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Titel
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Listenerfassung von in Brandenburg etablierten Gefäßpflanzen
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
VergabestelleLandesamt für Umwelt Land Brandenburg (LfU) Referat S6 Zentrale Vergabestelle
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam OT Groß Glienicke
AusführungsortDE-14476 Potsdam
Frist16.08.2024
Vergabeunterlagenvergabemarktplatz.brandenburg.de/…/documents
Beschreibung

a)Landesamt für Umwelt Referat S6 - Zentrale Vergabestelle

Seeburger Chaussee 2

DE-14476 Potsdam

 

Mailadresse: VergabestelleS6@LfU.Brandenburg.de

Internet: lfu.brandenburg.de

 

b) Adresse der den Zuschlag erteilenden Stelle: Siehe "zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle"

 

c) Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: Siehe "zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle"

 

d) Auftragsgegenstand: Leistungsbeschreibung: Art und Umfang der Leistung Das Landesamt für Umwelt Brandenburg ist nach §2 Brandenburgischer Naturschutz- zuständigkeitsverordnung für den Vollzug der Vorschriften des Kapitels 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (Schutz der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten) zuständig. Rote Listen sind die maßgeblichen, nach internationalen Kriterien erarbeiteten Bewertungsgrundlagen für die Bestimmung von Handlungsschwerpunkten und für zu treffende Abwägungen mit anderen Belangen. Die zuletzt im Jahr 2006 aktualisierte Rote Liste ist veraltet. Sie repräsentiert nicht mehr das vorhandene Wissen über den Gesamtbestand der in Brandenburg etablierten Gefäßpflanzen. Die enthaltenen Gefährdungseinschätzungen widerspiegeln vielfach nicht mehr die aktuelle Bestandsund Gefährdungssituation. Sie erlauben nur noch bedingt fachlich vertretbare und rechtssichere Schlussfolgerungen für Planungen und Verwaltungsentscheidungen. Zu erarbeiten ist eine Liste mit etwa 2050 im Land Brandenburg etablierten oder ehemals etablierten Gefäßpflanzensippen. Für jede enthaltene Sippe sind aktualisierte Bewertungen der Gefährdung zu ermitteln. Attribute der Gefährdung im nationalen Rahmen, des Etablierungszeitraumes, der internationalen Erhaltungsverantwortung und des gesetzlichen Schutzes sind nachrichtlich zu übernehmen. 71319000-7 Gutachterische Tätigkeit 90700000-4 Dienstleistungen im Umweltschutz

 

e) Erfüllungsorte: Haupterfüllungsort: Bezeichnung Landesamt für Umwelt Postanschrift Seeburger Chaussee 2 Ort 14476 Potsdam Ausführungsfristen: Bestimmungen über die Ausführungsfrist Mit Auftragserteilung (voraussichtlich 35. KW 2024) bis 30.11.2025 Leistungszeit für 3.2, Teile 3.2.1 bis 3.2.4: Mit Auftragserteilung bis 30.03.2025 Leistungszeit für 3.2, Teil 3.2.5: Mit Auftragserteilung bis 30.04.2025 Leistungszeit für 3.2, Teil 3.2.6: nach Rücklauf der Stichprobenergebnisse bis 30.09.2025 Leistungszeit für 3.2, Teil 3.2.7: nach Abschluss der ExpertInnensitzungen bis 30.11.2025 Leistungszeit für 3.1.1: Mit Auftragserteilung bis 30.11.2024 Leistungszeit für 3.1.2: Mit Auftragserteilung bis 30.11.2024

 

f) Fristen: Bezeichnung Datum, ggf. Uhrzeit Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u.a.) 09.08.2024 Angebotsfrist 16.08.2024 08:00 Uhr

 

g) Zuschlags-/Bindefrist: 26.08.2024

 

h) Wertung: Wertungsmethode der Vergabe Wertungsmethode Niedrigster Preis

 

i) Lose: Etwaige Vorbehalte wegen Teilung in Lose, Umfang der Lose und mögliche Vergabe der Lose an verschiedene Bieter Die Vergabe ist nicht in Lose aufgeteilt. Nachweise / Bedingungen

