Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH
Werbener Straße 3
03046 Cottbus
DE-03042 Cottbus
07.01.2025
a) Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH
Werbener Straße 3
DE-03046, Cottbus
Telefon +49 3557826-122
E-Mail: Stefan.Bramburger@gwc-cottbus.de
Internet: www.gwc-cottbus.de
b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer E-Abgabe ÖA, Wilhelm-Riedel-Straße 10-15, Betonerhaltungsarbeiten HE-Fassade , 07.01.2025
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen - ohne elektronische Signatur (Textform) - mit fortgeschrittener/m elektronischer/m Signatur/Siegel - mit qualifizierter/m elektronischer/m Signatur/Siegel
d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen Planung und Ausführung von Bauleistungen Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)
e) Ort der Ausführung Wilhelm-Riedel-Straße 10-15, Cottbus
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose Gerüst: 1650 m² Fassadengerüst mit verschiedenen Zulagen und Vorhaltung, 1 Stk Gerüststatik, 1650 m² Umrüsten auf Netze, 2 Stk. Gerüsttreppen, Vorhaltung | Instandsetzung Fassade: Koordinierungs- und Sicherungsleistungen, Schützen von Bauelementen; Fugenarbeiten: 840 m Abbruch Fugendichtstoff, Fugenbehandlung mit Restfaserbindemittel, 150 m Stemmarbeiten, 150 m Betonschnitt, 150 m Aufmörtelung, 200 m Reprofilierung, 840 m Fugenverschluss, 13 m Instandsetzung Gebäudetrennfuge | Untergrundvorbereitung Fassadenflächen: 1550 m² Untergrundreinigung, 15 m Risse ausräumen u. vorbereiten | Korrosionsschutz, Reprofilierung Fassade: 15 m Risse verschließen, 30 Stk Ausbrüche instand setzen, 25 Stk. Fehlstellen reprofilieren | Anschluss Fenster/Leibungsdämmung: 110 Stk Abbruch Fensterbänke, 191,5 m ALU-Fensterbänke montieren, 562 m APU-Leisten, 562,5 m Untergrundvorbereitung Fensterfaschen, Türleibungen, 562 m Leibungsdämmung Fenster, 562 m Ecken- und Kantenausbildung, 562 m Armierungs-/Filzschicht Leibungen und Faschen, 185 m Armierungs-/Filzschicht unter Fensterbank | Oberflächenbehandlung Fassade, Drempel: 35 m² Sockelabdichtung, 106 m2 Spachtelung und Farbbeschichtung Sockel, 1385 m² Farbbeschichtung Fassade bekieselt, 800m Farbbeschichtung Fensterleibungen, Faschen | Sonstige: 5 Stk Kernbohrungen, 150 Stk Fensterreinigung, 8 Stk. Beschichtung Attikablech
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage Zweck des Auftrags
h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang siehe Buchstabe
f) nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
i) Ausführungsfristen 121Beginn der Ausführung Fertigstellung oder Dauer der Leistungen Bestimmungen über die Ausführungsfrist Beginn: 17.03.2025, Ende: 01.08.2025
j) Nebenangebote zugelassen nur in Verbindung mit einem Hauptangebot nicht zugelassen
k) mehrere Hauptangebote zugelassen nicht zugelassen
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: Internet: vergabemarktplatz.brandenburg.de VMPSatellite/notice/CXP9Y906T1Z/documents können angefordert werden unter: Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen Abgabe Verschwiegenheitserklärung andere Maßnahmen: Die Anlage DSGVO-Hinweise ist zu beachten Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen: Sofern der Bieter in die engere Auswahl kommt fordern wir folgende Unterlagen nach. 1. Formblatt 124 (die geforderten Unterlagen aus diesem Dokument werden ebenfalls nachgefordert) 2. Formblatt 221/222 3. Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen 4. Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach Brandenburgischem Vergabegesetz 5. Angaben und Nachweis zur Organisation des Gesundheits- und Arbeitsschutzes nicht nachgefordert
o) Ablauf der Angebotsfrist am 07.01.2025 um 10:10 Uhr Ablauf der Bindefrist am 03.02.2025
p) Adresse für elektronische Angebote Internet: vergabemarktplatz.brandenburg.de VMPSatellite/notice/CXP9Y906T1Z Anschrift für schriftliche Angebote
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein DE müssen:
r) Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: Kriterium Gewichtung Niedrigster Preis
s) Eröffnungstermin am 07.01.2025 um 10:10 Uhr Ort 121Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Zur Angebotsöffnung werden keine Bieter als Gasthörer zugelassen. Die Angebote sind vor Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg (Bietertool) abzugeben.
t) geforderte Sicherheiten Der Auftraggeber hat für das Bauvorhaben eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, in der alle am Bau Beteiligten mitversichert sind. Deshalb wird die Prämie anteilig in Höhe von 0,15 % auf die Auftragnehmer entsprechend ihrer Auftragssumme umgelegt und von der Bruttoschlussrechnungssumme einbehalten. (gilt ab einer Auftragssumme von 30.000,00 EUR netto) Außer: Baustelleneinrichtungen, Gerüstbau, Außenanlagen/Tiefbauarbeiten, Abbruch inkl. Entkernung 8. Vertragsstrafen (zu § 11 VOB/B) 8.1. Kommt es zu einer durch den AN schuldhaft verursachten Überschreitung der in 5.2 genannten Vertragsendfrist, kann der AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,15 % der Nettoauftragssumme pro Arbeitstag geltend machen. Ist der AN der Auffassung, er habe die Fristüberschreitung nicht verschuldet, hat er dies zu beweisen. 8.2. Die nach 8.1 anfallende Vertragsstrafe ist der Höhe nach - unabhängig von der Dauer der Fristüberschreitung - auf höchstens 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt. 8.3. Kommt es zu einer durch den AN schuldhaft verursachten Überschreitung einer Zwischenfrist, die in 5.3 als Vertragsfrist genannt wird, kann der AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,15 % der Summe der Nettobeträge der von dem AN bis zu dem Endtermin der Zwischenfrist gestellten und bei dem AG oder dessen Vertreter eingegangenen Abschlagsrechnungen pro Arbeitstag geltend machen. Die bei Überschreitung einer Zwischenfrist anfallende Vertragsstrafe ist der Höhe nach - unabhängig von der Dauer der Fristüberschreitung - auf höchstens 5 % der Summe der Nettobeträge der von dem AN bis zu dem Endtermin der Zwischenfrist gestellten und bei dem AG oder dessen Vertreter eingegangenen Abschlagsrechnungen begrenzt. Bereits wegen Nichteinhaltung von Zwischenfristen verwirkte Vertragsstrafen werden auf danach verwirkte Vertragsstrafen angerechnet, sodass die Summe der verwirkten Vertragsstrafen höchstens 5 % der Nettoauftragssumme beträgt. Kommt es nur zur Überschreitung einer Zwischenfrist oder von mehreren Zwischenfristen, jedoch nicht zu einer Überschreitung der Vertragsendfrist, beträgt die Vertragsstrafe somit höchstens 5 % der Summe der Nettobeträge der bis zu dem Endtermin der von dem AN überschrittenen Zwischenfrist oder - bei Überschreitung mehrerer Zwischenfristen - der Summe der Nettobeträge der von dem AN bis zum Endtermin der letzten von dem AN schuldhaft überschrittenen Zwischenfrist gestellten und bei dem AG oder dessen Vertreter eingegangenen Abschlagsrechnungen. 10. Gewährleistungsfrist (zu § 13 VOB/B) Die Gewährleistung des AN beträgt in Abänderung § 13 VOB/B 5 Jahre. Der AN hat alle Ausführungsarbeiten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, und trägt die volle Verantwortung für die Betriebssicherheit der technischen Anlagen sowie für alle Mängel, die nach dem Stand der Technik zu vermeiden sind. (Punkt kann abhängig vom Gewerk entfallen/abgewandelt werden z. B. Gerüst, Baustelleneinrichtung, Abbruch) 12.1. Der AN übergibt dem AG zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Erfüllungs-, Schadenersatz- und Mängelansprüchen eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft eines deutschen Kreditinstitutes oder einer deutschen Versicherungsgesellschaft, in der sich das Institut unter Verzicht auf die Einreden der Vorausklage, Anfechtbarkeit sowie auf ein etwaiges Recht zur Hinterlegung zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 10 % (i. W. zehn vom Hundert) der vertraglich vereinbarten Bruttovergütung verpflichtet hat. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist nach erfolgter Abnahme der vertraglichen Leistungen Zug um Zug gegen Leistung der Sicherheit für Mängelansprüche gemäß 12.2 zurückzugeben. (Punkt 12.1 gilt für Bauvertragssummen ab 50.000,00 EUR netto) 12.2. Die Parteien vereinbaren, dass der AG berechtigt ist, einen Betrag in Höhe von 5 % der anerkannten Bruttoschlussrechnungssumme für die Dauer der Verjährungsfrist für Mängelansprüche einzubehalten. Dem AN steht das Recht zu, diesen Einbehalt durch eine Bürgschaft gemäß § 17 Abs. 4 VOB/B abzulösen. (Punkt 12.2 gilt für 121Bauvertragssummen ab 30.000,00 EUR netto) 12.3. Der AG nutzt den Service der Trustlog GmbH. Der AN ist nicht verpflichtet, diesen Service zu nutzen.
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind 0,35 % der Bruttoabrechnungssumme werden für Strom- und Wasserverbrauch pauschal von der Schlussrechnung einbehalten. (Punkt kann ganz bzw. teilweise entfallen, wenn weder Strom noch Wasser oder nur ein Medium genutzt wird) Der AN gewährt % Skonto auf alle Abschlagszahlungen - bei Zahlung innerhalb von 10 Werktagen und % auf die Schlussrechnung - bei Zahlung innerhalb von 18 Werktagen nach Rechnungseingang bei der GWC GmbH (maßgeblich ist die Bankanweisung des AG). (Es obliegt dem Bieter zur Beschleunigung der Zahlungen Skonti zu gewähren.) Die Schlussrechnung ist in 2-facher Ausfertigung einzureichen. Die Schlusszahlung erfolgt nach Prüfung und Feststellung der vom AN vorgelegten Schlussrechnung innerhalb von 30 Tagen nach Zugang durch den AG gemäß § 16 VOB/B. Abschlags- und Schlussrechnungen incl. Aufmaße sowie dazugehöriger Anlagen und Prüfvermerk der Baubetreuung sind, soweit technisch möglich, im pdf - Format per Email an E-Mail: Rechnung@gwc-cottbus.de mit max. 5 GB Datenvolumen zu senden. Die vorstehende Bestimmung soll im Interesse des Auftragnehmers Prüfungen erleichtern und somit Zahlungen beschleunigen. Sie ist jedoch keine notwendige Voraussetzung, damit eine Prüfung vonstattengeht und sie ist auch keine Zahlungsvoraussetzung.
v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften
w) Beurteilung der Eignung Mit dem Angebot ist der Nachweis einzureichen, dass die ausgeschriebene Leistung erbracht werden darf. möglicher Nachweis: Gewerbeanmeldung, Zertifikate usw. Des Weiteren sind folgende Unterlagen einzureichen 1. Formblatt 124, ersatzweise eine gültige Präqualifikationsurkunde 2. Nachweis Organisation Gesundheits- und Arbeitsschutz in der gültigen Version (liegt Ausschreibungsunterlagen bei)
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A) Name Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Straße Heinrich-Mann-Allee 107 Plz, Ort 14473, Potsdam Telefon +49 3318661-719 Fax +49 3318661-652 E-Mail: poststelle@mwae.brandenburg.de Internet Sonstiges Bieter haben Mängel unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen, spätestens aber nach 10 Kalendertagen. Mängel an den Ausschreibungsunterlagen können nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist angezeigt werden. Hinweis: Die GWC GmbH nimmt nur elektronische Angebote über den Vergabemarktplatz Brandenburg an. Papierangebote sind für diese Ausschreibung ausgeschlossen. Die Angebotsabgabe im Format GAEB 84 ist erwünscht. Bekanntmachungs-ID: CXP9Y906T1Z