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Titel
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Kartierungen für ein artenschutzfachliches Gutachten
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberKreisentwicklungsgesellschaft Saalekreis mbH
Gotthardtstraße 35
06217 Merseburg
AusführungsortDE-06217 Beuna
Frist21.08.2023
Vergabeunterlagenwww.evergabe.de/…/54321-Tender-1896e3e5cfa-3a32b016a7d4c01a
TED Nr.450647-2023
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Kreisentwicklungsgesellschaft Saalekreis mbH

Gotthardtstraße 35

06217 Merseburg


E-Mail: mailto: info@keg-saalekreis.de

Internet: www.keg-saalekreis.de


I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1896e3e5cfa-3a32b016a7d4c01a Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle: PROJECTUM Steuerungsgesellschaft mbH Halle (Saale) Deutschland E-Mail: mailto: kontakt@projectum-steuerungsgesellschaft.de NUTS-Code: DEE02 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: Internet: www.projectum-halle.de Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.evergabe.de Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Entwicklungsgesellschaft


I.5) Haupttätigkeit(en) Wirtschaft und Finanzen


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Kartierung Artenschutz Referenznummer der Bekanntmachung: CPL_Kartierung_01


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Kartierungen für ein artenschutzfachliches Gutachten


II.1.5) Geschätzter Gesamtwert


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEE0B Hauptort der Ausführung: Merseburg


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Im Zuge des Strukturwandels beabsichtigt die Kreisentwicklungsgesellschaft Saalekreis mbH ein neues ca. 204 ha großes Industriegebiet zu erschließen. Auf Basis einer in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie wurde hierfür ein geeignetes Plangebiet westlich des bestehenden Chemieparks in Leuna, im Dreieck zwischen der Autobahn A 38, der Bundestraße B 91 und der Landstraße L 178, bestimmt. Demnach bietet dieses Areal insbesondere durch seine optimale Verkehrsanbindung, effiziente Anschlussoptionen an bereits anliegende bzw. in der Nähe verlaufende Ver- und Entsorgungsmedien sowie durch die unmittelbare Nachbarschaft zu einem etablierten Chemiepark beste Voraussetzungen für die Entwicklung einer industriell nutzbaren Fläche mit absehbar hohem Nachfragepotenzial. Das Areal soll für die gesamte Bandbreite der chemischen Industrie als Ansiedlungsoption zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sollen insbesondere forschungs- bzw. technologieorientierte Unternehmen angesiedelt werden, um die nachhaltige Entwicklung des Industriestandorts Merseburg / Leuna sowie der für die Region strukturprägenden Chemieindustrie zu sichern. Das Gelände umfasst wird gegenwärtig überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Um für die Nutzung als Industriepark Planungs- und Baurecht herstellen zu können, ist ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Dazu sind diverse Planungs- und Gutachterleistungen notwendig. Unter anderem die Erstellung eines artenschutzfachlichen Gutachtens. Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrages sind: - Kartierungen als Datengrundlage zur Erstellung eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrags Eine genauere Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ist der Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.


II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 19.09.2023 Ende: 30.10.2024 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein


II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben. Das gilt auch für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn Sie wirtschaftlich unabhängig sind. Jedes Mitglied einer Arbeits-/Planungsgemeinschaft muss erklären, dass es sich am Vergabeverfahren ausschließlich als Mitglied dieser beteiligt und in keiner anderen Weise an dem Vergabeverfahren beteiligt ist. Es gelten die maßgeblichen Vorschriften der HOAI in geltender Fassung (bei Büro im Inland) bzw. vergleichbarer Vorschriften (bei Büro im Ausland). Arbeits-/Planungsgemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen. Alle Mitglieder der Arbeits-/Planungsgemeinschaft müssen sämtliche geforderten Nachweise vorlegen. Bei Arbeits-/Planungsgemeinschaften ist die Erklärung der Arbeits-/Planungsgemeinschaften von jedem ARGE-Partner bzw. von Nachunternehmern (im Folgenden NUN) auszufüllen. Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur notwendige Erklärungen und Nachweise (auch in Kopie zulässig) eingereicht werden. Zusätzliche Informationen werden nicht berücksichtigt. Der Auftraggeber kann zur Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Alle Eigenerklärungen können auch als Kopie eingereicht werden. 1.) Jedes Mitglied der Arbeits-/Planungsgemeinschaften muss erklären, dass es im Falle der Beauftragung gemeinsam mit allen Mitgliedern gesamtschuldnerisch haftet. Es muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der berechtigt ist, im Namen der Mitglieder mit Wirkung für und gegen diese rechtsverbindlichen Erklärungen im Vergabeverfahren abzugeben und entgegenzunehmen. (Formblatt A) 2.) Der Bewerber bzw. die Arbeits-/Planungsgemeinschaften muss/müssen erklären, ob der Einsatz von qualifizierten Nachunternehmen vorgesehen ist. Es kann vom AG die Vorlage einer Verpflichtungserklärung verlangt werden. 3.) Angaben zu wirtschaftl. und/oder rechtl. Verknüpfungen zu anderen Unternehmen - auch Negativerklärung falls nichtzutreffend. 4.) Angabe von Namen und Qualifikation der Person/en, die die Leistung tatsächlich erbringt/en nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. Sofern es sich beim Bewerber um eine juristische Person handelt, ist die Qualifikation des für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen verantwortlichen Berufsangehörigen nach § 43 Abs. 1 VgV (siehe auch III.2.1) nachzuweisen.


