Titel | Atelier für Geschichte und Kunst im Alten Feuerwehrgerätehaus | |
Vergabeverfahren | Verfahren zur Vor-Information Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Vergabestelle | Amt Lenzen Elbtalaue Kellerstraße 4 19309 Lenzen | |
Ausführungsort | DE-19309 Baarz | |
Frist | 14.04.2024 | |
Beschreibung | a) Amt Lenzen-Elbtalaue Bau- und Ordnungsamt Kellerstr. 4 19309 Lenzen (Elbe) Telefon +49 38792988-42 Fax +49 38792988-60
E-Mail: reiniger@amtlenzen.de Internet: www.amtlenzen.de
b) AfGuK Atelier für Geschichte und Kunst im Alten Feuerwehrgerätehaus Rosendorfer Straße, 19309 Lenzerwische GT Wootz. Die Maßnahme wird mit Mitteln aus der Konzessionsabgabe Lotto durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) gefördert. Die Zuwendung ist für das Haushaltsjahr 2024 bewilligt. Die Gesamtmaßnahme ist bis Ende Dezember 2024 fertigzustellen. - vorhandenes Gebäude (Altes Feuerwehrgerätehaus) bleibt in seiner Art und Form erhalten - Nutzungsänderung - Grundfläche beträgt ~ 25 m², Maße ~ 6,50 m x 4,00 m - Außenwände instand setzen / ausbessern - Dach einschließlich Schlauchturm erneuern - Baukonstruktive Einbauten - Eingangstor erneuern - Gebäude: o HOAI - Leistungsphasen 1-8 o HOAI - Honorarzone II o Bestandsaufnahme o Baugrunduntersuchung o Bauteilstatik für Sanierung Gründung - Technische Anlagen: o Stromanschluss (Hausanschluss) - Außenanlagen: o Herstellung Zuwegung und 3 PKW - Stellflächen - Besondere Leistungen: o Tragwerksplanung - geschätzte Kosten (gem. DIN 276) - Netto KG 300 47.400,00 EUR KG 400 8.000,00 EUR KG 500 8.000,00 EUR Bezeichnung Altes Feuerwehrgerätehaus Postanschrift Rosendorfer Straße Ort 19309 Lenzerwische GT Wootz
c) Die Gesamtmaßnahme ist bis Ende Dezember 2024 fertigzustellen.
d) Die Maßnahme wird mit Mitteln aus der Konzessionsabgabe Lotto durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) gefördert. Bei der Vergabe handelt es sich um eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnehmerwettbewerb gemäß § 11 Abs. 1 Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO). Ein Rechtsanspruch des Bewerbers auf die Vergabe eines Auftrages besteht nicht. Eine Benachrichtigung nicht gewählter Bewerber erfolgt nicht. Die Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird auf fünf begrenzt. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 178267 vom 14.03.2024 |