH0041LSA) - Monitoring von Wochenstuben und deren Umfeld Los-Nr.: 3 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEE02 II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: 1 Leistungsumfang 1.1 Allgemeines Die methodischen Vorgaben für die Datenerhebung und -auswertung basieren auf den Vorgaben für das bundesweite Monitoring (BfN & BLAK 2017). Die dort getroffenen Vorgaben sind einzuhalten. Abweichungen sind ausschließlich aus zwingenden fachlichen Gründen und nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) möglich. Die Auswahl der Monitoringgebiete orientieren sich nach den Ergebnissen der Erfassungen des ersten Durchgangs des Bundesmonitorings der Bechsteinfledermaus in der aktuellen Berichtsperiode (MYOTIS 2019). Die zu erbringende Leistung umfasst das Monitoring der Wochenstuben und des Jagdgebietes in ihrem Umfeld im Jahr 2023. 1.2 Auswahl der konkreten Untersuchungsflächen Als Monitoringgebiete werden FFH-Gebiete in der Atlantischen Region benannt. Aus dieser Gebietskulisse heraus ist in diesem LOS 3 folgendes Gebiet zu bearbeiten: FFH0041LSA „Bartenslebener Forst im Aller-Hügelland“ Mit den betroffenen Flächeneignern/Nutzern sind die ggf. erforderlichen Abstimmungen durchzuführen, und es ist, sofern notwendig, das Einvernehmen herzustellen. 1.3 Netzfänge und Telemetrie zur Ermittlung von Wochenstuben Innerhalb des oben benannten Monitoringgebiets sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. Im Monitoringgebiet sind mind. 4 Netzfangstandorte zu bearbeiten, die für die Bechsteinfledermaus geeignete Fangstandorte darstellen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt werden (MYOTIS 2010 & 2019). Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt. Die Netzfänge sind mit geeigneten Netzen („Nylon-Puppenhaarnetze“) jeweilig angepasst an den Standort in verschiedenen Längen und Höhen durchzuführen (Verwendung von terrestrischen Netzen und Hochnetzen in Fanghöhen zwischen 5 - 12 m). Maßgeblich ist der Fangerfolg für die Bechsteinfledermaus. Die gefangenen Fledermäuse sind zeitnah wieder freizulassen, ebenso ist die zügige Besenderung eines geeigneten Weibchens und das anschließende Freilassen zu gewährleisten. Für die Dokumentation des Artenrepertoires am Fangstandort ist der Netzfang auch nach einem raschen Fangerfolg eines geeigneten Weibchens mit der Besenderung nicht abzubrechen. Als Fangzeitraum wird die Wochenstubenzeit (möglichst vor dem „Flüggewerden“ der Jungtiere) vorgesehen, der jahreszeitlich wetter- und artabhängig zwischen Mitte Juni und Mitte Juli liegt. Der konkrete Fangzeitraum ist vorab mit dem AG abzustimmen. Gefangene Weibchen der Bechsteinfledermaus mit Reproduktionsmerkmalen sind mit geeigneten Telemetriesendern zu markieren (Kalkulationsgrundlage: 3 Sender/telemetrierte Tiere). Die Telemetrie wird mit dem Ziel durchgeführt, Wochenstubenquartiere zu finden, bei denen eine Individuenzahlermittlung möglich ist. An den ermittelten Wochenstubenquartieren ist eine abendliche Ausflugszählung zur Erfassung der ausfliegenden Weibchen oder eine mögliche Zählung im Quartier mit geeigneten Methoden durchzuführen. Die weitere Telemetrie der Tiere muss über die Lebensdauer der Sender von mind. 10 Tagen erfolgen, so dass eventuelle Quartierwechsel protokolliert werden können. Zudem sollten weitere Ausflugszählungen/ Quartierszählungen erfolgen, bei neuen Quartieren ist dies obligatorisch. Es sollte eine kurzfristige Abstimmung mit dem AG erfolgen, falls nach den ersten 3 Netzfängen keine geeigneten Weibchen der Bechsteinfledermaus gefangen wurden. Sodass für den 4. Fang dann in Abstimmung mit dem AG eine Verlagerung kalkulierter Tätigkeiten in Erwägung gezogen werden kann - abgerechnet werden können ausschließlich tatsächlich erbrachte Arbeitsleistungen. Netzfangstandorte sowie ermittelte Wochenstuben sind räumlich genau zu dokumentieren. Alle weiteren Fänge von Fledermäusen sind zu determinieren, zu protokollieren und gehen in die Datenbank der Fledermausnachweise ein. 1.4 Erfassung populationsbezogener Parameter in Wochenstuben Der AN führt die Erhebung der populationsbezogenen Parameter in den Wochenstuben gemäß den Vorgaben der aktuellen Bewertungsschemata für die Arten nach BfN & BLAK (2017) durch. Hierzu müssen die Ausflugszählungen an den ermittelten Wochenstuben-quartieren erfolgen. Dazu sind bei Baumquartieren die Baumarten, der Quartiertyp und sonstige Parameter wie Baumhöhe, BHD und Vitalität zu dokumentieren. Falls Wochenstubenquartiere in Fledermauskästen lokalisiert werden, sind die Quartiereigenschaften ebenso zu dokumentieren und in Abstimmung mit dem AG die möglichen Betreuer der Kästen zu informieren. Des Weiteren ist auch das Umfeld der Wochenstubenquartiere zu dokumentieren. Alle Dokumentationen sind, soweit möglich und sinnvoll, auch fotografisch zu erfolgen. 