Titel | Kommunale Wärmeplanung der Landeshauptstadt Potsdam | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Vergabestelle | Stadt Potsdam Fachbereich Recht und Vergabemanagement Bereich Vergabemanagement Friedrich-Ebert-Straße 79/81 14469 Potsdam | |
Ausführungsort | DE-14469 Potsdam | |
Frist | 11.04.2024 | |
Vergabeunterlagen | vergabemarktplatz.brandenburg.de/…/CXP9YCR6XHU | |
Beschreibung | a) Landeshauptstadt Potsdam Bereich Vergabemanagement Friedrich-Ebert-Str.79/81 14469 Potsdam
E-Mail: zentrale-vergabestelle@rathaus.potsdam.de Internet: www.potsdam.de
Zuschlag erteilende Stelle die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen Elektronisch über diese Vergabeplattform: Internet: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCR6XHU Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen Elektronisch über diese Vergabeplattform: Internet: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCR6XHU/documents
b) Art und Umfang der Leistung 1. Ausgangslage Die Landeshauptstadt Potsdam kann auf eine lange Geschichte beim Klimaschutz zurückblicken. Bereits in den frühen 90er Jahren wurde das städtische Braunkohlekraftwerk durch ein modernes Gaskraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplung ersetzt. 1995 trat die Stadt dem "Klimabündnis" bei. 2010 wurde ein Integriertes Klimaschutzkonzept erarbeitet. 2015 wurden über ein Klimaschutzteilkonzept Vorschläge zur Wärmeentwicklung typischer Gebiete der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) außerhalb der Fernwärme entwickelt. Die LHP wurde 2016 als eine von 21 bundesweiten Kommunen ausgewählt und erhielt eine Förderung des Bundesumweltministeriums (BMU) zur Erarbeitung eines "Masterplans für 100% Klimaschutz bis 2050". Die damit verbundenen Ziele sind sehr ambitioniert - 95% Treibhausgaseinsparungen und 50% Endenergieeinsparungen zwischen 1995 bis 2050. Im aktuellen Bundes-Klimaschutzgesetz wird sogar die Treibhausgasneutralität bis 2045 festgeschrieben. In der ersten Phase des Prozesses wurde ein Hauptgutachten und mehrere Teilgutachten zum Masterplanprozess erstellt. Im Rahmen dessen wurden die Ziele für Potsdam auf 92% THG-Einsparung und 35% Endenergieeinsparung zwischen 1995 bis 2050 konkretisiert. Seit 2017 läuft die Umsetzungsphase des Masterplans. Im Rahmen dessen wurden u.a. die Integration der Masterplanziele in die Stadtplanung und die Überführung in Dekarbonisierungsstrategien der Kommunalen Unternehmen begonnen. Der Masterplan 100% Klimaschutz geht von einer hohen Bedeutung des Energieleitplans aus, da er diesen als prioritäre Maßnahme zur Koordinierung einer nachhaltigen Energieversorgungsstrategie Potsdams identifiziert hat. Der Energieleitplan der Landeshauptstadt Potsdam soll ein informelles strategisches Planungsinstrument darstellen, welches einen Überblick über die momentane und zukünftige Energiebedarfs- und Energieversorgungssituation der Landeshauptstadt gibt. Aufgrund des starken Bevölkerungsanstiegs und des großen Bestandes denkmalgeschützter Gebäude und besonders schützenswerter, bebauter Areale ist die Erreichung der Klimaschutzziele für die Landeshauptstadt Potsdam besonders herausfordernd. Um die von Potsdam gesteckten Ziele zu erreichen, stellen beispielsweise der Ausbau regenerativer Energieerzeugungsanlagen, die energetische Gebäudesanierung sowie partizipative Quartierskonzepte mögliche Handlungsschwerpunkte dar. Hierfür müssen allerdings konkrete Rahmenplanungen vorliegen, für welche der Energieleitplan (ELP) die Grundlage darstellt. Die Landeshauptstadt Potsdam hat bereits im März 2023 mit der Bestandsanalyse des Energieleitplans begonnen. Es wird zuerst die aktuelle energetische IST-Situation der bestehenden Energieinfrastruktur und die auftretenden Energieverbräuche kartographisch dargestellt (Bestandsanalyse). Auf dieser Grundlage können unerschlossene Energiepotenziale identifiziert und neue Versorgungskonzepte in der dann folgenden Energieleitplanung entwickelt werden 2. Hintergrund Wärmeplanungsgesetz Mit Einführung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) des Bundes sind die Länder dazu verpflichtet sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet Wärmepläne, abhängig von der Größe der Kommune (demnach für Potsdam bis spätestens 30.06.2026) erstellt werden. Das Ziel der Wärmeplanung besteht darin, ein Strategiepapier zu entwickeln, welches ausgehend von der aktuellen Ausgangslage der Wärmeversorgung in der Kommune einen Weg skizziert, wie über die Zwischenziele 2030 und 2035 bis 2040 eine klimaneutrale, nachhaltige Wärmeversorgung bis 2045 entstehen kann. Alle nachfolgenden Leistungen sind so zu erbringen, dass der Ablauf der Wärmeplanung sowie alle Anforderungen gemäß WPG sowie eines entsprechenden Landesgesetzes bzw. einer Rechtsverordnung dazu, ausgeführt werden. 