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Titel
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Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
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VergabeverfahrenOffenes Verfahren
AuftraggeberLandkreis Landshut, Sachgebiet Abfallwirtschaft
Veldener Straße 15
84036 Landshut
AusführungsortDE-84036 Landshut
Frist22.06.2012
Beschreibung

Original Dokumentennummer: 175474-2012


Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber


I.1) Landkreis Landshut, Sachgebiet Abfallwirtschaft

Veldener Straße 15

Zu Händen von: Herrn Gernot Geißler

84036 Landshut

DEUTSCHLAND

Telefon: +49 871408-3120, Fax: +49 871408-163120


E-Mail: Gernot.Geissler@landkreis-landshut.de


Weitere Auskünfte erteilen:

ia GmbH - Wissensmanagement und

Ingenieurleistungen

Lipowskystraße 8

Zu Händen von: Herrn Kroner

81373 München

DEUTSCHLAND

Telefon: +49 891891787-0, Fax: +49 891891787-29


E-Mail: kroner@ia-gmbh.de

Internet-Adresse: www.ia-gmbh.de


I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Lokalbehörde


I.3) Haupttätigkeit(en): Umwelt


I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber


Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:


Übernahme, Transport, Bereitstellung und Verwertung von E-Schrott im Landkreis Landshut.


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung


Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 16: Abfall- und Abwasserbeseitigung, sanitäre und ähnliche Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Landkreis Landshut. NUTS-Code DE227


II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS). Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens


Los 1: Übernahme, Transport, Bereitstellung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Landkreis Landshut. Los 2: Vorbereitung der Vermarktung bzw. Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Landkreis Landshut.


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90500000


II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja


II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: ja. Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose


II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2) Menge oder Umfang des Auftrags


II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:


Los 1: Übernahme, Transport, Bereitstellung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Landkreis Landshut. Der Landkreis Landshut betreibt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein System zur Erfassung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten. Dieses System besteht derzeit aus 35 Altstoffsammelstellen, an denen die Sammelgruppen 1 bis 5 gemäß ElektroG gesammelt werden. Hierbei werden die Sammelgruppen 1 und 2 sowie 3b und 5 gemeinsam erfasst. Für die Erfassung, Übernahme, Transport und Übergabe an Stiftung ear der Altgeräte ist folgendes Leistungsbild erforderlich:

— Gestellung von Gitterboxen für Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppe 3a an 21 Altstoffsammelstellen und Gestellung der Abrollcontainer für die Gruppe 3a an zwei Altstoffsammelstellen,

— Gestellung der Abrollcontainer für die gemeinsam erfassten Gruppen 3b und 5 an zwei Altstoffsammelstellen,

— die für die Erfassung der gemeinsam bzw. getrennt erfassten Gruppen 1 und 2 benötigten Abrollcontainer werden vom AG gestellt,

— die für die Erfassung der Gruppen 3a benötigten Absetzcontainer und Absetzmagazine werden vom AG gestellt,

— die für die Erfassung der gemeinsam erfassten Gruppen 3b und 5 benötigten Absetzcontainer sowie die für die Gruppe 4 benötigten Sammelfässer werden vom AG gestellt,

— Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppen 1 bis 5 von den Altstoffammelstellen des Auftraggebers im Landkreis sowie Transport und Verwiegung / Massenfeststellung,

— Sortierung der gemeinsam erfassten Gruppen 1 und 2 durch den AN,

— Vorbereitung und Übergabe der Gruppen 2 und 4 an die Stiftung ear,

— Transport und Übergabe inkl. Ab- und Entladen der gemeinsam erfassten Gruppen 3b und 5 sowie der Gruppen 1 und 3a an der Übergabestation des vom AG beauftragten Dritten. Die Verwertung der der Sammelgruppen 1 und 3a sowie der gemeinsam erfassten Sammelgruppen 3b und 5 erfolgt durch einen vom AG beauftragten Dritten (Los 2). In 2011 wurden im Landkreis Landshut insgesamt folgende Mengen an Elektro- und Elektronik-Altgeräten erfasst:

