Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
Stadt Oranienburg Zentrale Vergabestelle
Schloßplatz 1
16515 Oranienburg
DE-16515 Oranienburg
07.11.2024
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Name Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister
Straße Schloßplatz 1
Plz, Ort 16515, Oranienburg
E-Mail Vergabestelle@oranienburg.de
Internet www.oranienburg.de
Kontaka) Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister
Schloßplatz 1
DE-16515, Oranienburg
E-Mail: Vergabestelle@oranienburg.de
Internet: www.oranienburg.de
b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer VOB-0354/2024-37
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen - ohne elektronische Signatur (Textform)
d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister, Schloßplatz 1, 16515 Oranienburg
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose Im Rahmen der systematischen Kampfmittelsuche im Stadtgebiet Oranienburg werden immer wieder magnetische Anomalien im Untergrund festgestellt. Eine solche Anomalie wird mit dem technischen Verfahren "UltraTEM" untersucht. MIt diesem Verfahren kann mit 99 prozentiger Genauigkeit festgestellt werden, ob es sich um einen Bombenkörper handelt. Bestätigt sich das Vorhandensein eines Bombenblindgängers, dann wird diese durch Aufgrabung freigelegt. Die Aufgrabung erfolgen mit Hilfe einer Baugrube. Für die herzustellenden Baugruben sind Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich, die durch die Stadt Oranienburg auszuführen sind. Dem Leistungsverzeichnis liegt die Annahme zugrunde das Baugruben je nach techischer Erfordernis mit acht oder zwölf Brunnen trocken gehalten werden. Des Weiteren sind zeitgleiche Bergegruben, bzw. Wasserhaltungen für bis zu zwei Wasserhaltungen möglich. In diesem Fall liegen die Bergegruben in unmittelbarer Nähe zueinander. Soweit technisch erforderlich, können die Wasserhaltungen auch mit mehr als acht oder zwölf Brunnen oder als Restwasserhaltungen (geringe Fördermengen) betrieben werden. Die Zeit zwischen Abruf der Leistungen und Ausführungsbeginn wird als Rüstzeit bezeichnet. Die Rüstzeit für die angefragten Leistungen beträgt 20 Arbeitstage. Vor Beginn der Rüstzeit wird rechtzeitig eine Vorankündigung einer möglichen Maßnahme durch den AG erfolgen. Weitere Informationen zur Vorgehensweise bei der systematischen Kampfmittelsuche sind dem 2008 veröffentlichten Gutachten der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus zur "Mittel- und langfristigen Kozeption der Kampfmittelräumung in Oranienburg - Begutachtung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung unter Berücksichtigung der Aspekte Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit" zu entnehmen. Das Spyra- Gutachten kann in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung eingesehen werden. Dem Bieter muss somit Bewusst sein, dass die Mitarbeiter in unmittelbarer Nähe einer Bombe tätig sind. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass in Oranienburg vorwiegend Bomben mit chemischen Langzeitzündern freigelegt werden. Unter Umständen können Arbeiten auch im Bereich von kontaminierten Altlastenflächen mit erhöhten Schadstoffgehalt im Boden bzw. mit erhöhter Radioaktivität stattfinden. Für Arbeiten mit radioaktiven Altlasten sind besondere durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) vorgegebene Auflagen zu beachten.
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage Zweck des Auftrags
h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang siehe Buchstabe
f) nein
i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung 01.01.2025 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen 31.12.2025 Bestimmungen über die Ausführungsfrist Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag 3-mal für ein Jahr zu verlängern. Teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich mit, dass das Vertragsverhältnis beendet wird, verlängert sich die Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr. Der Vertrag endet automatisch, wenn das Gesamtbudget von 1.448.571,29 EUR (brutto) ausgeschöpft bzw. die maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren erreicht ist.
j) Nebenangebote nicht zugelassen
k) mehrere Hauptangebote nicht zugelassen
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: Internet: vergabemarktplatz.brandenburg.de VMPSatellite/notice/CXP9YR1615Y/documents Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen Siehe Formblatt "Informationen zur Datenerhebung". Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert
o) Ablauf der Angebotsfrist am 07.11.2024 um 14:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am 06.12.2024
p) Adresse für elektronische Angebote Internet: vergabemarktplatz.brandenburg.de VMPSatellite/notice/CXP9YR1615Y Anschrift für schriftliche Angebote
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: DE
r) Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: Kriterium Gewichtung
s) Eröffnungstermin am 07.11.2024 um 14:00 Uhr Ort Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Es sind KEINE Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen, da die Angebotsabgabe auf dem elektronischen Wege erfolgt. Das Submissionsergebnis wird den beteiligten Bietern über den Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg ZEITNAH nach dem Eröffnungstermin zur Verfügung gestellt.
t) geforderte Sicherheiten Auf Sicherheitsleistungen wird verzichtet.
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind Siehe Vergabeunterlagen.
v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
w) Beurteilung der Eignung PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand VERGLEICHBAR sind bzw. ob der Nachweis AKTUELL hinterlegt ist. NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen:
1. Erklärung zur Eintragung im Handelsregister, für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle, bei der Industrie- und Handwerkskammer oder ob keine Verpflichtung zur Eintragung in die genannten Register besteht.
2. Erklärung, dass - keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen, - in den letzten 2 Jahren kein Verstoß gegen Vorschriften vorliegt, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde, - ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt - falls zutreffend, - zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde - falls zutreffend.
3. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
4. Erklärung, dass -ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, - ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird - falls zutreffend.
5. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
6. Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
7. Erklärungen, dass in den LETZTEN FÜNF ABGESCHLOSSENEN KALENDERJAHREN vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden.
8. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: zu 1. Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie und Handelskammer. zu 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt, zu 6. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. zu 7. Drei Referenznachweise mit den nachfolgenden Angaben: - Bezeichnung des Bauvorhabens, - Art der ausgeführten Leistung, - Auftraggeber/in, - Ansprechpartner/in - Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners bzw. der Ansprechpartnerin, - Ausführungszeitraum und - Auftragssumme. zu 8. Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. Falls zutreffend sind folgende Formulare zu verwenden: a) Werden Unterauftragnehmer eingesetzt, müssen diese den jeweiligen Leistungsbereich oder Teile davon übernehmen. Der Bieter hat das Formblatt 233 (Verzeichnis Nachunternehmerleistungen) einzureichen. Des Weiteren ist der folgende Nachweis einzureichen: - Aktueller Nachweis einer bestehenden Berufs/-Betriebshaftpflichtversicherung Präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen müssen dann keine Referenzen gesondert benennen, wenn die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen jeweils Leistungen umfassen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die geforderte Mindestanzahl der einzureichenden Referenzen hierdurch erreicht wird. Sofern und soweit die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen nicht mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, müssen präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen die Referenzen jeweils mit Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes des auf sein Unternehmen entfallenden Anteils, des Ausführungszeitraums und des Auftraggebers in der Eigenerklärung zur Eignung benennen. Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung. Bei der Vergabe von Bauleistungen muss gem. § 5 Abs. 2 Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) immer eine Sozialkassenbescheinigung (SOKA-Bau-Bescheinigung) von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter abgefordert werden. Das heißt, die Vorlage der Bescheinigung der Sozialkasse, der der Bieter kraft allgemeiner Tarifbindung angehört, über die Bruttolohnsumme und die geleisteten Arbeitsstunden sowie die Zahl der gewerblichen Beschäftigten, für den Fall, dass kein Nachweis nach § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Vergabegesetz (Präqualifikation) vorliegt. Eine Bescheinigung zur Eintragung in das Amtliche Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) wird NICHT anerkannt und führt zum AUSSCHLUSS. Bitte reichen Sie alternativ das Formblatt 124 VHB ausgefüllt ein! Die SOKA-Bau-Bescheinigung darf NICHT ÄLTER ALS 6 Monate sein, sofern dieser nicht Bestandteil eines Nachweises nach § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Vergabegesetz (Präqualifikation) ist. Die SOKA-Bau-Bescheinigung kann auch schon mit dem Angebot abgegeben werden. Für den Fall, dass der Bieter nicht präqualifiziert ist ODER an keinem Sozialkassenverfahren teilnimmt, hat der Bieter eine Negativbescheinigung ODER eine Eigenerklärung vorzulegen, dass er nicht zur Teilnahme an einem Sozialkassenverfahren verpflichtet ist. Die Negativbescheinigung wird auf Antrag durch die SOKA-Bau ausgestellt. War der Bieter in den vergangenen sechs Monaten nicht im Inland ansässig, so genügt eine Eigenerklärung, in diesem Zeitraum nicht gegen Verpflichtungen über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit nach Rechtsvorschriften des betreffenden Sitzstaates verstoßen zu haben. Näheres dazu regelt § 5 Abs. 2 BbgVergG. Die Urkalkulation wird NUR vom Bieter abgefordert, dessen Angebot in die engere Wahl kommt.
