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Titel
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Anlage & Pflege Feldhamsterschutzmaßnahmen in Rheinhessen und Bretzenheim
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberStiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz
AusführungsortDE-55116 Mainz
Frist08.07.2024
VergabeunterlagenLandesverwaltung.vergabe.rlp.de/…/documents
Beschreibung

a) Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz

Diether-von-Isenburg-Str. 7

DE-55116 Mainz

 

06131165587

E-Mail: sylvia.idelberger@snu.rlp.de

Internet: www.snu.rlp.de

 

 

b) Zuschlag erteilende Stelle die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle

 

c) 15: Anlage & Pflege Feldhamsterschutzmaßnahmen in Rheinhessen und bei Bretzenheim an der Nahe Aktion Grün Feldhamsterschutz

 

d) VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung Bekanntmachung

 

e) Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen Elektronisch über diese Vergabeplattform: Internet: Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYD0Y9TF

 

f) Bereitstellung der Vergabeunterlagen Elektronisch über diese Vergabeplattform: Internet: Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYD0Y9TF/documents

 

g) Art und Umfang der Leistung: Details zu Art und Umfang der Leistung sind der beigefügten Leistungsbeschreibung "Anlage und Pflege von Feldhamsterschutzmaßnahmen" zu entnehmen! Der Feldhamster (Cricetus cricetus) war einst eine weit verbreitete Art der Ackerflur, die als Ernteschädling bekämpft wurde. Heute ist der Feldhamster eine der am stärksten bedrohten Säugetierarten Deutschlands. In Rheinland-Pfalz waren Feldhamster vor allem in der Rheinebene weit verbreitet. Heute kommen die Tiere nur noch auf wenigen landwirtschaftlichen Flächen in Rheinhessen (hauptsächlich im Bereich der Stadt Mainz) und bei Bretzenheim an der Nahe vor. In Aktion Grün-Projekten der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) sollen in Rheinhessen und bei Bretzenheim an der Nahe Schutzmaßnahmen für den Feldhamster aus den Vorjahren in Zusammenarbeit mit Landwirtschaftsbetreibenden in 2024, 2025 und teilweise 2026 fortgeführt bzw. ausgeweitet werden. In diesem Rahmen zielt die vorliegende Ausschreibung darauf ab, verbesserte Nahrungs- und Deckungsangebote für den Feldhamster 2024 bis 2026 zu schaffen. Ergänzende Ausschreibungen sind in den Folgemonaten vorgesehen. Es wird zwischen den folgenden Maßnahmen unterschieden: Einjährige Maßnahmen (Leistungszeitraum ab Zuschlagserteilung/Maßnahmenjahr bis 01.10.2024 bzw. 01.10.2025) - Luzerne ALT"25 : Pflege bereits bestehender Luzernestreifen oder -flächen in 2025 - Blüh ALT"25: Pflege bereits bestehender Blühstreifen oder -flächen in 2025 - LRP ALT"25: Pflege bereits bestehender Flächen einer Lebensraumparzelle in 2025 - Ernteverzicht 2024: Umsetzung in 2024 - Ernteverzicht 2025: Umsetzung in 2025 - Späte Ernte 2024: Umsetzung in 2024 - Späte Ernte 2025: Umsetzung in 2025 - Hohe Stoppel 2024: Umsetzung in 2024 - Hohe Stoppel 2025: Umsetzung in 2025 Zwei- bis dreijährige Maßnahmen (Leistungszeitraum ab Zuschlagserteilung/Maßnahmenjahr bis 01.10.2026) - Luzerne NEU 2024: Luzernestreifen oder -flächen-Neuanlage nach der Ernte 2024 und Pflege in 2025 und 2026 - Luzerne NEU 2025: Luzernestreifen oder -flächen-Neuanlage in 2025 und Pflege in 2026 - Blüh NEU 2024: Blühstreifen oder -flächen-Neuanlage nach der Ernte 2024 und Pflege in 2025 und 2026 - Blüh NEU 2025: Blühstreifen oder -flächen-Neuanlage in 2025 und Pflege in 2026 - LRP NEU 2025: Lebensraumparzelle Neuanlage in 2025 und Pflege in 2026

