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Titel
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Errichtung von vier Löschwasserbrunnen
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
VergabestelleAmt Kleine Elster (Niederlausitz) Bauamt
Turmstraße 5
03238 Massen-Niederlausitz
AusführungsortDE-03238 Betten
Frist01.10.2024
Vergabeunterlagenvergabemarktplatz.brandenburg.de/…/documents
Beschreibung

a) Kleine Elster (Niederlausitz)

Turmstraße 5

DE-03238 Massen-Niederlausitz

Telefon +49 3531-78231

Fax +49 3531-702227

 

Mailadresse: michael.kerger@amt-kleine-elster.de

 

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer lt. LV

 

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: - postalischer Versand

 

d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen

 

e) Ort der Ausführung: Amt Kleine Elster (Niederlausitz), Turmstraße 5, 03238 Massen-Niederlausitz

 

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose: Errichtung von vier Löschwasserbrunnen für die Feuerwehr: Ausgeschrieben wird die Errichtung von 4 Löschwasserbrunnen nach DIN 14220 mit Tiefpumpe (T). Die Förderleistung des Brunnens sollte bei mindestens 800 Liter / Minute über mindestens drei Stunden liegen. Die Leistung der Tiefpumpe soll 5,5 KW nicht überschreiten, eine eventuell notwendige Abweichung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Es ist beabsichtigt die Tiefpumpe ausschließlich über ein mobiles Notstromaggregat der Feuerwehr zu betreiben. Hierzu ist eine entsprechende Anschlussmöglichkeit über einen Schalter- bzw. Verteilerschrank zu schaffen, um den Anschluss des Notstromaggregates zu gewährleisten. Die Verrohrung ist technisch so auszuführen, dass eine Entwässerung der Leitung nach Abstellen der Tiefpumpe automatisch geschieht (frostsicher). Die Löschwasserbrunnen sind nach DIN 4066 gut sichtbar zu beschildern. Die Brunnen und die Elektroverteilung sind durch einen Anfahrschutz zu schützen. Die Löschwasserbrunnen werden durch Zuwendung des Landes Brandenburg gem. Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben (EU-MLUL-Forst-RL) vom 01. August 2022 finanziert. Die Zuwendung dieses Vorhabens setzt sich aus ELER- und Landesmitteln zusammen. Bewilligungsbehörde: Landesbetrieb Forst Brandenburg Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: 4; Anzahl, Größe und Art der geförderten Lose: 3 Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: 4 Los Nr.: 1.3 Bezeichnung: Löschwasserentnahmestelle Crinitz Abweichender Erfüllungsort: Es gibt keine Abweichung vom allgemeinen Haupterfüllungsort Art und Umfang der Leistung: Die Förderleistung des Brunnens sollte bei mindestens 800 Liter / Minute über mindestens drei Stunden liegen. Die Leistung der Tiefpumpe soll 5,5 KW nicht überschreiten, eine eventuell notwendige Abweichung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Es ist beabsichtigt die Tiefpumpe ausschließlich über ein mobiles Notstromaggregat der Feuerwehr zu betreiben. Hierzu ist eine entsprechende Anschlussmöglichkeit über einen Schalter- bzw. Verteilerschrank zu schaffen, um den Anschluss des Notstromaggregates zu gewährleisten. Die Verrohrung ist technisch so auszuführen, dass eine Entwässerung der Leitung nach Abstellen der Tiefpumpe automatisch geschieht (frostsicher). Der Löschwasserbrunnen ist nach DIN 4066 gut sichtbar zu beschildern. Die Brunnen und die Elektroverteilung sind durch einen Anfahrschutz zu schützen. Zuschlagskriterien: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien Bestimmungen über Ausführungsfrist: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausführungsfristen Los Nr.: 2.0 Bezeichnung: Löschwasserentnahmestelle Betten Abweichender Erfüllungsort: Es gibt keine Abweichung vom allgemeinen Haupterfüllungsort Art und Umfang der Leistung: Die Förderleistung des Brunnens sollte bei mindestens 800 Liter / Minute über mindestens drei Stunden liegen. Die Leistung der Tiefpumpe soll 5,5 KW nicht überschreiten, eine eventuell notwendige Abweichung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Es ist beabsichtigt die Tiefpumpe ausschließlich über ein mobiles Notstromaggregat der Feuerwehr zu betreiben. Hierzu ist eine entsprechende Anschlussmöglichkeit über einen Schalter- bzw. Verteilerschrank zu schaffen, um den Anschluss des Notstromaggregates zu gewährleisten. Die Verrohrung ist technisch so auszuführen, dass eine Entwässerung der Leitung nach Abstellen der Tiefpumpe automatisch geschieht (frostsicher). Der Löschwasserbrunnen ist nach DIN 4066 gut sichtbar zu beschildern. Die Brunnen und die Elektroverteilung sind durch einen Anfahrschutz zu schützen. Zuschlagskriterien: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien Bestimmungen über Ausführungsfrist: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausführungsfristen Los Nr.: 3.2 Bezeichnung: Löschwasserentnahmestelle Schacksdorf Abweichender Erfüllungsort: Es gibt keine Abweichung vom allgemeinen Haupterfüllungsort Art und Umfang der Leistung: Die Förderleistung des Brunnens sollte bei mindestens 800 Liter / Minute über mindestens drei Stunden liegen. Die Leistung der Tiefpumpe soll 5,5 KW nicht überschreiten, eine eventuell notwendige Abweichung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Es ist beabsichtigt die Tiefpumpe ausschließlich über ein mobiles Notstromaggregat der Feuerwehr zu betreiben. Hierzu ist eine entsprechende Anschlussmöglichkeit über einen Schalter- bzw. Verteilerschrank zu schaffen, um den Anschluss des Notstromaggregates zu gewährleisten. Die Verrohrung ist technisch so auszuführen, dass eine Entwässerung der Leitung nach Abstellen der Tiefpumpe automatisch geschieht (frostsicher). Der Löschwasserbrunnen ist nach DIN 4066 gut sichtbar zu beschildern. Die Brunnen und die Elektroverteilung sind durch einen Anfahrschutz zu schützen. Zuschlagskriterien: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien Bestimmungen über Ausführungsfrist: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausführungsfristen Los Nr.: 4.1 Bezeichnung: Löschwasserentnahmestelle Sallgast Abweichender Erfüllungsort: Es gibt keine Abweichung vom allgemeinen Haupterfüllungsort Art und Umfang der Leistung: Die Förderleistung des Brunnens sollte bei mindestens 800 Liter / Minute über mindestens drei Stunden liegen. Die Leistung der Tiefpumpe soll 5,5 KW nicht überschreiten, eine eventuell notwendige Abweichung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Es ist beabsichtigt die Tiefpumpe ausschließlich über ein mobiles Notstromaggregat der Feuerwehr zu betreiben. Hierzu ist eine entsprechende Anschlussmöglichkeit über einen Schalter- bzw. Verteilerschrank zu schaffen, um den Anschluss des Notstromaggregates zu gewährleisten. Die Verrohrung ist technisch so auszuführen, dass eine Entwässerung der Leitung nach Abstellen der Tiefpumpe automatisch geschieht (frostsicher). Der Löschwasserbrunnen ist nach DIN 4066 gut sichtbar zu beschildern. Die Brunnen und die Elektroverteilung sind durch einen Anfahrschutz zu schützen. Zuschlagskriterien: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien Bestimmungen über Ausführungsfrist: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausführungsfristen

 

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage Zweck des Auftrags

 

h) Aufteilung in Lose: (Art und Umfang siehe Buchstabe f) ja, Angebote sind möglich nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

 

i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung 04.11.2024 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen 13.12.2024

 

j) Nebenangebote: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot

 

k) mehrere Hauptangebote: nicht zugelassen Internet: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: Internet: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YHY62LR/documents

 

l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen: Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert

 

o) Ablauf der Angebotsfrist: am 01.10.2024 um 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am 04.11.2024

 

p) Adresse für elektronische Angebote: Anschrift für schriftliche Angebote wie unter

 

q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: DE

 

r) Zuschlagskriterien: nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: Kriterium Gewichtung Niedrigster Preis

 

s) Eröffnungstermin am: 01.10.2024 um 10:00 Uhr Ort Amt Kleine Elster (Niederlausitz) Turmstraße 5 03238 Massen-Niederlausitz Raum 25 Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Bieter und/oder Ihre Bevollmächtigten

 

t) geforderte Sicherheiten:

 

u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe VOB/B

 

v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften: Jedes Bietergemeinschaftsmitglied haftet für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner.

 

w) Beurteilung der Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifizierungsverzeichnis), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist als Formblatt 124 den Vergabeunterlagen beigefügt. Von der Eigenerklärung zur Eignung sind umfasst: - Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; - Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen; - Erklärung, das keine Person , dessen Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten zwei Jahren aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstraße von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. - die unten aufgeführten Nachweise, die auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zu bestätigen sind. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Dies betrifft: - für jedes Los, für das ein Angebot abgegeben wird, Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenen Leitungspersonal; - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer; - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde); - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist; - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt; - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz; - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Hinweis: Das brandenburgische Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz - BbgVergG) vom 29. September 2016, GVBl.I/16, Nummer 21, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. April 2021, GVBl.I/21, Nr. 9 ist zu beachten. Ein Auftrag wird nur an Bieter vergeben, die sich gegenüber dem Auftraggeber gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 BbgVergG verpflichten, den bei der Erbringung von Leistungen eingesetzten Beschäftigten das zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltende Mindestentgelt je Zeitstunde zu zahlen. Das Mindestentgelt muss gemäß § 6 Abs. 3 S. 1 dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschläge entsprechen. Die Verpflichtung nach § 6 Abs. 3 S. 1 und Abs. 2 Satz 1 BbgVerG muss Bestandteil des Angebotes sein. - Wettbewerbsregister (Gültig ab 01.06.2022): Öffentliche Auftraggeber sind in Vergabeverfahren ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR (ohne Umsatzsteuer) zur Abfrage des Wettbewerbsregisters verpflichtet. bzw. wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150aGewO beim Bundesamt der Jusitz anfordern. Mit der Anwendbarkeit der Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister treten die bisher bestehenden Abfragepflichten für Auftraggeber im Hinblick auf die Korruptionsregister der Länder und auf das Gewerbezentralregister außer Kraft. Die Möglichkeit, das Gewerbezentralregister auf freiwilliger Basis abzufragen, bleibt noch für einen Übergangszeitraum von drei Jahren erhalten.

 

x) Sonstiges: Bekanntmachungs-ID: CXP9YHY62LR

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 188307 vom 16.09.2024