3. Leistungsinhalte Die kommunale Wärmeplanung und die somit einfließenden Daten sind für den Gesamtraum der Landeshauptstadt Potsdam (ca. 190 km2) zu entwickeln (Stadtgrenze). Die Aufstellung des kommunalen Wärmeplans erfolgt unabhängig von Interessen wirtschaftlich orientierter Akteure, v.a. bei der Umsetzung des Wärmeplans. Bei der Erhebung und Verarbeitung der zu sammelnden Daten sind die Vorgaben an den Datenschutz einzuhalten. Der Auftraggeberin (AG) wird ein unbefristetes und uneingeschränktes Nutzungs- und Vertriebsrecht für alle erhobenen Daten eingeräumt. Mit Angebotsabgabe ist durch die Auftragnehmenden (AN) ein detaillierter Zeitplan inkl. der Nennung von Meilensteinen zur Erarbeitung der nachfolgend beschriebenen Arbeitspakete (AP) zu erstellen und den Vergabeunterlagen beizufügen. 3.1 AP1 - Projektmanagement Die AN nimmt Aufgaben des Projektmanagements wahr. Dazu gehört die Durchführung regelmäßiger Jour Fixes mit der AG (mindestens alle zwei Wochen je 1Stunde, bei Bedarf auch wöchentlich) sowie die Vor- und Nachbereitung dieser Termine nebst Protokollierung. Ergebnisprotokolle aller Besprechungen (auch digital gehalten) werden nach spätestens drei Werktagen zur Verfügung gestellt. Zur Ressourcenschonung und Ermöglichung größtmöglicher Effizienz können diese Termine in der Regel auch in Form von Videokonferenzen stattfinden, wobei Präsenztermine bei Erreichung der Meilensteine (Projektbeginn und -abschluss, Abstimmung von Ergebnissen der Zwischenschritte) erforderlich sind. Bei dringendem Bedarf kann die AG bis zu 3 mal im Jahr einen Sondertermin einberufen. Die Landeshauptstadt Potsdam als Auftraggeberin (AG) ist Entscheidungsträgerin bei allen internen und externen Abstimmungsrunden. Die Entscheidungsfindungsprozesse werden durch die AN dokumentiert. Wie oben bereits erwähnt wurde im Vorfeld zu dieser Ausschreibung in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Potsdam schon mit der Erarbeitung der Bestandsanalyse begonnen. Die hierbei ermittelten Daten und Auswertungen werden der AN als Grundlage für die weitere Bearbeitung zur Verfügung gestellt. Zur Übernahme der Daten aus der Bestandsanalyse ist eine Abstimmung per Videokonferenz zwischen AN, AG und der Datenlieferanten der Bestandsanalyse vorgesehen (circa 2 Stunden). Die wesentlichen Inhalte und Formate der Grundlagendaten sind in Anlage 1 dieser Leistungsbeschreibung aufgeführt. Zusammenfassung Arbeitspaket 1: - Entwicklung eines detaillierten Zeitplans inkl. Meilensteine - regelmäßiges Jour Fixe (zweiwöchentlich) - Koordination und Absprache der Arbeitspakete - Übernahme, Sichtung und Integration der Daten aus Bestandsanalyse 3.2 AP2 - Potentialanalyse Unter Berücksichtigung der Daten aus der Bestandsanalyse erstellt die AN eine Potenzialanalyse sowohl zu Potenzialen zur Energieeinsparung durch Wärmebedarfsreduktion als auch für die Hebung lokaler Potenziale Erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme. Die Analysen sind in geeigneter Form textlich, grafisch sowie räumlich aufgelöst darzustellen. 3.2.1 AP 2.1 - Potenziale zur Energieeinsparung Die AN betrachtet und bewertet Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen (GHD), Industrie und öffentlichen Liegenschaften Dabei ist der zukünftige Wärmebedarf auf Basis der Ist-Situation und unter Annahme verschiedener realistischer Sanierungsraten und -tiefen (etwa energetische (Teil-) Sanierung, Heizungswechsel, Optionen seriellen Sanierens etc.) pro Baualtersklasse und Gebäudetyp gebäudescharf zu ermitteln und sowohl kartografisch als auch in Summe auszuweisen. Zu berücksichtigen sind ferner weitere zugängliche Daten etwa zum demografischen Wandel, zur Eigentümerstruktur und Investitionsbereitschaft der Gebäudeeigentümer*innen. Zudem ist anzugeben, welcher energetische Sanierungsstandard unterstellt wird. Zusätzlich sind der zukünftige Wärmebedarf bzw. die errechneten Energieeinsparungen für die Referenzjahre 2030, 2035, 2040 und 2045 auszuweisen. 