1.5 Erfassung von Habitat- und Beeinträchtigungsparametern Der AN führt die Erhebung und Dokumentation der populationsbezogenen Parameter in den Wochenstuben gemäß den Vorgaben der aktuellen Bewertungsschemata für die Arten nach BfN & BLAK (2017) durch. Für die Bestimmung des Habitatzustandes der Jagdgebiete in den Monitoringgebieten sind die relevanten Habitatmerkmale aufzunehmen. Hierzu sind für die Bechsteinfledermaus in dem Monitoringgebiet das Merkmal „Baumhöhlendichte“ auf mindestens 10 Probeflächen à 1 ha oder 20 Probeflächen von je 0,5 ha zu erfassen und hochzurechnen. Für die Bewertung der Beeinträchtigungen sind aktuelle Einflussfaktoren (z.B. forstwirtschaftliche Maßnahmen, Bau- und Sanierungsmaßnahmen am Sommerquartier) vor Ort zu dokumentieren. 1.6 Bewertung des Erhaltungszustandes Der AN nimmt eine Bewertung der Wochenstuben anhand der zutreffenden Parameter der aktuellen Bewertungsschemata für beide Arten (BfN & BLAK 2017) durch (Auszug für die Bewertung der Wochenstuben und Jagdgebiete siehe Anlage 1b). Die Bewertung ist mit dem AG inhaltlich abzustimmen. 1.7 Vorgaben für die Datenhaltung Topographische digitale Daten sind als ESRI-shapefile zu liefern. Sämtliche Fangergebnisse sowie Ortungsdaten sind in tabellarischer Form zu erfassen. Alle erhobenen Daten zu Habitatparametern und Beeinträchtigungen sind tabellarisch zu erfassen (Format MS Excel). Tabellenformate sind mit dem AG abzustimmen. Die Urdaten aller Nachweise aller Fledermausarten sind zusätzlich in eine Datenbank im MultibaseCS einzugeben. 2. Teilleistungen und Berichtserstellung 2.1 Zwischenbericht (Teilleistung 1) Der AN verfasst einen schriftlichen Zwischenbericht, in dem folgende Inhalte dargestellt sind: -Dem Zwischenbericht müssen alle Urdaten der Netzfänge, der Telemetrie, der Wochenstubenerfassungen und Habitaterfassung in tabellarischer Form beigefügt sein, ermittelte digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles - Artdatenbank als MultibaseCS-Datei Der schriftliche Zwischenbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. 2.2 Endbericht (Teilleistung 2) Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die gemäß Ziffer 1.2 bis 1.7 geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Dabei ist ein Höchstmaß an Vergleichbarkeit mit den früheren Berichten anzustreben. Der Endbericht ist folgendermaßen zu gliedern: Einleitung Allgemeine Methodik Ergebnisse Fangstandorte und Fangergebnisse (inkl. aller weiteren Fledermausarten) Ergebnisse und Bewertung der Wochenstuben der Bechsteinfledermaus Zusammenfassung Literatur Anhänge - Urdatentabellen der Fledermausfänge - Tabellen der Erfassungsergebnisse an Wochenstuben - Urdatentabellen Habitatparameter und Beeinträchtigungen - Weitere digitale Anlagen (Dateiform): - digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles - Gesamt-Artdatenbank als MultibaseCS-Datei - digitale Fotos Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen (Texte: MS Word). Zusätzlich ist eine pdf-Datei zu erstellen, die sämtliche Berichtsinhalte enthält. 3 Ausführungsfristen Für Teilleistung 1 (Zwischenbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 25.09.2023 Für Teilleistung 2 (Endbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 01.02.2024 4. Durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen - GIS-Daten (Schutzgebietsgrenzen, digitale Luftbilder etc.) - Auszüge aus der Artdatenbank (MultibaseCS) - sonstige dem Auftraggeber vorliegende Daten II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Fachliche Qualifikation und Erfahrungen / Gewichtung: 30 Qualitätskriterium - Name: Erfahrung in der Abwicklung vergleichbarer Projekte und organisatorische Vorgehensweise / Gewichtung: 10 Preis - Gewichtung: 60 II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben


II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Wälder am Flechtinger Höhenzug (FFH0287LSA) - Monitoring von Wochenstuben und deren Umfeld Los-Nr.: 4 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEE02 II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: 1 Leistungsumfang 1.1 Allgemeines Die methodischen Vorgaben für die Datenerhebung und -auswertung basieren auf den Vorgaben für das bundesweite Monitoring (BfN & BLAK 2017). Die dort getroffenen Vorgaben sind einzuhalten. Abweichungen sind ausschließlich aus zwingenden fachlichen Gründen und nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) möglich. Die Auswahl der Monitoringgebiete orientieren sich nach den Ergebnissen der Erfassungen des ersten Durchgangs des Bundesmonitorings der Bechsteinfledermaus in der aktuellen Berichtsperiode (MYOTIS 2019). Die zu erbringende Leistung umfasst das Monitoring der Wochenstuben und des Jagdgebietes in ihrem Umfeld im Jahr 2023. 1.2 Auswahl der konkreten Untersuchungsflächen Als Monitoringgebiete werden FFH-Gebiete in der Atlantischen Region benannt. Aus dieser Gebietskulisse heraus ist in diesem LOS 4 folgendes Gebiet zu bearbeiten: FFH0287LSA „Wälder am Flechtinger Höhenzug“ Mit den betroffenen Flächeneignern/Nutzern sind die ggf. erforderlichen Abstimmungen durchzuführen, und es ist, sofern notwendig, das Einvernehmen herzustellen. 1.3 Netzfänge und Telemetrie zur Ermittlung von Wochenstuben Innerhalb des oben benannten Monitoringgebiets sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. Im Monitoringgebiet sind mind. 4 Netzfangstandorte zu bearbeiten, die für die Bechsteinfledermaus geeignete Fangstandorte darstellen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt werden (MYOTIS 2010 & 2019). Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt. Die Netzfänge sind mit geeigneten Netzen („Nylon-Puppenhaarnetze“) jeweilig angepasst an den Standort in verschiedenen Längen und Höhen durchzuführen (Verwendung von terrestrischen Netzen und Hochnetzen in Fanghöhen zwischen 5 - 12 m). Maßgeblich ist der Fangerfolg für die Bechsteinfledermaus. Die gefangenen Fledermäuse sind zeitnah wieder freizulassen, ebenso ist die zügige Besenderung eines geeigneten Weibchens und das anschließende Freilassen zu gewährleisten. Für die Dokumentation des Artenrepertoires am Fangstandort ist der Netzfang auch nach einem raschen Fangerfolg eines geeigneten Weibchens mit der Besenderung nicht abzubrechen. Als Fangzeitraum wird die Wochenstubenzeit (möglichst vor dem „Flüggewerden“ der Jungtiere) vorgesehen, der jahreszeitlich wetter- und artabhängig zwischen Mitte Juni und Mitte Juli liegt. Der konkrete Fangzeitraum ist vorab mit dem AG abzustimmen. Gefangene Weibchen der Bechsteinfledermaus mit Reproduktionsmerkmalen sind mit geeigneten Telemetriesendern zu markieren (Kalkulationsgrundlage: 3 Sender/telemetrierte Tiere). Die Telemetrie wird mit dem Ziel durchgeführt, Wochenstubenquartiere zu finden, bei denen eine Individuenzahlermittlung möglich ist. An den ermittelten Wochenstubenquartieren ist eine abendliche Ausflugszählung zur Erfassung der ausfliegenden Weibchen oder eine mögliche Zählung im Quartier mit geeigneten Methoden durchzuführen. Die weitere Telemetrie der Tiere muss über die Lebensdauer der Sender von mind. 10 Tagen erfolgen, so dass eventuelle Quartierwechsel protokolliert werden können. Zudem sollten weitere Ausflugszählungen/ Quartierszählungen erfolgen, bei neuen Quartieren ist dies obligatorisch. Es sollte eine kurzfristige Abstimmung mit dem AG erfolgen, falls nach den ersten 3 Netzfängen keine geeigneten Weibchen der Bechsteinfledermaus gefangen wurden. Sodass für den 4. Fang dann in Abstimmung mit dem AG eine Verlagerung kalkulierter Tätigkeiten in Erwägung gezogen werden kann - abgerechnet werden können ausschließlich tatsächlich erbrachte Arbeitsleistungen. Netzfangstandorte sowie ermittelte Wochenstuben sind räumlich genau zu dokumentieren. Alle weiteren Fänge von Fledermäusen sind zu determinieren, zu protokollieren und gehen in die Datenbank der Fledermausnachweise ein. 1.4 Erfassung populationsbezogener Parameter in Wochenstuben Der AN führt die Erhebung der populationsbezogenen Parameter in den Wochenstuben gemäß den Vorgaben der aktuellen Bewertungsschemata für die Arten nach BfN & BLAK (2017) durch. Hierzu müssen die Ausflugszählungen an den ermittelten Wochenstuben-quartieren erfolgen. Dazu sind bei Baumquartieren die Baumarten, der Quartiertyp und sonstige Parameter wie Baumhöhe, BHD und Vitalität zu dokumentieren. Falls Wochenstubenquartiere in Fledermauskästen lokalisiert werden, sind die Quartiereigenschaften ebenso zu dokumentieren und in Abstimmung mit dem AG die möglichen Betreuer der Kästen zu informieren. Des Weiteren ist auch das Umfeld der Wochenstubenquartiere zu dokumentieren. Alle Dokumentationen sind, soweit möglich und sinnvoll, auch fotografisch zu erfolgen. 