Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Stadt Essen Amt für Straßen und Verkehr
Lindenallee 39
45127 Essen
DE-45121 Essen
14.04.2025
00167996-2025
1.1 Stadt Essen
Amt für Straßen und Verkehr
Lindenallee 39
45127 Essen
E-Mail: 66Vergabe@amt66.essen.de
2. Verfahren
2.1 Verfahren Titel: Planungsleistung Baugrundgutachten/Bergbau - Stadt Essen Berthold-Beitz-Boulevard 3.2 / 3.3 Beschreibung: Planungsleistung Baugrunderkundung BBB 3.2 u. 3.3 Kennung des Verfahrens: 15524274-2715-4249-bc9d-f3947ac18ec4 Interne Kennung: 25-031-oV Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen, 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
2.1.2 Erfüllungsort Stadt: Essen Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13) Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYTH7N4GWB Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden. Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig. ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE: Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen. Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur). Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann. Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich. Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv -
2.1.6 Ausschlussgründe Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Bei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft. Korruption: Bei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft. Betrugsbekämpfung: Bei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft. Zahlungsunfähigkeit: Bei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Bei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Bei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft. Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Bei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft. Entrichtung von Steuern: Bei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Bei Vorliegen einer der zwingenden Gründe des § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB /A wird ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen; es sei denn ein Ausschluss nach Abs. 4 S. 1 ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht geboten oder offensichtlich unverhältnismäßig, entsprechend § 6e Abs. 5 EU VOB/A. Ein Ausschluss wird nicht vorgenommen, wenn § 6f EU VOB/A Anwendung findet. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, Teilnehmer aus einem der in § 6 e Abs. 6 Nr. 1-9 EU VOB/A genannten Gründe vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn ein solcher Ausschluss verhältnismäßig ist. Die Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) und damit die Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im o.g. Sinne begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen, sind mittels "Eigenerklärung der Bieter" (VVB 124) oder über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, entsprechend § 6a und b EU VOB/A, nachzuweisen und werden vom Auftraggeber geprüft.
5. Los
5.1 Los: LOT-0001 Titel: Planungsleistung Baugrundgutachten/Bergbau - Stadt Essen Berthold-Beitz-Boulevard 3.2 / 3.3 Beschreibung: Gegenstand der Leistungen sind die für die Planung und Realisierung des Projektes erforderlichen Bestandsaufnahmen, geotechnischen Beratungen, Untersuchungen/ Erkundungen, Auswertungen und weitere in den Vertragsunterlagen beschriebenen Leistungen. Dazu gehören die bodenmechanischen Belange (unter anderem die Gründungsberatungen für die Planung der Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke) und die Chemischen Belange (Altlasten, Aushub und Entsorgungskonzept). Zum Untersuchungsraum gehört wie beschrieben der gesamte Planungsraum der Bauabschnitte BA 3.2 und 3.3. Auskunft über die Planung der Verkehrsanlagen und der Ingenieurbauwerke gibt der aktuelle Planungsstand. Der vom AN abzudeckende Untersuchungsraum erstreckt sich über den darin dargestellten Planungsbereich und ist ggf. zu erweitern, sofern dies zur Erlangung der für den Planungsbereich zu ermittelnden Ergebnisse notwendig ist. Interne Kennung: 25-031-oV
5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen, 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
5.1.2 Erfüllungsort Stadt: Essen Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13) Land: Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 02/05/2025 Enddatum der Laufzeit: 01/11/2026
5.1.4 Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein Zusätzliche Informationen: Das Einreichen aller zusätzlichen Vergabeunterlagen hat spätesten 7 Wochen nach Auftragserteilung zu erfolgen. Es ist zu beachten und einzuplanen das weitere Ausschreibungen bis zu 12 Wochen dauern können. Ebenfalls sind die Einholung von Genehmigungen und Sperrpausen miteinzuplanen. Auch mögliche Verzögerungen durch Laboruntersuchungen sind einzuplanen. Die Abgabe aller erforderlichen Unterlagen und Berichten erfolgt spätestens bis zum 01.11.2026.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen mindestens 2 Mio. Euro für Personenschäden und mindestens 2 Mio. Euro für sonstige Schäden, jeweils je Schadensfall, betragen, bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Für die Bearbeitung des ausgeschriebenen Auftrags muss der AN nach dem heutigem Stand der Technik über die notwendige personelle Leistungsfähigkeit und die notwendige technische Ausstattung verfügen. Mit Angebotsabgabe ist seitens des AN ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (ö. b. u. v. S.) gemäß § 36 Gewerbeordnung im Geschäftskreis "Markscheidewesen / Bergschadenkunde" der Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund, als projektverantwortliche Person zu benennen. Des Weiteren sind von der o. g. Person mindestens 3 abgeschlossene Referenzprojekte aus den letzten 4 Jahren (2020 - 2024) von altbergbaulichen Erkundungs- und / oder Sicherungsmaßnahmen im Ruhrgebiet vorzulegen. Bei den Referenzprojekten mit öffentlichen Auftraggebern ist eine Gesamtsumme der Erkundungs- und Sicherungsarbeiten in Höhe von mindestens 1,0 Millionen Euro (netto) und "Bauen unter Verkehr" im Bereich der öffentlichen Verkehrswege vorausgesetzt. Mit Angabe des Referenzprojektes wird bestätigt, das die angegebenen Leistungen im eigenen Hause/Standort erbracht wurden. Sind Leistungen mit Subunternehmern und/oder mit einem Argepartner erbracht worden sein, sind diese zu benennen. Ebenfalls ist zu benennen, wenn die Leistungen in einem Unternehmensverbund und nicht vom eigenen Standort erbracht wurden. Eine Eignungsleihe für die hier angefragten Leistungen kann nur im Rahmen einer gemeinsamen Haftung erfolgen. Ein entsprechendes Dokument ist mit Angebotsabgabe beizufügen. Sachkunde TRGS 524: Sachkundenachweis DGUV 101-004 Anhang 6A bzw. TRGS 524 Anlage 2A (ehem. BGR 128 "Arbeiten in kontaminierten Bereichen").
5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/04/2025 23:59:59 (UTC+2) Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYTH7N4GWB/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYTH7N4GWB
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZY12L95UPX Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2025 10:00:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 67 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag/Angebotsabgabe gefordert war, werden im Rahmen der Rechtsprechung nachgefordert Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 14/04/2025 10:00:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein Westfalen (TVgG NRW) muss eingehalten werden. Statt des Formular 312_322 und 511 gelten die Bewerbungsbedingungen freiberufliche Leistungen Stand Juli 2020 Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: ja
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1 ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr Registrierungsnummer: 05113-31001-15 Postanschrift: Alfredstraße 163 Stadt: Essen Postleitzahl: 45131 Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13) Land: Deutschland Kontaktperson: Kalkulation und Vergabe, Rechtsangelegenheiten - FB 66-1-2 E-Mail: 66Vergabe@amt66.essen.de Telefon: +49 2018866125 Fax: +49 2018866006 Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1 ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland Registrierungsnummer: 05315-03002-81 Postanschrift: Zeughausstraße 2-10 Stadt: Köln Postleitzahl: 50667 Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23) Land: Deutschland Kontaktperson: keine Angabe E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de Telefon: +49 221147-3045 Fax: +49 221147-2889 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 05686aa8-97ea-429f-a310-bc67805381ce - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 16 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/03/2025 16:29:45 (UTC+1) Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 167996-2025 ABl. S – Nummer der Ausgabe: 52/2025 Datum der Veröffentlichung: 14/03/2025