Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
Porta AG
Neumarkt 1
5201 Brugg
Porta AG
Neumarkt 1
5201 Brugg
CH-5201 Brugg
05.06.2024
1. Porta AG
zu Hdn. von Lea Mühlemann
Neumarkt 1
CH-5201 Brugg
Telefon: 058 580 97 97
E-Mail: lea.muehlemann@portaag.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken
Gemeinde Auenstein, Schürmatt 1, 5105 Auenstein, Schweiz, Telefon: 062 897 03 02, E-Mail: gemeindekanzlei@auenstein.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen: 27.05.2024
Bemerkungen: Fragen sind bis am Montag, 27.05.2023 um 24.00 Uhr einzureichen. Die Fragen werden bis am 29.05.2024 allen Anbietern beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes
Datum: 05.06.2024, Spezifische Fristen und Formvorschriften: Poststempel A-Post
1.5 Datum der Offertöffnung:
07.06.2024, Bemerkungen: Es findet keine öffentliche Öffnung der Angebote statt.
1.6 Art des Auftraggebers
Gemeinde/Stadt
1.7 Verfahrensart
Offenes Verfahren
1.8 Auftragsart
Bauauftrag
1.9 Staatsvertragsbereich
Nein.
2. Beschaffungsobjekt
2.1 Art des Bauauftrages
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung
Spülbohrung Neubau Grundwasserpumpwerk Schachen
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer
4091PBW103
2.4 Aufteilung in Lose?
Nein
2.5 Gemeinschaftsvokabular
CPV: 45000000 - Bauarbeiten, 45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten Normpositionen-Katalog (NPK): 102 - Besondere Bestimmungen,
113 - Baustelleneinrichtung,
152 - Rohrvortrieb
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags
Gesteuerte Spülbohrung unter Aare und dem Kraftwerkskanal für den Neubau des Grundwasserpumpwerks Schachen:
- Gesamtlänge ca. 400m
- 1x Wasserleitung PE DN 180
- 2x Kabelschutzrohr PE DN 125
2.7 Ort der Ausführung
Auenstein/Rupperswil
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: 6 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen
Nein
2.10 Zuschlagskriterien
Preis Gewichtung 50%
Qualität Gewichtung 30%
Technischer Bericht Gewichtung 20%
2.11 Werden Varianten zugelassen?
Ja
Bemerkungen: Das Grundangebot, gemäss Ausschreibung, muss in jedem Fall eingereicht werden. Unternehmervarianten sind zulässig. Varianten sind klar zu kennzeichnen und analog dem Grundangebot zu rechnen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit von Unternehmervariante und Grundangebot ist vom Unternehmer schriftlich mit der Angebotseinreichung zu erbringen. Diese sind separat auszuweisen und müssen mit einem Plan und einem Leistungsverzeichnis nach NPK nachvollziehbar belegt sein. Minderkosten zum Submissionsangebot sind aufzuzeigen.
2.12 Werden Teilangebote zugelassen?
Nein
2.13 Ausführungstermin
Bemerkungen: Beginn Mitte / Ende Oktober 2024
Bauende Ende Dezember 2024 / Januar 2025.
3. Bedingungen
3.7 Eignungskriterien
aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Folgende Eignungskriterien (Hinweis: Art. 27 IVöB) müssen erfüllt sein:
Querung eines vergleichbaren Gewässers (Aare, Reuss, Limmat, Rhein)
Spülbohrung von vergleichbarer Länge (min. 250 m)
Spülbohrung in vergleichbaren geologischen Verhältnissen (Grundwasser, Schotter mit darunterliegendem Fels)
Spülbohrung in vergleichbaren Nennweiten (min. PE 180)
3.8 Geforderte Nachweise
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
Kosten: Keine
3.10 Sprachen
Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes: 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 09.05.2024 bis 05.06.2024
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13 Durchführung eines Dialogs
Nein.
4. Andere Informationen
4.8 Rechtsmittelbelehrung
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.