 

j) Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen: Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen Sonstige Unterlagen • LDF einstufig national Unterlagen, Erklärungen und Nachweise: Es sind die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise einzureichen: - das Angebotsschreiben CSX 51 - das inhaltliche Angebot (Hinweis: aus dem Angebot müssen sich die jeweiligen Leistungserbringungsbzw. Lieferfristen ergeben, die für die einzelnen Teilleistungen vorgesehen werden (Ausführungsfristen)) - das ausgefüllte Leistungsverzeichnis - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1), - bei Bietergemeinschaften die unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Formular 4.2), - bei Unteraufträgen/Eignungsleihe die Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 4.3) und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4), -> Sofern es sich um den Einsatz eines einfachen Unterauftragnehmers handelt (§ 26 UVgO), muss mit eingereichten Angebot lediglich benannt werden welcher Auftragsteil übernommen wird (4.3). Die Benennung des Unterauftragnehmers sowie das ausgefüllte FB 4.4 wird in dem Fall auf besonderes Verlangen durch die Vergabestelle angefordert. - sofern eine Berücksichtigung als bevorzugter Bieter nach der Frauenförderverordnung geltend gemacht wird, die Anlage Frauenförderverordnung (Formular 4.5), - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3), - Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4) -> Sofern es sich um den Einsatz eines einfachen Unterauftragnehmers handelt (§ 26 UVgO), wird das FB 5.4 auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle angefordert. Auflagen zur persönlichen Lage Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu überprüfen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit I. Es ist der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 45 I 2 Nr. 3, IV Nr. 2 VgV zu erbringen. Die Deckungssumme muss hierbei mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen und mindestens 1,5 Mio EUR für Sachschäden betragen. Der Nachweis erfolgt über die Versicherungsbescheinigung. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur technischen Leistungsfähigkeit zu überprüfen I.Fach- und Sachkunde: Ia) Abgeschlossenes Biologiestudium Angabe mindestens einer technischen Fachkraft mit hinreichender Qualifikation (hier bzgl. Fachkunde Biologie), die wesentlich an der Ausführung des Werkes beteiligt sein soll. Unter wesentlicher Beteiligung ist eine unmittelbare Befassung in den Punkten 1.1.1, 2.6 und 2.7 zu wenigstens einem Viertel des Leistungsumfanges zu verstehen. Bedingungen für die Wertung der Angaben: - Die Bieter müssen über die angegebene Fachkraft selbst verfügen. - Verfügt der Bieter nicht selbst über die Fachkraft, kann auch eine technische Fachkraft angegeben werden, die dem Unternehmen nicht angehört. Der Bieter muss dann erklären, dass er bereit und in der Lage ist, das notwendige Personal rechtzeitig zum Leistungsbeginn einzustellen. Die Vorgaben zur Eignungsleihe sind zu beachten (vgl. § 34 UVgO). NACHWEIS: in Form einer Eigenerklärung Ib) Fachkenntnisse über die in Brandenburg etablierten Gefäßpflanzen Mindestens zwei Drittel der das Werk bearbeitenden Personen erkennen die in Brandenburg etablierten Gefäßpflanzen zum großen Teil sicher und verfügen über ein anwendungsbereites Wissen über deren ökologische Bindung sowie ihre landesspezifische Verbreitung und Häufigkeit NACHWEIS: - in Form einer Eigenerklärung (Nachweis der hinreichenden Qualifikation der angegebenen Fachkräfte (hier bzgl. Fachkenntnisse über die in Brandenburg etablierten Gefäßpflanzen)) - Personenbezogene Angabe der Publikationen und gegebenenfalls nicht veröffentlichten, auf Anforderung vorlegbaren Werke, aus denen eine vertiefte Befassung mit der Landesflora deutlich wird. - nachzuweisen sind wenigstens drei Arbeiten oder Mitarbeiten pro betreffender Person aus den zurückliegenden 10 Jahren, die eine Kartierung oder die regionale Statusklärung oder die regionale taxonomische Revision oder die regionale nomenklatorische Revision für in Brandenburg wild wachsende Gefäßpflanzen belegen. (Geografisch übergreifende, Brandenburg einschließende Bearbeitungen werden ebenfalls als regionale Bearbeitung gewertet.) Bedingungen für die Wertung der Angaben: - Die Bieter müssen über die angegebene Fachkraft selbst verfügen. - Verfügt der Bieter nicht selbst über die Fachkraft, kann auch eine technische Fachkraft angegeben werden, die dem Unternehmen nicht angehört. Der Bieter muss dann erklären, dass er bereit und in der Lage ist, das notwendige Personal rechtzeitig zum Leistungsbeginn einzustellen. Die Vorgaben zur Eignungsleihe sind zu beachten (vgl. § 34 UVgO). II. Technische Ressourcen Darstellung der datentechnische Ausrüstung und IT-Anwendungen des Unternehmens: Die Bieter müssen die datentechnische Ausrüstung besitzen und den Einsatz der datentechnischen Ausrüstungen und Anwendungen, mit denen Daten zur Gesamtheit der etablierten Gefäßpflanzen Brandenburgs verarbeitet werden können, gewährleisten. Ein Umfang von bis zu 5 Millionen Sachdatensätzen muss effizient ausgewertet werden können. NACHWEIS: - in Form einer Eigenerklärung Bedingungen für die Wertung der Angaben: Die Bieter müssen über die datentechnische Ausrüstung selbst verfügen. - Verfügt der Bieter nicht selbst über die technische Ausrüstung, kann auch eine technische Ausrüstung angegeben werden, die dem Unternehmen nicht gehört. Der Bieter muss dann erklären, dass er bereit und in der Lage ist, die notwendige technische Ausrüstung rechtzeitig zum Leistungsbeginn zu beschaffen. Die Vorgaben zur Eignungsleihe sind zu beachten (vgl. § 34 UVgO). Bedingungen für den Auftrag Geforderte Kautionen und Sicherheiten Angaben zu geforderten Sicherheiten ergeben sich aus § 18 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B).

