Titel | Bau von geothermischen Kraftwerken - Geothermie Neuruppin – Bohrtechnik; Los 1: Bohrkontraktor | |
Vergabeverfahren | Ergänzungsmeldung Bauauftrag (VOB) | |
Vergabestelle | Stadtwerke Neuruppin GmbH Heinrich-Rau-Str. 3 16816 Neuruppin | |
Ausführungsort | DE-16816 Neuruppin | |
Frist | 07.08.2023 | |
TED Nr. | 456386-2023 | |
Beschreibung | Abschnitt I:
I.1) Stadtwerke Neuruppin GmbH Heinrich-Rau-Str. 3 16816 Neuruppin Telefon: +49 3391/511320 Fax: +49 3391/511180
E-Mail: mailto: dzasokhov@swn.aov.de Internet: www.swn.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Geothermie Neuruppin – Bohrtechnik; Los 1: Bohrkontraktor
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 45251141 Bau von geothermischen Kraftwerken
II.1.3) Art des Auftrags Bauauftrag
II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Stadtwerke Neuruppin GmbH verfügen über ein Fernwärmenetz, dass derzeit ausschließlich mit Kesseln und BHKWs versorgt wird. Zur Dekarbonisierung soll eine geothermische Energiezentrale am Standort Heinrich-Rau-Straße errichtet werden. Das dazu zu nutzende Erlaubnisfeld besitzt eine Fläche von ca. 13.448.600 m² und befindet sich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Aufgrund von zahlreichen Bohrungen in direkter Nähe zum vorgesehenen Bohrungsstandort, die eine außergewöhnlich gute Datenlage abbilden, wurde im Rahmen der geologischen Kenntnisstandsanalyse der Aalen-Sandsteinaquifer in ca. 1.700 m vertikaler Tiefe als bevorzugtes Target ausgewählt. Aufbauend auf dem Produktivitätsindex von PI = 135 m³/h / MPa kann eine Förderung von 200 m³/h geothermischer Sole mit einer Fördertemperatur von ca. 70,5 °C realisiert werden. Aufbauend auf den Verbrauchskennwerten des gesamten Heiznetzes der Neuruppiner Innenstadt wurde eine energetische Bilanzierung durchgeführt. Im Ergebnis kann mit dem Einsatz von Hochtemperatur-Wärmepumpen ca. bis zu 76.000 MWh geothermische Wärme in das Fernwärmenetz eingespeist werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 25.07.2023
VI.6) Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 130-414042
Abschnitt VII: Änderungen
VII.1) Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2) In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text Abschnitt Nummer: III.1.2 Stelle des zu berichtigenden Textes: Nr. 5 Anstatt: 5. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, die sämtliche vertragliche Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit abdeckt. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen: a) Personenschäden: 25 Mio. EUR, b) Sachschäden: 25 Mio. EUR, c) Vermögensschäden, sonstige Schäden: 1 Mio. EUR. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird. muss es heißen: 5. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, die sämtliche vertragliche Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit abdeckt. Die Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden müssen mindestens 25 Mio. € betragen. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Angebot eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bieters vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
VII.2) Weitere zusätzliche Informationen | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 173809 vom 31.07.2023 |