Titel | Planungsleistungen bei Neubau von Kunststoffrasenplätzen inkl. Baugrunduntersuchung | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Stadt Templin Prenzlauer Allee 7 17268 Templin | |
Ausführungsort | DE-17268 Boitzenburger Land | |
Frist | 09.07.2024 | |
Vergabeunterlagen | vergabemarktplatz.brandenburg.de/…/documents | |
Beschreibung | a) Stadt Templin Prenzlauer Allee 7 DE-17268 Templin Tel. +49 39872030-153 Fax. 49 39872030-104
Mailadresse: vergabe@templin.de Internet: www.templin.de
b) Zuschlag erteilende Stelle: die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
c) Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:: Elektronisch über diese Vergabeplattform: Internet: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCP68M9 Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
d) Bereitstellung der Vergabeunterlagen: Elektronisch über diese Vergabeplattform: Internet: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCP68M9/ documents
e) Art und Umfang der Leistung: Planungsleistungen für den Neubau von Kunststoffrasenplätzen für Fußball und Tennis im Stadion der Freundschaft in 17268 Templin - Planungsleistungen Freianlagen Sportplatzbau gem. §§ 39 ff. HOAI 2021 - Grundleistungen LPh 2 - 9 - Besondere Leistungen: Bestandsvermessung, Baugrunduntersuchung und Örtliche Bauüberwachung - anrechenbare Kosten: 1.070.000,00 EUR (netto)
f) Haupterfüllungsort: Stadt Templin Prenzlauer Allee 7 17268 Templin
g) Ausführungsfristen, Laufzeit bzw. Dauer: Beginn 15.08.2024 Ende 15.08.2025
h) Zuschlagskriterien: Kriterium Gewichtung Projektteam 30 Referenzen 30 Preis 40 Weitere Informationen zu den Zuschlagskriterien: siehe Allgemeiner Teil (Teil A) der Vergabeunterlagen
i) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" der folgenden Bescheinigungen zuständigen Stelle zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Templin innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: - Nachweis der Eintragung in das Beurfs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" der folgenden Bescheinigungen zuständigen Stelle zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Templin innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen Technische und berufliche Leistungsfähigkeit PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" der folgenden Bescheinigungen zuständigen Stelle zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Templin innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: - 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahren mit folgenden Mindestangaben (Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum) - Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlichen Beschäftigten und ggf. Angabe des Leitungspersonal Sonstige Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVerG) findet Anwendung. Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 4.1) nach §§ 123 und 124 GWB und § 31 Abs. 1 UVgO ist mit dem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Mit dem Angebot sind weiterhin vorzulegen: a.) Leistungsblatt zum Projektteam mit den jeweiligen Nachweisen bzw. Abschlusszeugnissen (Teil C) b.) Referenznachweise (Teil D) mit den jeweiligen Angaben c.) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
j) Wesentliche Zahlungsbedingungen: siehe Vergabeunterlagen sowie § 17 VOL/B
k) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen sowie § 18 VOL/B
l) Schlusstermin für den Eingang der Angebote 15.07.2024 um 10:00 Uhr: Bindefrist des Angebots 14.08.2024
m) Zusätzliche Angaben: Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zum Download bereit. Die Bieterkommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens wird ausschließlich über den Kommuniktationsbereich des Vergabemarkplatzes Brandenburg - auch für Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen geführt. (Hierzu ist der Button "Kommunikation" zu nutzen.) Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 09.07.2024 um 23:59 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. Im eigenen Interesse sollten sich Interessenten zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des Unternehmernamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und somit sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform und in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z.B. per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss. Bekanntmachungs-ID: CXP9YCP68M9 Seite 4/4 Generierungsdatum: 01.07.2024 11:59:31 Uhr © 2017 – 2024 cosinex GmbH | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 180147 vom 04.07.2024 |