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A) Sonstiges
1. Das Angebot ist ausschließlich ELEKTRONISCH in Textform und in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen. Hierfür steht ein sog. Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z. B. per E-Mail, ist NICHT zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber das gesamte Vergabeverfahren über den Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP) als elektronische Vergabeplattform abwickelt.
2. Von einer verpflichtenden Registrierung für Unternehmen auf der Vergabeplattform (VMP) wird aus vergaberechtlichen Gründen abgesehen. Die vollständigen Vergabeunterlagen sind daher bereits ohne Registrierung kostenlos zugänglich. Sie stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei als Download zur Verfügung. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden.
3. Die Bieterkommunikation hat während des gesamten Vergabeverfahrens über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu erfolgen. Dazu benutzen Sie bitte den Button "Kommunikation". Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 04.11.2024 um 23:59 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
4. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen (z. B. für die Erstellung des Angebotes).
5. Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen. Hinweis! Über die Auftragsberatungsstelle Brandenburg werden zu den Themen E-Vergabe und Präqualifizierungen für Brandenburger Unternehmen Schulungen angeboten. Nähere Informationen dazu erhalten Unternehmen auf der Internet: www.abst-brandenburg.de Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1615Ytstelle Zentrale Vergabestelle
b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
Vergabenummer VOB-0354/2024-37
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
- ohne elektronische Signatur (Textform)
d) Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung
Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister, Schloßplatz 1, 16515 Oranienburg
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose
Im Rahmen der systematischen Kampfmittelsuche im Stadtgebiet Oranienburg werden immer wieder
magnetische Anomalien im Untergrund festgestellt. Eine solche Anomalie wird mit dem technischen Verfahren
"UltraTEM" untersucht. MIt diesem Verfahren kann mit 99 prozentiger Genauigkeit festgestellt werden, ob es
sich um einen Bombenkörper handelt. Bestätigt sich das Vorhandensein eines Bombenblindgängers, dann wird
diese durch Aufgrabung freigelegt. Die Aufgrabung erfolgen mit Hilfe einer Baugrube. Für die herzustellenden
Baugruben sind Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich, die durch die Stadt Oranienburg auszuführen sind.
Dem Leistungsverzeichnis liegt die Annahme zugrunde das Baugruben je nach techischer Erfordernis
mit acht oder zwölf Brunnen trocken gehalten werden. Des Weiteren sind zeitgleiche Bergegruben, bzw.
Wasserhaltungen für bis zu zwei Wasserhaltungen möglich. In diesem Fall liegen die Bergegruben in
unmittelbarer Nähe zueinander.
Soweit technisch erforderlich, können die Wasserhaltungen auch mit mehr als acht oder zwölf Brunnen oder als
Restwasserhaltungen (geringe Fördermengen) betrieben werden.
Die Zeit zwischen Abruf der Leistungen und Ausführungsbeginn wird als Rüstzeit bezeichnet. Die Rüstzeit für die
angefragten Leistungen beträgt 20 Arbeitstage. Vor Beginn der Rüstzeit wird rechtzeitig eine Vorankündigung
einer möglichen Maßnahme durch den AG erfolgen.
Weitere Informationen zur Vorgehensweise bei der systematischen Kampfmittelsuche sind dem 2008
veröffentlichten Gutachten der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus zur "Mittel- und langfristigen
Kozeption der Kampfmittelräumung in Oranienburg - Begutachtung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche
Sicherheit und Ordnung unter Berücksichtigung der Aspekte Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit" zu
entnehmen. Das Spyra- Gutachten kann in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung
eingesehen werden.
Dem Bieter muss somit Bewusst sein, dass die Mitarbeiter in unmittelbarer Nähe einer Bombe tätig sind.
Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass in Oranienburg vorwiegend Bomben mit chemischen Langzeitzündern
freigelegt werden.