1.5 Erfassung von Habitat- und Beeinträchtigungsparametern Der AN führt die Erhebung und Dokumentation der populationsbezogenen Parameter in den Wochenstuben gemäß den Vorgaben der aktuellen Bewertungsschemata für die Arten nach BfN & BLAK (2017) durch. Für die Bestimmung des Habitatzustandes der Jagdgebiete in den Monitoringgebieten sind die relevanten Habitatmerkmale aufzunehmen. Hierzu sind für die Bechsteinfledermaus in dem Monitoringgebiet das Merkmal „Baumhöhlendichte“ auf mindestens 10 Probeflächen à 1 ha oder 20 Probeflächen von je 0,5 ha zu erfassen und hochzurechnen. Für die Bewertung der Beeinträchtigungen sind aktuelle Einflussfaktoren (z.B. forstwirtschaftliche Maßnahmen, Bau- und Sanierungsmaßnahmen am Sommerquartier) vor Ort zu dokumentieren. 1.6 Bewertung des Erhaltungszustandes Der AN nimmt eine Bewertung der Wochenstuben anhand der zutreffenden Parameter der aktuellen Bewertungsschemata für beide Arten (BfN & BLAK 2017) durch (Auszug für die Bewertung der Wochenstuben und Jagdgebiete siehe Anlage 1b). Die Bewertung ist mit dem AG inhaltlich abzustimmen. 1.7 Vorgaben für die Datenhaltung Topographische digitale Daten sind als ESRI-shapefile zu liefern. Sämtliche Fangergebnisse sowie Ortungsdaten sind in tabellarischer Form zu erfassen. Alle erhobenen Daten zu Habitatparametern und Beeinträchtigungen sind tabellarisch zu erfassen (Format MS Excel). Tabellenformate sind mit dem AG abzustimmen. Die Urdaten aller Nachweise aller Fledermausarten sind zusätzlich in eine Datenbank im MultibaseCS einzugeben. 2. Teilleistungen und Berichtserstellung 2.1 Zwischenbericht (Teilleistung 1) Der AN verfasst einen schriftlichen Zwischenbericht, in dem folgende Inhalte dargestellt sind: -Dem Zwischenbericht müssen alle Urdaten der Netzfänge, der Telemetrie, der Wochenstubenerfassungen und Habitaterfassung in tabellarischer Form beigefügt sein, ermittelte digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles - Artdatenbank als MultibaseCS-Datei Der schriftliche Zwischenbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. 2.2 Endbericht (Teilleistung 2) Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die gemäß Ziffer 1.2 bis 1.7 geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Dabei ist ein Höchstmaß an Vergleichbarkeit mit den früheren Berichten anzustreben. Der Endbericht ist folgendermaßen zu gliedern: Einleitung Allgemeine Methodik Ergebnisse Fangstandorte und Fangergebnisse (inkl. aller weiteren Fledermausarten) Ergebnisse und Bewertung der Wochenstuben der Bechsteinfledermaus Zusammenfassung Literatur Anhänge - Urdatentabellen der Fledermausfänge - Tabellen der Erfassungsergebnisse an Wochenstuben - Urdatentabellen Habitatparameter und Beeinträchtigungen - Weitere digitale Anlagen (Dateiform): - digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles - Gesamt-Artdatenbank als MultibaseCS-Datei - digitale Fotos Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen (Texte: MS Word). Zusätzlich ist eine pdf-Datei zu erstellen, die sämtliche Berichtsinhalte enthält. 3 Ausführungsfristen Für Teilleistung 1 (Zwischenbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 25.09.2023 Für Teilleistung 2 (Endbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 01.02.2024 4. Durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen - GIS-Daten (Schutzgebietsgrenzen, digitale Luftbilder etc.) - Auszüge aus der Artdatenbank (MultibaseCS) - sonstige dem Auftraggeber vorliegende Daten II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Fachliche Qualifikation und Erfahrungen / Gewichtung: 30 Qualitätskriterium - Name: Erfahrung in der Abwicklung vergleichbarer Projekte und organisatorische Vorgehensweise / Gewichtung: 10 Preis - Gewichtung: 60 II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 248-724700


IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems


IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation


Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 43.161/03/2022 Los-Nr.: 1 Bezeichnung des Auftrags: Klüdener Pax-Wanneweh östlich Calvörde (FFH0025LSA) - Monitoring von Wochenstuben und deren Umfeld Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja V.2) Auftragsvergabe V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 01.02.2023 V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde ÖKO-LOG Freilandforschung GbR Joavhimsthaler Str. 9 Ziethen OT Parlow 16247 Deutschland NUTS-Code: DE405 Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags / Loses: 12.292,50 EUR V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen


Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 43.161/03/2022 Los-Nr.: 2 Bezeichnung des Auftrags: Lappwald südwestlich Walbeck (FFH0028LSA) - Monitoring von Wochenstuben und deren Umfeld Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja V.2) Auftragsvergabe V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 01.02.2023 V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde ÖKO-LOG Freilandforschung GbR Joachimsthaler Str. 9 Ziethen 16247 Deutschland NUTS-Code: DE405 Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags / Loses: 12.292,50 EUR V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen


Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 43.161/03/2022 Los-Nr.: 3 Bezeichnung des Auftrags: Bartenslebener Forst im Aller-Hügelland (FFH0041LSA) - Monitoring von Wochenstuben und deren Umfeld Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja V.2) Auftragsvergabe V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 01.02.2023 V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde ÖKO-LOG Freilandforschung GbR Joachimsthaler Str. 9 Ziethen 16247 Deutschland NUTS-Code: DE405 Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags / Loses: 12.292,50 EUR V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen


Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 43.161/03/2022 Los-Nr.: 4 Bezeichnung des Auftrags: Wälder am Flechtinger Höhenzug (FFH0287LSA) - Monitoring von Wochenstuben und deren Umfeld Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja V.2) Auftragsvergabe V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 01.02.2023 V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde ÖKO-LOG Freilandforschung GbR Joachimsthaler Str. 9 Ziethen 16247 Deutschland NUTS-Code: DE405 Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags / Loses: 12.292,50 EUR V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt; Vergabekammern-Geschäftsstelle Ernst-Kamieth-Straße 2 Halle (Saale) 06112 Deutschland


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 01.02.2023

VeröffentlichungGeonet Vergabe 170202 vom 08.02.2023