Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
DE-53179 Bonn
03.02.2025
1. Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
DE-53179 Bonn
E-Mail: Vergaben@BfN.de
b) Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a).
2. Angaben zum Verfahren
a) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b) Vertragsart: Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c) Geschäftszeichen: Z3-53202-2025-G-1
3. Angaben zu Angeboten
a) Form der Angebote
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen
Siegel
mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b) Fristen
Ablauf der Angebotsfrist: 03.02.2025 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist: 03.03.2025.
4. Angaben zu Vergabeunterlagen
a) Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter www.evergabe-online.de/tenderdetails.html
b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c) Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d) Anforderungsfrist
03.02.2025 - 10:00 Uhr
5. Angaben zur Leistung
a) Art und Umfang der Leistung
Der Klimawandel, der Verlust der biologischen Vielfalt und die nicht nachhaltige Nutzung natürli-cher Ressourcen zählen zu den größten Bedrohungen für die Umwelt, Gesellschaft und Wirt-schaft der Länder in der Europäischen Union (EU) in den kommenden Jahrzehnten. Bisherige Anstrengungen konnten den Verlust von Lebensraumtypen und Biodiversität nicht stoppen. Selbst von geschützten Lebensräumen waren 2018 EUweit 81 % in einem schlechten Zustand. Deshalb ist es notwendig, neue Ansätze zu verfolgen, die es ermöglichen, unsere Le-bensgrundlagen wirksam zu sichern. Mit der „Verordnung (EU) 2014/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni über die Wiederherstellung der Natur“ (W-VO), die am 18. August 2024 in Kraft getreten ist, steht nun erstmals ein Instrument bereit, das die Mitglied-staaten dazu verpflichtet, geschädigte Ökosysteme wieder in einen guten Zustand zu bringen, den Verlust der Artenvielfalt aufzuhalten und darüber hinaus eine Trendumkehr zu erreichen. Dafür gibt die W-VO klare Ziele und Fristen vor. Übergeordnetes Zeil der W-VO ist die Wiederherstellung von Ökosystemen in der EU, um den anhaltenden Verlust von Biodiversität zu stoppen und eine Trendumkehr zu bewirken. Dafür sol-len bis 2030 auf mindestens 20 % der Land- und 20 % der Meeresfläche der EU wirkungsvolle Wiederherstellungsmaßnahmen ergriffen werden. Bis 2050 sollen diese Maßnahmen auf alle Ökosysteme, die einer Wiederherstellung bedürfen, ausgeweitet werden. Für Waldökosysteme werden in der W-VO Indikatoren für den Erfolg von Wiederherstellungs-maßnahmen festgelegt. Dazu gehören beispielsweise der Totholzanteil und der Waldvogelindex, aber auch der Anteil der Wälder mit überwiegend heimischen Baumarten. Eine heimische Baum-art wird definiert als „eine Baumart, die in ihrem natürlichen früheren oder derzeitigen Verbreitungsgebiet und ihrem potenziellen Verbreitungsgebiet vorkommt, d.h. in dem Verbreitungsge-biet, das sie natürlich einnimmt oder ohne direkte oder indirekte Einführung oder Pflege durch Menschen einnehmen könnte“. Diese Definition ist nicht ohne weiteres eindeutig auszulegen. Das Wissen darüber, welche Baumarten genau darunterfallen, ist von unmittelbarer Bedeutung für nachhaltige Wiederher-stellungsmaßnahmen und für eine reibungslose Zusammenarbeit mit Stakeholdern. Das Ziel des Gutachtens ist es daher, zu prüfen und begründet darzustellen, welche Baumarten nach der De-finition der W-VO in Deutschland als heimisch gelten.
c) Ort der Leistungserbringung wird nicht vorgegeben.
7. Zulassung von Nebenangeboten
Nein.
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Die Eignungskriterien sind im Dokument "03_Besondere Bewerbungsbedignungen_Hinweise für dieses Verfahren" aufgelistet.
12. Zuschlagskriterien
Sieh hierzu Dokument "03_Besondere Bewerbungsbedingungen_Hinweise für dieses Verfahren" und "04_Bewertungsmatrix".
14. Sonstige Angaben
Wenn Sie an dem Auftrag interessiert sind, reichen Sie bitte bis zum 03. Februar 2025 / 10:00 Uhr (Angebotsfrist) Ihr Angebot und den vollständig ausgefüllten Angebotsvordruck unter Beifügung der Unterlagen der Eignung- und Zuschlagskriterien elektronisch über die E-Vergabeplattform des Bundes ein. Verspätet eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden. Fragen zur Ausschreibung sind bis zum 20. Januar 2025 / 10:00 Uhr auschließlich über die E-Vergabeplattform des Bundes in deutscher Sprache zulässig. Mündliche /Telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Gestellte Bieterfragen und Antworten werden seitens des BfN spätestens am 27. Januar 2025 über die e-Vergabeplattform des Bundes bekanntgegeben. Sollten Sie am 27. Januar 2025 keine (weitere) Nachricht erhalten, können Sie davon ausgehen, dass keine (weiteren) Bieterfragen gestellt wurden. Als Bindefrist wird der 03. März 2025 festgelegt.