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Titel
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Erstellung Gewässerstrukturkartierung und Kurzprüfung bekannter Querbauwerke mit Erfassungssoftware Beach
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
VergabestelleSächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Vergabestelle
Pillnitzer Platz 3
01326 Dresden
AusführungsortDE-01326 Dresden
Frist18.07.2024
Vergabeunterlagenwww.evergabe.sachsen.de/…/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19026595462-38a471e466be9258
TED Nr.00361425-2024
Beschreibung

1. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Pillnitzer Platz 3

DE-01326 Dresden

Telefon: 0351 26120

 

Mailadresse: Vergabestelle.LfULG@smekul.sachsen.de

Internet: www.lfulg.sachsen.de

 

2. Verfahren

 

2.1 Verfahren

 

Titel: III. Durchgang Gewässerstrukturkartierung 2024 -Los 1 bis 8 Beschreibung: III. Durchgang Gewässerstrukturkartierung 2024 - Erfassung der Gewässerstruktur im Vorort-Verfahren anhand vorgegebener Kartieranleitung und Kurzprüfung bekannter Querbauwerke mit der Erfassungssoftware Beach, Los 1 bis 8 Kennung des Verfahrens: dae60dc1-e2ce-438c-b4ab-21a8c4371592 Interne Kennung: 44-Z688/24 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein

 

2.1.1 Zweck

 

Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste

 

2.1.2 Erfüllungsort

 

Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21) Land: Deutschland

 

2.1.4 Allgemeine Informationen

 

Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:

 

2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe

 

Bedingungen für die Einreichung: Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 8 Auftragsbedingungen: Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 8

 

2.1.6 Ausschlussgründe:

 

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: §124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Konkurs: §124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Korruption: §123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB i.V.m. §§299, 108e und 333 und 334StGB Vergleichsverfahren: §123 Abs. 1 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB i.V.m. §129 StGB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: §123 Abs. 1 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: §124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: §123 Abs. 1 Nr. 2 GWB i.V.m. §89 StGB und Nr. 3 i.V.m. §261 StGB Betrugsbekämpfung: §123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: §123 Abs. 1 Nr. 10 GWB i.V.m §§232 bis 233 StGB Zahlungsunfähigkeit: §124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: §124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: §124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: §§ 123, 124 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: §124 Abs. 1 Nr. 5 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: §124 Abs. 1 Nr. 6 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: §124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: §124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: §124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: §123 Abs. 4 Nr. 1 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: §124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Entrichtung von Steuern: §123 Abs. 4 Nr. 1 GWB Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB i.V.m. §§129a und 129b StGB

 

5. Los

 

5.1 Los: LOT-0001 Titel: 1.309 km Beschreibung: Das Los weist als einziges Los der Ausschreibung drei verschiedene Abschnittslängen auf (100m, 500m, 1.000m). Enthält Kartierstrecken in Thüringen und Sachsen-Anhalt. Interne Kennung: LOT-0001

 

5.1.1 Zweck

 

Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste

 

5.1.2 Erfüllungsort

 

Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52) Land: Deutschland

 

5.1.3 Geschätzte Dauer

 

Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026

 

5.1.6 Allgemeine Informationen

 

Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

 

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

 

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

 

5.1.9 Eignungskriterien

 

Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: entfällt Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: vollständig ausgefülltes Formular Eigenerklärung Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: - Qualifikation der für die Erfüllung der Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiter und deren Erfahrung (der letzten drei Jahre) mit der vorgesehenen NRW-Kartieranleitung. Die Kartierer sollten mindestens 25 km eigenständige Kartiererfahrung für mindestens 2 Fließgewässertypen verfügen. - Erklärung, dass jedem Kartierer die genannte Erfassungssoftware (Beach GSG 3) und die geforderte Ausrüstung (Tablet, Kamera usw.) zur Verfügung stehen wird.

 

5.1.10 Zuschlagskriterien

 

Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Zeitplan Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80

 

5.1.11 Auftragsunterlagen

 

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Internetadresse der Auftragsunterlagen: Internet: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails

 

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

 

Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: Internet: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen Frist für den Eingang der Angebote: 18/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 95 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Im Ermessen des Auftraggebers können fehlenden Unterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 19/07/2024 15:34:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

 

5.1.15 Techniken

 

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

 

5.1 Los: LOT-0002

 

Titel: 774 km Beschreibung: Enthält ca. 13 km Kartierstrecke in Thüringen. Interne Kennung: LOT-0002

 

5.1.1 Zweck

 

Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste

 

5.1.2 Erfüllungsort

 

Land, Gliederung (NUTS): Zwickau (DED45) Land: Deutschland

 

5.1.3 Geschätzte Dauer

 

Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026

 

5.1.6 Allgemeine Informationen

 

Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

 

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

 

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

 

5.1.9 Eignungskriterien

 

Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: entfällt Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: vollständig ausgefülltes Formular Eigenerklärung Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: - Qualifikation der für die Erfüllung der Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiter und deren Erfahrung (der letzten drei Jahre) mit der vorgesehenen NRW-Kartieranleitung. Die Kartierer sollten mindestens 25 km eigenständige Kartiererfahrung für mindestens 2 Fließgewässertypen verfügen. - Erklärung, dass jedem Kartierer die genannte Erfassungssoftware (Beach GSG 3) und die geforderte Ausrüstung (Tablet, Kamera usw.) zur Verfügung stehen wird.

 

5.1.10 Zuschlagskriterien

 

Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Zeitplan Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80

 

5.1.11 Auftragsunterlagen

 

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Internetadresse der Auftragsunterlagen: Internet: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails

 

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

 

Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: Internet: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen Frist für den Eingang der Angebote: 18/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 95 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Im Ermessen des Auftraggebers können fehlenden Unterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 19/07/2024 15:34:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

 

5.1.15 Techniken

 

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem

 

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

 

Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

 

5.1 Los: LOT-0003

 

Titel: 1.121 km Beschreibung: keine Interne Kennung: LOT-0003

 

5.1.1 Zweck

 

Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste

 

5.1.2 Erfüllungsort

 

Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42) Land: Deutschland

 

5.1.3 Geschätzte Dauer

 

Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026

 

5.1.6 Allgemeine Informationen

 

Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

 

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

 

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

 

5.1.9 Eignungskriterien

 

Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: entfällt Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: vollständig ausgefülltes Formular Eigenerklärung Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: - Qualifikation der für die Erfüllung der Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiter und deren Erfahrung (der letzten drei Jahre) mit der vorgesehenen NRW-Kartieranleitung. Die Kartierer sollten mindestens 25 km eigenständige Kartiererfahrung für mindestens 2 Fließgewässertypen verfügen. - Erklärung, dass jedem Kartierer die genannte Erfassungssoftware (Beach GSG 3) und die geforderte Ausrüstung (Tablet, Kamera usw.) zur Verfügung stehen wird.

 

5.1.10 Zuschlagskriterien

 

Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Zeitplan Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80

 

5.1.11 Auftragsunterlagen

 

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Internetadresse der Auftragsunterlagen: Internet: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails

 

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

 

Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: Internet: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen Frist für den Eingang der Angebote: 18/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 95 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Im Ermessen des Auftraggebers können fehlenden Unterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 19/07/2024 15:34:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

 

5.1.15 Techniken

 

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

 

5.1 Los: LOT-0004

 

Titel: 913 km Beschreibung: Enthält Kartierstrecken in Sachsen-Anhalt und Brandenburg. Interne Kennung: LOT-0004

 

5.1.1 Zweck

 

Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste

 

5.1.2 Erfüllungsort

 

Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E) Land: Deutschland

 

5.1.3 Geschätzte Dauer

 

Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026

 

5.1.6 Allgemeine Informationen

 

Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

 

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

 

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

 

5.1.9 Eignungskriterien

 

Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: entfällt Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: vollständig ausgefülltes Formular Eigenerklärung Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: - Qualifikation der für die Erfüllung der Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiter und deren Erfahrung (der letzten drei Jahre) mit der vorgesehenen NRW-Kartieranleitung. Die Kartierer sollten mindestens 25 km eigenständige Kartiererfahrung für mindestens 2 Fließgewässertypen verfügen. - Erklärung, dass jedem Kartierer die genannte Erfassungssoftware (Beach GSG 3) und die geforderte Ausrüstung (Tablet, Kamera usw.) zur Verfügung stehen wird.

