Sie sehen nur ältere Vergaben von vor einem Jahr und älter. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.

Titel
Drucken  
Erstellung eines Gutachtens zur Maritimen Sicherheit in der Zeitenwende
Drucken  
VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberBundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
AusführungsortDE-20095 Hamburg
Frist12.10.2023
Vergabeunterlagenwww.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=535909
TED Nr.545623-2023
Beschreibung

Abschnitt I:

 

I.1) Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Bernhard-Nocht-Straße 78

20359 Hamburg

 

E-Mail: vergabestelle@bsh.de

Internet: www.bsh.de

 

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben

 

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html

 

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

 

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

 

Abschnitt II: Gegenstand

 

II.1) Umfang der Beschaffung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Erstellung eines Gutachtens zur Maritimen Sicherheit in der Zeitenwende inkl. Erarbeitung der Leistungsbeschreibungen für sämtliche folgenden Arbeitspakete (Maritime Resilienzstudie Teil I) Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/01639

 

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71319000 Gutachterische Tätigkeit

 

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

 

II.1.4) Kurze Beschreibung: Maritime Resilienzstudie Teil I: Erstellung eines Gutachtens zur Maritimen Sicherheit in der Zeitenwende inkl. Erarbeitung der Leistungsbeschreibung für sämtliche folgenden Arbeitspakete. Details sind der frei zugänglichen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

 

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 420.000,00 EUR

 

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

 

II.2) Beschreibung

 

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

 

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

 

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE600

 

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Erstellung eines Gutachtens zur Maritimen Sicherheit in der Zeitenwende inkl. Erarbeitung einer Leistungsbeschreibung für sämtliche nachfolgenden Arbeitspakete; Lieferung Abnahme bis 30.11.& Abrechnung bis spätestens 15.12.23. Details sind der frei zugänglichen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

 

II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Qualität des eingereichten Angebots (§ 58 (2) Nr. 1 VgV) / Gewichtung: 1-35 Qualitätskriterium - Name: Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals (§ 58 (2) Nr. 2 VgV), / Gewichtung: 36-70 Preis - Gewichtung: 71-100

 

II.2.6) Geschätzter Wert t.: 420.000,00 EUR

 

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 06.11.2023 Ende: 15.12.2023 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

 

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote ativangebote sind zulässig: nein

 

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

 

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

 

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

 

II.2.14) Zusätzliche Angaben

 

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

 

III.1) Teilnahmebedingungen

 

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: a) Es liegen keine zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vor. b) Es liegen keine fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vor. c) Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister ihresSitzes oder Wohnsitzes. d) Aktuell: Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Russland-Sanktionen) e) Eigenerklärung IT-Sicherheit Nachweise: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen

 

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

 

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: a) Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind. Es werden Referenzen der letzten fünf Jahre akzeptiert.Soweit Referenzen gefordert werden, kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden. Jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung): - Auftraggeber mit Adresse, - Ansprechpartner und Telefonnummer, - Bezeichnung des Projekts, - Beschreibung der Ausgeführten Leistung, - Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts, - Auftragssumme netto Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Nachweis: Formblatt Eigenerklärung Eignung, EEE, oder andere geeignete Nachweise wie Präqualifizierung auf den ausgeschriebenen CPV-Code (bitte beachten Sie: der Präqualifizierungscode ist oft nicht geeignet, um die komplette Eignung nachzuweisen)

 

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

 

III.2) Bedingungen für den Auftrag

 

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

 

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

 

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

 

Abschnitt IV: Verfahren

 

IV.1) Beschreibung

 

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

 

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

 

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

 

IV.1.5) Angaben zur Verhandlung

 

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

 

IV.2) Verwaltungsangaben

 

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

 

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 12.10.2023 : 10:00

 

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

 

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

 

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.12.2023

 

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 12.10.2023 11:00

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

 

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert Die Zahlung erfolgt elektronisch

 

VI.3) Zusätzliche Angaben Bei dem auszuschreibenden Auftrag handelt es sich ausdrücklich nicht um einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag. Die Ausschreibung wird für freiberufliche Anbietende geeignet sein. Vorsorglich wird auf die Möglichkeit einer Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen; entsprechende Formulare werden in den Vergabedokumenten vorhanden sein. Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt. Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen können zum Ausschluss des Bieters führen. Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber, soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde, durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies ggf. zum Ausschluss des Bieters. Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden. ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN: - Angebotsschreiben - vollständig ausgefülltes Vertragsdokument - Leistungsverzeichnis - Eigenerklärungen Eignung - Eigenerklärung EU Verordnung - Eigenerklärung IT-Sicherheit - Durchführungskonzept - Verzeichnis Leistungen anderer Unternehmen (soweit erforderlich) - Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe (soweit erforderlich) - Bietergemeinschaft (soweit erforderlich) Auf gesondertes Verlagen des Auftraggebers vorzulegen: Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer, Zeugnisse, Lebensläufe, sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation, Referenzschreiben des Referenzgebers, Auszüge aus Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung. DATENSCHUTZ Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln. Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden. Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A). Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk, - und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH. Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben. Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter Internet: www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.

 

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes - Villemombler Str. 76 Bonn 53123 Deutschland Telefon: +49 228-94990 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Fax: +49 228-9499163 Internet-Adresse: Internet: www.bundeskartellamt.de

 

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

 

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer (Adresse siehe VI.4) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt

 

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Justitiariat - Bernhard-Nocht-Str. 78 Hamburg 20359 Deutschland Fax: +49 40-31905001

 

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 06.09.2023

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 174670 vom 13.09.2023