3.2.2 AP 2.2 - lokale Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärmepotenziale Auf dem gesamten Stadtgebiet (Stadtgrenze) sind durch die AN alle vorhandenen lokalen Potenziale zur erneuerbaren Energiegewinnung detailliert zu untersuchen, quantifiziert und georeferenziert inklusive etwaiger Flächenbedarfe abzubilden. Insbesondere sind dabei die folgenden Potenziale zu ber cksichtigen: - Solarthermie (Freiflächen, Dachflächen) - Geothermie (Erdsonden, Erdkollektoren und Tiefengeothermie) - Umweltwärme aus Abwasser / Kläranlagen / Gewässern - nicht vermeidbare Abwärme aus Industrien bzw. Gewerbe-Handel-Dienstleistungen bzw. auch öffentlicher Liegenschaften - Biomasse (Darstellung des Anteils der zur Gewinnung von Biomasse genutzten Flächen auf dem Gemarkungsgebiet) Ergänzend dazu sind räumlich verortete und quantifizierte Potenziale für erneuerbarer Stromquellen für Wärmeanwendungen (Wärmepumpe) oder evtl. synthetische Gasherstellung darzustellen: - Photovoltaik (Freiflächen, Dachflächen) - Windkraft Biomasse und nicht-lokale Ressourcen sind effizient und ressourcenschonend sowie nach Maßgabe der Wirtschaftlichkeit nur dort in der Wärmeversorgung einzuplanen und einzusetzen, wo vertretbare Alternativen fehlen. Die energetische Nutzung von Biomasse ist auf Abfall- und Reststoffe zu beschränken. Wenn nicht-lokale Ressourcen eingeplant werden, ist darzulegen, welche Umwelt- und Klimaauswirkungen dies zur Folge hätte und welche ökonomischen Vorteile und Risiken sich für die Verbraucher ergeben im Vergleich zu Alternativen auf Basis lokaler erneuerbarer Energien (Wärmevollkosten inkl. Infrastrukturbeitrag) und wie die Versorgung infrastrukturell sichergestellt werden kann (z. B. Anbindung an Wasserstofftransport- und -verteilnetz). Ebenso zu analysieren und georeferenziert auszuweisen sind Standorte für KWK-Wärme aus erneuerbaren Energien und Potenziale (inkl. Flächenbedarfe) für Großwärmespeicher. Dabei sollen angesichts der Flächenknappheit auch Potenziale zur Mehrfachnutzung von bereits versiegelten Flächen oder Kooperationen mit Nachbargemeinden betrachtet werden. Zudem sollen Potenziale geplanter (kommunaler) Neubauten bzw. umfassender Sanierungen öffentlicher Gebäude als Ankerzellen für die Wärmeversorgung der Nachbarschaft mit geprüft werden. Ausschlussgebiete wie Wasserschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind räumlich differenziert auszuweisen. Weitere bestehende räumliche, technische oder rechtliche Restriktionen für die Nutzung von Wärmeerzeugungspotenzialen sind zu berücksichtigen und zu erläutern. Des Weiteren ist bei der Analyse von strombasierten Wärmeversorgungspotentiale die vorhandene Netzkapazität zu berücksichtigen bzw. ggfls. ein entsprechender Ausbau einzubeziehen. Zusammenfassung Arbeitspaket 2: - Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe- Handel-Dienstleistungen (GHD), Industrie und öffentlichen Liegenschaften - Räumlich aufgelöste Darstellung (gebäudescharf) des Wärmebedarfes für 2030, 2035, 2040 und 2045 basierend auf der Darstellung des Wärmebedarfs der Bestandsanalyse unter Berücksichtigung von realistischen Sanierungsraten und erreichten Sanierungstiefen - Berechnung der Energieeinsparung nach Sektoren für 2030, 2035, 2040 und 2045 - räumlich verortete und quantifizierte Potenziale lokaler erneuerbarer Energien (Solarthermie (Freiflächen, Dachflächen), Geothermie (Erdsonden, Erdkollektoren und Tiefengeothermie), Umweltwärme aus Abwasser / Kläranlagen / Gewässern, Biomasse) - Potenziale nicht vermeidbarer Abwärme aus Industrien bzw. GHD bzw. auch öffentlicher Liegenschaften - räumlich verortete und quantifizierte Potenziale zur Wärmespeicherung (saisonale Wärmespeicher, Großwärmespeicher) - räumlich verortete und quantifizierte Potenziale für erneuerbarer Stromquellen (PV-Freiflächen, PV-Dachflächen, Windkraft) - Betrachtung der vorhandenen Netzkapazitäten Schriftliche Begleitdokumentation - Dokumentation der Vorgehensweise der Datenerhebung und Datenverarbeitung inkl. Methodik und Datenquellen - textliche, grafische und kartografische Darstellung der Ergebnisse unter Berücksichtigung von Anlage 2 Ziff. II WPG (Darstellungen im Wärmeplan) - nach Absprache mit der Auftragsgeberin: Bereitstellung von erstellten Kartenwerken als layerbasierte PDF mit einer Auflösung von mind. 300dpi im Zuge der Akteursbeteiligung (siehe AP5 - Partizipationsstrategie) - Aushändigung aller georeferenzierter Daten (als GeoPackage (GPKG)) sowie sämtlicher Rohdaten und abschließender Analyseergebnisse an die Auftraggeberin (Excel, Word, PDF) 3.3 AP3 - Zielszenarien, Entwicklungspfade, Wärmeversorgungsgebiete Basierend auf den Bestands- und Potenzialanalysen ist durch die AN für das Untersuchungsgebiet als Ganzes anhand von Indikatoren die langfristige Entwicklung der Wärmeversorgung zu beschreiben. In enger Abstimmung mit der AG und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Akteursbeteiligung (siehe Kapitel 3.5) sowie einer Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt die AN eine Bewertungsmatrix mit mindestens drei unterschiedlichen jeweils zielkonformen, plausiblen und wahrscheinlichen Zielszenarien, welche auch die voraussichtliche Entwicklung des Wärmeverbrauchs innerhalb des gesamten Gebiets, Sensitivitätsanalysen zur Verfügbarkeit erneuerbarer Wärme und unterschiedliche Energiemarktszenarien sowie die Genehmigungsfähigkeit und Flächenverfügbarkeit berücksichtigen. Anhand dieser Bewertungsmatrix soll dann in Abstimmung mit der AG das bestmögliche Zielszenario zur zukünftigen Wärmeversorgung identifiziert und ausgewählt werden. Die Begründung der Entscheidung für das dabei ausgewählte Zielszenario ist ebenso wie Zielszenario selbst textlich, grafisch und kartografisch durch die AN zu dokumentieren. Zielszenarien und Entwicklungspfade sind mindestens unter Berücksichtigung der THG Minderungsziele des Masterplan Klimaschutz Potsdam, sowie der jeweils aktuell gültigen THG-Minderungsziele der Bundesregierung, inklusive räumlich aufgelöster Beschreibung der dafür benötigten Energieeinsparungen und zukünftigen Versorgungsstruktur und damit verbundener Kostenprognosen in Form von Wärmevollkostenvergleichen für eine Anzahl typischer Versorgungsfälle, die die Versorgung in der Kommune umfassend abbilden, sowohl für die Einzelheizung als auch für die Versorgung mit Wärmenetzen (Nah- / Fernwärme) darzustellen. Die Indikatoren sind für das beplante Gebiet als Ganzes und jeweils für die Jahre 2030, 2035, 2040 und 2045 anzugeben. Indikatoren eines Zielszenarios sind mindestens: 1. der jährliche Endenergieverbrauch der gesamten Wärmeversorgung in Kilowattstunden pro Jahr, differenziert nach Endenergiesektoren und Energieträgern, (absolut kWh und in %) 2. jährliche Emissionen von Treibhausgasen der gesamten Wärmeversorgung des gesamten Gebiets in Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent (nach BISKO), differenziert nach Sektoren und Energieträger (absolut t CO2 und in %) 3. jährlicher Endenergieverbrauch der leitungsgebundenen Wärmeversorgung nach Energieträgern in Kilowattstunden pro Jahr und der Anteil der Energieträger am gesamten Endenergieverbrauch der leitungsgebundenen Wärmeversorgung in Prozent, (absolut kWh und in %) 4. der Anteil der leitungsgebundenen Wärmeversorgung am gesamten Endenergieverbrauch der Wärmeversorgung in Prozent, 5. der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Endenergieverbrauch der Wärmeversorgung in Prozent (absolut kWh und in %) 6. Endenergieverbrauch aus dem Gasnetz nach Energieträgern und deren Anteil (absolut kWh und in %) 7. Anzahl der Gebäude mit Anschluss an ein Wärmenetz und deren Anteil an der Gesamtheit der Gebäude im gesamten Gebiet 8. Anzahl der Gebäude mit dezentraler Raumwärmeerzeugung auf Basis von Umweltwärme und Geothermie und deren Anteil an der Gesamtheit der Gebäude 9. Anzahl der Gebäude mit dezentraler Raumwärmeerzeugung auf Basis von fester Biomasse, 10. Anzahl der Gebäude mit Anschluss an ein Gasnetz und deren Anteil an der Gesamtheit der Gebäude im gesamten Gebiet. Dabei sind Biomasse und nicht-lokale Ressourcen effizient und ressourcenschonend sowie nach Maßgabe der Wirtschaftlichkeit nur dort einzuplanen und einzusetzen, wo vertretbare Alternativen fehlen. Die energetische Nutzung von Biomasse ist auf Abfall- und Reststoffe zu beschränken. Diese Nutzung kann insbesondere bei lokaler Verfügbarkeit im ländlichen Raum vertretbar sein. Wenn nicht-lokale Ressourcen eingeplant werden, ist darzulegen, welche Umwelt- und Klimaauswirkungen dies zur Folge hätte und welche ökonomischen Vorteile und Risiken sich für die Verbraucher ergeben, im Vergleich zu Alternativen auf Basis lokaler erneuerbarer Energien (Wärmevollkosten inkl. Infrastrukturbeitrag) und wie die Versorgung infrastrukturell sichergestellt werden kann (z. B. Anbindung an Wasserstofftransport- und -verteilnetz). Gegebenenfalls vorliegende oder in Arbeit befindliche Transformationspläne gemäß Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sind hinsichtlich der Entwicklung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung zu berücksichtigen. Hinsichtlich der zukünftigen Nutzung von Biomasse und Wasserstoff in der leitungsgebundenen Wärmeversorgung gelten die Anforderungen aus den Transformationsplänen der BEW Zusätzlich erstellt die AN für das ausgewählte Zielszenario eine Energie- und Treibhausgasanalyse für das Jahr 2045 nach Sektoren und Energieträgern gemäß BISKO-Standard. Die für das Zielszenario benötigte Versorgungsstruktur ist für die Jahre 2035 und 2045 textlich und kartografisch darzustellen. Hierzu gehört auch die Identifikation von Flächen, die für die klimaneutrale Wärmeversorgung vorzugsweise benötigt werden und ggf. in Flächennutzungsplänen etc. schon frühzeitig gesichert werden müssen. Das Zielszenario und alle ergänzenden Informationen müssen der Gesetzgebung auf Bundes- bzw. Landesebene entsprechen. Auf Grundlage der vorhergehenden Arbeitsschritte sowie des ausgewählten Zielszenarios ist das Stadtgebiet in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete und Eignungsstufen nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG §19 "Darstellung der Wärmeversorgungsarten") einzuteilen. Geeignete Kriterien zur Einteilung der Versorgungsgebiete sind die lokalen Wärmeentstehungskosten, Realisierungsrisiken, das Maß der Versorgungssicherheit, die entstehenden Treibhausgasemissionen oder weitere lokal zu berücksichtigende Faktoren. Hierzu wird jeweils differenziert für verschiedene Betrachtungszeitpunkte 2030, 2035, 2040 und 2045 dargestellt und begründet, welche Wärmeversorgungsart sich für das jeweilige Teilgebiet besonders eignet. Die Planung untersucht das gesamte Gebiet daraufhin, in welchem Maß und mit welcher Wahrscheinlichkeit sich ein Teilgebiet eignet (unter Berücksichtigung aktueller gesetzlicher Regelungen und der darin vorgesehenen Optionen zu Versorgungsgebieten und Bewertungsskalen) und begründet, wenn bestimmte Wärmeversorgungsoptionen von vornherein auszuschließen sind. Dabei sollen Anforderungen an und Entwicklungsbedarfe für die erforderliche Infrastruktur, insbesondere (Wärme-, Gas- und Strom-) Netze, Energieerzeugungsanlagen / Wärmequellen, Flächenbedarfe sowie Speicherlösungen dargestellt werden. Eine mögliche Bundesgesetzgebung zu Anforderungen an Betreiber von Wärmenetzen ist zu berücksichtigen. Teilgebiete können im begründeten Einzelfall in Absprache mit der AG als Prüfgebiet ausgewiesen werden, wenn die Voraussetzungen für die Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete noch nicht vorliegen und die Einteilung im Zuge der Fortschreibung weiter untersucht werden soll. Zusätzlich zu den Wärmeversorgungsgebieten soll die AN Teilgebiete mit erhöhtem Energieeinsparpotenzial bzw. potentielle Sanierungsgebiete (sofern vorhanden). unter Berücksichtigung der Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Haushalte separat auszuweisen. Zusammenfassung Arbeitspaket 3: - Entwicklung von mind. 3 Zielszenarien und Entwicklungspfaden zur klimaneutralen Wärmeversorgung - Darstellung von Indikatoren für die einzelnen Szenarien für die Jahre 2030, 2035, 2040 und 2045 - Auswahl des bestmöglichen Zielszenarios zur zukünftigen Wärmeversorgung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Akteursbeteiligung sowie einer Wirtschaftlichkeitsberechnung - Für das ausgewählte Szenario: Erstellung einer Energie- und Treibhausgasanalyse für das Jahr 2045 nach Sektoren und Energieträgern gemäß BISKO-Standard - Einteilung von voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebieten und entsprechenden Eignungsstufen (für das ausgewählte Zielszenario) - ggfls. Ausweisung von Prüfgebieten - ggfls. Ausweisung von Gebieten mit erhöhtem Energieeinsparpotenzial/ Sanierungsgebiet Schriftliche Begleitdokumentation: - Dokumentation der Vorgehensweise - Begründung (sowie Dokumentation des Entscheidungsprozesses) für die Auswahl des Zielszenarios - textliche, grafische und kartografische Darstellung der Ergebnisse im Wärmeplan unter Berücksichtigung von Anlage 2 Ziff. III bis V WPG (Darstellungen im Wärmeplan) - kartografische Darstellung der jeweiligen Gebiete zu den jeweils vorgesehenen Zeitpunkten - nach Absprache mit der Auftragsgeberin: Bereitstellung der erstellten Kartenwerke als layerbasierte PDF mit einer Auflösung von mind. 300dpi im Zuge der Akteursbeteiligung (siehe AP5 - Partizipationsstrategie) - Aushändigung aller georeferenzierter Daten (als GeoPackage (GPKG)) sowie sämtlicher Rohdaten und abschließender Analyseergebnisse an die Auftraggeberin (Excel, Word, PDF) 3.4 AP4 - Strategie und Maßnahmenkatalog Auf Grundlage der Bestands- und Potenzialanalyse und im Einklang mit dem ausgewählten Zielszenario identifiziert und entwickelt die AN für die kommunale Wärmeplanung in Abstimmung mit der AG sowie unter Berücksichtigung der Akteursbeteiligung (vgl. Kapitel 3.5) eine Strategie und einen Maßnahmenkatalog (Umsetzungsmaßnahmen), mit denen das Ziel der Versorgung mit ausschließlich aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugter Wärme bis spätestens zum Jahr 2045 und die Energie- und THG-Einsparung erreicht werden kann. Die Strategie sollte gesamtstädtische, quartiersbezogene und lokalspezifische Aspekte berücksichtigen. Die Umsetzungsmaßnahmen sollen durch die AN textlich beschrieben werden. Insbesondere soll dargestellt werden: - welche Schritte und Meilensteine für die Umsetzung einer Maßnahme erforderlich sind, - zu welchem Zeitpunkt die Umsetzung der Maßnahme begonnen und abgeschlossen sein soll, - welche Kosten über den gesamten Lebenszyklus mit der Planung und Umsetzung der Maßnahme verbunden sind, - wer die Kosten trägt, (inkl. Entwicklung von lokalen Energiedienstleistungsstrategien mit Skizzierung von Optionen für Betreibermodelle, Förderungen, Contracting etc. und deren Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit), - welche