Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Gemeinde Swisttal
Rathausstr. 115
53913 Swisttal
Gemeinde Swisttal
Rathausstr. 115
53913 Swisttal
DE-53913 Swisttal
08.10.2024
1. Gemeinde Swisttal
Rathausstr. 115
DE-53913 Swisttal
Internet: www.swisttal.de
a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, den Zuschlag erteilende Stelle sowie Stelle, bei der die
Angebote einzureichen sind:
a1) Zuschlag erteilende Stelle:
Vergabestelle, siehe oben
a2) Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind:
Adresse für elektronische Angebote www.subreport.de/E26529917
Anschrift für schriftliche Angebote
b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung , UVgO
Vergabenummer HWSB21_SWI_M3-3_V004-3
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:
Zugelassene Angebotsabgabe
elektronisch
in Textform
mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel.
mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.
schriftlich
d) Art, Umfang sowie Ort der Leistung (z.B. Empfangs- oder Montagestelle):
Ort der Leistung: 53913 Swisttal
Art der Leistung: Planungsdienstleistungen (Objektplanung Gebäude und Innenräume und Fachplanung Technische Ausrüstung mit den Anlagengruppen 1, 2, 4)
Umfang der Leistung:
Die Gemeinde Swisttal hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt. Dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Gemeinde Swisttal daher finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt. Das Sportlerheim in Swisttal-Buschhoven wurde durch das Hochwasser 2021 beschädigt, sodass dieses im EG (ca. 462 m² BGF) nicht mehr nutzbar ist. Das eingeschossige Gebäude besteht aus zwei räumlich und technisch getrennten Bereichen. Die Unterteilung erfolgt in einen Sportbereich mit Umkleide-, Dusch – und Lagerräumen sowie in einen Vereinsbereich mit Küche, Vorratsräumen und dem Vereinsraum. Im Rahmen der Sanierungsarbeiten soll der ursprüngliche Zustand, wie er vor der Flutkatastrophe bestand, wiederhergestellt werden, um eine Wiederbenutzbarkeit der Räumlichkeiten für die Vereine „SV Swisttal“ e.V. und „SV Hertha Buschhoven 1911“ e.V. zu garantieren. Dabei ist im Erdgeschoß des im Jahre 2020 in Betrieb genommene Sportlerheimes vollständig der Innenausbau zu beplanen und zur Ausführung zu bringen. Hierbei sind die Parameter der Baugenehmigung zu berücksichtigen, wie beispielsweise die Barrierefreiheit bzw. die behindertengerechte Ausführung des Sportlerheims. Das Gebäude zeigt als einstöckiges Bauwerk mit einem Flachdach im Innenbereich Flutschäden bis etwa 40-50 cm OKFFB auf. Die gegenständliche Ausschreibung betrifft die Vergabe von Planungsleistungen im Bereich Objektplanung Gebäude und Innenräume und im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung. Die Gebäudebeschreibung und die Darstellung der zu sanierenden Schäden ist der Anlage 12.7 - UVgO – ANG zu entnehmen. Für detailliertere Informationen siehe Leistungsbeschreibung (5 – UVgO – ANG).
e) Aufteilung in Lose:
nein
ja, Angebote sind möglich nur für ein Los
für ein oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
f) Zulassung von Nebenangeboten:
nein
ja
g) Ausführungsfrist:
voraussichtlicher Beginn: November 2024
voraussichtlicher Abschluss (LPH 8): September 2025
h) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen:
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: www.subreport.de/E26529917
nicht elektronisch zur Verfügung gestellt. Sie können angefordert werden bei:
Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen:
Abgabe Verschwiegenheitserklärung
andere Maßnahme:
Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist.
