Verfahren zur Vor-Information
Bauauftrag (VOB)
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte Eberswalde Vergabestelle
Tramper Chaussee 3
16225 Eberswalde
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte Eberswalde Vergabestelle
Tramper Chaussee 3
16225 Eberswalde
DE-16225 Eberswalde
14.02.2025
I. Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Eberswalde
Tramper Chausssee 3, Haus 8
Ort 16225 Eberswalde
E-Mail: LS-Vertraege-Ost@LS.Brandenburg.de
1. Allgemeines
Die Brücke über den Graben an der L 230 befindet sich in Hirschfelde. Sie überführt des Grenzfließ Gamengrund und liegt im Landkreis Barnim. Das Bauwerk ist ein Festbrückengerät SBG 66 und eine Stahlbehelfsbrücke. Die Widerlager sind eine Flachgründung und aus dem Jahre 1930 wobei der Überbau von 1994 ist. Die gesamte Länge des Bauwerks erstreckt sich über 8,47m mit einer Breite von 6,37m. Der Traglastindex ist IV und die Brückenklasse 30/30. Im an der Oberseite des Überbaus sind Abplatzungen am Beton. An der Unterseite des Überbaus sind Durchrostungen und Blattrostbildung an den Hohlkästen zu verzeichnen. Die Randträger sind bereichsweise Bemoost. Die Widerlager sind aus Mauerwerkssteinen gemauert und werden momentan durch eine Aussteifungskonstruktion aus Holz am Kippen gehindert. Das Mauerwerk ist teilweise lose und verfügt über nur geringfügige Verbindungspunkte mit der Aussteifung. Der Fugenmörtel ist Stellenweise lose oder gebrochen. Der Schrammbord ist versetzt, abgesackt und der Fugenverguss ist nicht vorhanden. Das vorhandene Geländer ist angerostet und entspricht nicht den gültigen Vorschriften. Der Fahrbahnbelag ist verwalkt und ausgebrochen, Querfugen wurden nicht ausgebildet. Es ist keine Böschungstreppe vorhanden und die Begehbarkeit des Bauwerkes damit nicht gegeben. Böschungspflaster und Bauwerksschild fehlt ebenfalls. Aufgrund der v. g. Schäden ist ein Ersatzneubau geplant. Zur Durchführung der Planung ist eine Baugrunduntersuchung zur Bestimmung der Baugrundsituation und der Lagerungsverhältnisse der Baugrundschichten sowie Angaben zum Höchst- bzw. Bemessungsgrundwasserstand erforderlich. Vor Beginn der Arbeiten sind die Lage der Ansatzpunkte bei einem Vororttermin mit dem Auftraggeber abzustimmen. Aus den direkten Baugrundaufschlüssen sind Bodenproben für erdbautechnische und chemische Laboruntersuchungen zu entnehmen. Es sind Mischproben der Böden für Kontaminationsanalysen und eine Wasserprobe für Untersuchung auf Betonaggressivität zu entnehmen. Mit den Asphaltproben sind Teerhaltigkeitsanalysen (Bestimmung PAK Gehalt, Benzapyrenwert und Phenolindex) durchzuführen. Die Proben der ungebundenen Tragschicht sind auf kontaminierende Inhaltsstoffe nach EBV (BM und RC Baustoffe) im Feststoff und Eluat zu untersuchen. Die Bohransatzpunkte sind lage- und höhenmäßig einzumessen. Die Baugrundschichten und die Ergebnisse der Rammsondierungen sind in Schichtenverzeichnissen nach DIN 4022, Teil1 bzw. Rammprotokollen nach DIN 4094, Anhang B zu protokolieren. Die Ergebnisse der Baugrunduntersuchungen sowie der Laboranalysen sind im Baugrundgutachten einschl. einer Gründungsempfehlung und Hinweisen zur Wasserhaltung 2 - fach in Papierformat sowie als CD dem AG zu übergeben. Die Brücke führt Wasser. Beidseitig der Stirnwände kann sich nach Niederschlägen ein höherer Wasserstand einstellen.
2. Angaben zur Baustelle
Die Brücke liegt zwischen Hirschfelde und Gielsdorf in der L230. Von Gielsdorf nordwestlich aus, erreicht man die Brücke nach ca. 2,5 km in einem Waldgebiet. Dieses Beginnt nach dem Gamengrund. Die Beschaffung und die schadlose Beseitigung von Trink und Brauchwasser ist Sache des Auftragnehmers und in die Einzelpreise einzukalkulieren. Der für die Ausführung der Baugrunderkundungen erforderliche Strom ist durch den AN zu stellen. Erforderliche Lagerplätze können vom AG nicht zur Verfügung gestellt werden.
2.1 Anlagen im Baubereich
Der AN haftet für alle im Baubereich befindlichen Ver- und Entsorgungsanlagen. Er ist verpflichtet, sich rechtzeitig mit den Anlageeignern in Verbindung zu setzen und alle mit der Durchführung der Baugrundarbeiten in Zusammenhang stehenden Fragen zu klären.
2.2 Verkehrsführung/ Verkehrssicherung
Die Verkehrssicherung hat gemäß Regelplan CII/2 (Arbeitsstelle von kürzerer Dauer mit fahrbarer Absperrtafel) der RSA zu erfolgen.
Der AN hat 10 Tage vor Beginn der Arbeiten eine verkehrsrechtliche Anordnung beim Landesbetrieb Straßenwesen, Dienststätte
Eberswalde zu beantragen.
Bezeichnung Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Eberswalde
Postanschrift Tramper Chausssee 3, Haus 8
Ort 16225 Eberswalde
03/2025-05/2025
L 230 Brück ü. den Graben Hirschfelde, Baugrunduntersuchung