Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Landesamt für Umwelt Land Brandenburg (LfU) Referat S6 Zentrale Vergabestelle
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam OT Groß Glienicke
Landesamt für Umwelt Land Brandenburg (LfU) Referat S6 Zentrale Vergabestelle
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam OT Groß Glienicke
DE-15236 Frankfurt
14.08.2024
a) Landesamt für Umwelt
Kontaktstelle Referat S6 - Zentrale Vergabestelle
Seeburger Chaussee 2
DE-14476 Potsdam
E-Mail: VergabestelleS6@LfU.Brandenburg.de
Internet: lfu.brandenburg.de
b) Adresse der den Zuschlag erteilenden Stelle
Siehe "zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle"
Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können
Siehe "zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle"
c) Auftragsgegenstand
Leistungsbeschreibung
Art und Umfang der Leistung Folgender Leistungsumfang ist zu erbringen:
1. Höhenmäßige Einmessung der Grundwassermessstellen (Rohroberkanten und Geländeoberkanten) mit Anschluss an das staatliche Höhennetz, Überprüfung der Lagekoordinaten mit GPS und anhand topografischer Karten (ETRS 89- Koordinaten),Messen des Grundwasserstandes und der Messstel-lensohle
2. Bei Neueinmessungen ist, entsprechend dem Leitfaden zur Hydrometrie des Bundes und der Länder - Pegelhandbuch - Kapitel A 3.4 und B 4.2.1 (herausgegeben von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser, Stuttgart 2018), in Pegelnähe ein solider Festpunkt zu setzen/zu be-stimmen und zu vermessen.
3. Bei jedem Nivellementzug sind unabhängig von den Pegelfestpunkten zwei Festpunkte des staatlichen Höhenmessnetzes (Nivellementnetz 3. oder höherer Ordnung) mit einzubeziehen. Die Einmessung er-folgt nach LAWA-Richtlinie durch ein Hin- und Rücknivellement zwischen zwei amtlichen Höhenfest-punkten, die jeweils über den Messpunkt als Umsetzpunkt geführt werden muss (in begründetem Aus-nahmefall Schleife). Es ist eine Genauigkeit [in mm] des 10- fachen der Wurzel aus der Länge des Ni-vellementweges [in km] einzuhalen. Es ist von einem durchschnittlichen Nivellementsweg von 5 km auszugehen. Generelle Fahrkilometer (Hin- und Rückfahrt und zwischen den Messstellen) sind in den Ver-messungskosten pauschal mit einzukalkulieren.
4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Durchführung der Vermessungsleistungen entsprechend dem Leitfaden zur Hydrometrie des Bundes und der Länder - Pegelhandbuch - Kapitel A 3.4 und B 4.2.1, herausgegeben von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser, Stuttgart 2018, auszuführen.
5. Dem Auftraggeber sind nach erfolgter Vermessungsleistung folgende Unterlagen zu übergeben:
a) Vermessungsprotokoll je Messstelle in Anlehnung an LAWAGrundwasserrichtlinie 1/82 für die Grundwassermessstellen, beinhaltet u.a.:
- Angabe der Höhe der Rohroberkante, der Geländeoberkante am Pegelstandort, des Grund-wasserstandes und der Messstellensohle jeweils in DHHN2016 [müNHN]
- Lageskizzen der Pegel und Festpunkte, ETRS 89-Koordinaten für die Grundwassermessstel-len
- Bei Neueinmessungen Kopie des amtlichen Höhenfestpunktauszuges vom Kataster- und Vermessungsamt (soweit vorhanden auch mit Lageskizzen), worauf die verwendeten amtli-chen Höhen vermerkt sind
- Foto von der Messstelle, worauf Messstellennummer und Vermessungsdatum erkennbar sind (z.B. unter Nutzung einer Tafel für Kreidebeschriftung), bei digitalen Fotos zusätzlich Übergabe der jpg-Dateien
b) Zusammenstellung der Vermessungsergebnisse des Auftrages in einer Übersichtstabelle mit Angabe der Höhensysteme, Umrechnungsarten, Lagekoordinaten, Differenzen zu Altwerten und Bemerkungen, Übergabe als Ausdruck oder als Datei
6. Auslieferung bzw. Übergabe der Unterlagen in einfacher Ausfertigung (Ausdruck) oder im pdf-Format (Protokoll) bzw. jpg-Format (Fotos) per E-Mail bis 15.11.2024
7. Rechnungslegung bis 15.11.2024
d) Erfüllungsorte
Haupterfüllungsort
Bezeichnung Landesamt für Umwelt
Postanschrift Müllroser Chaussee 50
Ort 15236 Frankfurt (Oder)
Ergänzende / Abweichende
Angaben zum Erfüllungsort
AP : Frau Pohland; siehe Leistungsbeschreibung
Rechnungslegung bis 15.11.2024
e) Ausführungsfristen
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Leistungserbringung ist unmittelbar im Anschluss an die Auftragserteilung zu beginnen.
Dauer (ab Auftragsvergabe) 2 Monat(e)
f) Fristen
Bezeichnung Datum, ggf. Uhrzeit
Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u.a.) 12.08.2024
Angebotsfrist 14.08.2024 09:00 Uhr
Zuschlags-/Bindefrist 13.09.2024
g) Wertung
Wertungsmethode der Vergabe
Wertungsmethode Niedrigster Preis
h) Lose
Etwaige Vorbehalte wegen Teilung in Lose, Umfang der Lose und mögliche Vergabe der
Lose an verschiedene Bieter
Die Vergabe ist nicht in Lose aufgeteilt.
i) Nachweise / Bedingungen
Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen
Sonstige Unterlagen
• LDF einstufig national Unterlagen, Erklärungen und Nachweise: Es sind die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise einzureichen:
- das Angebotsschreiben CSX 51
- das inhaltliche Angebot (Hinweis: aus dem Angebot müssen sich die jeweiligen Leistungserbringungsbzw. Lieferfristen ergeben, die für die einzelnen Teilleistungen vorgesehen werden (Ausführungsfristen))
- das ausgefüllte Leistungsverzeichnis
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1),
- bei Bietergemeinschaften die unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Formular 4.2),
- bei Unteraufträgen/Eignungsleihe die Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 4.3) und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4),
-> Sofern es sich um den Einsatz eines einfachen Unterauftragnehmers handelt (§ 26 UVgO), muss mit eingereichten Angebot lediglich benannt werden welcher Auftragsteil übernommen wird (4.3). Die Benennung des Unterauftragnehmers sowie das ausgefüllte FB 4.4 wird in dem Fall auf besonderes Verlangen durch die Vergabestelle angefordert.
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3),
- Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4)
-> Sofern es sich um den Einsatz eines einfachen Unterauftragnehmers handelt (§ 26 UVgO), wird das FB 5.4 auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle angefordert.
Eignung:
Es sind geeignete Referenzen gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO über die in den letzten drei (3, 2021 - 2023) oder im laufenden Jahr (2024) erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen vorzulegen.
Noch laufende Projekte werden nicht bewertet.
Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben:
-> Neueinmessung von Rohrorberkanten an Grundwasserstandsmessstellen durch Anschluss an das amtliche Höhenmessnetz Die Referenzen gelten als erbracht bzw. abgeschlossen, wenn sie vom ursprünglichen Auftraggeber abgenommen bzw. abgerechnet wurden. Nachweis von mindestens drei Referenzprojekten/Veröffentlichungen, die inhaltlich mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Der Nachweis kann auch in Form einer Eigenerklärung erfolgen gem. §§31 Abs. 2, 33 Absatz 1 UVgO. Auflagen zur persönlichen Lage Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu überprüfen entfällt
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu überprüfen entfällt Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur technischen
Es sind geeignete Referenzen gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO über die in den letzten drei (3, 2021 - 2023) oder im laufenden Jahr (2024) erbrachten wesentlichen Lieferoder Dienstleistungen vorzulegen. Noch laufende Projekte werden nicht bewertet. Leistungsfähigkeit zu überprüfen
Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben:
-> Neueinmessung von Rohrorberkanten an Grundwasserstandsmessstellen durch Anschluss an das amtliche Höhenmessnetz Die Referenzen gelten als erbracht bzw. abgeschlossen, wenn sie vom ursprünglichen Auftraggeber abgenommen bzw. abgerechnet wurden. Nachweis von mindestens drei Referenzprojekten/Veröffentlichungen, die inhaltlich mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Der Nachweis kann auch in Form einer Eigenerklärung erfolgen gem. §§31 Abs. 2, 33 Absatz 1 UVgO.
j) Bedingungen für den Auftrag
Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Angaben zu geforderten Sicherheiten ergeben sich aus § 18 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B).
k) Wesentliche
Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind
Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 17 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B).
l) Sonstige Bedingungen
Sonstige Bedingungen entfällt
Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Nein
m) Vergabeunterlagen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Postalischer Versand Nein
Elektronisch Ja, mittels Vergabemarktplatz "Vergabemarktplatz Brandenburg"
URL zu den Auftragsunterlagen vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXVXYYDY18RFK5QX/documents
Zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen
n) Angebote
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Beginn der Angebotsöffnung 14.08.2024 09:00 Uhr
Angebotsabgabe
Art der akzeptierten Angebote: Elektronisch in Textform
Zugriff auf Preisdokumente bis zur manuellen Freigabe während der Angebotsprüfung/-wertung sperren (Zwei-UmschlagsVerfahren), Nein
Eingabemöglichkeiten zu Angebotspreisen für Unternehmen innerhalb des Bietertools sperren: Nein
o) Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
p) Verfahren/Sonstiges
Sonstige Informationen
Sonstige Informationen für
Bieter/Bewerber
Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter. II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular CSX 30) bzw. eines Angebotes (Formular CSX 32) festgelegten Zeitpunkt bei der Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten. IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. V. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächsigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die unter Eignung aufgeführten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. VI. Die im Rahmen des Angebots zugesicherten Merkmale zur Leistungserbringung werden im Rahmen der Leistungserbringung geschuldet. Dies umfasst auch Angaben/ Zusicherungen bezüglich der Zuschlagskriterien.Wenn also beispielsweise im Rahmen der Zuschlagskriterien die Angabe des einzusetzenden Personals nebst Qualifikation im Angebot dargestellt wird, verpflichtet sich ein Bieter auch das damit benannte Personal für die Leistungserbringung einzusetzen. VII. Die Frauenförderverordnung (FrauFöV) findet Anwendung, vgl. § 14 LGG Bbg. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Formular 4.5 dargestellten Verhältnisse maßgeblich für die Zuschlagserteilung sind und bei fehlerhaften Angaben die Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in diesem Fall Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Bekanntmachungs-ID CXVXYYDY18RFK5QX
q) Bekanntmachung UVgO: Vermessung von Landesgrundwassermessstellen im Bereich Ost
Vergabenummer VB-24-238
Bezeichnung Vermessung von Landesgrundwassermessstellen im Bereich Ost
Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung, Vergabe- und Vertragsordnung
UVgO
Art des Auftrags Dienstleistung