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Titel
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Chemische Analysen von Grundwasser-Proben im Rahmen der Nationalen Grundwasserbeobachtung
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
VergabestelleBundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Ökonomie und Innovation, Umweltbildung
Monbijoustrasse 40
3003 Bern
AusführungsortCH-3003 Bern
Frist24.07.2023
Vergabeunterlagenwww.simap.ch
Beschreibung

1.1 Bundesamt für Umwelt BAFU

Abteilung Hydrologie, Sektion Hydrogeologische Grundlagen

Worblentalstrasse 68

3003 Bern-Ittigen

 

E-Mail: hydrogeologie@bafu.admin.ch

Internet: www.bafu.admin.ch

 

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken Adresse gemäss Kapitel 1.1

 

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen 12.07.2023 Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können diese anonymisiert im Frageforum auf Internet: www.simap.ch gestellt werden. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. Es werden keine Fragen anderweitig bzw. ausserhalb des Frageforums entgegengenommen bzw. beantwortet.

 

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes Datum: 24.07.2023, Spezifische Fristen und Formvorschriften: Das vollständige Angebot ist bis spätestens 24.07.2023 in 2-facher Ausführung (1-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form per USB-Stick) an die unter Ziffer 1.1 aufgeführte Adresse zuzu-stellen. a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BAFU (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungs-zeiten der Warenannahme 08:00  12:00 und 13:00  16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Emp-fangsbestätigung des BAFU zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter. c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diploma-tischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei ver-pflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabe-termin per E-Mail an die unter Ziffer 1.1 aufgeführte Adresse zu senden. Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzu-stellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

 

1.5 Datum der Offertöffnung: 31.07.2023, Ort: Bern, Bemerkungen: Die Öffnung der Angebote findet bis spätestens zum oben genannten Datum statt und ist nicht öffentlich.

 

1.6 Art des Auftraggebers Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

 

1.7 Verfahrensart Offenes Verfahren

 

1.8 Auftragsart Dienstleistungsauftrag

 

1.9 Staatsvertragsbereich Ja.

 

2. Beschaffungsobjekt

 

2.1 Dienstleistungskategorie CPC: [27] Sonstige Dienstleistungen

 

2.2 Projekttitel der Beschaffung Chemische Analysen von Grundwasser-Proben im Rahmen der Nationalen Grundwasserbeobachtung NAQUA, Modul TREND

 

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer 00.5044.PZ, Analytik 2024-2031 TREND 2024-2031

 

2.4 Aufteilung in Lose? Nein

 

2.5 Gemeinschaftsvokabular CPV: 90700000 - Dienstleistungen im Umweltschutz

 

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags Die Bundesverfassung verpflichtet, die Grundwasserressourcen nachhaltig zu bewirtschaften und zu schützen (BV Art. 76). Der Bund erhebt hierzu Daten und informiert die Öffentlichkeit über die entsprechenden Ergebnisse (GSchG Art.50 u. Art. 57). Für die Beobachtung der Schweizer Grundwasserressourcen ist die Nationale Grundwasserbeobachtung NAQUA des Bundesamts für Umwelt BAFU zuständig. Die Messstellen des Moduls TREND werden mehrmals pro Jahr durch Probenehmer des Eidgenössischen Instituts für Metrologie METAS beprobt. Der Auftrag umfasst zum einen die Analytik der Grundwasser-Proben des NAQUA-Moduls TREND auf verschiedene anorganische und organische Substanzen und zum anderen logistische und kommunikative Leistungen.

 

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung Bern

 

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 01.01.2024, Ende: 31.12.2031 Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja Beschreibung der Verlängerungen: Grundauftrag 01.01.2024 - 31.12.2027 optionale Verlängerung des Grundauftrags um 4 Jahre 01.01.2028 - 31.12.2031 Die Optionen sind nicht im Grundvertrag inkludiert. Für den Bezug der Optionen oder Teile davon ist jeweils ein neuer Vertrag zu errichten. Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

 

2.9 Optionen Ja Beschreibung der Optionen: Grundauftrag 01.01.2024 - 31.12.2027 optionale Verlängerung des Grundauftrags um 4 Jahre 01.01.2028 - 31.12.2031 Die Optionen sind nicht im Grundvertrag inkludiert. Für den Bezug der Optionen oder Teile davon ist jeweils ein neuer Vertrag zu errichten. Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

 

2.10 Zuschlagskriterien ZK01 Preis Gewichtung 20% ZK02 Fachkompetenz Gewichtung 25% ZK03 Erfahrung und Referenzen Gewichtung 20% ZK04 Qualitätsmanagement Gewichtung 20% ZK05 Organisation und Logistik Gewichtung 10% ZK06 Vollständigkeit der Offerte und Struktur gemäss Pflichtenheft Gewichtung 5%

 

2.11 Werden Varianten zugelassen? Nein

 

2.12 Werden Teilangebote zugelassen? Nein

 

2.13 Ausführungstermin Beginn 01.01.2024 und Ende 31.12.2031 Bemerkungen: Grundauftrag 01.01.2024 - 31.12.2027 optionale Verlängerung des Grundauftrags um 4 Jahre 01.01.2028 - 31.12.2031 Die Optionen sind nicht im Grundvertrag inkludiert. Für den Bezug der Optionen oder Teile davon ist jeweils ein neuer Vertrag zu errichten. Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

 

3. Bedingungen

 

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die die nachfolgenden Eignungskriterien erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Die Eignungsnachweise (EK) gemäss Ausschreibungsunterlagen müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes abgegeben werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

 

3.2 Kautionen / Sicherheiten Keine

 

3.3 Zahlungsbedingungen 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: Internet: www.e-rechnung.admin.ch/index.php

 

3.4 Einzubeziehende Kosten Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben, Transport und Zoll etc.

 

3.5 Bietergemeinschaft Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich von einem der Konsortialmitglieder zu erbringen. Nur Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind zugelassen.

 

3.6 Subunternehmer Zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Anbieter zu erbringen. Nur Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind zugelassen.

 

3.7 Eignungskriterien aufgrund der nachstehenden Kriterien: EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können EK02 Erfahrung Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 1 Referenz in den letzten 5 Jahren nach. EK03 Personelle Ressourcen Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können. EK04 Ansprechpartner Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (Projektleiter PL), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. EK05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher und französischer Sprache erstellen und abliefern können. EK06 Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. EK07 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021) Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/ Anpassungen/Derogationen) gemäss Anhang Nr. 4 des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/ Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Internet-Link: Internet: www.bkb.admin.ch/bkb/de/home/themen/agb.html EK08 Akzeptanz des Vertragsentwurfs Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 4 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren. EK09 Qualitätsmanagement Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO /IEC 17025. EK10 Sitzungsort Bereitschaft, den Standort der Auftraggeberin als Sitzungsort zu akzeptieren (Bundesamt für Umwelt, BAFU, CH-3003 Bern). EK11 Überlassen von Nutzungs- und Urheberrechten Alle Urheberrechte an den im Rahmen des Mandats entwickelten und produzierten Produkten gehören dem BAFU. Vorbehalten bleiben die immaterialgüterrechtlichen Persönlichkeitsrechte, soweit sie von Gesetzes wegen nicht übertragbar sind. EK12 Datenaustausch Alle projektspezifisch erarbeiteten Dokumente und Pläne sind dem Auftraggeber im Quellcode zur eigenen Verwendung und Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber die ordnungsgemäss erstellten Daten kostenlos abzugeben. Das uneingeschränkte Copyright geht dabei an den Auftraggeber über. Die Schlussrechnung wird erst zur Zahlung fällig, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber die verlangten Daten sowie die weiteren Dokumentationen in elektronischer abgegeben hat. EK13 Transport Proben Der Transport der Proben zum Anbieter dauert jeweils maximal 16 Stunden, so dass die Kühlung der Proben vom Zeitpunkt der Probenahme bis zum Eintreffen im Labor gewährleistet ist und die Proben sofort nach dem Eintreffen im Labor aufbereitet bzw. analysiert (instabile Parameter) werden können. Die ökologischen Standards des BAFU sind einzuhalten. Aus Klimaschutzgründen wird kein Transport der Proben per Flugzeug akzeptiert.

 

3.8 Geforderte Nachweise Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

 

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen Kosten: Keine Zahlungsbedingungen: Keine

 

3.10 Sprachen Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch Sprache des Verfahrens: Deutsch, Französisch

 

3.11 Gültigkeit des Angebotes 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

 

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen unter Internet: www.simap.ch Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 12.06.2023 bis 24.07.2023 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Französisch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Es werden keine Dokumente per Post an die Anbieter versandt. Die Prüfung der Angebote erfolgt gemäss Art. 38 BöB. Eine Bereinigung der Angebote erfolgt ausschliesslich unter den Voraussetzungen und nach Massgabe von Art. 39 BöB sowie auf explizite Aufforderung der Vergabestelle hin.

 

3.13 Durchführung eines Dialogs Nein.

 

4. Andere Informationen

 

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören Keine

 

4.2 Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021) Internet-Link: Internet: www.bkb.admin.ch/bkb/de/home/themen/agb.html

 

4.3 Begehungen Es findet keine Begehung statt.

 

4.4 Grundsätzliche Anforderungen Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

 

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen ----

 

4.6 Sonstige Angaben Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Text ist die deutsche Version die massgebliche. Die das Beschaffungsverfahren unterstützende Firma (Amberg Engineering AG, 8105 Regensdorf-Watt) ist aufgrund ihrer Vorbefassung von der Teilnahme an der Submission ausgeschlossen.

 

4.7 Offizielles Publikationsorgan Internet: www.simap.ch

 

4.8 Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 172689 vom 15.06.2023