 

k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 17 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B).

 

l) Sonstige Bedingungen: Sonstige Bedingungen Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben. Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3) Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Nein

 

m) Vergabeunterlagen: Bereitstellung der Vergabeunterlagen: Postalischer Versand Nein Elektronisch Ja, mittels Vergabemarktplatz "Vergabemarktplatz Brandenburg" URL zu den Auftragsunterlagen Internet: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXVXYYDY17B359R2/documents Zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen

 

n) Angebote: Bedingungen für die Öffnung der Angebote Beginn der Angebotsöffnung 16.08.2024 08:01 Uhr Angebotsabgabe Art der akzeptierten

 

o) Angebote: Elektronisch in Textform

 

p) Zugriff auf Preisdokumente bis zur manuellen Freigabe während der Angebotsprüfung/-wertung sperren (Zwei-UmschlagsVerfahren): Nein

 

q) Eingabemöglichkeiten zu Angebotspreisen für Unternehmen innerhalb des Bietertools sperren: Nein

 

r) Nebenangebote: Nebenangebote werden nicht zugelassen.

 

s) Verfahren/Sonstiges: Sonstige Informationen Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber Ergänzende Hinweise: Bedingt durch einen Übertragungsfehler ist es bei der Bezeichnung des Leistungsgegenstandes zu einem Fehler gekommen. Statt "LOS 1: Listenerfassung" muss es korrekt heißen "LOS 1. Listenfassung" I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter. II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular CSX 30) bzw. eines Angebotes (Formular CSX 32) festgelegten Zeitpunkt bei der Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabe-marktplatzes Brandenburg. III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten. IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. V. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmäch-tigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die unter Eignung aufgeführten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. VI. Die im Rahmen des Angebots zugesicherten Merkmale zur Leistungs-erbringung werden im Rahmen der Leistungs-erbringung geschuldet. Dies umfasst auch Angaben/ Zusicherungen bezüglich der Zuschlagskriterien.Wenn also beispielsweise im Rahmen der Zuschlagskriterien die Angabe des einzusetzenden Personals nebst Qualifikation im Angebot dargestellt wird, verpflichtet sich ein Bieter auch das damit benannte Personal für die Leistungserbringung einzusetzen. VII. Die Frauenförderverordnung (FrauFöV) findet Anwendung, vgl. § 14 LGG Bbg. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Formular 4.5 dargestellten Verhältnisse maßgeblich für die Zuschlagserteilung sind und bei fehlerhaften Angaben die Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in diesem Fall Schadensersatzansprüche geltend zu machen. VIII. BITTE UNBEDINGT BEACHTEN: Aufgrund urlaubsbedingter Abwesenheiten in der Bedarfsstelle können fachliche Bieteranfragen, die in der Zeit vom 26.07.-09.08.2024 eingehen, erst ab 12.08.2024 beantwortet werden. Wegen der zeitlichen Nähe zur Angebotsfrist kann es hier ggf. zu einer moderaten Fristverlängerung kommen. Wir bitten um Verständnis.

 

t) Bekanntmachungs-ID CXVXYYDY17B359R2

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 180652 vom 31.07.2024