 

5.1.10 Zuschlagskriterien

 

Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Zeitplan Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80

 

5.1.11 Auftragsunterlagen

 

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Internetadresse der Auftragsunterlagen: Internet: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails

 

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

 

Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: Internet: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen Frist für den Eingang der Angebote: 18/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 95 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Im Ermessen des Auftraggebers können fehlenden Unterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 19/07/2024 15:34:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

 

5.1.15 Techniken

 

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem

 

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

 

Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

 

5.1 Los: LOT-0005

 

Titel: 901 km Beschreibung: Enthält Kartierstrecken in Brandenburg Interne Kennung: LOT-0005

 

5.1.1 Zweck

 

Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste

 

5.1.2 Erfüllungsort

 

Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D) Land: Deutschland

 

5.1.3 Geschätzte Dauer

 

Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026

 

5.1.6 Allgemeine Informationen

 

Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

 

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

 

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

 

5.1.9 Eignungskriterien

 

Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: entfällt Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: vollständig ausgefülltes Formular Eigenerklärung Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: - Qualifikation der für die Erfüllung der Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiter und deren Erfahrung (der letzten drei Jahre) mit der vorgesehenen NRW-Kartieranleitung. Die Kartierer sollten mindestens 25 km eigenständige Kartiererfahrung für mindestens 2 Fließgewässertypen verfügen. - Erklärung, dass jedem Kartierer die genannte Erfassungssoftware (Beach GSG 3) und die geforderte Ausrüstung (Tablet, Kamera usw.) zur Verfügung stehen wird.

 

5.1.10 Zuschlagskriterien

 

Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Zeitplan Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80

 

5.1.11 Auftragsunterlagen

 

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Internetadresse der Auftragsunterlagen: Internet: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails

 

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

 

Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: Internet: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen Frist für den Eingang der Angebote: 18/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 95 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Im Ermessen des Auftraggebers können fehlenden Unterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 19/07/2024 15:34:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

 

5.1.15 Techniken

 

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem

 

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

 

Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

 

5.1 Los: LOT-0006

 

Titel: 1.058 km Beschreibung: Enthält Kartierstrecken in Brandenburg. Interne Kennung: LOT-0006

 

5.1.1 Zweck

 

Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste

 

5.1.2 Erfüllungsort

 

Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F) Land: Deutschland

 

5.1.3 Geschätzte Dauer

 

Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026

 

5.1.6 Allgemeine Informationen

 

Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

 

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

 

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

 

5.1.9 Eignungskriterien

 

Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: entfällt Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: vollständig ausgefülltes Formular Eigenerklärung Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: - Qualifikation der für die Erfüllung der Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiter und deren Erfahrung (der letzten drei Jahre) mit der vorgesehenen NRW-Kartieranleitung. Die Kartierer sollten mindestens 25 km eigenständige Kartiererfahrung für mindestens 2 Fließgewässertypen verfügen. - Erklärung, dass jedem Kartierer die genannte Erfassungssoftware (Beach GSG 3) und die geforderte Ausrüstung (Tablet, Kamera usw.) zur Verfügung stehen wird.

 

5.1.10 Zuschlagskriterien

 

Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Zeitplan Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80

 

5.1.11 Auftragsunterlagen

 

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Internetadresse der Auftragsunterlagen: Internet: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails

 

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

 

Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: Internet: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen Frist für den Eingang der Angebote: 18/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 95 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Im Ermessen des Auftraggebers können fehlenden Unterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 19/07/2024 15:34:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

 

5.1.15 Techniken

 

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem

 

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

 

Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

 

5.1 Los: LOT-0007

 

Titel: 266 km Beschreibung: Enthält ein künstliches Gewässer Interne Kennung: LOT-0007

 

5.1.1 Zweck

 

Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste

 

5.1.2 Erfüllungsort

 

Land, Gliederung (NUTS): Nordsachsen (DED53) Land: Deutschland

 

5.1.3 Geschätzte Dauer

 

Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026

 

5.1.6 Allgemeine Informationen

 

Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

 

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

 

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

 

5.1.9 Eignungskriterien

 

Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: entfällt Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: vollständig ausgefülltes Formular Eigenerklärung Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: - Qualifikation der für die Erfüllung der Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiter und deren Erfahrung (der letzten drei Jahre) mit der vorgesehenen NRW-Kartieranleitung. Die Kartierer sollten mindestens 25 km eigenständige Kartiererfahrung für mindestens 2 Fließgewässertypen verfügen. - Erklärung, dass jedem Kartierer die genannte Erfassungssoftware (Beach GSG 3) und die geforderte Ausrüstung (Tablet, Kamera usw.) zur Verfügung stehen wird.