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert
nicht nachgefordert
i) Angebots- und Bindefrist:
Ablauf der Angebotsfrist: am 08.10.2024 um 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist: am 25.10.2024
j) Geforderte Sicherheitsleistungen:
k) Wesentliche Zahlungsbedingungen:
l) Zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers verlangte Unterlagen:
1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
• Nachweis betreffend die Qualifikation des Auftragnehmers nach § 75 Abs. 1-3 VgV (im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Anforderungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erfüllen)
• Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, §§ 31 UVgO i.V.m. §§ 123, 124 GWB (im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Anforderungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erfüllen)
• Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (sofern einschlägig)
• Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) (im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Anforderungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erfüllen)
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von mind. 130.000 € (netto) je Geschäftsjahr (im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen; Umsatzzahlen von Bietergemeinschaftsmitgliedern werden addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an) Auftragsbekanntmachung
• Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie von mindestens 1 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden))
Weitere Anforderung:
Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann. (im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Anforderungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erfüllen)
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
• Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es sind mind. 5 technische Fachkräfte anzugeben (Beibringung durch Bietergemeinschaft als solche ausreichend)
• Geeignete Unternehmensreferenzen (Referenzobjekte betreffend vergleichbare Leistungen) (Beibringung durch Bietergemeinschaft als solche ausreichend) Bei diesem Kriterium werden zur Konkretisierung Unterkriterien gebildet. Als Mindestanforderung an die Eignung gilt, dass für jedes Unterkriterium mind. 1 Referenz vorgelegt werden muss.
Es gelten folgende Unterkriterien:
- Planungsleistung im Bereich Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 Abs. 4 der HOAI) mit mind. LPH 1, LPH 3 und LPH 5 bis 8;
- Planungsleistung im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung (§ 55 Abs. 3 der HOAI) mit mind. LPH 1, LPH 3 und LPH 5 bis 8;
- Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 Abs. 4 der HOAI) mit mind. der Honorarzone II;
- Fachplanung Technische Ausrüstung (§ 55 Abs. 3 der HOAI) mit mind. der Honorarzone II;
- Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 Abs. 4 der HOAI) mit einem Honorar von mind. 35.000 EUR netto;
- Fachplanung Technische Ausrüstung (§ 55 Abs. 3 der HOAI) mit einem Honorar von mind. 25.000 EUR netto.
• Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Beibringung durch Bietergemeinschaft als solche ausreichend) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind für benannte Nachunternehmer einzureichen:
- Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (sofern einschlägig),
- Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsqualifikation i. S. d. § 3 Abs. 1 S. 1 der Unterschwellenverordnung (UVgO) i. V. m. § 44 Abs. 1 i. V. m. § 75 Vergabeverordnung (VgV),
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 31 Abs. 1 UVgO i. V. m §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 31 Abs. 2 S. 3 UVgO i. V. m. § 125 GWB (sofern einschlägig),
- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
- Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie von mindestens 1 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden); die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall eine entsprechende Versicherungsschutz gewährleistet ist,
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren,
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
- Angaben zu geeigneten Referenzen (Referenzobjekte betreffend vergleichbare Leistungen).
m) Zuschlagskriterien
siehe Vergabeunterlagen
nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:
Qualität: Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person/en der verantwortlichen Planer (Gewichtung: 70 %)
Honorar: (Gewichtung: 30 %)
Sonstiges:
Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Unternehmen können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung beibringen (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche). Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Der Bieter hat auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen:
— Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen
Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Angebot z. B. beizubringen:
— Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe
Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkrege- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Fördermittelrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.
Weiterer Hinweis:
Änderungen des Bieters an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Eine Änderung der Vergabeunterlagen liegt beispielsweise im Verwenden eigener abweichender Formblätter sowie in der Vornahme von Streichungen oder Hinzufügungen von Angaben in den Vergabeunterlagen. Auch die Entnahme einzelner Seiten aus Formblättern, der Austausch von Vertragsbedingungen, das Anbieten nicht der Leistungsbeschreibung entsprechender Leistungen oder ein Begleitschreiben, das rechtserhebliche Erklärungen oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters aufweist, stellt eine Änderung der Vergabeunterlagen dar. Aufgrund des vergaberechtlich weitreichenden Begriffs der Änderung an den Vergabeunterlagen ist grundsätzlich jede inhaltliche Änderung unzulässig und führt zwingend zum Ausschluss. Wir bitten, dies bei der Angebotserstellung und -abgabe zu berücksichtigen. Es gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW)