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Titel

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Durchführung eines Feldhamster FFH-Stichprobenmonitorings für den Zeitraum der nächsten 6 Jahre

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb Außenstelle Hannover
Podbielskistraße 166
30177 Hannover

Ausführungsort

DE-30453 Hannover

Frist

03.03.2025

TED Nr.

00069617-2025

Beschreibung

1. Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb Außenstelle Hannover

Podbielskistraße 166

DE-30177 Hannover

 

Mailadresse: daniel.maniak@lzn.de

 

2. Verfahren

 

2.1 Verfahren

 

Titel: Durchführung des Feldhamster FFH-Stichprobenmonitorings in der atlantischen u. der kontinentalen biographischen Region Nds. für den gesamten Zeitraum der nächsten 6 Jahre Beschreibung: Für den NLWKN soll die Durchführung des Feldhamster FFH-Stichprobenmonitorings (FFH-SPM) in der atlantischen und der kontinentalen biogeographischen Region Niedersachsens für den gesamten Zeitraum der nächsten sechs Jahre (2025 bis 2030) als Bestandteil der EU-Berichtspflicht im Jahr 2031 vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Kennung des Verfahrens: a82716dc-b19e-4a2b-b79a-59174b61cf2e Interne Kennung: 0144-DLG/2024-03.234 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein

 

2.1.1 Zweck

 

Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90711500 Umweltüberwachung in anderen Bereichen als dem Bausektor

 

2.1.2 Erfüllungsort

 

Postanschrift: Göttinger Chaussee 76 A Stadt: Hannover Postleitzahl: 30453 Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort ist NLWKN Betriebsstelle Hannover-Hildesheim (Hannover), Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover.

 

2.1.4 Allgemeine Informationen

 

Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHR6GG Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv -

 

2.1.6 Ausschlussgründe

 

Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Entrichtung von Steuern: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

 

5. Los

 

5.1 Los: LOT-0001

 

Titel: Durchführung des Feldhamster FFH-Stichprobenmonitorings für die Gebietes von Los 1 Beschreibung: Für den NLWKN soll die Durchführung des Feldhamster FFH-Stichprobenmonitorings (FFH-SPM) in der atlantischen und der kontinentalen biogeographischen Region Niedersachsens für den gesamten Zeitraum der nächsten sechs Jahre (2025 bis 2030) als Bestandteil der EU-Berichtspflicht im Jahr 2031 vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Interne Kennung: 1

 

5.1.1 Zweck

 

Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90711500 Umweltüberwachung in anderen Bereichen als dem Bausektor

 

5.1.2 Erfüllungsort

 

Stadt: Niedersachsen Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Das Los 1 umfasst folgende Gebiete: Eime, Großgoltern, Kolenfeld, Nordstemmen, Pattensen, Pattensen 2 Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

 

5.1.3 Geschätzte Dauer

 

Datum des Beginns: 14/04/2025 Enddatum der Laufzeit: 15/10/2026

 

5.1.4 Verlängerung

 

Maximale Verlängerungen: 2 Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 14. April 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt der Vertrag an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit bis zum 15. Oktober 2026 sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens am 15. Oktober 2030, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.

 

5.1.6 Allgemeine Informationen

 

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance# Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

 

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

 

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

 

5.1.9 Eignungskriterien

 

Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 7 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges / Weiteres Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer, sofern er nicht als Behörde oder sonstige Einrichtung des Landes Niedersachsen dem Grundsatz der Nichtversicherung nach Nr. 9.1 oder 9.2 der Verwaltungsvorschrift zu § 34 Landeshaushaltsordnung unterliegt, muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen nachweisen. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt; das heißt, dass für den Fall, dass bei dem Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten, die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der vereinbarten Versicherungssummen liegt. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für alle Mitglieder bestehen. Die Deckungssummen der Versicherung müssen - sofern nichts anderes vereinbart ist - mindestens betragen: Haftpflichtversicherung für Personenschäden: 1,5 Mio. EUR. Haftpflichtversicherung für sonstige Schäden: 1,5 Mio. EUR. Darüber hinaus hat der Bieter Angabe zur projektspezifischen Qualifikation des eingesetzten Personals zu tätigen. Die Angaben fließen als Zuschlagskriterium mit in die Wertung ein. Nähere Informationen sind Ziffer 1.14. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.

 

5.1.10 Zuschlagskriterien

 

Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Gesamtsumme (netto) gem. Angebotsvordrucken für die jeweiligen Lose. Es sind hierbei alle Positionen zu bepreisen. - s. Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A). Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) erhält 300 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Gesamtsumme. Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation Beschreibung: Die Bewertung erfolgt durch eine zweiköpfige Jury, bei denen jedes Jurymitglied unabhängig voneinander die Bewertung vornimmt. Als Ergebnis wird ein Durchschnittswert (DW) ermittelt, welcher für die Bewertung maßgeblich ist. Hinweis: Bei den Schulungs- und Fortbildungsnachweisen wird die Qualität, die Quantität und Aktualität bewertet. Das Zuschlagskriterium ist in drei Unterkriterien aufgeteilt: 2.1. Unterkriterium "Anzahl der Personen, die als Kartierende zur Verfügung stehen und leistungsspezifische Erfahrung" 2.2. Unterkriterium "Anzahl der bisher durchgeführten Kartierungsprojekte" 2.3. Unterkriterium "Anzahl der einschlägigen Publikationen" Je Unterkriterium können maximal 200 Punkte erreicht werden. Detaillierte Angaben zur Bewertung der jeweiligen Unterkriterien sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Zuschläge in den Losen 1 bis 4 werden im Vergabefall jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird anhand folgender Zuschlagkriterien bewertet: Preis: 30 % Projektspezifische Qualifikation: 70 % Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Sollten mehrere Angebote je Los die gleiche Gesamtpunktzahl erreicht haben, wird der Zuschlag je Los auf das Angebot mit der höheren Punktzahl im Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" erteilt. Sollte dieser wiederum zum gleichen Preis angeboten werden, entscheidet das Losverfahren.

 

5.1.11 Auftragsunterlagen

 

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/02/2025 23:59:59 (UTC+1) Internetadresse der Auftragsunterlagen: Internet: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR6GG/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: Internet: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR6GG

 

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

 

Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: Internet: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR6GG Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 03/03/2025 10:00:00 (UTC+1) Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV). Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 03/03/2025 10:01:00 (UTC+1) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

 

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

 

5.1.15 Techniken

 

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem

 

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

 

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

 

5.1 Los: LOT-0002

 

Titel: Durchführung des Feldhamster FFH-Stichprobenmonitorings für die Gebietes von Los 2 Beschreibung: Für den NLWKN soll die Durchführung des Feldhamster FFH-Stichprobenmonitorings (FFH-SPM) in der atlantischen und der kontinentalen biogeographischen Region Niedersachsens für den gesamten Zeitraum der nächsten sechs Jahre (2025 bis 2030) als Bestandteil der EU-Berichtspflicht im Jahr 2031 vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Interne Kennung: 2

 

5.1.1 Zweck

 

Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90711500 Umweltüberwachung in anderen Bereichen als dem Bausektor

 

5.1.2 Erfüllungsort

 

Stadt: Niedersachsen Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Das Los 2 umfasst folgende Gebiete: Reppner, Klein Förste, Nettlingen, Oedelum, Algermissen, Einum Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

 

5.1.3 Geschätzte Dauer

 

Datum des Beginns: 14/04/2025 Enddatum der Laufzeit: 15/10/2026

 

5.1.4 Verlängerung

 

Maximale Verlängerungen: 2 Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 14. April 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt der Vertrag an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit bis zum 15. Oktober 2026 sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens am 15. Oktober 2030, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.

 

5.1.6 Allgemeine Informationen

 

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance# Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

 

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

 

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

 

5.1.9 Eignungskriterien

 

Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 7 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges / Weiteres Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer, sofern er nicht als Behörde oder sonstige Einrichtung des Landes Niedersachsen dem Grundsatz der Nichtversicherung nach Nr. 9.1 oder 9.2 der Verwaltungsvorschrift zu § 34 Landeshaushaltsordnung unterliegt, muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen nachweisen. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt; das heißt, dass für den Fall, dass bei dem Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten, die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der vereinbarten Versicherungssummen liegt. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für alle Mitglieder bestehen. Die Deckungssummen der Versicherung müssen - sofern nichts anderes vereinbart ist - mindestens betragen: Haftpflichtversicherung für Personenschäden: 1,5 Mio. EUR. Haftpflichtversicherung für sonstige Schäden: 1,5 Mio. EUR. Darüber hinaus hat der Bieter Angabe zur projektspezifischen Qualifikation des eingesetzten Personals zu tätigen. Die Angaben fließen als Zuschlagskriterium mit in die Wertung ein. Nähere Informationen sind Ziffer 1.14. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.

 

5.1.10 Zuschlagskriterien

 

Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Gesamtsumme (netto) gem. Angebotsvordrucken für die jeweiligen Lose. Es sind hierbei alle Positionen zu bepreisen. - s. Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A). Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) erhält 300 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Gesamtsumme. Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation Beschreibung: Die Bewertung erfolgt durch eine zweiköpfige Jury, bei denen jedes Jurymitglied unabhängig voneinander die Bewertung vornimmt. Als Ergebnis wird ein Durchschnittswert (DW) ermittelt, welcher für die Bewertung maßgeblich ist. Hinweis: Bei den Schulungs- und Fortbildungsnachweisen wird die Qualität, die Quantität und Aktualität bewertet. Das Zuschlagskriterium ist in drei Unterkriterien aufgeteilt: 2.1. Unterkriterium "Anzahl der Personen, die als Kartierende zur Verfügung stehen und leistungsspezifische Erfahrung" 2.2. Unterkriterium "Anzahl der bisher durchgeführten Kartierungsprojekte" 2.3. Unterkriterium "Anzahl der einschlägigen Publikationen" Je Unterkriterium können maximal 200 Punkte erreicht werden. Detaillierte Angaben zur Bewertung der jeweiligen Unterkriterien sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Zuschläge in den Losen 1 bis 4 werden im Vergabefall jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird anhand folgender Zuschlagkriterien bewertet: Preis: 30 % Projektspezifische Qualifikation: 70 % Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Sollten mehrere Angebote je Los die gleiche Gesamtpunktzahl erreicht haben, wird der Zuschlag je Los auf das Angebot mit der höheren Punktzahl im Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" erteilt. Sollte dieser wiederum zum gleichen Preis angeboten werden, entscheidet das Losverfahren. 5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/02/2025 23:59:59 (UTC+1) Internetadresse der Auftragsunterlagen: Internet: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR6GG/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: Internet: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR6GG

 

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

 

Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: Internet: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR6GG Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 03/03/2025 10:00:00 (UTC+1) Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV). Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 03/03/2025 10:01:00 (UTC+1) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

 

5.1.15 Techniken

 

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem

 

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

 

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

 

5.1 Los: LOT-0003

 

Titel: Durchführung des Feldhamster FFH-Stichprobenmonitorings für die Gebietes von Los 3 Beschreibung: Für den NLWKN soll die Durchführung des Feldhamster FFH-Stichprobenmonitorings (FFH-SPM) in der atlantischen und der kontinentalen biogeographischen Region Niedersachsens für den gesamten Zeitraum der nächsten sechs Jahre (2025 bis 2030) als Bestandteil der EU-Berichtspflicht im Jahr 2031 vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Interne Kennung: 3

 

5.1.1 Zweck

 

Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90711500 Umweltüberwachung in anderen Bereichen als dem Bausektor

 

5.1.2 Erfüllungsort

 

Stadt: Niedersachsen Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Das Los 3 umfasst folgende Gebiete: Vechelde, Atzum, Lamme, Beinum, Halchter, Evessen Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

 

5.1.3 Geschätzte Dauer

 

Datum des Beginns: 14/04/2025 Enddatum der Laufzeit: 15/10/2026

 

5.1.4 Verlängerung

 

Maximale Verlängerungen: 2 Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 14. April 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt der Vertrag an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit bis zum 15. Oktober 2026 sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens am 15. Oktober 2030, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.

 

5.1.6 Allgemeine Informationen

 

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance# Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

 

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

 

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

 

5.1.9 Eignungskriterien

 

Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 7 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges / Weiteres Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer, sofern er nicht als Behörde oder sonstige Einrichtung des Landes Niedersachsen dem Grundsatz der Nichtversicherung nach Nr. 9.1 oder 9.2 der Verwaltungsvorschrift zu § 34 Landeshaushaltsordnung unterliegt, muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen nachweisen. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt; das heißt, dass für den Fall, dass bei dem Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten, die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der vereinbarten Versicherungssummen liegt. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für alle Mitglieder bestehen. Die Deckungssummen der Versicherung müssen - sofern nichts anderes vereinbart ist - mindestens betragen: Haftpflichtversicherung für Personenschäden: 1,5 Mio. EUR. Haftpflichtversicherung für sonstige Schäden: 1,5 Mio. EUR. Darüber hinaus hat der Bieter Angabe zur projektspezifischen Qualifikation des eingesetzten Personals zu tätigen. Die Angaben fließen als Zuschlagskriterium mit in die Wertung ein. Nähere Informationen sind Ziffer 1.14. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.

 

5.1.10 Zuschlagskriterien

 

Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Gesamtsumme (netto) gem. Angebotsvordrucken für die jeweiligen Lose. Es sind hierbei alle Positionen zu bepreisen. - s. Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A). Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) erhält 300 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Gesamtsumme. Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation Beschreibung: Die Bewertung erfolgt durch eine zweiköpfige Jury, bei denen jedes Jurymitglied unabhängig voneinander die Bewertung vornimmt. Als Ergebnis wird ein Durchschnittswert (DW) ermittelt, welcher für die Bewertung maßgeblich ist. Hinweis: Bei den Schulungs- und Fortbildungsnachweisen wird die Qualität, die Quantität und Aktualität bewertet. Das Zuschlagskriterium ist in drei Unterkriterien aufgeteilt: 2.1. Unterkriterium "Anzahl der Personen, die als Kartierende zur Verfügung stehen und leistungsspezifische Erfahrung" 2.2. Unterkriterium "Anzahl der bisher durchgeführten Kartierungsprojekte" 2.3. Unterkriterium "Anzahl der einschlägigen Publikationen" Je Unterkriterium können maximal 200 Punkte erreicht werden. Detaillierte Angaben zur Bewertung der jeweiligen Unterkriterien sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Zuschläge in den Losen 1 bis 4 werden im Vergabefall jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird anhand folgender Zuschlagkriterien bewertet: Preis: 30 % Projektspezifische Qualifikation: 70 % Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Sollten mehrere Angebote je Los die gleiche Gesamtpunktzahl erreicht haben, wird der Zuschlag je Los auf das Angebot mit der höheren Punktzahl im Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" erteilt. Sollte dieser wiederum zum gleichen Preis angeboten werden, entscheidet das Losverfahren.

 

5.1.11 Auftragsunterlagen

 

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/02/2025 23:59:59 (UTC+1) Internetadresse der Auftragsunterlagen: Internet: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR6GG/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: Internet: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR6GG

 

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

 

Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: Internet: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR6GG Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 03/03/2025 10:00:00 (UTC+1) Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV). Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 03/03/2025 10:01:00 (UTC+1) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

 

5.1.15 Techniken

 

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem

 

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

 

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

 

5.1 Los: LOT-0004

 

Titel: Durchführung des Feldhamster FFH-Stichprobenmonitorings für die Gebietes von Los 4 Beschreibung: Für den NLWKN soll die Durchführung des Feldhamster FFH-Stichprobenmonitorings (FFH-SPM) in der atlantischen und der kontinentalen biogeographischen Region Niedersachsens für den gesamten Zeitraum der nächsten sechs Jahre (2025 bis 2030) als Bestandteil der EU-Berichtspflicht im Jahr 2031 vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Interne Kennung: 4

 

5.1.1 Zweck

 

Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90711500 Umweltüberwachung in anderen Bereichen als dem Bausektor

 

5.1.2 Erfüllungsort

 

Stadt: Niedersachsen Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Das Los 4 umfasst folgende Gebiete: Gevensleben, Göttingen, Vienenburg, Heißum, Hornburg Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

 

5.1.3 Geschätzte Dauer

 

Datum des Beginns: 14/04/2025 Enddatum der Laufzeit: 15/10/2026

 

5.1.4 Verlängerung

 

Maximale Verlängerungen: 2 Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 14. April 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt der Vertrag an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit bis zum 15. Oktober 2026 sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens am 15. Oktober 2030, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.

 

5.1.6 Allgemeine Informationen

 

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance# Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

 

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

 

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

 

5.1.9 Eignungskriterien

 

Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5 und 6 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 7 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges / Weiteres Beschreibung: Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer, sofern er nicht als Behörde oder sonstige Einrichtung des Landes Niedersachsen dem Grundsatz der Nichtversicherung nach Nr. 9.1 oder 9.2 der Verwaltungsvorschrift zu § 34 Landeshaushaltsordnung unterliegt, muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen nachweisen. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt; das heißt, dass für den Fall, dass bei dem Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten, die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der vereinbarten Versicherungssummen liegt. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für alle Mitglieder bestehen. Die Deckungssummen der Versicherung müssen - sofern nichts anderes vereinbart ist - mindestens betragen: Haftpflichtversicherung für Personenschäden: 1,5 Mio. EUR. Haftpflichtversicherung für sonstige Schäden: 1,5 Mio. EUR. Darüber hinaus hat der Bieter Angabe zur projektspezifischen Qualifikation des eingesetzten Personals zu tätigen. Die Angaben fließen als Zuschlagskriterium mit in die Wertung ein. Nähere Informationen sind Ziffer 1.14. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.

 

5.1.10 Zuschlagskriterien

 

Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der angebotenen Gesamtsumme (netto) gem. Angebotsvordrucken für die jeweiligen Lose. Es sind hierbei alle Positionen zu bepreisen. - s. Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A). Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) erhält 300 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Gesamtsumme. Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation Beschreibung: Die Bewertung erfolgt durch eine zweiköpfige Jury, bei denen jedes Jurymitglied unabhängig voneinander die Bewertung vornimmt. Als Ergebnis wird ein Durchschnittswert (DW) ermittelt, welcher für die Bewertung maßgeblich ist. Hinweis: Bei den Schulungs- und Fortbildungsnachweisen wird die Qualität, die Quantität und Aktualität bewertet. Das Zuschlagskriterium ist in drei Unterkriterien aufgeteilt: 2.1. Unterkriterium "Anzahl der Personen, die als Kartierende zur Verfügung stehen und leistungsspezifische Erfahrung" 2.2. Unterkriterium "Anzahl der bisher durchgeführten Kartierungsprojekte" 2.3. Unterkriterium "Anzahl der einschlägigen Publikationen" Je Unterkriterium können maximal 200 Punkte erreicht werden. Detaillierte Angaben zur Bewertung der jeweiligen Unterkriterien sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Zuschläge in den Losen 1 bis 4 werden im Vergabefall jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird anhand folgender Zuschlagkriterien bewertet: Preis: 30 % Projektspezifische Qualifikation: 70 % Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Sollten mehrere Angebote je Los die gleiche Gesamtpunktzahl erreicht haben, wird der Zuschlag je Los auf das Angebot mit der höheren Punktzahl im Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" erteilt. Sollte dieser wiederum zum gleichen Preis angeboten werden, entscheidet das Losverfahren.

 

5.1.11 Auftragsunterlagen

 

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziel

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 191505 vom 13.02.2025