Unter Umständen können Arbeiten auch im Bereich von kontaminierten Altlastenflächen mit erhöhten
Schadstoffgehalt im Boden bzw. mit erhöhter Radioaktivität stattfinden. Für Arbeiten mit radioaktiven
Altlasten sind besondere durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
vorgegebene Auflagen zu beachten.
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen
gefordert werden
Zweck der baulichen Anlage
Zweck des Auftrags
h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang siehe Buchstabe
f) nein
i) Ausführungsfristen
Beginn der Ausführung 01.01.2025
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen 31.12.2025
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag 3-mal für ein Jahr zu verlängern. Teilt der Auftraggeber
dem Auftragnehmer nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich mit, dass das Vertragsverhältnis
beendet wird, verlängert sich die Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr.
Der Vertrag endet automatisch, wenn das Gesamtbudget von 1.448.571,29 EUR (brutto) ausgeschöpft bzw.
die maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren erreicht ist.
j) Nebenangebote
nicht zugelassen
k) mehrere
Hauptangebote
nicht zugelassen
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen
werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: vergabemarktplatz.brandenburg.de
VMPSatellite/notice/CXP9YR1615Y/documents
Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen
Siehe Formblatt "Informationen zur Datenerhebung".
Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert
o) Ablauf der Angebotsfrist am 07.11.2024 um 14:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist am 06.12.2024
p) Adresse für elektronische Angebote vergabemarktplatz.brandenburg.de
VMPSatellite/notice/CXP9YR1615Y
Anschrift für schriftliche Angebote
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein
müssen:
DE
r) Zuschlagskriterien
siehe Vergabeunterlagen
nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:
Kriterium Gewichtung
s) Eröffnungstermin am 07.11.2024 um 14:00 Uhr
Ort
Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen
Es sind KEINE Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen, da die Angebotsabgabe auf dem elektronischen
Wege erfolgt.
Das Submissionsergebnis wird den beteiligten Bietern über den Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg
ZEITNAH nach dem Eröffnungstermin zur Verfügung gestellt.
t) geforderte Sicherheiten
Auf Sicherheitsleistungen wird verzichtet.
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen
Vorschriften, in denen sie enthalten sind
Siehe Vergabeunterlagen.
v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
w) Beurteilung der Eignung
PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch
den Eintrag
in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) mit
dem Angebot.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert
sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein
Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist.
Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem
Auftragsgegenstand VERGLEICHBAR sind bzw. ob der Nachweis AKTUELL hinterlegt ist.
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu
vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB"
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese
abzugeben.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des
Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung (auch die der benannten anderen Unternehmen)
auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält
folgende Erklärungen:
1.
Erklärung zur Eintragung im Handelsregister, für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle, bei der
Industrie- und Handwerkskammer oder ob keine Verpflichtung zur Eintragung in die genannten Register besteht.
2. Erklärung, dass
- keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen,
- in den letzten 2 Jahren kein Verstoß gegen Vorschriften
vorliegt, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt
hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer
Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde,
- ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt
- falls zutreffend,
- zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4
VOB/A vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung
ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt
wurde
- falls zutreffend.
3.
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und
andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung
vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
4.
Erklärung, dass
-ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein
Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt
wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dieser auf
Verlangen vorgelegt wird - falls zutreffend.
5.
Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie
der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
wurden.
6.
Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
7.
Erklärungen, dass in den LETZTEN FÜNF ABGESCHLOSSENEN KALENDERJAHREN vergleichbare
Leistungen ausgeführt wurden.
8.
Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb
der vorgegebenen Frist vorzulegen:
zu 1. Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle
(Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie und Handelskammer.
zu 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt
eine
solche Bescheinigung ausstellt,
zu 6. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit
Angabe der
Lohnsummen.
zu 7. Drei Referenznachweise mit den nachfolgenden Angaben:
- Bezeichnung des Bauvorhabens,
- Art der ausgeführten Leistung,
- Auftraggeber/in,
- Ansprechpartner/in
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
bzw. der Ansprechpartnerin,
- Ausführungszeitraum und
- Auftragssumme.
zu 8. Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Falls zutreffend sind folgende Formulare zu verwenden:
a) Werden Unterauftragnehmer eingesetzt, müssen diese den jeweiligen Leistungsbereich oder Teile davon
übernehmen. Der
Bieter hat das Formblatt 233 (Verzeichnis Nachunternehmerleistungen) einzureichen.
Des Weiteren ist der folgende Nachweis einzureichen:
- Aktueller Nachweis einer bestehenden
Berufs/-Betriebshaftpflichtversicherung
Präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen müssen dann keine Referenzen
gesondert benennen, wenn die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen jeweils Leistungen umfassen, die
mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die geforderte Mindestanzahl der einzureichenden
Referenzen hierdurch erreicht wird.
Sofern und soweit die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen nicht mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind, müssen präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen die
Referenzen jeweils mit Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes des auf sein Unternehmen entfallenden
Anteils, des Ausführungszeitraums und des Auftraggebers in der Eigenerklärung zur Eignung benennen.
Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen
(BbgVergG) findet Anwendung.
Bei der Vergabe von Bauleistungen muss gem. § 5 Abs. 2 Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG)
immer eine Sozialkassenbescheinigung (SOKA-Bau-Bescheinigung) von dem für den Zuschlag vorgesehenen
Bieter abgefordert werden.
Das heißt, die Vorlage der Bescheinigung der Sozialkasse, der der Bieter kraft allgemeiner Tarifbindung
angehört, über die Bruttolohnsumme und die geleisteten Arbeitsstunden sowie die Zahl der gewerblichen
Beschäftigten, für den Fall, dass kein Nachweis nach § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Vergabegesetz
(Präqualifikation) vorliegt.
Eine Bescheinigung zur Eintragung in das Amtliche Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) wird NICHT
anerkannt und führt zum AUSSCHLUSS.
Bitte reichen Sie alternativ das Formblatt 124 VHB ausgefüllt ein!
Die SOKA-Bau-Bescheinigung darf NICHT ÄLTER ALS 6 Monate sein, sofern dieser nicht Bestandteil eines
Nachweises nach § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Vergabegesetz (Präqualifikation) ist.
Die SOKA-Bau-Bescheinigung kann auch schon mit dem Angebot abgegeben werden.
Für den Fall, dass der Bieter nicht präqualifiziert ist ODER an keinem Sozialkassenverfahren teilnimmt, hat
der Bieter eine Negativbescheinigung ODER eine Eigenerklärung vorzulegen, dass er nicht zur Teilnahme an
einem Sozialkassenverfahren verpflichtet ist. Die Negativbescheinigung wird auf Antrag durch die SOKA-Bau
ausgestellt.
War der Bieter in den vergangenen sechs Monaten nicht im Inland ansässig, so genügt eine Eigenerklärung,
in diesem Zeitraum nicht gegen Verpflichtungen über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit nach
Rechtsvorschriften des betreffenden Sitzstaates verstoßen zu haben. Näheres dazu regelt § 5 Abs. 2 BbgVergG.
Die Urkalkulation wird NUR vom Bieter abgefordert, dessen Angebot in die engere Wahl kommt.
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A)
Sonstiges
1.
Das Angebot ist ausschließlich ELEKTRONISCH in Textform und in deutscher Sprache über den
Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen.
Hierfür steht ein sog. Bietertool zur Verfügung.
Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z. B. per E-Mail, ist NICHT zulässig und führt im Regelfall
zum Ausschluss.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber das gesamte Vergabeverfahren über den
Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP) als elektronische Vergabeplattform abwickelt.
2.
Von einer verpflichtenden Registrierung für Unternehmen auf der Vergabeplattform (VMP) wird aus
vergaberechtlichen Gründen abgesehen.
Die vollständigen Vergabeunterlagen sind daher bereits ohne Registrierung kostenlos zugänglich. Sie stehen für
einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei als Download zur Verfügung.
Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und
unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren
und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach
Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden.
3.
Die Bieterkommunikation hat während des gesamten Vergabeverfahrens über den Vergabemarktplatz
Brandenburg zu erfolgen.
Dazu benutzen Sie bitte den Button "Kommunikation". Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum
04.11.2024 um 23:59 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden.
Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
4.
Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen (z. B. für die
Erstellung des Angebotes).
5.
Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen
Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht.
Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder
Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung.
Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu
kennzeichnen.
Hinweis!
Über die Auftragsberatungsstelle Brandenburg werden zu den Themen E-Vergabe und Präqualifizierungen für
Brandenburger Unternehmen Schulungen angeboten.
Nähere Informationen dazu erhalten Unternehmen auf der Internetseite www.abst-brandenburg.de
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1615Y