Akteure einzubinden sind, bspw. Energieinitiativen / -genossenschaften, benachbarte Kommunen, Energieversorger, Netzbetreiber, etc. - welche Referenzbeispiele bereits existieren, - welche Priorisierung bei Umsetzungsmaßnahmen außerhalb der Fokusgebiete empfohlen wird, - welche positiven Auswirkungen der Maßnahmen auf die Erreichung des Zielszenarios (v.a. Energie- und THG-Einsparung) erwartet werden. Ferner erstellt die AN in Abstimmung mit der AG eine tabellarische Kurzübersicht der Maßnahmen. Es sind mindestens fünf Maßnahmen zu benennen, mit deren Umsetzung innerhalb der auf die Veröffentlichung des Wärmeplans folgenden fünf Jahre begonnen werden soll. Dies können beispielsweise sogenannte "No-regret-Maßnahmen" sein, welche in allen zuvor untersuchten Szenarien (vgl. Kapitel 3.3) als wichtige Maßnahme identifiziert wurden und somit in jeden Fall angegangen werden sollten. Diese detailliert ausgearbeiteten Umsetzungsmaßnahmen sollen die kurzfristige klimafreundliche Wärmeversorgung der Fokusgebiete unterstützen. Zudem erfolgt durch die AN in Absprache mit der AG die Identifikation von zwei bis drei Fokusgebieten, die bezüglich einer klimafreundlichen Wärmeversorgung kurz- und mittelfristig prioritär zu behandeln sind. Für diese Fokusgebiete sind zusätzlich konkrete, räumlich verortete Umsetzungspläne mindestens mit den zuvor genannten Angaben zu erarbeiten. Darüber hinaus sind Bestandteile der detaillierteren Umsetzungspläne für die Fokusgebiete: - Luftbilder und Lagepläne - detaillierte Beschreibung der Situation im Gebiet (Gebietsgröße, Art des Eignungsgebiets und Begründung, vorhandene Wärmeinfrastruktur, Wärmebedarf, Potenziale für Einsparungen und Nutzungen Erneuerbarer Energien / Wärmequellen, Genehmigungsfähigkeit, Flächenverfügbarkeit, etc.) - sowie eine mindestens qualitative Einschätzung und Bewertung der Maßnahmen zusätzlich hinsichtlich Wirkungen auf soziale Nachhaltigkeit, Umwelt- & Naturschutz, Akzeptanz, regionaler Wertschöpfung. Schriftliche Begleitdokumentation: - Dokumentation der Vorgehensweise - textliche, grafische und kartografische Darstellung der Ergebnisse im Wärmeplan unter Berücksichtigung von Anlage 2 Ziff. VI WPG (Darstellungen im Wärmeplan) 3.5 AP5 - Partizipationsstrategie Während der Erstellung des kommunalen Wärmeplans sind von der AN Veranstaltungen zur Akteursbeteiligung und zur begleitenden Öffentlichkeitsarbeit mit der AG durchzuführen und abschließend ein Bericht zu erstellen. Hierzu ist unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen der AN aus ähnlichen Wärmeplanungsprozessen in anderen Kommunen ein Partizipationskonzept zu erstellen und mit Angebotsabgabe darzustellen. 3.5.1 AP 5.1 - Organisation und Durchführung der Akteursbeteiligung Die AN stellt in Zusammenarbeit mit der AG die Beteiligung von und Abstimmung mit sämtlichen betroffenen Verwaltungseinheiten und aller weiteren relevanten Stakeholder, insbesondere relevanter Energieversorger / Netzbetreiber / Stadtwerke (Wärme, Gas, Strom und deren lokalen Planungen hinsichtlich Ausbau der Erneuerbaren Energien und Infrastrukturen), der Wohnungswirtschaft, der kommunalen Gremien an der Entwicklung der Zielszenarien und Entwicklungspfade sowie der umzusetzenden Maßnahmen sicher. Ausgewählte Akteure (wie Versorger, Netzbetreiber oder Wohnungswirtschaft) sind bereits bei der Potenzialanalyse zu beteiligen. Weitere Zielgruppen (z.B. Bürgerinitiativen, Stadtteilnetzwerke o.a.) werden gemeinsam von AG und AN identifiziert und priorisiert. Die Anforderungen zur Akteursbeteiligung aus bundes- und landesgesetzlichen Regelungen zur Wärmeplanung sind zu berücksichtigen. Mit Angebotsabgabe reicht die AN (auf Grundlage ihrer bisherigen Erfahrungen) ein detailliertes Beteiligungskonzept ein, welches die Einteilung und Organisation von möglichen Lenkungs- und Arbeitsgruppen vorschlägt und die geeigneten Anzahl und Terminabfolge fachlich erforderlicher Projektbesprechungen sowie deren Inhalt und die Durchführung dieser Termine beschreibt. Die Einrichtung einer übergeordneten Lenkungsgruppe ist hierbei erwünscht und im Beteiligungskonzept entsprechend zu berücksichtigen. Angenommen wird, dass die Beteiligung mindestens in den folgenden Formen stattfindet: - 2 Workshops à 3 Stunden mit allen Beteiligten - quartalsweise Besprechung/Berichterstattung der übergeordneten Lenkungsgruppe - 3 Besprechungen je Arbeitsgruppe zu ausgewählten Themen à 2 Stunden - 2 Präsentationen und Diskussion der Ergebnisse in der Politik (Abendtermine, ca. 1 - 1,5 Stunden) Hierbei sind Termine von der AN vorzubereiten (Ablaufplan / Tagesordnung, Einladungstexte, Verteiler), umzusetzen (Moderation, Präsentation, etc.) und zu dokumentieren (Ergebnisprotokolle, bei Workshops auch Fotoprotokolle). Die Akteursbeteiligung sowie deren Ergebnisse sind im Bericht (siehe Aufgabenpaket 6 - Berichterstellung) zu dokumentieren. Die Räumlichkeiten für diese Termine werden durch die LHP (AG) zur Verfügung gestellt. 3.5.2 AP 5.2 - Begleitende Öffentlichkeitsarbeit Die begleitende Öffentlichkeitsarbeit soll sowohl über die Inhalte, Maßnahmen und Umsetzung des kommunalen Wärmeplans informieren, als auch der Sensibilisierung und Mobilisierung der Bürgerinnen und Bürger dienen, sofern dadurch die Umsetzung der im kommunalen Wärmeplan aufgeführten Maßnahmen unterstützt wird. Die AN entwickelt eine Kommunikationsstrategie und unterstützt bei der Erstellung von Pressetexten und weiteren Unterlagen und Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit. Geplant wird die Durchführung von 2 Veranstaltungen (z.B. Runder Tisch/Bürgerforum) und 2 Informationsständen sowie die Gestaltung und Produktion von Informationsmaterialien (bspw. Flyer, Poster, Roll Up, Web-Texte, Web-Fotos), so dass eine bürgernahe, lokal präsente Information zur kommunalen Wärmeplanung gewährleistet ist. 3.6 AP 6 - Berichterstellung kommunaler Wärmeplan Die AN erstellt unter Berücksichtigung der wesentlichen Schritte und Ergebnisse in einem Abschlussbericht, welcher den formulierten Vorgaben der einzelnen Arbeitspakete entsprechen muss. Dabei werden methodischen Grundlagen und Ergebnisse der Wärmeplanung textlich, grafisch und kartografisch unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen (Wärmeplanungsgesetz) im Wärmeplan zusammen. Im Abschlussbericht sollte die angewandte Methodik im Detail pro Kartierung bzw. Arbeitspaket dargestellt werden. Alle Metadaten je Karte und jede Karte sollten im Bericht aufgelistet werden, sofern sie nicht aus Gründen des Datenschutzes bzw. aufgrund von Informationen zu kritischer Infrastruktur vertraulich zu behandeln sind. Die Ergebnisse der Bestandsanalyse und der Potenzialanalyse, die Zielszenarien, die Einteilung des Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete, die Darstellung der Versorgungsoptionen sind wesentlicher Teil des Wärmeplans. Außerdem ist die Akteursbeteiligung, die Umsetzungsmaßnahmen und Fokusgebiete inkl. Umsetzungspläne detailliert zu dokumentieren. Für jedes Arbeitspaket ist eine Kurzzusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse (Kernaussagen) im Bericht zu integrieren. Der Bericht wird digital als PDF und Word-Datei zu Verfügung gestellt. Alle im Rahmen der Bearbeitung der Leistungsinhalte verwendeten Grafiken, Tabellen und Karten werden in separaten Dateien im offenen Format zur Verfügung gestellt. Fotos werden als separate Datei mit einer Auflösung von mindestens 300 dpi zur Verfügung gestellt. Die AN integriert 3 Korrekturzyklen für die Berichtsentwürfe in ihrem Angebot. Zur Veröffentlichung auf der Website erstellt die AN eine Kurzfassung des Berichts in leicht verständlicher Form. 3.7 AP 7 - Verstetigungsstrategie, Fortschreibung und Controllingkonzept Die kommunale Wärmeplanung der Landeshauptstadt Potsdam soll zeigen, wie das Ziel der klimaneutralen Wärmeversorgung in 2045 erreicht werden kann. Dazu müssen der Wärmeplan und daraus abgeleitete Strategien und Maßnahmen nicht nur beschlossen, sondern auch verstetigt und fortgeschrieben werden. Das Erreichen des Ziels und die Umsetzung der Maßnahmen müssen durch ein Controlling begleitet werden. Die Fortschreibung und das Controlling sind nicht Bestandteil dieser Vergabe. Die AN erarbeitet in Abstimmung mit der AG eine Verstetigungsstrategie der kommunalen Wärmeplanung, welche langfristige Organisationsstrukturen, Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten festlegt. Diese sollen es der AG ermöglichen, eine regelmäßige Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung über den gesamten Zeitraum bis 2045 möglichst zielgerichtet, aufwandsarm und transparent zu realisieren. Dabei identifiziert die AN auch potenzielle Synergieeffekte mit den Wärmeplänen benachbarter Gebietskörperschaften. Darüber hinaus entwickelt die AN ein Controlling-Konzept für die Implementierung der kommunalen Wärmeplanung. Das Konzept soll unterstützt durch Bottom-Up- und Top-Down Ansätze sicherstellen, dass das Ziel der klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 erreicht wird. Es beschreibt Indikatoren sowie Rahmenbedingungen für die Datenerfassung und -auswertung und definiert Strukturen für ein regelmäßiges und umsetzungsorientiertes Reporting für den Zeitraum bis 2045. Haupterfüllungsort Bezeichnung Landeshauptstadt Potsdam Ort 14469 Potsdam Ausführungsfristen Bestimmungen über die Ausführungsfrist Die Leistung soll in der Zeit vom 01.06.2024 bis spätestens zum 31.05.2026 erbracht werden.
