Titel | Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Glimke | |
Vergabeverfahren | Verfahren zur Vor-Information Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Vergabestelle | Landratsamt Lippe Zentrale Vergabestelle Felix-Fechenbach-Straße 5 32756 Detmold | |
Ausführungsort | DE-32756 Detmold | |
Frist | 19.04.2024 | |
Beschreibung | a) Kreis Lippe - Der Landrat Felix-Fechenbachstr. 5 32756 Detmold Telefon-Nummer +49 5231625030 Telefax-Nummer +49 5231630111883
E-Mail: z.vergabestelle@kreis-lippe.de
b) Auftragsgegenstand (Art und Umfang der Leistung) Aktenzeichen VIS 033/2024 Leistungsbild Freianlagen: Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Glimke Der Kreis Lippe plant in der Glimke im Bereich der ehemaligen „Kixmühle“, Stadt Bad-Salzuflen, die gewässerökologische Durchgängigkeit wiederherzustellen. Des Weiteren sollen Maßnahmen des punktuellen Hochwasserschutzes und der ökologischen Verbesserung umgesetzt werden. Zunächst sollen die Planungsleistungen für diese Maßnahmen ausgeschrieben werden. Im Vorfeld wurde durch ein externes Ingenieur Büro bereits eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, die dem Kreis Lippe im Juni 2023 vorgelegt wurde. Auf der Grundlage dieser Machbarkeitsstudie sollen die in der Studie favorisierten Maßnahmenplanungen soweit konkretisiert werden, dass erforderliche Genehmigungen erteilt werden können, um im Anschluss daran in die Umsetzung der Maßnahmen zu treten. Für die Maßnahme ist ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren nach den Bestimmungen des § 68 Wasserhaushaltsgesetz erforderlich. Aus diesem Grund ist für diese Planungsleistung zunächst eine Entwurfsplanung bis einschließlich Leistungsphase vier der HOAI erforderlich. Der Kreis Lippe wird als Antragsteller für den Genehmigungsantrag auftreten. In der Entwurfsplanung werden Aussagen zum Bodenmanagement erwartet, weil der Kreis Lippe besonderen Wert auf einen verantwortungsvollen und klimaschonenden Umgang der Ressource Boden legt. Des Weiteren sind Aussagen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Bereich einer Wohnbebauung und Angaben zur ökologischen Aufwertung naturschutzfachlich sensibler Auenflächen erforderlich. Unter dem Aspekt der Ressource Boden/Naturschutz ist auch eine ökologische Aufwertung des „Ententeiches“ mit zu betrachten. Es wird darauf hingewiesen, dass eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahmen angestrebt wird, so dass für die Vorlage der Planungsleistungen ein knapper Zeitraum vorgegeben wird. Es ist beabsichtigt, die Umsetzung der Maßnahme auf der Grundlage der Planungsleistungen nach Durchführung des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens als Fördermaßnahme mit wasserwirtschaftlichen Mitteln des Landes NRW umzusetzen.
c) Der Auftraggeber behält sich bei einem positiven Förderbescheid vor, auch die weiteren notwendigen Planungsleistungen im Rahmen einer stufenweisen Beauftragung zu vergeben.
d) Zeitraum und Ort der Ausführung Bad Salzuflen | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 178328 vom 19.03.2024 |