Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
Gemeinde Kirchberg im Wald Bauamt
Rathausplatz 1
94259 Kirchberg im Wald
DE-84028 Landshut
04.04.2025
a) Gemeinde Kirchberg i. Wald
Rathausplatz 1
94259 Kirchberg i. Wald
Telefon: 0 99 27/94 00-30
Fax: 0 99 27/10 43
E-Mail: bauamt@kirchberg.landkreis-regen.de
b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: – Elektronisches Vergabeverfahren: nicht zugelassen – Zugelassene Angebotsabgabe: schriftlich
d) Art des Auftrages: Ausführung von Bauleistungen: Straßenbauarbeiten
e) Ort der Ausführung: Gemeindegebiet Gemeinde Kirchberg i. Wald Straße OT Raindorf - OT Raindorfmühle Gemeinde Kirchberg i. Wald, Landkreis Regen
f) Art und Umfang der Leistung: Tiefbauarbeiten: Straßensanierungsarbeiten Los 1 Straßensanierung OT Raindorf - OT Raindorfmühle – Asphalttragschicht fräsen bis 4 cm 1625 m² – Asphalttragschicht fräsen bis 17 cm 1625 m² – Asphalttragschicht 10 cm 490 to – Asphaltbeton 4 cm 196 to – Boden lösen und auf Halde transportieren inkl. der späteren Entsorgung 870 m³ – Granit 5-Zeiler 10 m – Rasengittersteine als Bankettbefestigung 950 m – Rohrgrabenaushub RW-Kanalbau 45 m³ – Freispiegelleitung Stb DN 300 20 m – Einsteigschacht DN 1000 1 St
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Erbringen von Planungsleistungen: nein
h) Aufteilung in Lose: nein
i) Ausführungsfrist: Beginn der Ausführung: nach Wahl des AN, jedoch spätestens 12. Mai 2025 Fertigstellung der Leistung: nach Wahl des AN, jedoch spätestens 29. August 2025 bzw. nach Baubeginn max. 3,0 Monate
j) Nebenangebote: sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen.
k) Mehrere Hauptangebote: nicht zugelassen
l) Bereitstellung/Anforderung der Verdingungsunterlagen: Die Verdingungsunterlagen werden nicht elektronisch zur Verfügung gestellt. Sie sind im Zeitraum 24. März 2025 bis 4. April 2025 anzufordern bei der Vergabestelle: Gemeinde Kirchberg i. Wald, Rathausplatz 1, 94259 Kirchberg i. Wald, Tel. 09927/9400-30, Fax. 09927/1043, E-Mail: bauamt@kirchberg.landkreis-regen.de Der Versand der Unterlagen erfolgt ab dem 24. März 2025.
m) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen können gegen Einreichung eines Verrechnungsschecks oder per Überweisung Sparkasse Regen IBAN DE: 35741514500000167346, BIC: BYLADEMlREG Gemeinde Kirchberg i. Wald angefordert werden. Die Schutzgebühr beträgt 20,00 Euro. Die Schutzgebühr wird nicht zurückerstattet. Die Ausschreibungsunterlagen werden im pdf-Format und im GAEB-Format d.83 zur Verfügung gestellt.
o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist: Ablauf der Angebotsfrist am 15. April 2025 um 14 Uhr. Ablauf der Bindefrist am 5. Mai 2025
p) Anschrift, an die Angebote zu richten sind: Gemeinde Kirchberg, Rathausplatz 1, 94259 Kirchberg i. Wald
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch
r) Zuschlagskriterien: siehe Vergabeunterlagen
s) Eröffnungstermin: 15. April 2025 um 14 Uhr Ort: Gemeinde Kirchberg i. Wald, Rathausplatz 1, 94259 Kirchberg i. Wald Sitzungssaal OG Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren Bevollmächtigte
t) Geforderte Sicherheiten: Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250 000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 Prozent der Abrechnungssumme einschließlich Nachträge (inkl. Umsatzsteuer).
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Zahlungsbedingungen gemäß VOB/B
v) Rechtsform der Anforderung an Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
w) Beurteilung der Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich unter www.bauen.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/ii5_vergabe_bauauftraege_formblatt_124_eigenerklaerung.pdf und liegt den Vergabeunterlagen bei. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs.3 Nr.3 VOB/A zu machen: gemäß § 6a Abs. 2 VOB/A, bzw. Verdingungsunterlagen.
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Regierung von Niederbayern, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut