Titel | Durchführung des 5. Änderungsverfahrens des Landschaftsplans III | |
Vergabeverfahren | Verfahren zur Vor-Information Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Vergabestelle | StädteRegion Aachen Dezernat VI S30 Recht und Vergabe Zentrale Vergabestelle (ZVS) Zollernstraße 20 52070 Aachen | |
Ausführungsort | DE-52249 Eschweiler | |
Frist | 05.02.2024 | |
Beschreibung | a) StädteRegion Aachen Dezernat VI - S30 Recht und Vergabe Zollernstraße 10 52070 Aachen Telefon +49 2415198-6106 Fax +49 2415198-86110 E-Mail: vergabestelle@staedteregion-aachen.de Internet: www.staedteregion-aachen.de
b) Art der Leistung: Durchführung des 5. Änderungsverfahrens des Landschaftsplans III "Eschweiler -Stolberg" Grundlagen: Gemäß § 7 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) in Verbindung mit § 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Förderung der Biodiversität im Landschaftsplan darzustellen und rechtsverbindlich festzusetzen. Die Inhalte des Landschaftsplans und das Verfahren zur Änderung von Landschaftsplänen richtet sich nach den §§ 7 bis 21 LNatSchG. Am 26.09.2023 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des LP III vom StädteRegionstag gefasst. Durch diese 5. Änderung soll der Landschaftsplan umfangreich aktualisiert werden. Der Planungsraum wird im Norden von der Bundesautobahn 4 begrenzt. Die östliche Grenze bildet die Kreisgrenze Düren und die westliche Grenze ist das Stadtgebiet Aachen. Im Süden verläuft die Landschaftsplangrenze durch die Ortslagen Breinig, Mausbach und Gressenich. Der Landschaftsplan umfasst größtenteils das Stadtgebiet Eschweiler sowie ca. 40 % der Fläche der Stadt Stolberg, wobei die Siedlungsgebiete der Stadt Stolberg zum größten Teil im LP III enthalten sind. Der Landschaftsplan III "Eschweiler-Stolberg" bedarf aufgrund seines Alters einer umfangreichen Aktualisierung. Der Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Planungsregion des Regierungsbezirks Köln, der vom LANUV 2019 veröffentlicht wurde, gibt für den Planungsraum des LP III deutliche Hinweise darauf, dass die vorhandenen Schutzgebietsausweisungen in Teilen daraufhin überprüft werden müssen, ob eine höhere Schutzkategorie erforderlich ist. Auf dieser Grundlage ist einerseits zu prüfen, ob für Flächen, die vom LANUV als Flächen mit herausragender Bedeutung für den Biotopverbund ausgewiesen wurden, die Schutzkategorie zu erhöhen ist oder mit einer Schutzkatergorie zu schützen sind, wenn die Flächen derzeit noch keinen Schutzstatus besitzen. Die Festsetzungstexte und Entwicklungsziele sind für die zu überprüfenden Bereiche neu zu entwickeln. Im Zuge des Verfahrens ist eine strategische Umweltprüfung (SUP) zu erarbeiten, die die Auswirkungen des Plans für die Umweltbelange bewertet und darstellt. Um ein übersichtliches und transparentes Verfahren durchführen zu können, sind für die Texte und Karten des Landschaftsplanes Änderungsfassungen zu erstellen. Diese sollen die Überarbeitungen im Vergleich zur Ursprungsfassung nachvollziehbar darstellen. Ergänzend hierzu werden von der Unteren Naturschutzbehörde die Ausnahmetatbestände zu den einzelnen Schutzgebieten erarbeitet, welche ebenfalls in den Änderungsfassungen dargestellt werden sollen. Zudem sollen Maßnahmen für den Klima- und Hochwasserschutz in den Landschaftsplan eingearbeitet werden. Im Ergebnis sollen Flächen identifiziert werden, auf denen Maßnahmen für den Klima- und Hochwasserschutz sinnvoll und notwendig sind, so dass diese in den Landschaftsplan aufgenommen werden können. Die erarbeiteten Daten sind als Quantum-Gis kompatible Datensätze