III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Der Bewerber bzw. die Arbeits-/Planungsgemeinschaften muss/müssen mit der Bewerbung folgende Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorlegen. 1. Angabe der Gesamtumsätze des Bewerbers bzw. der Arbeits-/Planungsgemeinschaften in den letzten fünf Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (siehe Formblatt D) 2. Angabe der Anzahl der insgesamt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Arbeits-/Planungsgemeinschaften in den letzten fünf Geschäftsjahren (siehe Formblatt D) 3. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme 2.000.000,00 € für Personenschäden, 1.000.000,00 € für Sachschäden. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Bestätigung des Versicherers erfüllt werden, mit welcher dieser eine Aufstockung im Auftragsfall bestätigt. Bei Arbeits-/Planungsgemeinschaften ist die Deckungssumme aller Mitglieder (ggf. objektkonkret) vorzuweisen. 4. Der Bewerber bzw. die Arbeits-/Planungsgemeinschaft muss erklären, dass weder beim Bewerber noch bei einem Mitglied der Arbeits-/Planungsgemeinschaft Ausschlussgründe im Sinne nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegen. Diese Erklärung muss auch jeder qualifizierte NUN jeweils für sich abgeben. (siehe Formblatt C) 5. Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes, die nicht älter als 6 Monate ist. Die Frist wird ab dem Tag des Ablaufs der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zurückberechnet; dies gilt auch für den Fall einer nachträglichen Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge. Diese ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. 6. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 3 Monate; maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend). Die Formblätter sind für die Strukturierung der Teilnahmeanträge zwingender Bestandteil. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 1. Der durchschnittliche Gesamtumsatz der letzten fünf Geschäftsjahre mit einer jährlichen Umsatzleistung von mehr als 400 T€ 2. Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft der letzten fünf Jahre muss mindestens 5 Personen betragen. 3. Der Projektverantwortliche muss über 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Artenschutz verfügen


III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Vorlage der nachstehenden Planungsreferenzen aus den letzten 10 Jahren, mit Angabe des Auftraggebers und des dortigen Ansprechpartners, einer Projektbeschreibung, ggf. der Funktion des Bewerbers innerhalb der Arbeitsgemeinschaft sowie der Auftragssumme der Leistungen der bearbeiteten Leistungsphasen (siehe auch Formblatt E). - 1 Referenz über die Erstellung eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrags für ein Industriegebiet mit einer Plangebietsfläche von mind. 50 ha in den letzten 10 Jahren, - 1 Referenz über die Durchführung der Kartierungen aus den letzten 10 Jahren. Die vorgenannten Bedingungen hinsichtlich der Referenzen können jeweils durch eine oder unterschiedliche Referenzen nachgewiesen werden.


III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:


III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Die Bedingungen sind dem Pkt. III 1.1 zu entnehmen und: 1. Jedes Mitglied der Arbeits-/Planungsgemeinschaften muss erklären, dass im Falle der Beauftragung alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Es muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der berechtigt ist, im Namen der Mitglieder mit Wirkung für und gegen diese rechtsverbindlichen Erklärungen im Vergabeverfahren abzugeben/entgegenzunehmen. 2. Der Bewerber bzw. die o.g. Gemeinschaft muss erklären, ob der Einsatz von qualifizierten NUN vorgesehen ist. Es kann die Vorlage einer Verpflichtungserklärung verlangt werden. 3. Angaben zu wirtschaftl. und/oder rechtl. Verknüpfungen zu anderen Unternehmen - auch Negativerklärung, falls nichtzutreffend. 4. Name und Qualifikation der Person/en, die die Leistung tatsächlich erbringt/en nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. Wenn der Bewerber eine juristische Person ist, ist die Qualifikation des für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen verantwortlichen Berufsangehörigen nach § 43 Abs. 1 VgV (siehe auch III.2.1) nachzuweisen.


III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs


IV.1.5) Angaben zur Verhandlung


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 21.08.2023 Ortszeit: 15:00


IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch


IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27.09.2023


IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 21.08.2023 Ortszeit: 15:00 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen


VI.3) Zusätzliche Angaben Für die Angebotserarbeitung wird keine Entschädigung gezahlt.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Straße 2 Halle (Saale) 06112 Deutschland


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Vergaberügen sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zu der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Angebots bei der unter Punkt VI. 4.1 benannten Stelle zu rügen. Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (bei Ablehnung einer Rüge): spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Vergaberüge des Unternehmens, welches eine Verletzung seiner Rechte nach den §§ 97 ff GWB geltend macht, nicht abhelfen zu wollen.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 20.07.2023

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 173701 vom 27.07.2023