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Titel
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Rahmenvereinbarung zur fachlichen Begleitung der Einführung und Weiterentwicklung des Einleiterkatasters Abwasser (ELKA)
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Fachbereich 15 Vergabestelle
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen
VergabestelleLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Fachbereich 15 Vergabestelle
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen
AusführungsortDE-47051 Duisburg
Frist19.08.2024
Vergabeunterlagenwww.evergabe.nrw.de/…/documents
TED Nr.00416739-2024
Beschreibung

1. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

Leibnizstraße 10

DE-45659 Recklinghausen

Telefon: +49 2361305-0

Fax: +49 2361305-59855

 

E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de

 

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel: Rahmenvereinbarung zur fachlichen Begleitung der Einführung und Weiterentwicklung des Einleiterkatasters Abwasser (ELKA) bei den Unteren Wasserbehörden in NRW 2025 - 2028

Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur "Fachlichen Begleitung der Einführung und Weiterentwicklung des Einleiterkatasters Abwasser (ELKA) bei den Unteren Wasserbehörden (UWB) in NRW".

Kennung des Verfahrens: 958f3b5b-50de-4f1a-abb5-9c8820e6b73b

Interne Kennung: 57;1001519937;EU

Verfahrensart: Offenes Verfahren

Das Verfahren wird beschleunigt: nein

 

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen

Zusätzliche Einstufung (cpv): 48614000 Datenerfassungssystem, 80522000 Schulungsseminare

 

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Wuhanstraße 6

Stadt Duisburg

Postleitzahl 47051

Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

 

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7Y1QNDALP3 Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen, sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Der Auftraggeber wird eigenständig vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) beim Bundeskartellamt sowie einen Gewerbezentralregisterauszug beim Bundesamt für Justiz für die Bieter anfordern, die Zuschläge erhalten sollen.

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/24/EU

vgv -

 

2.1.6 Ausschlussgründe

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

 

5. Los

5.1 Los: LOT-0001

Titel: Rahmenvereinbarung zur fachlichen Begleitung der Einführung und Weiterentwicklung des Einleiterkatasters Abwasser (ELKA) bei den Unteren Wasserbehörden in NRW 2025 - 2028

Beschreibung: Für die Einführung von ELKA bei den Unteren Wasserbehörden wurde eigens für die UWBs ein Service-Tool für die Arbeiten in ELKA mit einem vergleichbaren Umfang wie in AkoPro durch IT.NRW erstellt. Das für die Datenmigration (AkoPro => ELKA) notwendige Migrati-onswerkzeug wurde im September 2017 durch die Kommunal Agentur NRW fertiggestellt. Die UWBs, die ELKA direkt nutzen möchten, wurden seitdem sukzessive angeschlossen. Wie schon im Fall der fünf Oberen Wasserbehörden ist auch bei den Unteren Wasserbehörden eine fachliche Anwenderbetreuung beim Wechsel auf ELKA erforderlich. Zur Entwicklung und Einführung von ELKA benötigt auch IT.NRW eine enge fachliche Begleitung. Zur Einführung von ELKA bei den Unteren Wasserbehörden sind auf Abruf folgende Leistungen durch einen externen Dienstleister zu erbringen: I. Anwendersupport II. fachliche Begleitung der Fachanwender der UWBs bei der Einführung III. Schulungen IV. Datenbereinigung V. Datennacherfassung VI. Fortschreibung der Hilfe Des Weiteren fallen fortlaufende Arbeiten zu ELKA an: VII. Fachliche Begleitung bei der Funktionsprüfung von Schnittstellen VIII. Fachliche Begleitung bei der Funktionsprüfung von Migrationswerkzeugen IX. Fachliche Begleitung bei der Inbetriebnahme der Schnittstellen X. Unterstützung bei der Datenübertragung über die Schnittstellen XI. Fortführung des Präzisierungsdokuments XII. Aktualisierung des Handbuchs XIII. Weitere Schulungen bei Anwendern der Bezirksregierungen XIV. Teilnahme an Besprechungen und Sitzungen.