 

h) Die Feldhamsterschutzmaßnahmen müssen im jeweiligen Vorkommensgebiet des Feldhamsters liegen. In Los 1 werden Maßnahmen im Bereich der Stadt Mainz (vgl. Anlage 4a, b, c Karte "Suchgebiet Feldhamsterflächen Mainz"), in Los 2 in den Randgebieten innerhalb der Vogelschutzgebiete "Ober-Hilbersheimer Plateau" und "Ackerplateau zwischen Ilbesheim und Flomborn" sowie im Bereich Bretzenheim an der Nahe (vgl. Anlage 5a, b, c Karte "Suchgebiet Feldhamsterflächen Randgebiete") vergeben. Dabei wird pro Los für die einzelnen Feldhamsterschutzmaßnahmen jeweils ein Gesamtflächenumfang angestrebt, der für das Los 1 MAINZ aus der in den Vorjahren umgesetzten Fläche ermittelt wurde. Angebote des/der AN können auch nur Teilflächen des angestrebten Gesamtflächenumfangs beinhalten. Es können eine oder mehrere Flächen bzw. Streifen pro Maßnahmenart angeboten werden, dabei sind bei den einzelnen Maßnahmen eventuell vorgesehene Mindest- bzw. Maximalgröße zu beachten. Die angebotene(n) Fläche(n) kann/können sich aus mehreren Flurstücken zusammensetzen. Es ist nicht erforderlich, dass der/die AN für alle Maßnahmenarten Flächen bzw. Preise anbietet. [Da im "Suchgebiet Feldhamsterflächen Randgebiete" keine bestehenden Feldhamsterschutzflächen aus früheren Projekten der SNU vorhanden sind, können hier auch keine Angebote für die Pflege bestehender Flächen eingereicht werden.] Bedingt durch das vorgegebene Finanzbudget im Projekt Feldhamsterschutz, das im Rahmen des Landesprogramms Aktion Grün gefördert wird, werden für die Angebotsabgabe Preisobergrenzen in Abhängigkeit zur jeweiligen Maßnahme festgelegt (siehe Anlage 1.1 und 1.2 Angebotsblätter). Die Obergrenze für den Bruttopreis [EUR/ha] gilt als Festpreis, inklusive aller Nebenkosten und anderer Kosten bezogen auf den gesamten Durchführungszeitraum für die jeweilige Maßnahme. Ein für eine Maßnahme abgegebenes Angebot, das die vorgegebene Preisobergrenze überschreitet, wird ausgeschlossen.

 

i) Haupterfüllungsort: Bezeichnung Mainz und Randgebiete Ergänzende / Abweichende Angaben zum Haupterfüllungsort landwirtschaftliche Flächen im Bereich der Stadt Mainz, Anlage 4 (a, b, c) Karte "Suchgebiet Feldhamsterschutzmaßnahmen Mainz" (Los 1) und landwirtschaftliche Flächen in den Randgebieten innerhalb der Vogelschutzgebiete "Ober-Hilbersheimer Plateau" und "Ackerplateau zwischen Ilbesheim und Flomborn" sowie im Bereich Bretzenheim an der Nahe, Anlage 5 (a, b, c) Karte "Suchgebiet Feldhamsterschutzmaßnahmen Randgebiete" (Los 2)

 

j) Ausführungsfristen: Bestimmungen über die Ausführungsfrist ab Zuschlagserteilung/Maßnahmenjahr bis 01.10.2024, 01.10.2025 bzw. 01.10.2026 je nach Schutzmaßnahme

 

k) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis

 

l) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: Ja Angebote sind möglich für: ein oder mehrere Lose Anzahl der Lose: 2

 

m) Los Nr.: 1 Bezeichnung: Suchgebiet Feldhamsterschutzmaßnahmen Mainz Ergänzende / Abweichende Angaben zum Haupterfüllungsort landwirtschaftliche Flächen bei Mainz, siehe Anlage 4 (a, b, c) Karte "Suchgebiet Feldhamsterschutzmaßnahmen Mainz" Art und Umfang der Leistung Details zu Art und Umfang der Leistung sind der beigefügten Leistungsbeschreibung "Anlage und Pflege von Feldhamsterschutzmaßnahmen" zu entnehmen! Zuschlagskriterien Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien Ausführungsfristen Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausführungsfristen

 

n) Los Nr.: 2 Bezeichnung: Suchgebiet Feldhamsterschutzmaßnahmen Randgebiete Ergänzende / Abweichende Angaben zum Haupterfüllungsort landwirtschaftliche Flächen innerhalb der Vogelschutzgebiete "Ober-Hilbersheimer Plateau" und "Ackerplateau zwischen Ilbesheim und Flomborn" sowie im Bereich Bretzenheim an der Nahe, siehe Anlage 5 (a, b, c) Karte "Suchgebiet Feldhamsterschutzmaßnahmen Randgebiete" Art und Umfang der Leistung Details zu Art und Umfang der Leistung sind der beigefügten Leistungsbeschreibung "Anlage und Pflege von Feldhamsterschutzmaßnahmen" zu entnehmen! Zuschlagskriterien Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien Ausführungsfristen Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausführungsfristen

 

o) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: s. Eigenerklärung als Bestandteil des Angebotes Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit s. Eigenerklärung als Bestandteil des Angebotes Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Der/Die AN muss Flächeneigentum oder Bewirtschaftungsrecht auf landwirtschaftlichen Flächen innerhalb der Vorkommensgebiete des Feldhamsters im Bereich Mainz (Los 1; vgl. Anlage 4a, b, c Karte "Suchgebiet Feldhamsterflächen Mainz"), innerhalb der Vogelschutzgebiete "Ober-Hilbersheimer Plateau" bzw. "Ackerplateau zwischen Ilbesheim und Flomborn" oder im Bereich Bretzenheim an der Nahe (Los 2, vgl. Anlage 5a, b, c Karte "Suchgebiet Feldhamsterflächen Randgebiete") haben, damit er/sie an der Ausschreibung teilnehmen kann. Die angebotenen Flurstücke müssen vollständig im Suchgebiet des Feldhamstervorkommens der jeweiligen Regionen liegen, wie sie in der Anlage 4 bzw. 5 dargestellt sind. Angebotene Flächen im Suchgebiet sind eindeutig zu benennen - Gemarkungsnummer, Flur und Flurstücksnummer (Zähler/ Nenner). Die entsprechende Bewirtschaftungsberechtigung wird per Unterschrift auf dem Angebotsblatt (Anlage 1.1 und/oder 1.2) durch den/die AN bestätigt. Mit seiner/ihrer Unterschrift versichert der/die AN ebenfalls, dass er/sie mit der/den genannten Fläche(n) nicht an anderen Förderprogrammen (z. B. Artenhilfsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), Vertragsnaturschutz) teilnimmt. Eine Doppelförderung bzw. -bezahlung der (Teil-)Fläche ist durch den/ die AN auszuschließen. Sonstige Zum Angebot zählen zwingend folgende Unterlagen: Anlage 1 Angebotsblätter: Anlage 1.1 Los 1 Angebotsblatt MAINZ und/oder Anlage 1.2 Los 2 Angebotsblatt RANDGEBIETE Anlage 2 Eigenerklärung Anlage 3 Verpflichtungserklärung

 

p) Wesentliche Zahlungsbedingungen: Die Angebotspreise werden als Festpreise angegeben, dazu ist das vorgegebene Angebotsblatt (Anlage 1.1 und/oder 1.2, "3. Preise") zu verwenden. Nebenkosten und andere Kosten dürfen nicht gesondert berechnet werden, sie sind in den Festpreis mit einzurechnen. Die Vergütung erfolgt nach Überprüfung der Qualität durch die SNU zu den vereinbarten Preisen nach Rechnungsstellung und entsprechend des tatsächlich beauftragten bzw. umgesetzten Flächenumfangs. Es können jährliche Abschlagszahlungen von vollständig erbrachten Einzelleistungen vereinbart werden.

 

q) Schlusstermin für den Eingang der Angebote 08.07.2024 um 12:00 Uhr

 

r) Bindefrist des Angebots 15.07.2024

 

s) Zusätzliche Angaben: Die Qualität der Maßnahmen wird durch Kontrollen überprüft. Die Kontrolle erfolgt durch die SNU bzw. beauftragte Dritte bis zum 15. September des jeweiligen Jahres. Die SNU informiert den/die AN umgehend über dokumentierte Abweichungen der gemeldeten Maßnahme. Werden Feldhamstervorkommen auf der Fläche durch die SNU festgestellt, wird dies dem/der AN mitgeteilt. Der Auftrag wird als Pflegevertrag vergeben (vgl. Anlage 6 "Entwurf Pflegevertrag SNU"). Bekanntmachungs-ID: CXPDYD0Y9TF

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 180020 vom 02.07.2024