Verfahren zur Vor-Information
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Gemeindeplanungsamt
Zülowstraße 12
15827 Blankenfelde-Mahlow
DE-15827 Blankenfelde
a) Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Kontaktstelle Gemeindeplanungsamt Zu Händen Herrn Eisenschmidt
Zülowstraße 12 Ort
DE-15827 Blankenfelde-Mahlow
Telefon 03379/333-411
E-Mail: j.eisenschmidt@blankenfelde-mahlow.de
b) UVgO Vergabeart: Ex ante Veröffentlichung (Binnenmarktrelevanz) Ed 01/2025 Bekanntmachungs-ID: CXP9YMPHYUN
c) Freianlagenplanung Gedenkstätte Ausländerkrankenhaus Mahlow Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow ist Standort der Erinnerungsstätte "Ausländerkrankenhaus Mahlow" als ehemaliges Barackenkrankenhaus und Zwangsarbeitslager aus der NS-Zeit. Informationen zu dieser Erinnerungsstätte entnehmen Sie bitte den folgenden Internetseiten: www.blankenfelde-mahlow.de/kultur-freizeit/unsere-region/sehenswertes/auslaenderkrankenhaus-mahlow/; www.gedenkort-mahlow.de. Aus der Ideenwerkstatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow liegt eine Entwurfskonzeption zu Anlage und Gestaltung des Erinnerungsortes "Ausländerkrankenhaus" vor. In einem ersten Planungsschritt wurden Machbarkeit und Genehmigungsbedarf der Entwurfskonzeption untersucht. Die Machbarkeitsstudie fasst Aussagen zur baulichen Umsetzung der Maßnahme, der Materialität, zum Genehmigungsbedarf und sonstiger notwendiger Grundlagenermittlungen zusammen und mündet in einer Vorzugsvariante mit Kostenschätzung. Ein Auszug der Machbarkeitsstudie ist unter dem folgenden link abrufbar: ncloud.gb-m.de/s/xS79q7e6zj4kE3R Zur Erstellung der Freianlagenplanung und baulichen Umsetzung des ersten Bauabschnitts der Vorzugsvariante wird ein geeignetes Planungsbüro gesucht. Leistungsprofil Der Leistungsumfang der Planung orientiert sich an den Bestimmungen der HOAI 2021, Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 2 Freianlagen (§§ 38-40). Die anrechenbaren Baukosten belaufen sich laut Machbarkeitsstudie auf netto ca. 20.000,- EUR. Es sind die Leistungen 3 bis 8 zu erbringen. Als besondere Leistungen sind zusätzlich anzubieten: - Begutachtung des Standortes mit besonderen Methoden zum Beispiel Bodenanalysen - Kartieren und Untersuchen des Bestandes, floristische und faunistische Kartierung - Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien oder im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (Stundenansatz 10 h) - Erstellen von landschaftspflegerischen Fachbeiträgen sowie natur- und arten-schutzrechtlichen Beiträgen - Mitwirken beim Einholen von Genehmigungen und Erlaubnissen nach Naturschutz-, Fach- und Satzungsrecht - Erstellen von Rodungs- und Fällanträgen Bezeichnung Ortsteil Blankenfelde Postanschrift Rotdornstraße Erste Planungsergebnisse bis zur LP 5 - Ausführungsplanung mit Kostenermittlung - werden bis Ende 2025 erwartet. Ihre Interessenbekundung ist bis zum Veröffentlichungsende (10.02.2025 um 18:00 Uhr) mit den folgenden Erklärungen und Nachweisen ausschließlich per E-Mail zu übersenden: - vergleichbare Referenzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre - Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt - Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft - Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse - Nachweis der Eintragung in das Berufsregister des Firmensitzes (Architektenkammer) - Mitarbeiterstruktur mit Anzahl der Beschäftigten: Inhaber, Geschäftsführer, Architekten, Ingenieure, techn. Zeichner, Bautechniker, sonstige Mitarbeiter - aktueller und gültiger Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme gegen Personenschäden von min. 3.000.000 EUR je Schadensfall und einer Deckungssumme gegen Sach- und Vermögensschäden von min. 1.000.000 EUR je Schadensfall
d) Die Nachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein bzw. die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeitsdauer darf nicht überschritten sein. Interessenbekundungen sowie die erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Nachweise und Erklärungen in anderen Sprachen sind zusätzlich in deutscher Übersetzung beizufügen. Es werden maximal sechs geeignete Planungsbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es besteht kein Anspruch auf die Aufnahme in den Wettbewerb. Bei dem zu vergebenden Auftrag handelt es sich um eine freiberufliche Leistung, die gem. § 50 UVgO im Wettbewerb vergeben wird. Eine Bindung an die übrigen Vorschriften der UVgO besteht nicht.