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Titel
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Betriebsbeauftragter für Grundwasserhaltung
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
VergabestelleBundesanstalt für Immobilienaufgaben Direktion Berlin
Fasanenstraße 87
10623 Berlin
AusführungsortDE-10623 Berlin
Frist11.12.2023
Vergabeunterlagenwww.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=544151
Beschreibung

1. a) Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Fasanenstraße 87

10623 Berlin

 

E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de

 

b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a).

 

2. Angaben zum Verfahren

 

a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

 

b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag

 

c) Geschäftszeichen VOEK 348a-22

 

3. Angaben zu Angeboten

 

a) Form der Angebote elektronisch ohne elektronische Signatur (Textform) mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

 

b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 11.12.2023 - 12:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 4

 

c) Sprache Deutsch.

 

4. Angaben zu Vergabeunterlagen

 

a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html

 

b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

 

c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a)

 

d) Anforderungsfrist 11.12.2023 - 12:00 Uhr

 

5. Angaben zur Leistung

 

a) Art und Umfang der Leistung Auftragsgegenstand: Für eine oberste Bundesbehörde (Bundesministerium der Verteidigung, BMVg) soll gemäß den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG, §§ 64 ff.) zur Dauergrundwassererhaltung ein Betriebsbeauftragter für Grundwasserhaltung bestellt werden. Es gelten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Arbeits- und Gesundheitsschutz, hier insbesondere Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Leistungsausführung: Folgende rechtliche Grundlagen und Hinweise aus allgemein anerkannten Regeln der Technik sind bei der Ausführung der Aufgaben eines Betriebsbeauftragten für Grundwasserhaltung, in ihrer jeweils gültigen Fassung, zwingend zu beachten: * Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz, WHG) * Fünfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, 5. BImSchV) * Hinweise des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) * Arbeitshilfen Abwasser, abzurufen unter www.arbeitshilfen-abwasser.de * Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen Selbstüberwachungsverordnung * Abwasser-SüwVO Abw * Die Nebenbestimmungen der jeweiligen wasserrechtlichen Erlaubnisbescheide Leistungsinhalte: Folgende Leistungen sind durch die Auftragnehmerin zu erbringen: * Bestellung eines Betriebsbeauftragten * Berichtswesen gegenüber der Wasserbehörde * Ingenieurleistungen für Beratungen und Besprechungen Die Leistungen der Auftragnehmerin umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, die für die Umsetzung der gesetzlichen Forderungen des WHG sowie insbesondere die Überwachung der Nebenbestimmungen der wasserrechtlichen Erlaubnisbescheide zur Einleitung notwendig sind. Sollte im Rahmen der Überwachung die Entnahme von Proben erforderlich sein, so wird die erforderliche technische Ausrüstung hierfür von der Auftragnehmerin gestellt. Die Leistungen des Betriebsbeauftragten für Grundwasserhaltung umfassen mindestens die in § 65 WHG aufgeführten Punkte. Nähere Einzelheiten sind insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 zum Angebotsaufforderungsschreiben) zu entnehmen.

 

b) CPV-Codes Hauptteil (1): Dienstleistungen im Umweltschutz (90700000-4)

 

c) Ort der Leistungserbringung 10785 Berlin

 

6. Angaben zu Losen

 

a) Anzahl, Größe und Art der Lose Es ist keine Losaufteilung vorgesehen.

 

7. Zulassung von Nebenangeboten Nein.

 

8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Vertragsbeginn: 01.02.2024 Vertragsende: 31.01.2028 Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.01.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.

 

10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).

 

11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html

 

12. Zuschlagskriterien Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet: Preis: Als Wertungspreis wird der Netto-Stundensatz in Euro laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.

 

14. Sonstige Angaben Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i.S.d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt. Das für die Ausübung der Tätigkeit des Betriebsbeauftragten für Grundwasserhaltung auf der vom BVMg genutzten Liegenschaft eingesetzte Personal des Auftragnehmers einschließlich der genehmigten Unterauftragnehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen bzw. die Bereitschaft besitzen, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Eine Ausnahme stellt hier ein Labor dar, welches für Probeentnahmen beauftragt wird. Eine Sicherheitsüberprüfung ist hier nicht von Nöten, da das Personal des Labors durch die Auftragnehmerin oder ersatzweise durch die Auftraggeberin begleitet wird. Erforderlich ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Abs. 1 SÜG (sog. Ü1) und eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (sog. Ü2 Sab, vorbeugender personeller Sabotageschutz). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die entsprechenden Nachweise der für die Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die bereits erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Ü1 und Ü2 Sab), innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass nur erfolgreich sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu der Liegenschaft erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Erfahrungsgemäß ist durchschnittlich mit folgenden Bearbeitungszeiten für eine Sicherheitsüberprüfung zu rechnen: SÜ 1: 20 Wochen; SÜ 2 Sab: 20 Wochen. Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen/den Nutzer möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers auch bei nach Sicherheitsstufe Ü1 und Ü2 Sab überprüftem Dienstleistungspersonal des Auftragnehmers, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Alternativ kann zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 35 Abs. 3 UVgO i.V.m. § 50 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwendet werden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 35 Abs. 3 UVgO i.V.m. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 31 Abs. 1 UVgO i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern der Bieter nachweist, dass zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen worden sind. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu mindestens drei vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann der Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten der Bieter kein inländischer Bieter sein genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonsti e Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Der Bieter hat zum Nachweis, dass er die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllt, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (Internet: www.evergabe-online. de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens DE Formular — Auftragsbekanntmachung 7 30.11.2023 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Ortsbesichtigung werden nicht angeboten. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 175769 vom 10.11.2023