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Titel
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Kauf eines Grünflächeninformationssystems (GRIS)
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VergabeverfahrenVergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AusführungsortDE-76133 Karlsruhe
TED Nr.472790-2023
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Stadt Karlsruhe Hauptamt

Karl-Friedrich-Str. 14-18

76133 Karlsruhe

Telefon: +49 721/133-0


E-Mail: mailto: klaudia.wild@ha.karlsruhe.de

Internet: www.karlsruhe.de


I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde


I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: GBA23001 Kauf eines Grünflächeninformationssystems (GRIS)


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Im Gartenbauamt haben sich neue Anforderungen herauskristallisiert, die durch das bestehende System nicht mehr erfüllt werden können. Daher schreibt das Gartenbauamt ein neues GRIS zum Kauf aus, welches die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Anforderungen erfüllen muss. Bevorzugt ist eine Produktlösung, die entsprechend den Anforderungen anpassbar bzw. erweiterbar ist.


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE122 Hauptort der Ausführung: Karlsruhe


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: 1.1. Ausgangslage Das Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe unterhält ein Grünflächeninformationssystem (GRIS) bestehend aus dem Basis Geographischen Informationssystem (GIS) Geomedia des Unternehmens Hexagon und der Fachschale InfraSystem der Firma Globus. Im bestehenden System sind alle in der Verantwortung des Gartenbauamtes liegenden Grünflächen mit Inventaren und Bäumen digitalisiert. Die mobile Baumkontrolle und die Vergabe und das Management der Grünflächenpflege werden mit diesem System durchgeführt. Die Datenstruktur des bestehenden Systems basiert auf dem Objektartenkatalog nach GALK. Die Geometrie- und Sachdaten werden OGC-Konform in einer Oracle Spatial Datenbank gehalten. 1.2. Zielsetzung Im Gartenbauamt haben sich neue Anforderungen herauskristallisiert, die durch das bestehende System nicht mehr erfüllt werden können. Daher schreibt das Gartenbauamt ein neues GRIS zum Kauf aus, welches die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Anforderungen erfüllen muss. Bevorzugt ist eine Produktlösung, die entsprechend den Anforderungen anpassbar bzw. erweiterbar ist. 1.3. Rahmenbedingungen Das Gartenbauamt wird das zukünftige Grünflächeninformationssystem auf eine gemeinsame Plattform mit dem GIS des Liegenschaftsamtes der Stadt Karlsruhe stellen. Das Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe arbeitet mit den Produkten des Unternehmens esri und Weboffice beziehungsweise VertiGIS Studio des Unternehmens VertiGIS. Die Stadt Karlsruhe bezieht vom Unternehmen esri eine stadtweit nutzbare Firmenlizenz, die alle Lizenzen für deren Produkte beinhaltet. Die Einbindung von QGIS als Desktop GIS in die Systemarchitektur des neuen GRIS ist möglich. Die Datenhaltung des Liegenschaftsamts erfolgt in PostgreSQL. Damit muss auch die Datenhaltung der Geometriedaten des GRIS im Gartenbauamt in PostgreSQL erfolgen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.


II.2.5) Zuschlagskriterien Preis


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Mobile Spielgerätekontrolle Projektmanagement Baumschutz Dashboards Schnittstellen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 108-339014


IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems


IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation


Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: GBA23001 Kauf eines Grünflächeninformationssystems (GRIS) Ein Auftrag / Los wurde vergeben: nein


V.1) Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 Karlsruhe 76137 Deutschland Telefon: +49 7219268730 E-Mail: mailto: vergabekammer@rpk-bwl.de Fax: +49 7219263985 Internet-Adresse: Internet: rp.baden-wuerttemberg.de


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB), 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB), 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 01.08.2023

VeröffentlichungGeonet Vergabe 174036 vom 09.08.2023