c) Zuschlagskriterien Kriterium Gewichtung Preis 20 Leistungsqualität (davon a. Leistungsumfang zu 40%, b. Personalorganisation zu 15%, c. Zeit- und Ablaufplanung zu 15%, d. Beteiligung zu 30% 80 Weitere Informationen zu den Zuschlagskriterien: Erläuterung zur Preiswertung Gewichtung Preis: 20 % Bei der Wertung des Preises wird der Preis in Punkte umgerechnet und mit 20 % gewichtet. Dabei erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis 100 Punkte und ein Angebot mit einem Preis in Höhe des Doppelten des niedrigsten Angebotspreises 0 Punkte. Die Ermittlung der Punkte für die anderen Angebote erfolgt an Hand folgender Formel: Preispunkte = (100 - 100 x (Angebotssumme Bieter - Angebotssumme niedrigstes Angebot) / Angebotssumme niedrigstes Angebot)) Ergibt sich bei der Berechnung der Preispunkte ein Minusergebnis, erhält dieses Angebot auch 0 Punkte. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält 100 Preispunkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Die berechnete Preispunktzahl wird kaufmännisch auf die zweite Kommastelle gerundet und anschließend mit dem Faktor von 0,2 gewichtet. Erläuterung zur Bewertung der Leistungsqualität Gewichtung Leistungsqualität: 80 % Mit dem Angebot ist ein entsprechendes Konzept mit Angaben zum Leistungsumfang, zur Personalorganisation, zur Zeit- und Ablaufplanung und zur Beteiligung einzureichen. Das Konzept sollte nicht mehr als 20 DIN A4 Seiten umfassen und ist inhaltlich in die nachfolgenden Unterkriterien aufzugliedern und entsprechend der weitergehenden Erläuterungen in der Bewertungsmatrix inhaltlich auszurichten. Eine Überschreitung der v. g. Seitenzahl führt nicht zum Ausschluss des Angebotes. Für die Qualität des Konzeptes sind unter Berücksichtigung der Untergewichtungen insgesamt maximal 4 Wertungspunkte zu erreichen. Die ermittelte Wertungspunktzahl wird kaufmännisch auf die zweite Kommastelle gerundet. Angebote, die bei der Gesamtwertung der Leistungsqualität weniger als 2 Wertungspunkte (Gesamtwertungspunktzahl) erreichen, werden nicht für den Zuschlag vorgesehen. Das Angebot mit der höchsten Wertungspunktzahl erhält 100 Leistungspunkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Anschließend werden die ermittelten Leistungspunkte eines jeden Angebotes mit der Gewichtung von 0,8 (gemäß Gewichtung des Hauptkriteriums) bewertet. Dies ergibt für jeden Bieter die erreichte Leistungspunktzahl für das Kriterium Leistungsqualität. Beschreibung der Anforderungen. Das Konzept sollte zu folgenden Inhalten eine Aussage treffen: a.) Leistungsumfang Beschreibung der fachlichen und konzeptionellen Umsetzung der beschriebenen Anforderungen in der Leistungsbeschreibung unter Kapitel 3, unterlegt mit den erforderlichen Arbeitsschritten und Arbeitsinhalten b.) Personalorganisation * Vorstellung des vorgesehenen Projektleiters und ggf. vorgesehener Projektmitarbeiter inklusive namentlicher Nennung * Einreichung von Kurzprofilen unter Beschreibung des jeweiligen Berufsabschlusses, der fachlichen Qualifikation sowie Berufserfahrung * Benennung und Darlegung (Beschreibung der Leistung, Erbringungszeitraum, Verweise auf Veröffentlichungen) von jeweils mindestens zwei vergleichbaren Referenzprojekten für jedes Projektmitglied (z. B. in Wärmeplanungen anderer Kommunen über 100.000 Einwohner) c.) Zeit- und Ablaufplanung Erstellung eines detaillierten, plausiblen Zeitplanes der neben den Bearbeitungsphasen auch die Meilensteine zur Erarbeitung der beschriebenen Arbeitspakete beschreibt. d.) Beteiligung Erstellung eines detaillierten, plausiblen Beteiligungskonzepts, welches die Einteilung und Organisation von möglichen Lenkungs- und Arbeitsgruppen vorschlägt und die geeigneten Anzahl und Terminabfolge fachlich erforderlicher Projektbesprechungen sowie deren Inhalt und die Durchführung dieser Termine beschreibt.
d) Nebenangebote Nebenangebote werden nicht zugelassen.
e) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
f) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: -Eigenerklärung über Unteraufträge /Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3) (sofern einschlägig). Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrags das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV analog) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind einzureichen: - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (sofern einschlägig) (Formular 4.4). - Sofern eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des Nachunternehmers sowie deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1) beizulegen (sofern einschlägig). Sonstige I. Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1). Im Falle einer Bietergemeinschaft muss die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. -Eigenerklärung der Bietergemeinschaft, dass der bezeichnete bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung bei der Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt; der bevollmächtigte Vertreter darf, mit uneingeschränkter Wirkung, für jedes Mitglied Zahlungen annehmen und alle Mitglieder haften für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner (Formular 4.2) (sofern einschlägig). - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind einzureichen: - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4) (sofern einschlägig) II. Sonstiges: - Vertragsentwurf - Informationsblatt zur Datenverarbeitung mit Verträgen der Landeshauptstadt Potsdam - Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die vorgenannte Verfahrensweise gilt entsprechend. Wesentliche Zahlungsbedingungen Siehe § 3 des Vertragsentwurfs.
g) Schlusstermin für den Eingang der Angebote 11.04.2024 um 13:00 Uhr Bindefrist des Angebots 15.06.2024
h) Zusätzliche Angaben Elektronisches Angebot: Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projektraum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" vorzunehmen. Voraussetzung ist eine Registrierung als Nutzer und Freischaltung des Projektraumes. Nähere Details dazu finden sich unter Internet: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das elektronische Angebot ist mit den Anlagen bis zum Ende der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Eine Angebotsabgabe per Mail ist nicht zulässig. (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen (4) Beteiligt sich eine Gruppe von: Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 2. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 3. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 4. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der veröffentlichten Bekanntmachung. Bekanntmachungs-ID: CXP9YCR6XHU | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 178315 vom 18.03.2024 |