bereitzustellen. Es wird erwartet, dass an Sitzungen, Arbeitskreisen und öffentlichen Diskussionen mitgewirkt wird. Dies erfordert Erfahrungen in Gesprächsführung und Moderation, insbesondere bei konfliktträchtigen Sachverhalten. Ziel ist das Erreichen akzeptierter und zukunftsorientierter Lösungen, die dabei den rechtlichen Anforderungen und den Vorgaben einer Fachplanung des Naturschutzes gerecht werden. Die Ausschreibung erfolgt daher auf Basis der HOAI § 23 in Verbindung mit Anlage 4 zu § 23 Abs. 2 HOAI sowie dem nicht bindenden, aber Orientierung gebenden § 28 HOAI. Für die Ermittlung der örtlichen Gegebenheiten sind insgesamt ausreichend viele Geländebegehungen einzuplanen, um die teilweise schwierigen Nutzungsansprüche in der Landschaftsplanung berücksichtigen zu können. Ort 52249 Eschweiler Ergänzende / Abweichende Angaben Stolberg (52222, 52223, 52224) zum Haupterfüllungsort Es ist geplant, das Verfahren der 5. Änderung des LP III bis 2028 mit dem Satzungsbeschluss abzuschließen. Ihre Interessenbekundung ist bis zum Veröffentlichungsende (10.01.2024 um 07:00 Uhr) mit den folgenden Erklärungen / Nachweisen ausschließlich per E-Mail zu übersenden: - vergleichbare Referenzen für die Be- und Überarbeitung von nordrhein-westfälischen Landschaftsplänen und Öffentlichkeitsarbeit - Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse - Nachweis der Eintragung in das Berufsregister des Firmensitzes (Industrie- und Handelskammer bzw. Ingenieurkammer oder Architektenkammer / kein Handelsregisterauszug) - Mitarbeiterstruktur mit Anzahl der Beschäftigten: Inhaber, Geschäftsführer, Landschaftsarchitekten, Ingenieure, Biologen, Ökologen, Landespfleger, Informatiker, techn. Zeichner, sonstige Mitarbeiter etc - aktueller und gültiger Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme gegen Personenschäden von min. 1.000.000 EUR je Schadensfall und einer Deckungssumme gegen Sach- und Vermögensschäden von min. 1.000.000 EUR je Schadensfall - Eine Erklärung der Versicherung über eine Anpassung der Deckungssumme im Auftragsfall gilt als Nachweis. - Angabe zur örtlichen Präsenz für die Dauer der Maßnahme (nur bei Bewerbern, die nicht im Umkreis des Landschaftsplangebietes ansässig sind) Präqualifizierte Unternehmen übersenden bitte nur ihre Präqualifizierungsnummer einschließlich dem zugehörigen Zugangscode sowie den Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung und die vergleichbaren Referenzen (sofern diese Unterlagen nicht auch abrufbar sind). Die Nachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein bzw. die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeitsdauer darf nicht überschritten sein. Interessenbekundungen sowie die erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Nachweise und Erklärungen in anderen Sprachen sind zusätzlich in deutscher Übersetzung beizufügen. Bitte geben Sie darüber hinaus Ihre Registrierungs-Nr. auf dem Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen bzw. dem Vergabemarktplatz NRW an.
c) Achtung: Unvollständige Interessenbekundungen können unberücksichtigt bleiben. Die StädteRegion Aachen als Auftraggeber behält sich vor, bekannte geeignete Unternehmen für die Teilnahme am Vergabeverfahren bereits festzulegen. Bei dem zu vergebenden Auftrag handelt es sich um eine freiberufliche Leistung, die gem. § 50 UVgO im Wettbewerb vergeben wird. Eine Bindung an die übrigen Vorschriften der UVgO besteht nicht. Dieser Auftrag fällt daher mit Ausnahme der Grundanforderungen aus dem EG-Vertrag nicht unter das Vergaberecht. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 176657 vom 05.01.2024 |