Interne Kennung: 57;1001519937;EU

 

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen

Zusätzliche Einstufung (cpv): 48614000 Datenerfassungssystem, 80522000 Schulungsseminare

 

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Wuhanstraße 6

Stadt: Duisburg

Postleitzahl: 47051

Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

 

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen: 2

Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag beginnt zum 01.01.2025 und läuft zunächst für zwei Jahre. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zum Ablauf von insgesamt 48 Monaten (31.12.2028), soweit nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird.

 

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet

Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#

 

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

 

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium:

Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.

Kriterium:

Art: Eignung zur Berufsausübung

Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung

Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem es ansässig ist sowie zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen, c) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular 523_EU) d) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), e) soweit zutreffend: Erklärung Unterauftragnehmer Formular 533a EU mit dem Angebot. Der Nachweis für den Unterauftragnehmer (Formular 533b EU) auf Verlangen f) soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe und Haftungserklärung (Formular 534b_EU)

Kriterium:

Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs : a) auch zu den wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des öffentlichen Auftraggebers, Leistungsumfang (Art der Leistung, Höhe der Auftragssumme in Euro), Vertragsdauer, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (§ 7 EG Abs. 3 VOL/A) gemäß Anlage: Formblatt_Referenzen ; b) auch für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen 2) Alle Personen, die später auch die Auftragsabwicklung des angebotenen Loses übernehmen werden, sind aussagekräftig darzustellen. Dabei müssen insbesondere nachfolgende Angaben enthalten sein: a) ausführliche Darlegung der vorliegenden fachlichen Qualifikation(en) und b) Berufserfahrung Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden.

 

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 29/07/2024 23:59:00 (UTC+2)

Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7Y1QNDALP3/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7Y1QNDALP3

 

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7Y1QNDALP3

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 19/08/2024 10:00:00 (UTC+2)

Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 25 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungsdatum: 19/08/2024 10:00:00 (UTC+2)

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine

Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

 

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem

 

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

 

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

Registrierungsnummer: 0204: 05113-10001-62

Postanschrift: Leibnizstraße 10

Stadt: Recklinghausen

Postleitzahl: 45659

Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)

Land: Deutschland

Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15

E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de

Telefon: +49 2361305-0

Fax: +49 2361305-59855

Rollen dieser Organisation:

Beschaffer

 

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

Registrierungsnummer: 0204: 05113-10001-62

Postanschrift: Leibnizstraße 10

Stadt: Recklinghausen

Postleitzahl: 45659

Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)

Land: Deutschland

Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15

E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de

Telefon: +49 2361305-0

Fax: +49 2361305-59855

Rollen dieser Organisation:

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

 

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen

Registrierungsnummer: +49 251-411-0

Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9

Stadt: Münster

Postleitzahl: 48147

Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)

Land: Deutschland

E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de

Telefon: +49 251-411-1691

Fax: +49 251-411-2165

Rollen dieser Organisation:

Überprüfungsstelle

 

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

Registrierungsnummer: 0204: 05113-10001-62

Postanschrift: Leibnizstraße 10

Stadt: Recklinghausen

Postleitzahl: 45659

Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)

Land: Deutschland

Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15

E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de

Telefon: +49 2361305-0

Fax: +49 2361305-59855

Rollen dieser Organisation:

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

 

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83

Stadt: Bonn

Postleitzahl: 53119

Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)

Land: Deutschland

E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de

Telefon: +49228996100

Rollen dieser Organisation:

TED eSender

 

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b5b73292-e02f-429f-a2ad-6f089b39f978 - 01

Formulartyp: Wettbewerb

Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung

Unterart der Bekanntmachung: 16

Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/07/2024 10:04:06 (UTC+2)

Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

 

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 416739-2024

ABl. S – Nummer der Ausgabe: 134/2024

Datum der Veröffentlichung: 11/07/2024

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 180413 vom 17.07.2024