 

5.1.10 Zuschlagskriterien

 

Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Zeitplan Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80

 

5.1.11 Auftragsunterlagen

 

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Internetadresse der Auftragsunterlagen: Internet: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails

 

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

 

Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: Internet: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen Frist für den Eingang der Angebote: 18/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 95 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Im Ermessen des Auftraggebers können fehlenden Unterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 19/07/2024 15:34:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

 

5.1.15 Techniken

 

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem

 

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

 

Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

 

5.1 Los: LOT-0008

 

Titel: 616 km

Beschreibung: Enthält ein bisher noch nicht strukturkartiertes Gewässer. Enthält Kartierstrecken in Tschechien. Los 2024_8 ist vollständig im Kartierzeitraum 2024/2025 zu kartieren. Optional ist für ca. 300 km eine Begleitperson zum Kartierenden vorzusehen und zu kalkulieren. Von der Abstimmung mit den tschechischen Behörden hängt der Einsatz einer Kartierbegleitung auf tschechischem Gebiet ab. Es ist vorgesehen, dass die Abstimmung bis zur Vergabe der Lose abgeschlossen ist und dann beantwortet ist, ob die optionale Leistung vergeben wird oder nicht. Interne Kennung: LOT-0008

 

5.1.1 Zweck

 

Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste

 

5.1.2 Erfüllungsort

 

Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42) Land: Deutschland

 

5.1.3 Geschätzte Dauer

 

Enddatum der Laufzeit: 30/06/2025

 

5.1.6 Allgemeine Informationen

 

Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

 

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

 

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

 

5.1.9 Eignungskriterien

 

Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: entfällt Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: vollständig ausgefülltes Formular Eigenerklärung Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: - Qualifikation der für die Erfüllung der Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiter und deren Erfahrung (der letzten drei Jahre) mit der vorgesehenen NRW-Kartieranleitung. Die Kartierer sollten mindestens 25 km eigenständige Kartiererfahrung für mindestens 2 Fließgewässertypen verfügen. - Erklärung, dass jedem Kartierer die genannte Erfassungssoftware (Beach GSG 3) und die geforderte Ausrüstung (Tablet, Kamera usw.) zur Verfügung stehen wird.

 

5.1.10 Zuschlagskriterien

 

Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Zeitplan Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80

 

5.1.11 Auftragsunterlagen

 

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Internetadresse der Auftragsunterlagen: Internet: www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: Internet: evergabe.sachsen.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen Frist für den Eingang der Angebote: 18/07/2024 23:59:00 (UTC+2) Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 95 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Im Ermessen des Auftraggebers können fehlenden Unterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 19/07/2024 15:34:00 (UTC+2) Auftragsbedingungen: Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

 

5.1.15 Techniken

 

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem

 

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

 

Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

 

8. Organisationen

 

8.1 ORG-7001

 

Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Registrierungsnummer: entfällt Postanschrift: Pillnitzer Platz 3 Stadt: Dresden Postleitzahl: 01326 Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21) Land: Deutschland Mailadresse: Vergabestelle.LfULG@smekul.sachsen.de Telefon: 0351 26120 Internet: www.lfulg.sachsen.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer Federführendes Mitglied Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

 

8.1 ORG-7004

 

Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) Registrierungsnummer: entfällt Postanschrift: Braustraße 2 Stadt: Leipzig Postleitzahl: 04107 Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51) Land: Deutschland Mailadresse: vergabekammer@lds.sachsen.de Telefon: +49 341977-3800 Fax: +49 341977-1049 Internet: www.lds.sachsen.de Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle

 

8.1 ORG-7005

 

Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) Registrierungsnummer: entfällt Postanschrift: Braustraße 2 Stadt: Leipzig Postleitzahl: 04107 Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51) Land: Deutschland Mailadresse: vergabekammer@lds.sachsen.de Telefon: +49 341977-3800 Fax: +49 341977-1049 Internet: www.lds.sachsen.de Rollen dieser Organisation: Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

 

8.1 ORG-7006

 

Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland Mailadresse: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender

 

11. Informationen zur Bekanntmachung

 

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

 

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 59d1343b-ff63-4a00-bec6-be186793769a - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/06/2024 16:15:25 (UTC+2) Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

 

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

 

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 361425-2024 ABl. S – Nummer der Ausgabe: 118/2024 Datum der Veröffentlichung: 19/06/2024

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 179876 vom 21.06.2024