— Gruppe 1: Hauhalts-Großgeräte: 333,15 Mg (davon getrennt erfasst: 71,08 Mg),

— Gruppe 2: Kühlgeräte: 174,78 Mg (Anteil der gemeinsam erfassten Menge),

— Gruppe 3: Informations- Telekommunikation Unterhaltungselektronik:

— Gruppe 3a: 386 Mg Bildschirmgeräte (Fernsehgeräte/Monitore). Anteil Container: 225,69 Mg; Anteil Gitterboxen: 160,6 Mg).

— Gruppe 3b: 345,28 Mg Geräte der IT- / Unterhaltungselektronik. (Gemeinsam erfasst mit Gruppe 5).

— Gruppe 4: Gasentladungslampen: 18,76 Mg. Anteil Energiesparlampen 1,08 Mg; Anteil Leuchtstoffröhren 17,69 Mg.

— Gruppe 5: Haushalts-Kleingeräte: 261,55 Mg. (Gemeinsam erfasst mit Gruppe 3b). Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann.


Los 2: Vorbereitung der Vermarktung bzw. Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Landkreis Landshut. Der Landkreis Landshut betreibt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein System zur Erfassung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten. Dieses System besteht derzeit aus 35 Altstoffsammelstellen, an denen die Sammelgruppen 1 bis 5 gemäß ElektroG gesammelt werden. Hierbei werden dieSammelgruppen 1 und 2 sowie 3b und 5 gemeinsam erfasst. Die Übernahme und Transport der Elektro- und Elektronikaltgeräte von den Altstoffsammelstellen sowie die Sortierung der gemeinsam erfassten Sammelgruppen 1 und 2 erfolgt durch einen vom AG beauftragten Dritten (Los 1). Für die Vorbereitung der Vermarktung bzw. Verwertung der Altgeräte ist folgendes Leistungsbild erforderlich:

— Gestellung einer Übergabestation für die Annahme der zu verwertenden Elektro- und Elektronikaltgeräte der Sammelgruppen 1, 3a, 3b und 5,

— Annahme und Vorbereitung zur Vermarktung der Sammelgruppe 1,

— Annahme und Vorbereitung zur Vermarktung der Sammelgruppe 3a,

— Annahme, Sortierung und Vorbereitung zur Vermarktung der gemeinsam erfassten Sammelgruppen 3b und 5,

— Vermarktung bzw. Verwertung der Gerätegruppe 1,

— Vermarktung bzw. Verwertung der Gerätegruppe 3a,

— Vermarktung bzw. Verwertung der Gerätegruppe 3b,

— Vermarktung bzw. Verwertung der Gerätegruppe 5.

In 2011 wurden im Landkreis Landshut insgesamt folgende Mengen an Elektro- und Elektronik-Altgeräten erfasst:

— Gruppe 1: Hauhalts-Großgeräte: 333,15 Mg (davon getrennt erfasst: 71,08 Mg),

— Gruppe 2: Kühlgeräte: 174,78 Mg,

— Gruppe 3: Informations- Telekommunikation Unterhaltungselektronik:

— Gruppe 3a: 386 Mg Bildschirmgeräte (Fernsehgeräte/Monitore). Anteil Container: 225,69 Mg; Anteil Gitterboxen: 160,6 Mg).

— Gruppe 3b: 345,28 Mg Geräte der IT- / Unterhaltungselektronik. (Gemeinsam erfasst mit Gruppe 5).

— Gruppe 4: Gasentladungslampen: 18,76 Mg. Anteil Energiesparlampen 1,08 Mg; Anteil Leuchtstoffröhren 17,69 Mg.

— Gruppe 5: Haushalts-Kleingeräte: 261,55 Mg. (Gemeinsam erfasst mit Gruppe 3b). Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann. Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann. Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.


II.2.2) Angaben zu Optionen


Optionen: ja. Beschreibung der Optionen: Die Vertragsdauer kann als Option verlängert werden.


II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung. Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja. Zahl der möglichen Verlängerungen: 2


II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung. Beginn 1.11.2012. Abschluss 31.10.2015


Angaben zu den Losen


Los-Nr: 1


Bezeichnung: Übernahme, Transport, Bereitstellung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Landkreis Landshut

1) Kurze Beschreibung Los 1: Übernahme, Transport, Bereitstellung von Elektro- und

Elektronik-Altgeräten im Landkreis Landshut.

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90500000

3) Menge oder Umfang


Los 1: Übernahme, Transport, Bereitstellung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Landkreis Landshut. Der Landkreis Landshut betreibt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein System zur Erfassung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten. Dieses System besteht derzeit aus 35 Altstoffsammelstellen, an denen die Sammelgruppen 1 bis 5 gemäß ElektroG gesammelt werden. Hierbei werden die Sammelgruppen 1 und 2 sowie 3b und 5 gemeinsam erfasst. Für die Erfassung, Übernahme, Transport und Übergabe an Stiftung ear der Altgeräte ist folgendes Leistungsbild erforderlich:

— Gestellung von Gitterboxen für Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppe 3a an 21 Altstoffsammelstellen und Gestellung der Abrollcontainer für die Gruppe 3a an zwei Altstoffsammelstellen,

— Gestellung der Abrollcontainer für die gemeinsam erfassten Gruppen 3b und 5 an 2 Altstoffsammelstellen,

— Die für die Erfassung der gemeinsam bzw. getrennt erfassten Gruppen 1 und 2 benötigten Abrollcontainer werden vom AG gestellt,

— die für die Erfassung der Gruppen 3a benötigten Absetzcontainer und Absetzmagazine werden vom AG gestellt,

— die für die Erfassung der gemeinsam erfassten Gruppen 3b und 5 benötigten Absetzcontainer sowie die für die Gruppe 4 benötigten Sammelfässer werden vom AG gestellt,

— Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppen 1 bis 5 von den Altstoffammelstellen des Auftraggebers im Landkreis sowie Transport und Verwiegung / Massenfeststellung,

— Sortierung der gemeinsam erfassten Gruppen 1 und 2 durch den AN,

— Vorbereitung und Übergabe der Gruppen 2 und 4 an die Stiftung ear,

— Transport und Übergabe inkl. Ab- und Entladen der gemeinsam erfassten Gruppen 3b und 5 sowie der Gruppen 1 und 3a an der Übergabestation des vom AG beauftragten Dritten. Die Verwertung der der Sammelgruppen 1 und 3a sowie der gemeinsam erfassten Sammelgruppen 3b und 5 erfolgt durch einen vom AG beauftragten Dritten (Los 2). In 2011 wurden im Landkreis Landshut insgesamt folgende Mengen an Elektro- und Elektronik-Altgeräten erfasst:

— Gruppe 1: Hauhalts-Großgeräte: 333,15 Mg (davon getrennt erfasst: 71,08 Mg),

— Gruppe 2: Kühlgeräte: 174,78 Mg (Anteil der gemeinsam erfassten Menge),

— Gruppe 3: Informations- Telekommunikation Unterhaltungselektronik:

— Gruppe 3a: 386 Mg Bildschirmgeräte (Fernsehgeräte/Monitore). Anteil Container: 225,69 Mg; Anteil Gitterboxen: 160,6 Mg).

— Gruppe 3b: 345,28 Mg Geräte der IT- / Unterhaltungselektronik. (Gemeinsam erfasst mit Gruppe 5).

— Gruppe 4: Gasentladungslampen: 18,76 Mg. Anteil Energiesparlampen 1,08 Mg; Anteil Leuchtstoffröhren 17,69 Mg.

— Gruppe 5: Haushalts-Kleingeräte: 261,55 Mg. (Gemeinsam erfasst mit Gruppe 3b). Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann.

5) Zusätzliche Angaben zu den Losen Siehe Vergabeunterlagen.


Los-Nr: 2


Bezeichnung: Vorbereitung der Vermarktung bzw. Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Landkreis Landshut

1) Kurze Beschreibung Los 2: Vorbereitung der Vermarktung bzw. Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Landkreis Landshut.

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90500000

3) Menge oder Umfang


Los 2: Vorbereitung der Vermarktung bzw. Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Landkreis Landshut. Der Landkreis Landshut betreibt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein System zur Erfassung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten. Dieses System besteht derzeit aus 35 Altstoffsammelstellen, an denen die Sammelgruppen 1 bis 5 gemäß ElektroG gesammelt werden. Hierbei werden die Sammelgruppen 1 und 2 sowie 3b und 5 gemeinsam erfasst. Die Übernahme und Transport der Elektro- und Elektronikaltgeräte von den Altstoffsammelstellen sowie die Sortierung der gemeinsam erfassten Sammelgruppen 1 und 2 erfolgt durch einen vom AG beauftragten Dritten (Los 1). Für die Vorbereitung der Vermarktung bzw. Verwertung der Altgeräte ist folgendes Leistungsbild erforderlich:

— Gestellung einer Übergabestation für die Annahme der zu verwertenden Elektro- und Elektronikaltgeräte der Sammelgruppen 1, 3a, 3b und 5,

— Annahme und Vorbereitung zur Vermarktung der Sammelgruppe 1,

— Annahme und Vorbereitung zur Vermarktung der Sammelgruppe 3a,

— Annahme, Sortierung und Vorbereitung zur Vermarktung der gemeinsam erfassten Sammelgruppen 3b und 5,

— Vermarktung bzw. Verwertung der Gerätegruppe 1,

— Vermarktung bzw. Verwertung der Gerätegruppe 3a,

— Vermarktung bzw. Verwertung der Gerätegruppe 3b,

— Vermarktung bzw. Verwertung der Gerätegruppe 5. In 2011 wurden im Landkreis Landshut insgesamt folgende Mengen an Elektro- und Elektronik-Altgeräten erfasst:

— Gruppe 1: Hauhalts-Großgeräte: 333,15 Mg (davon getrennt erfasst: 71,08 Mg),

— Gruppe 2: Kühlgeräte: 174,78 Mg,

— Gruppe 3: Informations- Telekommunikation Unterhaltungselektronik:

— Gruppe 3a: 386 Mg Bildschirmgeräte (Fernsehgeräte/Monitore). Anteil Container: 225,69 Mg; Anteil Gitterboxen: 160,6 Mg).

— Gruppe 3b: 345,28 Mg Geräte der IT- / Unterhaltungselektronik. (Gemeinsam erfasst mit Gruppe 5).

— Gruppe 4: Gasentladungslampen: 18,76 Mg. Anteil Energiesparlampen 1,08 Mg; Anteil Leuchtstoffröhren 17,69 Mg.

— Gruppe 5: Haushalts-Kleingeräte: 261,55 Mg. (Gemeinsam erfasst mit Gruppe 3b). Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann. Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann. Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.

5) Zusätzliche Angaben zu den Losen Siehe Vergabeunterlagen.


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Bedingungen für den Auftrag


III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:


Sicherheitsleistung gemäß § 18 VOL/B in Höhe von 3 % der Auftragssumme. Die Sicherheitsleistung von 3 % bezieht sich auf die Gesamtauftragssumme (brutto) von 3 Jahren. Die Auftragssumme setzt sich aus dem Betrag der Summe der ausgeschriebenen Einzelpositionen zusammen, wobei Vermarktungserlöse nicht von den Aufwendungen subtrahiert werden sondern addiert werden müssen. Für die Vertragserfüllung kann Sicherheit wahlweisedurch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Der AN kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen. Stellt der AN die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der AG berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Weitere siehe Vergabeunterlagen.


