Verfahren zur Vor-Information
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Gemeinde Rietz-Neuendorf
Fürstenwalder Str. 1
15848 Rietz-Neuendorf
DE-15848 Beeskow
19.10.2024
a) Gemeinde Rietz-Neuendorf
Stabsstelle
Fürstenwalder Straße 1
15848 Rietz-Neuendorf
Telefon 033672-60822
E-Mail: t.fischer@rietz-neuendorf.de
Internet: www.rietz-neuendorf.de
b) Planungsbegleitende Vermessung Planungsbegleitende Vermessung Die Gemeinde Rietz-Neuendorf stellt für ein Gebiet im Außenbereich nördlich des Gemeindeteils Rietz-Neuendorf im Ortsteil Görzig den Bebauungsplan Kirschallee auf. Für das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans ist eine planungsbegleitende Vermessung erforderlich. Es wird ein Lageplan mit Darstellung der Situation im Planbereich und der unmittelbaren Umgebung mit ausgewählten Höhenpunkten benötigt, als analoge und digitale Grundlage für die Planzeichnung des Bebauungsplans. Es sind die Anforderungen der Verwaltungsvorschrift zur Herstellung von Planunterlagen für Bauleitpläne und Satzungen nach § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (Planunterlagen VV) vom 16.04.2018 (ABl. Nr. 17 vom 2. Mai 2018, S. 389) zu erfüllen. Bezeichnung Gemeinde Rietz-Neuendorf Postanschrift Fürstenwalder Straße 1 Ort 15841 Rietz-Neuendorf Ergänzende / Abweichende Angaben Bei der zu vermessenden Fläche handelt es sich um das Flurstück 9 in der Flur 4, zum Haupterfüllungsort Gemarkung Görzig der Gemeinde Rietz-Neuendorf. Die Adresse dort lautet Kirschallee 1a, 15848 Rietz-Neuendorf.
c) 31. Oktober 2024