Verfahren zur Vor-Information
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Kommunalbetrieb Krefeld AöR
Ostwall 175
47798 Krefeld
DE-47798 Krefeld
12.04.2025
a) Kommunalbetrieb Krefeld AöR
Postanschrift Ostwall 175
47798 Krefeld
Telefon +49 215136604494
E-Mail: chiara.jacobs@krefeld.de
b) Bodengutachten an 45 Haltestellen Bodengutachten an 45 Haltestellen Die Stadt Krefeld beabsichtigt 45 Haltestellen im Stadtgebiet barrierefrei umzubauen. Dabei sollen auch gleichzeitig Verbesserungen im unmittelbaren Umfeld erfolgen (z.B. Deckenerneuerung der Fahrbahn). Dafür wird ein Baugrundgutachten benötigt. Insgesamt sind dabei 70 Aufschlusspunkte vorgesehen. Diese unterteilen sich in: - Aufschlusspunkte in Nebenflächen mit Pflaster- oder Plattenbauweise (38 Stck) - Aufschlusspunkte in Nebenflächen mit Asphaltbauweise (6 Stck) - Aufschlusspunkte in Grünflächen (2 Stck) - Aufschlusspunkte in Fahrbahnen oder Busbuchten mit Pflasterbauweise (3 Stck) - Aufschlusspunkte in Fahrbahnen oder Busbuchten mit Asphaltbauweise (21 Stck). In den Verkehrsflächen mit Asphaltbauweise sind Asphaltkernbohrungen DN 60 mm auszuführen, um die Schwarzdecken fachgerecht beproben zu können. Anschließend sind hier Rammkernbohrungen und Rammsondierungen mit einer Erkundungstiefe von mind. 0,65 m (Nebenflächen) bzw. 0,85 m (Fahrbahnen) vorgesehen. Für die Schwarzdecken ist eine Untersuchung gemäß RuVA-StB 01, d.h. auf PAK im Feststoff und den Phenolindex im Eluat vorgesehen. Außerdem ist eine Untersuchung der Schwarzdecken auf Asbest gemäß VDI 3866 gefordert. Repräsentative Mischproben von Unterbau, Auffüllungen und gewachsenem Boden sollen gemäß Ersatzbaustoffverordnung abfallrechtlich bewertet werden. Die genaue Anzahl dieser Analysen soll vor Ausführung der Bohrungen abgeschätzt und mit dem AG besprochen werden. Die durch das Planungsbüro geschätzte Anzahl ist im Leistungsverzeichnis dargestellt. Es wird jedoch erwartet, dass die Anzahl durch den Gutachter überprüft und ein angemessener Vorschlag unterbreitet wird. Bei gravierenden Schadstoffgehalten sind zusätzliche Analysen gemäß Deponieverordnung DepV erforderlich. Auf Grundlage der Bohrungen, Sondierungen und Analysen ist ein Baugrundgutachten zu erstellen. Die Tiefe von Bohrungen und Sondierungen richtet sich nach den örtlichen geologischen Verhältnissen und den vorgesehenen Lasten. Es ist so tief zu bohren, dass ausreichende Angaben über die zu erwartenden Setzungen möglich sind, in der Regel jedoch in den Nebenanlagen 0,65 m und in der Fahrbahn 0,85 m. Das geologische Schichtenprofil ist vom Gutachter im Gelände aufzunehmen. Angaben über den tieferen Untergrund sind aufgrund der regionalen Verhältnisse und anhand von Kartenunterlagen zu machen. Zu beachten ist, dass sich die Bohrungen im innerstädtischen Raum befinden. Es ist daher mit Behinderungen durch andere Verkehrsteilnehmer zu rechnen. Das ist auch beim An- und Abtransport aller für die Geländearbeiten erforderlichen Geräte und Ausrüstungen inkl. Personal zu berücksichtigen.
c) Stadtgebiet Krefeld PLZ 47798 Ort Krefeld 45 Haltestellen im Stadtgebiet Krefeld
d) Nach Auftragsvergabe im Mai 2025 bis voraussichtlich September 2025