III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr. Für sämtliche vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und zu erfüllenden Haupt- und Nebenpflichten aus diesem Vertrag erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber ein von der tatsächlich erbrachten Leistung abhängiges Entgelt bzw. gewährt eine Vergütung. Die zu zahlenden Entgelte/Vergütungen werden für jeden Abrechnungsmonat gesondert im Nachhinein der durchgeführten Leistung abgerechnet. Die Rechnung ist in zweifacher Ausführung zusammen mit Vorlage der Wiegescheine dem AG vorzulegen. Weiteres siehe Vergabeunterlagen.


III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:


Bewerber und Bieter müssen gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates, indem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sein. Die Bildung von Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist gemäß VOL/A § 6 EG (2) zulässig. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaften) haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dabei gilt die Verpflichtung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über die für die übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen. Bei der Benennung von Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist mit der Angebotsabgabe im Rahmen der Angebotserklärung eine verbindliche schriftliche Erklärung zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorzulegen. Bei der Übertragung von Teilen der Leistungen an Nachunternehmer (Subunternehmer) ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren, diesen zu benennen und diesen insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen dem AN und AG vereinbart. Eine nachträgliche Änderung eines Nach- bzw. Subunternehmers oder die Einschaltung von Nach – bzw. Subunternehmern nach Auftragserteilung kann nur nach Nachweis der Leistungsfähigkeit mit Zustimmung des AG erfolgen. Eine Änderung des Angebotspreises ist dabei ausgeschlossen. Die Nachunternehmer müssen über die für die übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.


III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen. Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.


III.2) Teilnahmebedingungen


III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß VOL/A § 6 EG und VOL/A § 7 EG folgende Unterlagen vom Bieter / der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden sind die Nachweise für die übertragenden Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen: Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, zur Mitgliedschaft des AN in Berufsgenossenschaft (siehe Formblatt F001 der Vergabeunterlagen). Soweit vorhanden ist der Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft vorzulegen. Bei Einschaltung von Subunternehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe Formblatt L124 der Vergabeunterlagen). Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (siehe Formblatt L124 der Vergabeunterlagen) z.B.

— wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB),

— wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO),

— wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO),

— rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen:

—— Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),

—— Geldwäsche (261 StGB),

—— Bestechung (§ 334 StGB),

—— Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),

—— Diebstahl (§ 242 StGB),

—— Unterschlagung (§ 246 StGB),

—— Erpressung (§ 253 StGB),

—— Betrug (§ 263 StGB),

—— Subventionsbetrug (§ 264 StGB),

—— Kreditbetrug (§ 265b StGB),

—— Untreue (§ 266 StGB),

—— Urkundenfälschung (§ 267 StGB),

—— Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB),

—— Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),

—— Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),

—— Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB),

—— Brandstiftung (§ 306 StGB),

—— Baugefährdung (§ 319 StGB),

—— Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB),

—— unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.


Schriftliche Erklärung des AN/Bieters (siehe Formblatt L124 der Vergabeunterlagen), dass er in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist. Einem Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten (siehe Formblatt L124 der Vergabeunterlagen). Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (siehe Formblatt L124 der Vergabeunterlagen). Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die oben genannten bzw. nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es gemäß VOL/A § 7 EG (5) seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom AG für geeignet erachtete Belege nachweisen. Bei Bietergemeinschaften müssen die Unternehmen für die jeweils übertragenden Aufgaben erforderlichen Nachweise erbringen und vorlegen sowie eine Erklärung der Bietergemeinschaften zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorlegen. Der AG behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen.


III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß VOL/A § 6 EG und VOL/A § 7 EG folgende Unterlagen vom Bieter / der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden sind die Nachweise für die übertragenen Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen: Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die in Deutschland geltenden Mindestlöhne für die Entsorgungswirtschaft an seine Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt (siehe Formblatt F001 der Vergabeunterlagen). Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (VOL/A § 6 (6a) EG, siehe Formblatt L124 der Vergabeunterlagen). Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, ob Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (VOL/A § 6 (6b) EG (siehe Formblatt L124 der Vergabeunterlagen). Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen (siehe Formblatt L124 der Vergabeunterlagen).


III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Los 1: Übernahme, Transport, Bereitstellung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Landkreis Landshut, wenn angeboten. Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß VOL/A § 6 EG und VOL/A § 7 EG folgende Unterlagen vom Bieter / der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden sind die Nachweise für die übertragenden Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen: Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung die geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F001 der Vergabeunterlagen). Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er sich verpflichtet qualitätsfördernde Maßnahmen regelmäßig durchzuführen und anzuregen (z.B. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9000 ff oder anderes).(Formblatt F001 der Vergabeunterlagen). Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass für die Leistungen Übernahme, Transport und erforderlichenfalls Lagerung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten vor Beginn der Leistungserbringung die Vorlage der Kopie(n) der Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb für die zu erbringende(n) Dienstleistung(en) oder vergleichbaren Qualifizierungen vorzulegen ist. Bei Einschaltung von Subunternehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe auch Formblatt F001 der Vergabeunterlagen). Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er für den Transport der Produkte und Reststoffe ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die Euro 5 Norm einhalten (Formblatt F001 der Vergabeunterlagen). Angabe einer Liste von mindestens einem Referenzprojekt im Zeitraum von 2006 bis 2011 bezüglich der zu erbringenden Leistungen oder vergleichbaren Leistung unter Angabe des Umfangs, sowie Angaben zum AG (Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt L124 der Vergabeunterlagen). Firmendarstellung der / des Unternehmens mit Angaben über Größe, Mitarbeiteranzahl, die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung und Konzernzugehörigkeit. Detaillierte Beschreibungen und schlüssige Darstellung der Konzepte für die ausgeschriebenen Teilleistungen (vgl. Leistungsbeschreibungen) zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit.


Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:

a) Beschreibung der Sammelbehälter, die zur Sammlung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte Der Sammelgruppen 3a und 3b/5 eingesetzt werden

b) Übernahme der Altgeräte an den Sammelstellen:

— Allgemeine Beschreibung der Ausführung der Leistung,

— Beschreibung der Fahrzeuge,

— Beschreibung der Verladung der Altgeräte,

— verbindliche Darstellung der Verwiegung / Massenfeststellung.

c) Beschreibung der Übergabe (inkl. Abladen) der Altgeräte an der Übergabestation des vom AG beauftragten Dritten

d) Beschreibung der Vorbereitung sowie Übergabe der Altgeräte Gruppe 2 und 4 an die Stiftung ear

e) Benennung und Beschreibung des Standortes der Übergabestelle der Altgeräte der Sammelgruppen 2 und 4 an die Stiftung ear

f) Beschreibung der Sortierung der gemeinsam erfassten Sammelgruppen 1 und 2 sowie Beschreibung der Übergabe der sortierten Gruppe 1 an den vom AG beauftragten Dritten. Los 2: Vorbereitung der Vermarktung bzw. Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Landkreis Landshut, wenn angeboten. Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß VOL/A § 6 EG und VOL/A § 7 EG folgende Unterlagen vom Bieter / der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden sind die Nachweise für die übertragenden Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen: Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung die geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F001 der Vergabeunterlagen). Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er sich verpflichtet qualitätsfördernde Maßnahmen regelmäßig durchzuführen und anzuregen (z.B. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9000 ff oder anderes).(Formblatt F001 der Vergabeunterlagen). Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass für die Leistungen Lagerung und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten vor Beginn der Leistungserbringung die Vorlage der Kopie(n) der Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb für die zu erbringende(n) Dienstleistung(en) oder vergleichbaren Qualifizierungen vorzulegen ist. Bei Einschaltung von Subunternehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe auch Formblatt F001 der Vergabeunterlagen). Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass die Zulassung(en) als Erstbehandlungsanlage von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Sinne des §11 ElektroG oder vergleichbaren Qualifizierungen für die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten vor Beginn der Leistungserbringung als Kopie(n) oder vergleichbaren Qualifizierungen vorzulegen ist (sind). Bei Einschaltung von Subunternehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe auch Formblatt F001 der Vergabeunterlagen). Angabe einer Liste von mindestens einem Referenzprojekt im Zeitraum von 2006 bis 2011 bezüglich der zu erbringenden Leistungen oder vergleichbaren Leistung unter Angabe des Umfangs, sowie Angaben zum AG (Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt L124 der Vergabeunterlagen). Firmendarstellung der/des Unternehmen(s) mit Angaben über Größe, Mitarbeiteranzahl, die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung und Konzernzugehörigkeit. Detaillierte Beschreibungen und schlüssige Darstellung der Konzepte für die ausgeschriebenen Teilleistungen (vgl. Leistungsbeschreibungen) zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit.


Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:

a) Benennung des Standorts der Übergabestelle mit Angabe der Entfernung (Luftlinie) vom Landratsamt Landshut;

b) Beschreibung der Übergabestelle, insbesondere Genehmigungssituation, Zulassung für die Annahme und Lagerung von E-Schrott, Verwiegeeinrichtung, Einrichtungen etc.;

c) Beschreibung der Annahme der Sammelgruppen 1, 3a und 3b/5 an der Übergabestelle;

d) Beschreibung der Vorbereitung, Vermarktung und Verwertung der Altgeräte, die für den AG zu vermarkten sind.


III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge


III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand


Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein


III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal


Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart


Offen


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien. Niedrigster Preis


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 20651-LA-ES


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein


IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung


Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 22.6.2012 - 16:00 Kostenpflichtige Unterlagen: ja Preis: 70,00 EUR Zahlungsbedingungen und -weise: Für die Vervielfältigung und Zustellung der Vertragsunterlagen wird eine Gebühr in Höhe von 70,- EUR als Vorauszahlung erhoben. Dem Antrag ist eine Kopie des Überweisungsträgers beizulegen. Vermerk: Ausschreibung 20651-LK-LA-ES 2012. Kontoverbindung:

— Kontoinhaber: ia GmbH – Wissensmanagement und Ingenieurleistungen,

— Bank: Commerzbank München,

— Konto-Nr.: 25 50 002,

— BLZ: 700 400 41,

— IBAN: DE97 7004 0041 0255 0002 00,

— SWIFT-BIC: COBADEFFXXX.


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 16.7.2012 - 11:30


IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.


IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 14.9.2012


IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote. Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union


Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein


VI.3) Zusätzliche Angaben


Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig, jedenfalls jedoch vor Einreichung des Teilnahmeantrages, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen. Die Vergabeunterlagen sind im Original vollständig und dokumentenecht auszufüllen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen eindeutig und zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat. Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden bei Auftragserteilung nicht anerkannt.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren


Regierung von Oberbayern; Vergabekammer Südbayern 80534 München DEUTSCHLAND E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +49 892176-2411 Fax: +49 892176-2847


VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen


Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 12 Abs. 8 VOL/A-EG sind rechtzeitig von den Bietern angeforderte zusätzliche Auskünfte vom Auftraggeber bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Um eine fristgemäße und sachgerechte Bearbeitung der zusätzlichen Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben zu gewährleisten, wird gebeten, diese von den Bietern je nach Umfang der Anfrage bis spätestens 9 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, per Telefax zu übermitteln. Es gilt die am 12.11.2010 in Kraft getretene Neufassung der GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), insbesondere: § 101a Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. § 101b Unwirksamkeit.

(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101a verstoßen hat oder einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe § 107 Einleitung, Antrag: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 31.5.2012

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 127138 vom 05.06.2012